Mütter- und Schwangerenforum

Muss eine Ratenzahlung akzeptiert werden?

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Anonym 166284
9 Beiträge
26.02.2014 13:25
Hallo,

Es geht darum das jemand von uns Geld verlangt, es ist ein längeres hin und her gewesen und die o.g Person hat den Anwalt eingeschaltet.

Wir bekamen einen Brief vom Gericht gegen den wir Wiederspruch legen könnten, das wollen wir aber nicht da die Person wohl oder übel im Recht steht.

Nun zur Frage, wir haben an den Anwalt geschrieben das wir bereit sind die offene Summe zu bezahlen, wir Allerdings nur eine Ratenzahlung zahlen können. Muss der Anwalt das akzeptieren? Bzw. die Person die den Anwalt eingeschaltet hat?

Und was passiert, wenn er es nicht akzeptiert und wir die volle Summe nicht zahlen können?

Und wie ist die Sache mit dem Gericht?
Kann der Klager das zurück ziehen wenn wir uns außergerichtlich einigen?

Wir wollen aufkeinenfall vor Gericht!

Das Geld haben wir leider auch nicht, da wir das erst für unseren Kinderwunsch gezahlt haben.

Mir ist das so unangenehm, ich bin so verzweifelt und habe Angst das die Ratenzahlung nicht akzeptiert wird und was dann passieren wird
Christen
25087 Beiträge
26.02.2014 13:30
Eh sie gar nix bekommen,werden sie bestimmt Ratenzahlung akzeptieren!Und vor Gericht wollen sie bestimmt auch nicht,weil das ja auch wieder extra kostet,bestimmt haben sie den Brief nur geschickt,damit endlich mal was ins Rollen kommt,was ich auch verstehen kann,denn es ist auch blöd seinem Geld hinterrennen zu müssen!Die Erfahrung haben wir leider auch schon gemacht und würde nie mehr höhere Summen Geld verleihen,auch nicht meinen besten Freunden...
Mutterdingsi
18238 Beiträge
26.02.2014 13:31
Zitat von Christen:

Eh sie gar nix bekommen,werden sie bestimmt Ratenzahlung akzeptieren!Und vor Gericht wollen sie bestimmt auch nicht,weil das ja auch wieder extra kostet,bestimmt haben sie den Brief nur geschickt,damit endlich mal was ins Rollen kommt,was ich auch verstehen kann,denn es ist auch blöd seinem Geld hinterrennen zu müssen!Die Erfahrung haben wir leider auch schon gemacht und würde nie mehr höhere Summen Geld verleihen,auch nicht meinen besten Freunden...
Ich stimme Dir zu,
Eine Pfändung geht auch nicht so leicht, glaub ich.
HollyH
5528 Beiträge
26.02.2014 13:39
Sorry, bin einhändig, deswegen knapp.

Zurücknehmen werden die das sicher nicht, denn dann würden die Gerichtskosten an ihnen hängen bleiben. Und wenn ihr die Raten nicht zahlt, stehen die ja wieder am Anfang. Ihr werdet wahrscheinlich aufgefordert werden, den Anspruch anzuerkennen und dann gibt es ein Urteil, aus dem 30 Jahre vollstreckt werden kann.

Habt ihr eine Klage oder einen Mahnbescheid bekommen? Ich vermute letzteres. Wenn ihr keinen Widerspruch einlegt, kommt demnächst ein Antrag auf Vollstreckungsbescheid, gegen den ihr Einspruch einlegen könnt. Dann macht ihr wieder nichts und es ergeht Vollstreckungsbescheid, so wie im Falle einer Klage das Urteil.

Ratenzahlungen müssen nicht angenommen werden, aber wenn es eine vernünftige Höhe ist (10 € Raten bein 10.000 € Forderung decken ja nichtmal die Zinsen), werden sie meist akzeptiert. Haltet euch aber immer an die Termine und wenn es mal nicht geht, meldet euch rechtzeitig. Sonst bekommt ihr Besuch vom GVZ und ihr müsst noch mehr Kosten tragen.
Anonym 166284
9 Beiträge
26.02.2014 14:14
Danke für die Antworten.

Die Summe um die es geht, sind 650€
Dazu kamen jetzt 129,00€ Anwaltskostem.

Wir haben eine Aufforderung bekommen vom Gericht.
Darin steht, das es entweder vor Gericht geht wenn wir dagegen klagen oder wir sollen uns mit dem Klager einigen.

Anonym 166284
9 Beiträge
26.02.2014 14:16
Holly, müssten wir also vor Gericht und es zustimmen das wir im Unrecht sind?
zartbitter
46787 Beiträge
26.02.2014 14:22
Nein, einer Ratenzahlung muss der Gläubiger nicht zustimmen (ich bin gerade dabei, einen Titel gegen meinen ex zu erwirken, deswegen weiß ich da Bescheid), aber in der Regel macht man es, wenn die Raten eine angebrachte Höhe haben.
Ich denk schon, dass man die Klage zurück ziehen kann, aber ich würd mich zb nicht drauf einlassen, da könnt mein ex sich auf den Kopf stellen.
Er schuldet mir Geld, viel Geld!! Er kriegt jetzt dann nen mahnbescheid und dann werd ich einen gerichtlichen Titel erwirken. Danach kann er sich entscheiden - zahlen oder ich schick ihm vierteljährlich nen Gerichtsvollzieher und bestehe auf einer kontopfändung.
Kommt also auf das Verhältnis zum Gläubiger drauf an...
zartbitter
46787 Beiträge
26.02.2014 14:23
Zitat von Anonym 166284:

Danke für die Antworten.

