Strafantrag-was kommt da auf mich zu?
29.10.2015 14:17
Hallo ihr Lieben,
ich habe ein etwas pikantes Problem, evtl. hat aber eine/r von euch Erfahrung damit.
Ein Bekannter hat unbefugt mein Auto bewegt, sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert, erheblichen Sachschaden angerichtet und Drogen (Marihuana) im Auto mitgeführt.
Ich möchte nun einen Strafantrag stellen, habe aber Angst dass er aus Wut sagt die Drogen sind von mir. Ich habe mir nichts vorzuwerfen aber ob das auch das Gericht glauben wird? Ich habe die Polizei hierzu bereits befragt, eine brauchbare Antwort habe ich aber nicht bekommen.
Hat jemand Ahnung wie lange sich so eine Geschichte dann noch zieht? Wochen? Monate?
Ich habe wirklich Angst oder Respekt?! ich weiß es nicht... Ich hatte noch nie mit so etwas zu tun und kann meine Gefühle gerade nicht ganz ordnen.
Habt vielen Dank für eure Hilfe.
ich habe ein etwas pikantes Problem, evtl. hat aber eine/r von euch Erfahrung damit.
Ein Bekannter hat unbefugt mein Auto bewegt, sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert, erheblichen Sachschaden angerichtet und Drogen (Marihuana) im Auto mitgeführt.
Ich möchte nun einen Strafantrag stellen, habe aber Angst dass er aus Wut sagt die Drogen sind von mir. Ich habe mir nichts vorzuwerfen aber ob das auch das Gericht glauben wird? Ich habe die Polizei hierzu bereits befragt, eine brauchbare Antwort habe ich aber nicht bekommen.
Hat jemand Ahnung wie lange sich so eine Geschichte dann noch zieht? Wochen? Monate?
Ich habe wirklich Angst oder Respekt?! ich weiß es nicht... Ich hatte noch nie mit so etwas zu tun und kann meine Gefühle gerade nicht ganz ordnen.
Habt vielen Dank für eure Hilfe.
29.10.2015 14:22
Sag mir bitte, dass du das aus Langeweile geschreiben hast .
Unfassbar, was manche Menschen tun...
Als erstes solltest du dir einen Anwalt suchen, falls das finanziell eng ist, stell Antrag auf Prozesskostenhilfe.
Auf jeden Fall Anzeige erstatten. In solchen Fällen würde die Polizei vermutlich Drogentests durchführen.
Hier kann dir ein Anwalt aber genaueres sagen.
Die Person wird ja sowieso schon Anzeigen am Hals haben, wenn es Ärger mit der Polizei gab.
Zivilrechtlich solltest du auch die Schäden am Auto geltend machen.
Ggf braucht du die Anzeige auch für deine Versicherung.
Aber erstmal atme tief durch.
Du hast nichts angestellt und entsprechend wird man dir da auch nichts nachweisen können.
Dein Anwalt wird das schon richtig machen.
Alles Gute für dich!
Unfassbar, was manche Menschen tun...
Als erstes solltest du dir einen Anwalt suchen, falls das finanziell eng ist, stell Antrag auf Prozesskostenhilfe.
Auf jeden Fall Anzeige erstatten. In solchen Fällen würde die Polizei vermutlich Drogentests durchführen.
Hier kann dir ein Anwalt aber genaueres sagen.
Die Person wird ja sowieso schon Anzeigen am Hals haben, wenn es Ärger mit der Polizei gab.
Zivilrechtlich solltest du auch die Schäden am Auto geltend machen.
Ggf braucht du die Anzeige auch für deine Versicherung.
Aber erstmal atme tief durch.
Du hast nichts angestellt und entsprechend wird man dir da auch nichts nachweisen können.
Dein Anwalt wird das schon richtig machen.
Alles Gute für dich!
29.10.2015 14:23
Weißt du, um welche Menge/Gewicht es sich handelt? Also die Drogen?
29.10.2015 14:27
Ich glaube es handelt sich hierbei um eine sehr geringe Menge. Einen halben Joint haben sie gefunden und ein paar Krümel Marihuana und Tabak.
