Muss eine Ratenzahlung akzeptiert werden?
26.02.2014 15:22
Zitat von Cappotella:
Zitat von Daniel79:
Zitat von zartbitter:
Nein, einer Ratenzahlung muss der Gläubiger nicht zustimmen (ich bin gerade dabei, einen Titel gegen meinen ex zu erwirken, deswegen weiß ich da Bescheid), aber in der Regel macht man es, wenn die Raten eine angebrachte Höhe haben.
Ich denk schon, dass man die Klage zurück ziehen kann, aber ich würd mich zb nicht drauf einlassen, da könnt mein ex sich auf den Kopf stellen.
Er schuldet mir Geld, viel Geld!! Er kriegt jetzt dann nen mahnbescheid und dann werd ich einen gerichtlichen Titel erwirken. Danach kann er sich entscheiden - zahlen oder ich schick ihm vierteljährlich nen Gerichtsvollzieher und bestehe auf einer kontopfändung.
Kommt also auf das Verhältnis zum Gläubiger drauf an...
Du hast einen Ex?
einen ex-ehemann
Daniel
26.02.2014 16:13
Mir ging es jetzt nicht darum, dich hier irgendwie bloß zu stellen (geht ja eh nicht, da Anonym )
Sondern eher, was für eine Art von Schulden das sind. Also bei nem Bekannten, bei ner Firma, bei jemand Fremden, etc.
Sondern eher, was für eine Art von Schulden das sind. Also bei nem Bekannten, bei ner Firma, bei jemand Fremden, etc.
26.02.2014 19:10
Zitat von Anonym 166284:
Danke für die Antworten.
Die Summe um die es geht, sind 650€
Dazu kamen jetzt 129,00€ Anwaltskostem.
Wir haben eine Aufforderung bekommen vom Gericht.
Darin steht, das es entweder vor Gericht geht wenn wir dagegen klagen oder wir sollen uns mit dem Klager einigen.
Zitat von Anonym 166284:
Holly, müssten wir also vor Gericht und es zustimmen das wir im Unrecht sind?
Ich kann mir gerade nicht vorstellen, was das für ein Schreiben vom Gericht sein soll. Das Gericht wendet sich eigentlich erst schriftlich an euch, wenn eben eine Klage oder ein Mahnverfahren anhängig ist.
Ist es eventuell von der Mediationsabteilung des Gerichts? Dann ist es quasi noch außergerichtlich.
Vor Gericht zustimmen, dass ihr im Unrecht seid, müsst ihr erst, wenn ihr eine Klage bekommen habt. Aber dann bekommt ihr auch ein entsprechendes Schreiben des Gerichts mit Fristen, meist 2 Wochen, um Verteidigungsabsicht anzuzeigen, und - wenn ihr euch verteidigen wollt - weitere 2 Wochen, um genau zu begründen, warum ihr euch verteidigen wollt. Aber das wäre in eurem Fall ja hinfällig, weil ihr ja zu Recht verklagt werden würdet.
Wendet euch einfach an den Anwalt und bittet um Ratenzahlung. Macht eine Vorschlag bezüglich der Ratenhöhe und dann könnt ihr erstmal nur abwarten.
26.02.2014 20:44
Zitat von AliyaJoline:
Es wird ein gerichtlicher Mahnbescheid sein!
das dachte ich allerdings auch gerade.
26.02.2014 21:03
Zitat von AliyaJoline:
Es wird ein gerichtlicher Mahnbescheid sein!
Aber das steht doch dann drauf
Ich hatte ja gefragt, ob Mahnbescheid oder Klage und sie sagte "ein Schreiben".
27.02.2014 08:58
Habe eben nachgeschaut, es ist ein Mahnbescheid.
Das heisst jetzt?
Holly, danke für deine Antworten, bist du vom Fach?
Das heisst jetzt?
Holly, danke für deine Antworten, bist du vom Fach?
01.03.2014 16:54
Einen gerichtlichen Mahnbescheid kann jeder stellen. Also das Gericht hat seinen Anspruch nicht überprüft. Beispielsweise könnt eich jetzt genauso einen gerichtlichen Mahnbescheid an meine Tante schicken.
Du kannst Widerspruch einlegen (Frist 2 Wochen) und hoffen, dass er seine Forderung fallen lässt ODER: du bezahlst es einfach.
Kam denn was raus beim Anwalt und der Ratenzahlung?
Du kannst Widerspruch einlegen (Frist 2 Wochen) und hoffen, dass er seine Forderung fallen lässt ODER: du bezahlst es einfach.
Kam denn was raus beim Anwalt und der Ratenzahlung?
- Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt