Sonderurlaub für Väter während/nach der Geburt
15.04.2016 08:59
Moin Moin
Wisst ihr, wie es ist, wenn der werdende Vater während und nach der Geburt zu hause bleiben möchte?
Hierbei ist die Rede von ein paar tagen, um die Mama zu entlasten oder geschwisterkinder zu betreuen, während die Frau noch im kh ist und/oder einfach beim neuen Nachwuchs zu sein. Also nur für ein paar tage und nicht Wochen oder Monate wie in der elternzeit.
Gibt es eine gesetzliche Regelung dafür oder ist es eine freiwillige sache des AG?
Gibt es Lohnfortzahlung?
Werden diese Tage vom Jahresurlaub abgezogen?
Danke schonmal für eure antworten.....
PS: Werde später lesen. Muss jetzt los
Wisst ihr, wie es ist, wenn der werdende Vater während und nach der Geburt zu hause bleiben möchte?
Hierbei ist die Rede von ein paar tagen, um die Mama zu entlasten oder geschwisterkinder zu betreuen, während die Frau noch im kh ist und/oder einfach beim neuen Nachwuchs zu sein. Also nur für ein paar tage und nicht Wochen oder Monate wie in der elternzeit.
Gibt es eine gesetzliche Regelung dafür oder ist es eine freiwillige sache des AG?
Gibt es Lohnfortzahlung?
Werden diese Tage vom Jahresurlaub abgezogen?
Danke schonmal für eure antworten.....
PS: Werde später lesen. Muss jetzt los
15.04.2016 09:05
soweit ich weiß gibt es dazu keine gesetzliche regelung die für alle gilt. schaut mal in euren arbeitsvertrag. wenn es dort drin steht dann habt ihr anrecht darauf.
möglich wäre es auch, dass der mann als haushaltshilfe eingestellt wird nach der geburt. da muss man bei der eigenen kk nachfragen. manche erlauben dies, bei anderen darf eine haushaltshilfe nicht mit der frau verwandt sein
möglich wäre es auch, dass der mann als haushaltshilfe eingestellt wird nach der geburt. da muss man bei der eigenen kk nachfragen. manche erlauben dies, bei anderen darf eine haushaltshilfe nicht mit der frau verwandt sein
15.04.2016 09:10
Mein Mann hatte einen Tag Sonderurlaub für die Geburt und den Rest mussten wir mit dem normalen Jahresurlaub planen.
Den Tag gibt es auch rückwirkend sollte das Kind an einem Feiertag oder am Wochenende kommen.
Der Kleine kam an Christi Himmelfahrt und mein Mann hat dann den Tag dann am Montag bekommen wo ich aus dem KH entlassen wurde.
Der Große kam Samstags und da hat mein Mann den Tag dann auch Montags bekommen.
Den Tag gibt es auch rückwirkend sollte das Kind an einem Feiertag oder am Wochenende kommen.
Der Kleine kam an Christi Himmelfahrt und mein Mann hat dann den Tag dann am Montag bekommen wo ich aus dem KH entlassen wurde.
Der Große kam Samstags und da hat mein Mann den Tag dann auch Montags bekommen.
15.04.2016 09:13
Hier auch so... 1 Tag Sonderurlaub und der Rest war Urlaub und Elternzeit!
15.04.2016 09:14
Gesetzlich vorgeschrieben sind zwei Tage, die der Arbeitgeber gewähren "muss"- ob er es macht ist wieder ein anderer Schuh.
Für mehr muss dein Mann dann NORMALEN Urlaub nehmen. Oder ihr beantragt bei der KK eine Haushaltshilfe. Dies kann unter Umständen der Ehepartner/Bekannte/Verwandte sein. Aber nicht jede KK übernimmt die kosten, wenn der Ehepartner die Haushaltshilfe macht. Da besser vorweg erkundigen
Für mehr muss dein Mann dann NORMALEN Urlaub nehmen. Oder ihr beantragt bei der KK eine Haushaltshilfe. Dies kann unter Umständen der Ehepartner/Bekannte/Verwandte sein. Aber nicht jede KK übernimmt die kosten, wenn der Ehepartner die Haushaltshilfe macht. Da besser vorweg erkundigen
15.04.2016 09:24
bei uns gabs auch nur einen tag sonderurlaub und der rest jahresurlaub.
15.04.2016 09:34
Mein Mann ist Bundeswehrsoldat und da steht einem 1 Tag Sonderurlaub für die Geburt und Sonderurlaub für die Betreuung der Geschwisterkindern zu. Diese Tage hat er dann genommen als ich noch im KH war. Als wir dann zu hause waren, hatte er noch 2 Wochen regulären Urlaub.
Ich glaube in den meisten Fällen steht Männern nur der 1 Tag für die Geburt zu.
Ich glaube in den meisten Fällen steht Männern nur der 1 Tag für die Geburt zu.
15.04.2016 10:07
Also im Vertrag ist nichts festgehalten, was das betrifft. Im Grunde wollen wir nur, daß er am tag der Entbindung bei mir ist und am entlassungstag. Für die Betreuung der Kinder muss noch nicht mal jemand da sein (wäre zwar gut aber kein muss), da beide schon gross sind (Tochter wird morgen 16 und Sohn in 3 Wochen 12 Jahre alt).
Haushaltshilfe brauch ich auch nicht,so daß er mehrere Wochen Urlaub braucht. Brauche die kk erst gar nicht zu fragen.
Naja vlt haben wir ja Glück und die maus kommt an einem Mittwoch /Donnerstag zur Welt. Dann kann er 2-3 Tage frei nehmen und WE hat er eh frei.
