Kautionsabrechnung
19.09.2013 21:47
Hallo
Vielleicht kennt sich jemand in der Richtung aus und kann mir folgende Frage beantworten
Wir sind im Februar aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Bei der Übergabe hat der vermieter die Wände beanstandet, diese würden nicht ordentlich von uns gestrichen worden sein. Soweit so gut, wir sind keine profis und es ist Ansichtssache.
Jetzt endlich haben wir endlich unsere Abrechnung bekommen in der er uns folgendes in rechnung stellt.
Renovierungskosten für Wohnung (Küche, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Flur: 3 mann à 8h von 20uhr bis 4.00uhr morgens) ----600 €
Darf er sich und andere wirklich selber abrechnen? ??
Vielleicht kennt sich jemand in der Richtung aus und kann mir folgende Frage beantworten
Wir sind im Februar aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Bei der Übergabe hat der vermieter die Wände beanstandet, diese würden nicht ordentlich von uns gestrichen worden sein. Soweit so gut, wir sind keine profis und es ist Ansichtssache.
Jetzt endlich haben wir endlich unsere Abrechnung bekommen in der er uns folgendes in rechnung stellt.
Renovierungskosten für Wohnung (Küche, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Flur: 3 mann à 8h von 20uhr bis 4.00uhr morgens) ----600 €
Darf er sich und andere wirklich selber abrechnen? ??
19.09.2013 21:50
Zitat von luci08:hat der vermieter nur diese eine WOhnung??
Hallo
Vielleicht kennt sich jemand in der Richtung aus und kann mir folgende Frage beantworten
Wir sind im Februar aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Bei der Übergabe hat der vermieter die Wände beanstandet, diese würden nicht ordentlich von uns gestrichen worden sein. Soweit so gut, wir sind keine profis und es ist Ansichtssache.
Jetzt endlich haben wir endlich unsere Abrechnung bekommen in der er uns folgendes in rechnung stellt.
Renovierungskosten für Wohnung (Küche, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Flur: 3 mann à 8h von 20uhr bis 4.00uhr morgens) ----600 €
Darf er sich und andere wirklich selber abrechnen? ??
bei uns hier würde niemals der vermieter selbst renovieren
geschweigedenn stundenangaben bzw. Männer angeben
noch dazu hätte er doch vor dem auszug die Summe festmachen
müssen!? wir z.B. mussten 50 Euro zurücklassen weil wir nicht alles perfekt weg gemacht haben vom boden (beim überstreichen)
aber 600 Euro!??! das ist ganz schön viel
19.09.2013 21:55
ich würd beim mieterbund nachfragen...
aber 600€ für streichen finde ich arg krass. sowas muss man doch nicht nachts machen, daher würde ich auch keine nachtzuschläge zahlen! außerdem finde ich 3 mann echt viel für's streichen, da steht man sich ja mehr im weg rum als das alle arbeiten können. und wenn jeder nen raum macht, dann braucht man niemals 8std dafür
aber 600€ für streichen finde ich arg krass. sowas muss man doch nicht nachts machen, daher würde ich auch keine nachtzuschläge zahlen! außerdem finde ich 3 mann echt viel für's streichen, da steht man sich ja mehr im weg rum als das alle arbeiten können. und wenn jeder nen raum macht, dann braucht man niemals 8std dafür
19.09.2013 22:03
24 Stunden Arbeitsleistung zu 25 Euro Stundenlohn kommst auf die Summe - wobei ist auch falsch Material also Farbe müsste noch rechnen und ein Eimer kost gute 40-50 Euro... Kommt nun drauf an wieviel qm die Wohnung hat.
19.09.2013 22:05
600 eur ist schon krass. Dann die Uhrzeit noch aufzuschreiben wegen nachtzulagen ist nochbheftiger. Zumal ihr es ja gemacht habt und er nicht zufrieden war. Hätte er euch nicgt die Möglichkeit gegeben es nochmal zu überarbeiten?
19.09.2013 22:07
Zitat von LeonsMami:
600 eur ist schon krass. Dann die Uhrzeit noch aufzuschreiben wegen nachtzulagen ist nochbheftiger. Zumal ihr es ja gemacht habt und er nicht zufrieden war. Hätte er euch nicgt die Möglichkeit gegeben es nochmal zu überarbeiten?
Außerdem würde ich auf Rechnungen der farbe bestehen. Nachher hat er so ein billigzeug verwendet und tischt euch ne mega Rechnung auf
19.09.2013 22:09
Der Mieter muss die Wohnung nicht gestrichen übergeben. Google mal. Da gibt es ein Gerichtsurteil!
19.09.2013 22:10
Ich hab irgendwie das gefühl euer vermieter will euer kautionsgeld behalten
19.09.2013 22:17
Zitat von maxmaja:
Der Mieter muss die Wohnung nicht gestrichen übergeben. Google mal. Da gibt es ein Gerichtsurteil!
