Prozesskostenbeihilfe bei Scheidung - Braucht mein Mann meine Daten?
12.05.2016 19:14
Hallöle...
Mein Mann und ich möchten uns scheiden lassen. Er hat sich den Anwalt genommen - ich habe keinen.
Jetzt stellt er einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe, wegen den Anwaltskosten, und möchte hierzu Informationen bzgl. meinem Einkommen.
Ich wurde jetzt aus dem Internet nicht schlau, ob ich hierzu Angaben machen muss... Er stellt ja den Antrag für SICH! Und nicht für UNS?
Ich habe keinen Verteidiger.
Vielleicht seid ihr ja bisschen schlauer was das Thema betrifft
Mein Mann und ich möchten uns scheiden lassen. Er hat sich den Anwalt genommen - ich habe keinen.
Jetzt stellt er einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe, wegen den Anwaltskosten, und möchte hierzu Informationen bzgl. meinem Einkommen.
Ich wurde jetzt aus dem Internet nicht schlau, ob ich hierzu Angaben machen muss... Er stellt ja den Antrag für SICH! Und nicht für UNS?
Ich habe keinen Verteidiger.
Vielleicht seid ihr ja bisschen schlauer was das Thema betrifft
12.05.2016 19:28
12.05.2016 19:32
12.05.2016 19:35
Nein, du zahlst deinen anwalt. Nehmt ihr einen gemeinsam, zahlst du dein rechnung und dein mann seine. Und seine rechnung wird dann halt über die prozesskostenhilfe bezahlt. Dein einkommen ist für deinen Mann irrelevant.
Aber ohn einen anwalt wirst du nicht geschieden
Aber ohn einen anwalt wirst du nicht geschieden
12.05.2016 19:39
Dein Einkommen Wird vom Gericht geprüft, du kannst es direkt dort einreichen, wenn du nicht möchtest, dass dein mann Einsicht hat. Auskunft wirst du geben müssen. Einen eigenen Anwalt brauchst du nicht, aber wenigstens EIN Anwalt muss im Scheidungsverfahren teilnehmen.
12.05.2016 19:42
Man braucht nur einen Anwalt - den hat er
Ich brauche keinen eigenen!
Ich brauche keinen eigenen!
12.05.2016 19:44
Zitat von Choco:
Dein Einkommen Wird vom Gericht geprüft, du kannst es direkt dort einreichen, wenn du nicht möchtest, dass dein mann Einsicht hat. Auskunft wirst du geben müssen. Einen eigenen Anwalt brauchst du nicht, aber wenigstens EIN Anwalt muss im Scheidungsverfahren teilnehmen.
Ich überlege die Unterlagen einfach an meinen Mann zu senden und seinen Anwalt in Kopie zu nehmen...
Der Anwalt von Ihm hat vollstes Verständnis für mich
12.05.2016 19:44
Zitat von honigcocoon:
Man braucht nur einen Anwalt - den hat er
Ich brauche keinen eigenen!
Genau das meinte ich. Habs vielleicht doof ausgedrückt. EIN Anwalt muss im Scheidungsverfahren teilnehmen, egal auf welcher Seite. Da dein mann einen hat, brauchst du keinen.
Auskunft über dein Einkommen musst du dennoch auch geben.
12.05.2016 19:44
Zitat von Choco:
Zitat von honigcocoon:
Man braucht nur einen Anwalt - den hat er
Ich brauche keinen eigenen!
Genau das meinte ich. Habs vielleicht doof ausgedrückt. EIN Anwalt muss im Scheidungsverfahren teilnehmen, egal auf welcher Seite. Da dein mann einen hat, brauchst du keinen.
Auskunft über dein Einkommen musst du dennoch auch geben.
geht um unterhalt
12.05.2016 19:46
Zitat von honigcocoon:
Zitat von Choco:
Dein Einkommen Wird vom Gericht geprüft, du kannst es direkt dort einreichen, wenn du nicht möchtest, dass dein mann Einsicht hat. Auskunft wirst du geben müssen. Einen eigenen Anwalt brauchst du nicht, aber wenigstens EIN Anwalt muss im Scheidungsverfahren teilnehmen.