Die Summe um die es geht, sind 650€
Dazu kamen jetzt 129,00€ Anwaltskostem.

Wir haben eine Aufforderung bekommen vom Gericht.
Darin steht, das es entweder vor Gericht geht wenn wir dagegen klagen oder wir sollen uns mit dem Klager einigen.


Ach Gott, es geht um so wenig??? Könnt ihr euch das Geld nicht von jemanden leihen?
Anonym 166284
9 Beiträge
26.02.2014 14:31
Für uns ist das leider nicht wenig Geld, und Nein, leihen können wir uns das nicht!
Soleil
9304 Beiträge
26.02.2014 14:36
Zitat von Anonym 166284:

Für uns ist das leider nicht wenig Geld, und Nein, leihen können wir uns das nicht!


Naja, im Gegensatz zu dem, was Zarti zahlen muss, ist es leider wenig.

Aber das ist ja immer Situationsabhängig.
Ehm, ja, also der Anwalt MUSS es nicht akzeptieren, wird es aber bestimmt, da das besser ist, als gar nichts zu bekommen.

Darf ich fragen, wegen was ihr die Schulden habt?
Anonym 166284
9 Beiträge
26.02.2014 14:38
Aber um sie geht es ja hier nicht, und für mich ist es viel.

Klar gibt es tausend andere Menschen die mehr Schulden haben, aber mir langen die schon

Und nein sorry, darauf gebe ich keine Antwort
ChildrenSurprise
27325 Beiträge
26.02.2014 14:44
Akzeptieren muss er soweit ich weiß nicht. aber wenn er gut ist, macht er das. ich persönlich würde dies annehmen. ich finde es gut wenn man dann überhaupt versucht die Schulden zurück zu Zahlen. kommt wohl aber auch drauf an wie Hoch ihr die Raten angeboten habt. (falls ihr das getan habt)
aber sonst kann der andere ja auch noch ein Gegenangebot machen.
Anonym 166284
9 Beiträge
26.02.2014 14:51
Zitat von ChildrenSurprise:

Akzeptieren muss er soweit ich weiß nicht. aber wenn er gut ist, macht er das. ich persönlich würde dies annehmen. ich finde es gut wenn man dann überhaupt versucht die Schulden zurück zu Zahlen. kommt wohl aber auch drauf an wie Hoch ihr die Raten angeboten habt. (falls ihr das getan habt)
aber sonst kann der andere ja auch noch ein Gegenangebot machen.


Wir haben ihn gebeten uns einen Ratenvorschlag zuzusenden.

Aber was passiert mit dem Schreiben vom Gericht?
Was muss ich da erwarten? Wir wollen aufkeinenfall vor Gericht.
Das wären alles noch unnötige Kosten.

*
Aber hier die Frage auch wieder was wenn er es nicht akzeptiert und wir nicht zahlen können?
Daniel79
2654 Beiträge
26.02.2014 14:51
Zitat von zartbitter:

Nein, einer Ratenzahlung muss der Gläubiger nicht zustimmen (ich bin gerade dabei, einen Titel gegen meinen ex zu erwirken, deswegen weiß ich da Bescheid), aber in der Regel macht man es, wenn die Raten eine angebrachte Höhe haben.
Ich denk schon, dass man die Klage zurück ziehen kann, aber ich würd mich zb nicht drauf einlassen, da könnt mein ex sich auf den Kopf stellen.
Er schuldet mir Geld, viel Geld!! Er kriegt jetzt dann nen mahnbescheid und dann werd ich einen gerichtlichen Titel erwirken. Danach kann er sich entscheiden - zahlen oder ich schick ihm vierteljährlich nen Gerichtsvollzieher und bestehe auf einer kontopfändung.
Kommt also auf das Verhältnis zum Gläubiger drauf an...


Du hast einen Ex?
26.02.2014 15:20
Zitat von Daniel79:

Zitat von zartbitter:

Nein, einer Ratenzahlung muss der Gläubiger nicht zustimmen (ich bin gerade dabei, einen Titel gegen meinen ex zu erwirken, deswegen weiß ich da Bescheid), aber in der Regel macht man es, wenn die Raten eine angebrachte Höhe haben.
Ich denk schon, dass man die Klage zurück ziehen kann, aber ich würd mich zb nicht drauf einlassen, da könnt mein ex sich auf den Kopf stellen.
Er schuldet mir Geld, viel Geld!! Er kriegt jetzt dann nen mahnbescheid und dann werd ich einen gerichtlichen Titel erwirken. Danach kann er sich entscheiden - zahlen oder ich schick ihm vierteljährlich nen Gerichtsvollzieher und bestehe auf einer kontopfändung.
Kommt also auf das Verhältnis zum Gläubiger drauf an...


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