Sonderurlaub für Väter während/nach der Geburt
15.04.2016 12:48
Es gab früher 1 Tag Sonderurlaub für Geburt und 1 Tag für die eigene Hochzeit.
Mittlerweile gibt es das nicht mehr... es sei denn es steht im Vertrag so drin.
Gesetzlich gibt es da gar nichts. Mein Mann musste / muss sich für beides einen Urlaubstag nehmen.
Mittlerweile gibt es das nicht mehr... es sei denn es steht im Vertrag so drin.
Gesetzlich gibt es da gar nichts. Mein Mann musste / muss sich für beides einen Urlaubstag nehmen.
15.04.2016 12:52
Zitat von zuppilini:
Zitat von Schaf:
Zitat von ANJUKA:
Gesetzlich vorgeschrieben sind zwei Tage, die der Arbeitgeber gewähren "muss"- ob er es macht ist wieder ein anderer Schuh.
Hast Du hierfür eine Quelle?
das stimmt so nicht. der Urlaubsanspruch für Väter für die Geburt des eigenen Kindes ist nicht gesetzlich festgeschrieben, zumindest nicht mit bezifferten Tagen. Grundlage für den Anspruch ist 616 BGB, soweit es keine arbeitsvertraglichen Regelungen gibt. daher besteht danach auch kein Anspruch, wenn die Geburt in den normalen Urlaub oder auf einen Sonntag/Feiertag/ ggf. Samstag fällt. angemessen werden 1-2 Tage sein, je nach Einzelfall.
was anderes kann natürlich gelten, wenn es im Arbeitsvertrag und/oder einem Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung festgehalten ist.
Wenn keine ausdrücklichen Vereinbarungen zur Dauer des Sonderurlaubs getroffen wurden, wird man in Anlehnung an § 29 TVöD von 1 bis 2 Tagen Sonderurlaub für die Geburt des eigenen Kindes ausgehen dürfen.
http://www.ahs-kanzlei.de/2014/10/sonderurlaub-geb urt-kind/
15.04.2016 12:58
Zitat von ANJUKA:
Zitat von zuppilini:
Zitat von Schaf:
Zitat von ANJUKA:
Gesetzlich vorgeschrieben sind zwei Tage, die der Arbeitgeber gewähren "muss"- ob er es macht ist wieder ein anderer Schuh.
Hast Du hierfür eine Quelle?
das stimmt so nicht. der Urlaubsanspruch für Väter für die Geburt des eigenen Kindes ist nicht gesetzlich festgeschrieben, zumindest nicht mit bezifferten Tagen. Grundlage für den Anspruch ist 616 BGB, soweit es keine arbeitsvertraglichen Regelungen gibt. daher besteht danach auch kein Anspruch, wenn die Geburt in den normalen Urlaub oder auf einen Sonntag/Feiertag/ ggf. Samstag fällt. angemessen werden 1-2 Tage sein, je nach Einzelfall.
was anderes kann natürlich gelten, wenn es im Arbeitsvertrag und/oder einem Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung festgehalten ist.
Wenn keine ausdrücklichen Vereinbarungen zur Dauer des Sonderurlaubs getroffen wurden, wird man in Anlehnung an § 29 TVöD von 1 bis 2 Tagen Sonderurlaub für die Geburt des eigenen Kindes ausgehen dürfen.
http://www.ahs-kanzlei.de/2014/10/sonderurlaub-geb urt-kind/
les den artikel mal richtig, anjuka
da steht nirgends das jeder anspruch auf 2 tage hat... es gilt § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), aber es sit auch möglich diese regelung durch einen arbeitsvertrag zu umgehen/auszuschließen...
TVöD findet nur anwendung bei mitarbeitern des öffentlichen dienstes die nicht verbeamtet sind
15.04.2016 15:53
Zitat von stech09:
Zitat von ich-will-auch:
Hab vorhin mit meinem Mann telefoniert. Sein Chef (freund) hat ihm versprochen, daß er die ganze woche-egal wann die Geburt ist- bei uns sein kann. Also auch wenn die Geburt am Montag sein sollte, kann er bis Freitag plus WE eh frei zu hause sein.
Oder wenn es an einem samstag/Sonntag losgeht, bekommt er die ganze Woche frei.
Bezahlt und und ohne Abzug vom Jahresurlaub.
Mein Mann hat ihn sehr unterstützt (seine arbeit übernommen, Kinder zur schule gefahren) als seine Frau vor ca 6-7 Monaten entbunden hat und sie wegen Komplikationen lange gepflegt werden musste zu hause.
Als dank für seine "Dienste".
Das würd ich mir aber schriftlich geben lassen.
Guter freund hin, Guter freund her, nicht das es hinterher heißt, das hab ich nie gesagt.
Nee das glaub ich nicht. Er hat es auch von sich aus vorgeschlagen, weil männe ihm auch damals geholfen hat.
Manchmal weiss man auch, wie ein mensch tickt, wenn man ihn schon Jahrelang kennt.
Aber generell hast du recht. Und wenn, dann wird es halt vom Urlaub abgezogen. Mein Mann würde nicht was schriftlichen fragen, das würde in seinen augen die Freundschaft "schädigen", weil es so klingt, als würde er ihm nicht vertrauen.
15.04.2016 16:02
Zitat von ich-will-auch:
Zitat von stech09:
Zitat von ich-will-auch:
Hab vorhin mit meinem Mann telefoniert. Sein Chef (freund) hat ihm versprochen, daß er die ganze woche-egal wann die Geburt ist- bei uns sein kann. Also auch wenn die Geburt am Montag sein sollte, kann er bis Freitag plus WE eh frei zu hause sein.
Oder wenn es an einem samstag/Sonntag losgeht, bekommt er die ganze Woche frei.
Bezahlt und und ohne Abzug vom Jahresurlaub.
Mein Mann hat ihn sehr unterstützt (seine arbeit übernommen, Kinder zur schule gefahren) als seine Frau vor ca 6-7 Monaten entbunden hat und sie wegen Komplikationen lange gepflegt werden musste zu hause.
Als dank für seine "Dienste".
Das würd ich mir aber schriftlich geben lassen.
Guter freund hin, Guter freund her, nicht das es hinterher heißt, das hab ich nie gesagt.
Nee das glaub ich nicht. Er hat es auch von sich aus vorgeschlagen, weil männe ihm auch damals geholfen hat.
Manchmal weiss man auch, wie ein mensch tickt, wenn man ihn schon Jahrelang kennt.
Aber generell hast du recht. Und wenn, dann wird es halt vom Urlaub abgezogen. Mein Mann würde nicht was schriftlichen fragen, das würde in seinen augen die Freundschaft "schädigen", weil es so klingt, als würde er ihm nicht vertrauen.
seh ich genauso und würde auch keine schriftliche Bestätigung verlangen.
wenn der Chef sein wort dann doch nicht hält, ist er derjenige, der das vertrauen seines Arbeitnehmers schädigt.
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