Ich überlege die Unterlagen einfach an meinen Mann zu senden und seinen Anwalt in Kopie zu nehmen...
Der Anwalt von Ihm hat vollstes Verständnis für mich
Stellt der Anwalt den Antrag auf Prozesskostenhilfe? Dann würde ich die Unterlagen direkt dort hin geben. Muss nicht über deinen Mann gehen.
12.05.2016 19:47
Zitat von Octopussy:
Zitat von Choco:
Zitat von honigcocoon:
Man braucht nur einen Anwalt - den hat er
Ich brauche keinen eigenen!
Genau das meinte ich. Habs vielleicht doof ausgedrückt. EIN Anwalt muss im Scheidungsverfahren teilnehmen, egal auf welcher Seite. Da dein mann einen hat, brauchst du keinen.
Auskunft über dein Einkommen musst du dennoch auch geben.
geht um unterhalt
Was soll mir das jetzt sagen?
12.05.2016 19:48
Das Thema Unterhalt gibt es nicht.
Kind ist nicht von Ihm und ich habe keinen Anspruch
Choc ich meinte deine Vorrednerin bzgl. der Info, dass ich einen eigenen Anwalt brauche...
Kind ist nicht von Ihm und ich habe keinen Anspruch
Choc ich meinte deine Vorrednerin bzgl. der Info, dass ich einen eigenen Anwalt brauche...
12.05.2016 19:50
3. Der andere Ehegatte darf kein wesentlich höheres Einkommen haben.
Grund: Falls der andere Ehegatte über wesentlich höhere Einkünfte verfügen sollte, hat der erste Ehegatte einen Unterhaltsanspruch gegen ihn. Dieser Unterhaltanspruch wird bei der Einkommensberechnung mitgezählt.
Beispiel: Die Ehefrau will Prozesskostenhilfe beantragen. Sie hat ein Nettoeinkommen von 800,- Euro. Der Ehegatte hat ein Nettoeinkommen von 2.200,- Euro. Deshalb hat die Ehefrau ihm gegenüber enen Unterhaltsanspruch von 3/7 x 1.400,- Euro = 600,- Euro. Rechnet man diesen Unterhalt zu ihrem Einkommen hinzu, so hat sie ein Gesamteinkommen von 1.400,- Euro. Bei diesem Einkommen gibt es in der Regel schon keine Prozesskostenhilfe mehr (es sei denn, man hätte hohe Schulden).
Der unterhaltsberechtigte Ehegatte kann in dieser Situation auch nicht etwa einfach auf seinen Unterhaltsanpruch gegen den anderen Ehegatten verzichten. Denn ein Unterhaltsverzicht gilt immer erst für die Zeit nach der Scheidung. Außerdem besteht zuerst die Pflicht, Unterhalt geltend zu machen, bevor man staatliche Leistungen in Anspruch nimmt.
Wenn allerdings der andere Ehegatte den Unterhalt nicht freiwillig zahlt, obwohl er dazu aufgefordert wurde, dann wird der Unterhaltsanspruch nicht mitgerechnet.
hat nich immer was mit den kinder zutun
Grund: Falls der andere Ehegatte über wesentlich höhere Einkünfte verfügen sollte, hat der erste Ehegatte einen Unterhaltsanspruch gegen ihn. Dieser Unterhaltanspruch wird bei der Einkommensberechnung mitgezählt.
Beispiel: Die Ehefrau will Prozesskostenhilfe beantragen. Sie hat ein Nettoeinkommen von 800,- Euro. Der Ehegatte hat ein Nettoeinkommen von 2.200,- Euro. Deshalb hat die Ehefrau ihm gegenüber enen Unterhaltsanspruch von 3/7 x 1.400,- Euro = 600,- Euro. Rechnet man diesen Unterhalt zu ihrem Einkommen hinzu, so hat sie ein Gesamteinkommen von 1.400,- Euro. Bei diesem Einkommen gibt es in der Regel schon keine Prozesskostenhilfe mehr (es sei denn, man hätte hohe Schulden).