Von seinem Jahresurlaub wollen wir nix anzapfen, da wir in den Sommerferien für 6 Wochen in den Urlaub (heimat) wollen.
Mein Mann sagte mir gestern, daß ihn sein AG (gleichzeitig ein guter freund) gefragt hätte, ob er sich nicht für die Geburt frei nehmen möchte. Allerdings hat mein mann nicht gefragt, ob bezahlt oder unbezahlt.
Vielen Dank für eure antworten.
Haushaltshilfe brauch ich auch nicht,so daß er mehrere Wochen Urlaub braucht. Brauche die kk erst gar nicht zu fragen.
Naja vlt haben wir ja Glück und die maus kommt an einem Mittwoch /Donnerstag zur Welt. Dann kann er 2-3 Tage frei nehmen und WE hat er eh frei.
Von seinem Jahresurlaub wollen wir nix anzapfen, da wir in den Sommerferien für 6 Wochen in den Urlaub (heimat) wollen.
Mein Mann sagte mir gestern, daß ihn sein AG (gleichzeitig ein guter freund) gefragt hätte, ob er sich nicht für die Geburt frei nehmen möchte. Allerdings hat mein mann nicht gefragt, ob bezahlt oder unbezahlt.
Vielen Dank für eure antworten.
15.04.2016 11:01
wir haben auch einen tag "geschenkt" bekommen. die zeit danach war jahresurlaub
15.04.2016 11:40
bei uns gibts auch 1 Tag für die Geburt.. dann nimmt er noch 2 Wochen vom normalen Urlaub.. und wenn das Baby 1 Monat alt ist, will er Elternzeit nehmen
15.04.2016 11:52
Hab vorhin mit meinem Mann telefoniert. Sein Chef (freund) hat ihm versprochen, daß er die ganze woche-egal wann die Geburt ist- bei uns sein kann. Also auch wenn die Geburt am Montag sein sollte, kann er bis Freitag plus WE eh frei zu hause sein.
Oder wenn es an einem samstag/Sonntag losgeht, bekommt er die ganze Woche frei.
Bezahlt und und ohne Abzug vom Jahresurlaub.
Mein Mann hat ihn sehr unterstützt (seine arbeit übernommen, Kinder zur schule gefahren) als seine Frau vor ca 6-7 Monaten entbunden hat und sie wegen Komplikationen lange gepflegt werden musste zu hause.
Als dank für seine "Dienste".
Oder wenn es an einem samstag/Sonntag losgeht, bekommt er die ganze Woche frei.
Bezahlt und und ohne Abzug vom Jahresurlaub.
Mein Mann hat ihn sehr unterstützt (seine arbeit übernommen, Kinder zur schule gefahren) als seine Frau vor ca 6-7 Monaten entbunden hat und sie wegen Komplikationen lange gepflegt werden musste zu hause.
Als dank für seine "Dienste".
15.04.2016 12:00
Zitat von ich-will-auch:
Hab vorhin mit meinem Mann telefoniert. Sein Chef (freund) hat ihm versprochen, daß er die ganze woche-egal wann die Geburt ist- bei uns sein kann. Also auch wenn die Geburt am Montag sein sollte, kann er bis Freitag plus WE eh frei zu hause sein.
Oder wenn es an einem samstag/Sonntag losgeht, bekommt er die ganze Woche frei.
Bezahlt und und ohne Abzug vom Jahresurlaub.
Mein Mann hat ihn sehr unterstützt (seine arbeit übernommen, Kinder zur schule gefahren) als seine Frau vor ca 6-7 Monaten entbunden hat und sie wegen Komplikationen lange gepflegt werden musste zu hause.
Als dank für seine "Dienste".
Das würd ich mir aber schriftlich geben lassen.
Guter freund hin, Guter freund her, nicht das es hinterher heißt, das hab ich nie gesagt.
15.04.2016 12:19
Zitat von ANJUKA:
Gesetzlich vorgeschrieben sind zwei Tage, die der Arbeitgeber gewähren "muss"- ob er es macht ist wieder ein anderer Schuh.
Hast Du hierfür eine Quelle?
15.04.2016 12:27
Zitat von Schaf:
Zitat von ANJUKA:
Gesetzlich vorgeschrieben sind zwei Tage, die der Arbeitgeber gewähren "muss"- ob er es macht ist wieder ein anderer Schuh.
Hast Du hierfür eine Quelle?
das stimmt so nicht. der Urlaubsanspruch für Väter für die Geburt des eigenen Kindes ist nicht gesetzlich festgeschrieben, zumindest nicht mit bezifferten Tagen. Grundlage für den Anspruch ist 616 BGB, soweit es keine arbeitsvertraglichen Regelungen gibt. daher besteht danach auch kein Anspruch, wenn die Geburt in den normalen Urlaub oder auf einen Sonntag/Feiertag/ ggf. Samstag fällt. angemessen werden 1-2 Tage sein, je nach Einzelfall.
was anderes kann natürlich gelten, wenn es im Arbeitsvertrag und/oder einem Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung festgehalten ist.
15.04.2016 12:45
Also ich kanns dir nur für Österreich sagen, da hängt es vom jeweiligen Kollektivvertrag ab, sprich von der Branche in der du arbeitet. Beim 1. Kind hatte mein Mann 3 Tage frei bekommen, dieses Mal leider nur mehr einen Tag. Dafür kann sich hier Mann auch den Pflegeurlaub von max. 2 Wochen nehmen.
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