Kautionsabrechnung
19.09.2013 23:27
Es waren in meinen augen ganz normale Abnutzungsspuren vom bohren oder in de Küche vom kochen. Also nix schlimmes. Ubd wir hatten keine bunten Wände.
Nachbesserung von uns wäre nicht gegangen da die Übergabe am letzen miettag war und am nächsten tag schon neue eingezogen sind
Nachbesserung von uns wäre nicht gegangen da die Übergabe am letzen miettag war und am nächsten tag schon neue eingezogen sind
19.09.2013 23:30
Wir sind deswegen schon beim anwalt. Also eigentlich nur wegen der Abrechnung, das er die überhaupt mal macht, da er meinte er macht die erst nächstes Jahr. ( der mann hat ein knall )
Wegen dem streichen ... das kam heut erst von ihm. Termin machen wir morgen erst aus für den anwalt
Wegen dem streichen ... das kam heut erst von ihm. Termin machen wir morgen erst aus für den anwalt
19.09.2013 23:57
Zitat von luci08:
Es waren in meinen augen ganz normale Abnutzungsspuren vom bohren oder in de Küche vom kochen. Also nix schlimmes. Ubd wir hatten keine bunten Wände.
Nachbesserung von uns wäre nicht gegangen da die Übergabe am letzen miettag war und am nächsten tag schon neue eingezogen sind
Und wann hat der Vermieter dann bitte die Wohnung renoviert?
20.09.2013 00:02
Ja angeblich in der nacht. Also Übergabe war 18uhr und um 22uhr hat er laut seinen Aussagen angefangen.
20.09.2013 00:04
Zitat von luci08:
Ja angeblich in der nacht. Also Übergabe war 18uhr und um 22uhr hat er laut seinen Aussagen angefangen.
Wers glaubt, wird selig. Da würde ich mich DEFINITIV bei den neuen Mietern erkundigen, ob das stimmt.
20.09.2013 00:07
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von luci08:
Ja angeblich in der nacht. Also Übergabe war 18uhr und um 22uhr hat er laut seinen Aussagen angefangen.
Wers glaubt, wird selig. Da würde ich mich DEFINITIV bei den neuen Mietern erkundigen, ob das stimmt.
Na aber selbst wenn.... da kann ja jeder Vermieter irgendeine Rechnung schreiben mit seinen wunschstundenlohn und dann noch irgendwelche helfer angeben.
20.09.2013 00:17
Zitat von luci08:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von luci08:
Ja angeblich in der nacht. Also Übergabe war 18uhr und um 22uhr hat er laut seinen Aussagen angefangen.
Wers glaubt, wird selig. Da würde ich mich DEFINITIV bei den neuen Mietern erkundigen, ob das stimmt.
Na aber selbst wenn.... da kann ja jeder Vermieter irgendeine Rechnung schreiben mit seinen wunschstundenlohn und dann noch irgendwelche helfer angeben.
Was steht denn im Übergabeprotokoll drin? Wäre mal ganz wichtig zu wissen. Oder hatte ich das überlesen?
20.09.2013 00:58
Das wollte er uns nicht unterschreiben! !!!
Und wir wussten von anfang an das es so kommt. Hat uns eine aus dem haus gesagt das es da öfter Probleme gab.
Und wir wussten von anfang an das es so kommt. Hat uns eine aus dem haus gesagt das es da öfter Probleme gab.
20.09.2013 03:34
Was steht denn in eurem Mietvertrag zum Thema?
Normalerweise muss der mieter nur einmal- entweder zum einzug oder zum auszug- streichen, ausser die farbe ist nicht hinnehmbar.
Mein ex wollte unbedingt eine schwarze wand im schlafzimmer und ich blöde kuh hab das dann ihm zuliebe auch noch gemacht, die anderen wände einen schwarzen bordürenstreifen in der mitte und darunter hellgrün. ich fands nicht schön- aber egal. wir haben uns getrennt, ich zog aus und er blieb noch drei monate kündigungsfristzeitraum. wie ich später vom vermieter (gutes verhältnis damals und ich brauchte ihn dann auch noch als zeugen) hörte, hat er das schwarz natürlich nur einmal überpinselt und es schien noch durch. der vermieter hat dann den nachmietern das nochmal streichen überlassen, weil die eh ne bestimmte farbe haben wollte und hat sich von meinem ex nur geld für etwas farbe geben lassen..
die anderen merkwürdigen wandgestaltungen in freundlichen aber knalligen farben, wurden nicht beanstandet.
der typ will euch nur das geld aus der tasche ziehen, selbst wenn - 600 euro sind utopisch!
Normalerweise muss der mieter nur einmal- entweder zum einzug oder zum auszug- streichen, ausser die farbe ist nicht hinnehmbar.