Der unterhaltsberechtigte Ehegatte kann in dieser Situation auch nicht etwa einfach auf seinen Unterhaltsanpruch gegen den anderen Ehegatten verzichten. Denn ein Unterhaltsverzicht gilt immer erst für die Zeit nach der Scheidung. Außerdem besteht zuerst die Pflicht, Unterhalt geltend zu machen, bevor man staatliche Leistungen in Anspruch nimmt.
Wenn allerdings der andere Ehegatte den Unterhalt nicht freiwillig zahlt, obwohl er dazu aufgefordert wurde, dann wird der Unterhaltsanspruch nicht mitgerechnet.
hat nich immer was mit den kinder zutun
12.05.2016 19:50
Zitat von Choco:
Zitat von honigcocoon:
Zitat von Choco:
Dein Einkommen Wird vom Gericht geprüft, du kannst es direkt dort einreichen, wenn du nicht möchtest, dass dein mann Einsicht hat. Auskunft wirst du geben müssen. Einen eigenen Anwalt brauchst du nicht, aber wenigstens EIN Anwalt muss im Scheidungsverfahren teilnehmen.
Ich überlege die Unterlagen einfach an meinen Mann zu senden und seinen Anwalt in Kopie zu nehmen...
Der Anwalt von Ihm hat vollstes Verständnis für mich
Stellt der Anwalt den Antrag auf Prozesskostenhilfe? Dann würde ich die Unterlagen direkt dort hin geben. Muss nicht über deinen Mann gehen.
Ja es geht über ihn...
Man muss dazu sagen, dass mein Mann echt ein Idiot ist.
Das das Gericht die EInkünfte wissen muss, ist klar... Das hab ich damals auch alles dem Anwalt gesendet und er hat nichts weiteres gefordert...
Nur bei dem Antrag check ich nicht, warum ich iwas sagen soll... Ich hab ja keine Kosten...
12.05.2016 19:51
Zitat von Octopussy:
3. Der andere Ehegatte darf kein wesentlich höheres Einkommen haben.
Grund: Falls der andere Ehegatte über wesentlich höhere Einkünfte verfügen sollte, hat der erste Ehegatte einen Unterhaltsanspruch gegen ihn. Dieser Unterhaltanspruch wird bei der Einkommensberechnung mitgezählt.
Beispiel: Die Ehefrau will Prozesskostenhilfe beantragen. Sie hat ein Nettoeinkommen von 800,- Euro. Der Ehegatte hat ein Nettoeinkommen von 2.200,- Euro. Deshalb hat die Ehefrau ihm gegenüber enen Unterhaltsanspruch von 3/7 x 1.400,- Euro = 600,- Euro. Rechnet man diesen Unterhalt zu ihrem Einkommen hinzu, so hat sie ein Gesamteinkommen von 1.400,- Euro. Bei diesem Einkommen gibt es in der Regel schon keine Prozesskostenhilfe mehr (es sei denn, man hätte hohe Schulden).
Der unterhaltsberechtigte Ehegatte kann in dieser Situation auch nicht etwa einfach auf seinen Unterhaltsanpruch gegen den anderen Ehegatten verzichten. Denn ein Unterhaltsverzicht gilt immer erst für die Zeit nach der Scheidung. Außerdem besteht zuerst die Pflicht, Unterhalt geltend zu machen, bevor man staatliche Leistungen in Anspruch nimmt.
Wenn allerdings der andere Ehegatte den Unterhalt nicht freiwillig zahlt, obwohl er dazu aufgefordert wurde, dann wird der Unterhaltsanspruch nicht mitgerechnet.
hat nich immer was mit den kinder zutun
Die Daten wurden aber schon direkt vom Anwalt erhoben.
P.S.: Die Links kenne ich schon, daher suche ich persönliche Erfahrungen - denn auch viele Links sind überholt...
- Dieses Thema wurde 2 mal gemerkt