Geb ich die vollkommen recht.
Neuerdings muss man nicht mehr streichen beim Auszug. Da bin ich mir ganz sichet, da wir Oktober 2012 umgezogen dind. Und wir haben die Wohnung nur besenrein übergeben.
Bestehe auf dein recht.
19.09.2013 22:18
Zitat von ich-will-auch:und wenn die wände angemalt waren!??!
Zitat von maxmaja:
Der Mieter muss die Wohnung nicht gestrichen übergeben. Google mal. Da gibt es ein Gerichtsurteil!
Geb ich die vollkommen recht.
Neuerdings muss man nicht mehr streichen beim Auszug. Da bin ich mir ganz sichet, da wir Oktober 2012 umgezogen dind. Und wir haben die Wohnung nur besenrein übergeben.
Bestehe auf dein recht.
ich will das urteil mal sehen bitte
19.09.2013 22:20
600€ ist doch noch günstig ... wir haben neulich unsere neue Wohnung streichen lassen , haben für 110 qm mit 2 Mann 1500€ gezahlt .
Wieso habt ihr es denn nicht ausgebessert was beanstandet wurde ?
Wieso habt ihr es denn nicht ausgebessert was beanstandet wurde ?
19.09.2013 22:22
Zitat von BlackRoses:
Zitat von ich-will-auch:und wenn die wände angemalt waren!??!
Zitat von maxmaja:
Der Mieter muss die Wohnung nicht gestrichen übergeben. Google mal. Da gibt es ein Gerichtsurteil!
Geb ich die vollkommen recht.
Neuerdings muss man nicht mehr streichen beim Auszug. Da bin ich mir ganz sichet, da wir Oktober 2012 umgezogen dind. Und wir haben die Wohnung nur besenrein übergeben.
Bestehe auf dein recht.
ich will das urteil mal sehen bitte
es darf nicht quitschbund übergeben werden aber eine dezente farbe ist hinnehmbar
nummer 8 indem fall http://www.spiegel.de/wirtschaft/irrtuemer-im-miet recht-was-duerfen-mieter-und-vermieter-a-849404.ht ml
19.09.2013 22:25
Zitat von BlackRoses:
Zitat von ich-will-auch:und wenn die wände angemalt waren!??!
Zitat von maxmaja:
Der Mieter muss die Wohnung nicht gestrichen übergeben. Google mal. Da gibt es ein Gerichtsurteil!
Geb ich die vollkommen recht.
Neuerdings muss man nicht mehr streichen beim Auszug. Da bin ich mir ganz sichet, da wir Oktober 2012 umgezogen dind. Und wir haben die Wohnung nur besenrein übergeben.
Bestehe auf dein recht.
ich will das urteil mal sehen bitte
Das Urteil kannst du googeln.
Bei ganz krassen farben (pink rot o.ä.) reicht es hell zu streichen.
Aber wenn es akzeptabel ist , braucht die es nicht.
Wir hatten in 2 räumen gelb, 2 Räume hellblau und Küche 2 versch. Tapeten mit Bordüre. Das galt als akzeptabel.
Und wir waren bei einem sehr grossen wohnungsunternehmen.
@TS: hattet ihr schon gestrichen und es gefiel ihm trotzdem nicht oder habt ihr gar nichts gemacht.
19.09.2013 22:50
Also er darf normale Renovierungsarbeiten definitiv nicht mit der Mietkaution verrechnen. Der Mieter darf die Wohnung unrenoviert übergeben. Der Vermieter wird für das Abwohnen der Wohnung durch Miete vergütet. Solange ihr keine kaputen Türen, Fenster oder zerstörte Wände, Klos, Waschbecken etc. hinterlassen habe, hat er da kein Grund zu.
19.09.2013 23:25
Normalerweise muss bei der Kautionsabrechnung eine ordentliche, aufgeschlüsselte Rechnung bei liegen. Einfach aufschreiben 3 Mann a 8 Stunden kann ja jeder
Wie genau ist es denn gelaufen? Hat auch der Vermieter einen Termin zur Nachbesserung gegeben? Das muss er rechtlich gesehen nämlich anbieten wenn er etwas beanstandet, ansonsten darf er später nicht einen Euro von der Kaution abziehen !
Ich würd das ganze bei soviel Geld einem Anwalt vorlegen...
Wie genau ist es denn gelaufen? Hat auch der Vermieter einen Termin zur Nachbesserung gegeben? Das muss er rechtlich gesehen nämlich anbieten wenn er etwas beanstandet, ansonsten darf er später nicht einen Euro von der Kaution abziehen !
Ich würd das ganze bei soviel Geld einem Anwalt vorlegen...
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