Mütter- und Schwangerenforum

Kann man Überstunden zum Unterhalt dazuberechnen?

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sienna05
55 Beiträge
18.01.2015 19:29
Hallo.
Mein Ex zahlt nur das absolute Minimum an Unterhalt und gibt auch sonst keinen Cent dazu. (Letztens musste ich ihm das Geld für die Windeln zurückgeben die er unterwegs gekauft hat).
Er hat jetzt bei seinem Ex Arbeitgeber ca. 500 Überstunden und noch andere Sachen eingeklagt und bekam ca. 6000 brutto überwiesen.
Davon macht sich der Herr ein schönes Leben alle 2 Tage kommt ein Amazon Päckchen mit irgendwelchen Scheiss und Urlaub ist auch schon gebucht.

Ich glaube gelesen zuhaben das Nachzahlungen auf den Unterhalt angerechnet werden also Die 6000 dividiert durch 12 Monate und das ist dann die Berechnungsgrundlage.

Natürlich werde ich noch zum Jugendamt gehen und mich informieren aber ich möchte hier zuerst ein paar Meinungen hören ich möchte nämlich nicht wie ein kompletter Idiot beim Jugendamt stehen wenn das nicht stimmt.
Und schlafende Hunde möchte ich auch nicht wecken, denn wenn er erfährt das ich was gemacht habe ist wieder rießen Streit programmiert.
18.01.2015 19:39
hm,hab noch nichts davon gehört das unterhaltspflichtige ihre Nachzahlungen beim zu leistenden Unterhalt angeben müssen,da sie dieses Geld nu mal nicht regelmässig bekommen.
KratzeKatze
6126 Beiträge
18.01.2015 19:42
davon mal ab, das ich mich mit der Materie nicht auskenne, scheinst du deinem ex aber auch keinen euro mehr zu gönnen.

18.01.2015 19:48
Zitat von KratzeKatze:

davon mal ab, das ich mich mit der Materie nicht auskenne, scheinst du deinem ex aber auch keinen euro mehr zu gönnen.
naja kann ich ehrlich gesagt nachvollziehen wenn er sich sogar
das Windelgeld wiedergeben lässt fürs gemeinsame (!!!) Kind
KratzeKatze
6126 Beiträge
18.01.2015 19:51
Zitat von Engelchen1711:

Zitat von KratzeKatze:

davon mal ab, das ich mich mit der Materie nicht auskenne, scheinst du deinem ex aber auch keinen euro mehr zu gönnen.
naja kann ich ehrlich gesagt nachvollziehen wenn er sich sogar
das Windelgeld wiedergeben lässt fürs gemeinsame (!!!) Kind


das kann ich nicht beurteilen.
vielleicht hält sie aber auch einfach immer nur die hand auf und er soll zahlemann & söhne machen. wer weiß....

naja, da ich nix weiter zum eigentlichen Thema beitragen kann, bin ich dann auch wieder raus hier.

18.01.2015 19:53
Ich gehe davon aus, dass die Überstunden als so kommen gelten und sie angerechnet werden. Aufgehäufte Überstunden als einmal Ertrag auszuzahlen sind sonderzahlungen und laut gesetzt zählen diese zum zugrundeliegenden Einkommen.
18.01.2015 19:57
Zitat von KratzeKatze:

davon mal ab, das ich mich mit der Materie nicht auskenne, scheinst du deinem ex aber auch keinen euro mehr zu gönnen.

Was ist das denn für eine Unterstellung? Du kennst sie doch gar nicht!
Vielleicht hat er sie auch schwanger oder mit Kleinkind einfach sitzen lassen weil er ne neue hat oder ihr Geld zuvor verprasst hat. Es geht uns Kind!!
Ob regelmäßig oder nicht, es ist Einkommen. Dann würde doch jeder mauscheln und sich Überstunden nickt monatlich sondern jährlich auszahlen lassen, nur damit es nicht abgerechnet wird!
18.01.2015 19:57
Zitat von julemaus:

Ich gehe davon aus, dass die Überstunden als so kommen gelten und sie angerechnet werden. Aufgehäufte Überstunden als einmal Ertrag auszuzahlen sind sonderzahlungen und laut gesetzt zählen diese zum zugrundeliegenden Einkommen.