29.10.2015 14:29
Zitat von DieEine2:
Sag mir bitte, dass du das aus Langeweile geschreiben hast .
Unfassbar, was manche Menschen tun...
Als erstes solltest du dir einen Anwalt suchen, falls das finanziell eng ist, stell Antrag auf Prozesskostenhilfe.
Auf jeden Fall Anzeige erstatten. In solchen Fällen würde die Polizei vermutlich Drogentests durchführen.
Hier kann dir ein Anwalt aber genaueres sagen.
Die Person wird ja sowieso schon Anzeigen am Hals haben, wenn es Ärger mit der Polizei gab.
Zivilrechtlich solltest du auch die Schäden am Auto geltend machen.
Ggf braucht du die Anzeige auch für deine Versicherung.
Aber erstmal atme tief durch.
Du hast nichts angestellt und entsprechend wird man dir da auch nichts nachweisen können.
Dein Anwalt wird das schon richtig machen.
Alles Gute für dich!
Ich danke dir ganz sehr.
Warum brauch ich aber Prozesskostenhilfe? Kommen etwa auch Kosten auf MICH zu?
29.10.2015 14:34
Zitat von TinaTequila:
Ich glaube es handelt sich hierbei um eine sehr geringe Menge. Einen halben Joint haben sie gefunden und ein paar Krümel Marihuana und Tabak.
Dann solltest du dir keine großen Gedanken darum machen
Ab 7,5 Gramm wäre das erst überhaupt erwähnenswert.
Aber dem Typen wurde doch sicherlich THC im Blut nachgewisen oder?
Also glaube ich kaum, dass die ihm glauben würden, wenn er sagt, das wären deine Drogen.
29.10.2015 15:00
nein, Kosten kommen auf dich nicht zu. das ist die allseits beliebte Vermengung von Zivilprozess und Strafprozess. so wie ich das sehe, willst du ein Ermittlungsverfahren anstrengen, welches dann in einen Strafprozess münden kann. da kommen keine Kosten auf dich zu.
wie lange das dauert, ist schwer abschätzbar. bezüglich der Drogen würde ich mir nicht Zuviels Gedanken machen, wo sind die jetzt? sichergestellt? dann werden ja sicherlich keine Fingerabdrücke von dir drauf sein. selbst wenn man die nicht ihm zuordnen kann, wird es wohl zu einer Zuordnung zu dir auch nicht reichen. aber das ist immer schwierig zu beurteilen ohne alle Details zu kennen.
wie lange das dauert, ist schwer abschätzbar. bezüglich der Drogen würde ich mir nicht Zuviels Gedanken machen, wo sind die jetzt? sichergestellt? dann werden ja sicherlich keine Fingerabdrücke von dir drauf sein. selbst wenn man die nicht ihm zuordnen kann, wird es wohl zu einer Zuordnung zu dir auch nicht reichen. aber das ist immer schwierig zu beurteilen ohne alle Details zu kennen.
29.10.2015 15:02
btw: für einen Strafantrag wegen sowas würde ich persönlich keinen Anwalt einschalten. da sehe ich nun wirklich keinen Sinn drin.
29.10.2015 17:03
Wie ich oben schon geschrieben habe, könnte die Polizei auch auf sie kommen. Dann macht ein Anwalt Sinn.
Außerdem werden auch zivilrechtliche Dinge im Raum stehen- Schäden am Auto usw. Und DA wird dann die PKH interessant.
So eine Sache ist ja leider nicht mal eben schnell abgehandelt.
Der Strafantrag ist natürlich kostenfrei.
Nur- wenn die Polizei das ganze eh schon beschlagnahmt hat, werden sie selbst Ermittlungen durchführen. Wozu sollte sie dann auch noch einen stellen?
Ich kann es dennoch immer noch nicht fassen, wie ich auf die Idee komme, ein Auto zu klauen, vor der Polizei abzuhauen und Drogen mitzuführen. Sowas kannte ich bisher nur aus GTA .
Außerdem werden auch zivilrechtliche Dinge im Raum stehen- Schäden am Auto usw. Und DA wird dann die PKH interessant.
So eine Sache ist ja leider nicht mal eben schnell abgehandelt.
Der Strafantrag ist natürlich kostenfrei.