Mein ex wollte unbedingt eine schwarze wand im schlafzimmer und ich blöde kuh hab das dann ihm zuliebe auch noch gemacht, die anderen wände einen schwarzen bordürenstreifen in der mitte und darunter hellgrün. ich fands nicht schön- aber egal. wir haben uns getrennt, ich zog aus und er blieb noch drei monate kündigungsfristzeitraum. wie ich später vom vermieter (gutes verhältnis damals und ich brauchte ihn dann auch noch als zeugen) hörte, hat er das schwarz natürlich nur einmal überpinselt und es schien noch durch. der vermieter hat dann den nachmietern das nochmal streichen überlassen, weil die eh ne bestimmte farbe haben wollte und hat sich von meinem ex nur geld für etwas farbe geben lassen..
die anderen merkwürdigen wandgestaltungen in freundlichen aber knalligen farben, wurden nicht beanstandet.
der typ will euch nur das geld aus der tasche ziehen, selbst wenn - 600 euro sind utopisch!
20.09.2013 03:35
das würde man doch nichtmal für ne firma bezahlen. und von einer firma hätte er euch zumindest ne rechnung vorlegen können. er kann sich doch nicht einfach einen eigenen wunschlohn aufschreiben ^^ ich würd mal sagen ohne vorherige absprache ist das ungültig
20.09.2013 07:09
Zitat von luci08:
Wir sind deswegen schon beim anwalt. Also eigentlich nur wegen der Abrechnung, das er die überhaupt mal macht, da er meinte er macht die erst nächstes Jahr. ( der mann hat ein knall )
Wegen dem streichen ... das kam heut erst von ihm. Termin machen wir morgen erst aus für den anwalt
Das ist sein gutes Recht
20.09.2013 07:30
also die NK-Abrechnung kann er nächstes Jahr machen, eben dann er die ganzen Abrechnungen von den Versorgern bekommt.
Kaution: hier würde ich auch beim Anwalt vorsprechen denn 600€ ist schon enorm viel für ein bisschen weißeln, das NICHT von Fachmännern gemacht wurde.
Übergabeprotokoll: OHNE würde ich NIE den Schlüssel aus der Hand geben, er ist dazu verpflichtet so etwas auszustellen. Wenn er das nicht möchte, dann macht eins mit den Nachmietern (ok, jetzt im Nachhinein ist es zu spät...). So habe ich es damals mit meiner Nachmieterin gemacht.
Wir sind alles durchgegangen, der Vermieter kam, hat sich's durchgelesen, unterschrieben und gut war
Kaution: hier würde ich auch beim Anwalt vorsprechen denn 600€ ist schon enorm viel für ein bisschen weißeln, das NICHT von Fachmännern gemacht wurde.
Übergabeprotokoll: OHNE würde ich NIE den Schlüssel aus der Hand geben, er ist dazu verpflichtet so etwas auszustellen. Wenn er das nicht möchte, dann macht eins mit den Nachmietern (ok, jetzt im Nachhinein ist es zu spät...). So habe ich es damals mit meiner Nachmieterin gemacht.
Wir sind alles durchgegangen, der Vermieter kam, hat sich's durchgelesen, unterschrieben und gut war
20.09.2013 07:53
Er muss innerhalb von höchstens 6monaten eine Abrechnung erstellen. Sobald er abrechnen kann muss er es tun. Also i.d.r sofort. Bei uns hat er am selben tah gestrichen. Warum lässt man sich dann 5 monate zeiz um aufzuschreiben das man zu 3. 8h zu einem Stundenlohn von 25euro gemalert hat?!
Zu den nk. Er darf eine voraussichtliche Nachzahlung einbehalten. Also ist dies nicht sein recht.
Zu den nk. Er darf eine voraussichtliche Nachzahlung einbehalten. Also ist dies nicht sein recht.
20.09.2013 08:45
Zitat von luci08:
Er muss innerhalb von höchstens 6monaten eine Abrechnung erstellen. Sobald er abrechnen kann muss er es tun. Also i.d.r sofort. Bei uns hat er am selben tah gestrichen. Warum lässt man sich dann 5 monate zeiz um aufzuschreiben das man zu 3. 8h zu einem Stundenlohn von 25euro gemalert hat?!
Zu den nk. Er darf eine voraussichtliche Nachzahlung einbehalten. Also ist dies nicht sein recht.
also da st definitiv was faul und ich würd emir das nicht gefallen lassen. ich an deiner stelle würde ihm einen ausdruck von der rechtslage bezüglich des streichens geben und ihm eine frist von 3 Wchen geben euch das geld zu zahlen. andererseits würdet ihr rechtliche schritte einleiten!
20.09.2013 08:53
Einfach auf eine Klage ankommen lassen, da habt ihr sehr gute Erfolgsaussichten. Vor allem hätte er sowieso nicht einfach nachbessern dürfen
Das wäre euer Recht gewesen. Und er muss nachweisen, dass er Forderungen gegen euch hat, mit denen er gegen eure Kautionsforderung aufrechnen kann. Vermieter immer...Tz. Mit Rechtschutz empfiehlt sich immer zu klagen. Im schlimmsten Fall verliert man nichts. Im Besten bekommt man die Kaution komplett zurück und oft wenigstens einen Teil davon. Viel Erfolg
Das wäre euer Recht gewesen. Und er muss nachweisen, dass er Forderungen gegen euch hat, mit denen er gegen eure Kautionsforderung aufrechnen kann. Vermieter immer...Tz. Mit Rechtschutz empfiehlt sich immer zu klagen. Im schlimmsten Fall verliert man nichts. Im Besten bekommt man die Kaution komplett zurück und oft wenigstens einen Teil davon. Viel Erfolg
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