allso mit einfachen worten,die TS oder besser die Kinder hätten auf einen teil dieses Geldes Anspruch
18.01.2015 20:00
Zitat von Aurora40:

Zitat von julemaus:

Ich gehe davon aus, dass die Überstunden als so kommen gelten und sie angerechnet werden. Aufgehäufte Überstunden als einmal Ertrag auszuzahlen sind sonderzahlungen und laut gesetzt zählen diese zum zugrundeliegenden Einkommen.


allso mit einfachen worten,die TS oder besser die Kinder hätten auf einen teil dieses Geldes Anspruch

Ich gehe davon aus ja! Warum auch nicht? Er hätte sich diese ja auch monatlich auszahlen lassen können und dann wäre es monatlich Einkommen gewesen.
Ich habe noch nie unterhält erhalten und bin auch zum Glück nickt in so einer Situation, aber steuerrechtliche ich mich da aus und habe viele solcher Fälle schon gehabt
Botticelli
9291 Beiträge
18.01.2015 20:04
Ja du hast Anspruch. Alles was er an Geld bekommt, wird angerechnet. Geh zum JA und sorgt dafür das DEIN Kind das bekommt was ihm zusteht. Sonst kann das Kind es eventuell später bei dir einklagen.
K.B.
4996 Beiträge
18.01.2015 21:04
WOw, die Männer haben in unserem Staat schon echt die A....karte gezogen.
Ich sage es mal so, arbeitet jemand Vollzeit und zahlt dafür Unterhalt, schön und gut. Den Männern bleibt ja auch nichts sehr viel mit dem Selbsterhalt. Will er nun sich ein bisschen mehr zur Seite legen, wofür auch immer, und macht in seiner Freizeit Überstunden, dann ist es meiner Meinung sein Geld. Schließlich hat er mehr gearbeitet und es sich dazu verdient.
Er könnte auch seine Freizeit genießen und der Unterhalt wäre der gleiche.
Wieso braucht ein Kind auf einmal mehr Geld, nur weil der Vater Überstunden macht. Mir ist die Logik nicht ganz klar.
Botticelli
9291 Beiträge
18.01.2015 21:08
Zitat von K.B.:

WOw, die Männer haben in unserem Staat schon echt die A....karte gezogen.
Ich sage es mal so, arbeitet jemand Vollzeit und zahlt dafür Unterhalt, schön und gut. Den Männern bleibt ja auch nichts sehr viel mit dem Selbsterhalt. Will er nun sich ein bisschen mehr zur Seite legen, wofür auch immer, und macht in seiner Freizeit Überstunden, dann ist es meiner Meinung sein Geld. Schließlich hat er mehr gearbeitet und es sich dazu verdient.
Er könnte auch seine Freizeit genießen und der Unterhalt wäre der gleiche.
Wieso braucht ein Kind auf einmal mehr Geld, nur weil der Vater Überstunden macht. Mir ist die Logik nicht ganz klar.

Bei der Unterhalts Berechnung geht man davon aus was wäre wenn Mutter und Vater noch zusammen wären.
Dann hätte das Kind ja was davon wenn der Papa mehr verdient. Der Lebensstandard des Kindes würde dadurch ja steigen.
Deswegen wird der Unterhalt an allem was der Papa verdient festgemacht.
Curleysue
10272 Beiträge
18.01.2015 21:10
Zitat von K.B.:

WOw, die Männer haben in unserem Staat schon echt die A....karte gezogen.
Ich sage es mal so, arbeitet jemand Vollzeit und zahlt dafür Unterhalt, schön und gut. Den Männern bleibt ja auch nichts sehr viel mit dem Selbsterhalt. Will er nun sich ein bisschen mehr zur Seite legen, wofür auch immer, und macht in seiner Freizeit Überstunden, dann ist es meiner Meinung sein Geld. Schließlich hat er mehr gearbeitet und es sich dazu verdient.
Er könnte auch seine Freizeit genießen und der Unterhalt wäre der gleiche.
Wieso braucht ein Kind auf einmal mehr Geld, nur weil der Vater Überstunden macht. Mir ist die Logik nicht ganz klar.
Achso und bei uns Frauen ist es ok wenn wir die arschkarte gezogen haben. Wir können keine Überstunden machen und uns was gönnen, denn wir Frauen müssen ja pünktlich zu Hause sein und das Kind betreuen. Ich würde auch zum ja gehen und das Geld was dem gemeinsamen Kind zusteht einfordern. Vorallem wenn mein ex sich Windelgeld wieder geben lässt. Im übrigen musst du ihm das nicht geben, das kann er von seiner hälfte des Kindergeldes kaufen.
K.B.
4996 Beiträge
18.01.2015 21:16
Zitat von Botticelli:

Zitat von K.B.:

WOw, die Männer haben in unserem Staat schon echt die A....karte gezogen.
Ich sage es mal so, arbeitet jemand Vollzeit und zahlt dafür Unterhalt, schön und gut. Den Männern bleibt ja auch nichts sehr viel mit dem Selbsterhalt. Will er nun sich ein bisschen mehr zur Seite legen, wofür auch immer, und macht in seiner Freizeit Überstunden, dann ist es meiner Meinung sein Geld. Schließlich hat er mehr gearbeitet und es sich dazu verdient.
Er könnte auch seine Freizeit genießen und der Unterhalt wäre der gleiche.
Wieso braucht ein Kind auf einmal mehr Geld, nur weil der Vater Überstunden macht. Mir ist die Logik nicht ganz klar.

Bei der Unterhalts Berechnung geht man davon aus was wäre wenn Mutter und Vater noch zusammen wären.
Dann hätte das Kind ja was davon wenn der Papa mehr verdient. Der Lebensstandard des Kindes würde dadurch ja steigen.
Deswegen wird der Unterhalt an allem was der Papa verdient festgemacht.


Ja klar könnte er das. Aber wenn ich als Vater wüsste, dass meine Ex, aus welchen Gründen auch immer, nur scharf auf das Geld ist, dann würde ich eben keine Überstunden machen und mein Leben genießen.
Ich kenne die Hintergründe nicht, dennoch sehe ich es so, dass ein Kind auf einmal nicht mehr Wünsche hat oder teurere Sachen braucht, nur weil der Papa Überstunden macht.
Wenn das Gesetz es so geregelt hat, dann ist das so, für mich haben eben allerdings schon unfair.
K.B.
4996 Beiträge
18.01.2015 21:19
Zitat von Curleysue:

Zitat von K.B.:

WOw, die Männer haben in unserem Staat schon echt die A....karte gezogen.
Ich sage es mal so, arbeitet jemand Vollzeit und zahlt dafür Unterhalt, schön und gut. Den Männern bleibt ja auch nichts sehr viel mit dem Selbsterhalt. Will er nun sich ein bisschen mehr zur Seite legen, wofür auch immer, und macht in seiner Freizeit Überstunden, dann ist es meiner Meinung sein Geld. Schließlich hat er mehr gearbeitet und es sich dazu verdient.
Er könnte auch seine Freizeit genießen und der Unterhalt wäre der gleiche.
Wieso braucht ein Kind auf einmal mehr Geld, nur weil der Vater Überstunden macht. Mir ist die Logik nicht ganz klar.
Achso und bei uns Frauen ist es ok wenn wir die arschkarte gezogen haben. Wir können keine Überstunden machen und uns was gönnen, denn wir Frauen müssen ja pünktlich zu Hause sein und das Kind betreuen. Ich würde auch zum ja gehen und das Geld was dem gemeinsamen Kind zusteht einfordern. Vorallem wenn mein ex sich Windelgeld wieder geben lässt. Im übrigen musst du ihm das nicht geben, das kann er von seiner hälfte des Kindergeldes kaufen.


Wenn eine Regelung getroffen ist, dass der Vater sich an bestimmten Zeiten um das Kind kümmert, kann auch eine Mutter Überstunden machen.
Na klar muss ich püntklich zu Hause sein, dass habe ich mir aber auch ausgesucht, indem ich evtl. für mich entschieden habe, dass das Kind bei mir aufwächst. Und das hätte ich tausend Mal lieber, als jedes Geld, was ich sonst an Überstunden dazu verdienen könnte.
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