Nur- wenn die Polizei das ganze eh schon beschlagnahmt hat, werden sie selbst Ermittlungen durchführen. Wozu sollte sie dann auch noch einen stellen?
Ich kann es dennoch immer noch nicht fassen, wie ich auf die Idee komme, ein Auto zu klauen, vor der Polizei abzuhauen und Drogen mitzuführen. Sowas kannte ich bisher nur aus GTA .
29.10.2015 17:53
Zitat von DieEine2:
Wie ich oben schon geschrieben habe, könnte die Polizei auch auf sie kommen. Dann macht ein Anwalt Sinn.
Außerdem werden auch zivilrechtliche Dinge im Raum stehen- Schäden am Auto usw. Und DA wird dann die PKH interessant.
So eine Sache ist ja leider nicht mal eben schnell abgehandelt.
Der Strafantrag ist natürlich kostenfrei.
Nur- wenn die Polizei das ganze eh schon beschlagnahmt hat, werden sie selbst Ermittlungen durchführen. Wozu sollte sie dann auch noch einen stellen?
Ich kann es dennoch immer noch nicht fassen, wie ich auf die Idee komme, ein Auto zu klauen, vor der Polizei abzuhauen und Drogen mitzuführen. Sowas kannte ich bisher nur aus GTA .
weil sowohl 303 als auch 248b Antragsdelikte sind.
29.10.2015 17:56
Schäden am Auto sind eine zivilrechtliche Sache.
Bzw deren Erstattung.
Und was er sonst noch beschädigt hat, muss ja nicht die TE anzeigen.
Interessant wird das ganze ggf. noch von der KFZ-Versicherung.
Bzw deren Erstattung.
Und was er sonst noch beschädigt hat, muss ja nicht die TE anzeigen.
Interessant wird das ganze ggf. noch von der KFZ-Versicherung.
29.10.2015 18:29
Zitat von DieEine2:
Schäden am Auto sind eine zivilrechtliche Sache.
Bzw deren Erstattung.
Und was er sonst noch beschädigt hat, muss ja nicht die TE anzeigen.
Interessant wird das ganze ggf. noch von der KFZ-Versicherung.
nö, Schäden am Auto sind genauso eine strafrechtliche Sache.
29.10.2015 18:37
Zitat von KatiKaboom:
Zitat von DieEine2:
Schäden am Auto sind eine zivilrechtliche Sache.
Bzw deren Erstattung.
Und was er sonst noch beschädigt hat, muss ja nicht die TE anzeigen.
Interessant wird das ganze ggf. noch von der KFZ-Versicherung.
nö, Schäden am Auto sind genauso eine strafrechtliche Sache.
Juristen, die Nicht-Juristen ohne nähere Erläuterungen belehren müssen, finde ich persönlich sehr unangenehme (insbesondere, wenn das zweite Staatsexamen noch fehlt).
DieEine2 hat doch extra dazu geschrieben, dass deren Erstattung eine zivilrechtliche Sache ist. Das wirst du ja hoffentlich nicht bestreiten. Und bitte, verschone mich (und erst recht Menschen, die sich nicht fünf Jahre mit Gesetzestexten auseinandergesetzt haben) mit Besserwisser - Paragraphen!
29.10.2015 18:46
@Furiosa:
Danke, habe eben schon an mir gezweifelt.
Ich kenne mich da zwar mit dem rechtlichen nicht so aus, komme aber aus der Versicherungsbranche und genau für so etwas gibt es ja Haftpflichten mit Schadensausfalldeckung, sowie Rechtsschutz.
Die Bestrafung desjenigen kann mir ja erstmal egal sein. Wichtig wäre mir nur, an Stelle der TE, dass ich meine Schäden gezahlt bekomme.
Danke, habe eben schon an mir gezweifelt.
Ich kenne mich da zwar mit dem rechtlichen nicht so aus, komme aber aus der Versicherungsbranche und genau für so etwas gibt es ja Haftpflichten mit Schadensausfalldeckung, sowie Rechtsschutz.
Die Bestrafung desjenigen kann mir ja erstmal egal sein. Wichtig wäre mir nur, an Stelle der TE, dass ich meine Schäden gezahlt bekomme.
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