Mütter- und Schwangerenforum

Kündigung während der Elternzeit

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16.08.2016 17:03
Hallo Zusammen,

nach einer schlaflosen Nacht, wende ich mich an euch und vielleicht findet sich ja jemand der sich zu 100% auskennt.

In meinem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vereinbart.
Nun bin ich über einen Paragraphen gestoßen, indem es heißt das man zum Ende der Elternzeit 3 Monate Kündigungsfrist einhalten muss. Meine Elternzeit endet am 07.11 und demnach hätte ich ja längst kündigen müssen. Ich werde definitiv nicht zurück gehen und meine Stelle ist auch schon besetzt. Mein AG wird also nicht in Bedrängnis geraten. Außerdem habe ich ab dem 01.11 eine neue Stelle.
Meine Kündigung wollte ich zum letzten im Oktober geltend machen.

Schließt diese 3 Monats Frist, die im Vertrag geregelte Kündigungsfrist, aus? Kann mir da jemand weiterhelfen?
nilou
14361 Beiträge
16.08.2016 17:07
Wo steht den dieser Paragraf mit den 3 Monaten?
16.08.2016 17:11
Ich kann leider keinen Link vom
Handy einfügen aber dabei handelt es sich um den Paragraphen 19 BEEG.
16.08.2016 17:26
Also, dieser Paragraph hebelt die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag schon aus. Sollte der Arbeitgeber also drauf bestehen, dass Du anfängst, könnte er sich darauf berufen. Und wenn du das Arbeitsverhältnis nicht antrittst, kann er Schadensersatz fordern. ABER-welchen schaden sollte er haben?
16.08.2016 17:40
Zitat von Zwillis2010:

Also, dieser Paragraph hebelt die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag schon aus. Sollte der Arbeitgeber also drauf bestehen, dass Du anfängst, könnte er sich darauf berufen. Und wenn du das Arbeitsverhältnis nicht antrittst, kann er Schadensersatz fordern. ABER-welchen schaden sollte er haben?


Dem traue ich alles zu. Dieser Mann ist sehr schwer einzuschätzen.
Dann hab ich jetzt keine Ahnung was ich machen soll. Wir hatten noch nie ein gutes Verhältnis zu einander und ich hab mich da die gesamten drei Jahre auch nie blicken lassen, wusste nicht wozu. Hätte ich von dieser Frist gewusst, dann hätte er meine Kündigung längst

Edit: Wenn ich eine Kündigung abgebe mit einer Frist von 4 Wochen und bitte um eine schriftliche Bestätigung und er gibt mir diese, bin ich dann raus aus der Nummer oder kann der nachträglich noch Stress machen?
Fjörgyn
2765 Beiträge
16.08.2016 17:52
Bitte doch um einen Aufhebungsvertrag oder besser noch, frag ihn ob er dir eine Kündigung schreibt. Die könnt ihr ja mit dem entsprechenden Datum versehen und dann ist gut. Er scheint dich ja auch nicht wiederhaben zu wollen.
16.08.2016 18:00
Zitat von Fjörgyn:

Bitte doch um einen Aufhebungsvertrag oder besser noch, frag ihn ob er dir eine Kündigung schreibt. Die könnt ihr ja mit dem entsprechenden Datum versehen und dann ist gut. Er scheint dich ja auch nicht wiederhaben zu wollen.


Ne, wir haben uns nie wirklich gut verstanden. Daher lege ich da keinen Wert drauf.
Ich werde mal um ein Gespräch bitten, auch wenn ich das umgehen wollte, aber mir bleibt ja nichts anderes übrig.
16.08.2016 19:33
Zitat von Milli1990:

Zitat von Zwillis2010:

Also, dieser Paragraph hebelt die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag schon aus. Sollte der Arbeitgeber also drauf bestehen, dass Du anfängst, könnte er sich darauf berufen. Und wenn du das Arbeitsverhältnis nicht antrittst, kann er Schadensersatz fordern. ABER-welchen schaden sollte er haben?


Dem traue ich alles zu. Dieser Mann ist sehr schwer einzuschätzen.
Dann hab ich jetzt keine Ahnung was ich machen soll. Wir hatten noch nie ein gutes Verhältnis zu einander und ich hab mich da die gesamten drei Jahre auch nie blicken lassen, wusste nicht wozu. Hätte ich von dieser Frist gewusst, dann hätte er meine Kündigung längst

Edit: Wenn ich eine Kündigung abgebe mit einer Frist von 4 Wochen und bitte um eine schriftliche Bestätigung und er gibt mir diese, bin ich dann raus aus der Nummer oder kann der nachträglich noch Stress machen?

Dann wärst du raus. Ich würde aber schreiben "im gegenseitigen Einvernehmen zum xxx". Habe ich damals auch so gemacht.
nilou
14361 Beiträge
16.08.2016 20:22
Fällt das Ende deiner Elternzeit und der gewünschte Kündigungstermin von dir auf den gleichen Tag? Wenn ja gelten die 3 Monate es heißt ja Kündigung zum Ende der Elternzeit. Ist es ein anderes Ende gelten die 4 Wochen.
nilou
14361 Beiträge
16.08.2016 20:25
Lese es gerade. Du willst ja sogar die Elternzeit eher beenden. Das geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Hier wirst du um ein Gespräch nicht rum kommen.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
16.08.2016 21:40
Zitat von Nicsisch:

Fällt das Ende deiner Elternzeit und der gewünschte Kündigungstermin von dir auf den gleichen Tag? Wenn ja gelten die 3 Monate es heißt ja Kündigung zum Ende der Elternzeit. Ist es ein anderes Ende gelten die 4 Wochen.


Ah genau das wollte ich auch gerade schreiben. Wenn du während der Elternzeit kündigst, dann gilt die Frist aus dem AV und wenn du zum Ende der Elternzeit kündigst, die Frist ausm BEEG.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
16.08.2016 21:46
Zitat von Nicsisch:

Lese es gerade. Du willst ja sogar die Elternzeit eher beenden. Das geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Hier wirst du um ein Gespräch nicht rum kommen.


Aber doch nur, wenn sie nicht gekündigt hat oder?
Sprich wenn sie jetzt zum 30.09. kündigt (also bis 31.08. die Kündigung einreicht), braucht sie dann immer noch das Einverständnis des AG?
16.08.2016 22:00
Zitat von Nicsisch:

Fällt das Ende deiner Elternzeit und der gewünschte Kündigungstermin von dir auf den gleichen Tag? Wenn ja gelten die 3 Monate es heißt ja Kündigung zum Ende der Elternzeit. Ist es ein anderes Ende gelten die 4 Wochen.


Nein, ich wollte zum letzten im September oder Oktober kündigen. Welches Datum davon ist mir relativ egal.
nilou
14361 Beiträge
16.08.2016 22:00
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Nicsisch:

Lese es gerade. Du willst ja sogar die Elternzeit eher beenden. Das geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Hier wirst du um ein Gespräch nicht rum kommen.


Aber doch nur, wenn sie nicht gekündigt hat oder?
Sprich wenn sie jetzt zum 30.09. kündigt (also bis 31.08. die Kündigung einreicht), braucht sie dann immer noch das Einverständnis des AG?


Nein, wenn sie in der Elternzeit kündigt, gelten die Fristen aus dem Arbeitsvertrag. Der Paragraph aus dem BEEG ist ein zusätzliches Sonderkünddigungstecht zum Ende der Elternzeit. Zumindest so wie ich es lese. Ich würde die Kündigung ganz normal mit den 4 Wochen machen.
16.08.2016 22:00
Zitat von Madi-79:

Zitat von Milli1990:

Zitat von Zwillis2010:

Also, dieser Paragraph hebelt die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag schon aus. Sollte der Arbeitgeber also drauf bestehen, dass Du anfängst, könnte er sich darauf berufen. Und wenn du das Arbeitsverhältnis nicht antrittst, kann er Schadensersatz fordern. ABER-welchen schaden sollte er haben?


Dem traue ich alles zu. Dieser Mann ist sehr schwer einzuschätzen.
Dann hab ich jetzt keine Ahnung was ich machen soll. Wir hatten noch nie ein gutes Verhältnis zu einander und ich hab mich da die gesamten drei Jahre auch nie blicken lassen, wusste nicht wozu. Hätte ich von dieser Frist gewusst, dann hätte er meine Kündigung längst

Edit: Wenn ich eine Kündigung abgebe mit einer Frist von 4 Wochen und bitte um eine schriftliche Bestätigung und er gibt mir diese, bin ich dann raus aus der Nummer oder kann der nachträglich noch Stress machen?

Dann wärst du raus. Ich würde aber schreiben "im gegenseitigen Einvernehmen zum xxx". Habe ich damals auch so gemacht.


Danke für den Hinweis.
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