inkassoschreiben
04.06.2014 16:27
Zitat von CrazyMya:
Zitat von jenjae:ich sagte ja schon,das meine tastatur grae streikt. und wenn ich fehler in meinem text habe,ist das doch immer noch etwas anderes,als in einem förmlichen brief.
Zitat von CrazyMya:
@maxmaja: aber allein vielen fehlenden kommas,machen für mich nicht den eindruck,das dieses inkassobüro schon mehr als 20 jahre bestand hat.
und auch die formulierungen finde ich sehr druckaufbauend. aber gut,ich hab da ja keine ahnung von.
Jeder macht so seine Fehler. So wie du immer das Leerzeichen nach einem Komma vergisst
Vom Text her empfinde ich es als normales Inkassoschreiben.
Ich kenne auch einige namentlich. Magst du den mal nennen?
Bzw. Hast du den Namen mal gegooglet?
Das machst du hier aber immer so
Ist ja auch egal.
Das ist ja krass. Dass sie von all dem nie was mitbekommen hat?! Titel usw.? Irgendwas muss doch mal angekommen sein.
Da krieg ich ja Angst. ich bin 2003 mal beim schwarzfahren erwischt worden, meine Daten worden aufgenommen, aber es kam nie etwas bei mir an
04.06.2014 16:36
Sie soll erstmal die Forderungsaufstellung abwarten und anschließend kann sie immer noch um eine Ratenzahlung bitten.
Das erste was ich Ihr noch raten würde ist ein Schreiben mit der Bitte um eine Stundung, so das wenigstens die Zinsen immer höher gehen.
Was mich aber nun stutzig macht, ist die Tatsache das der Gläubiger keine offenen Forderungen gegen Sie hat.
Somit wartet erstmal bis der Gläubiger sich meldet und wenn Sie wirklich etwas haben, kann man sogar mit diesen eine Ratenzahlung vereinbaren .
LG
Das erste was ich Ihr noch raten würde ist ein Schreiben mit der Bitte um eine Stundung, so das wenigstens die Zinsen immer höher gehen.
Was mich aber nun stutzig macht, ist die Tatsache das der Gläubiger keine offenen Forderungen gegen Sie hat.
Somit wartet erstmal bis der Gläubiger sich meldet und wenn Sie wirklich etwas haben, kann man sogar mit diesen eine Ratenzahlung vereinbaren .
LG
04.06.2014 16:36
Nein es ist nie etwas angekommen, was die inkassodame ja selbst gesagt hat. Die briefe waren angeblich nie Zustellbar und gingen immer wieder zurück. An einen anwalt dachte ich deswegen, weil meine freundin ja nichts dafür kann das nie eine Mahnung eingegangen ist. ..danach wird ja quasi erst ein inkasso Büro beauftragt. Ich hab mich vorhin schon versucht rein zu lesen. Da ich aber vom handy aus Scheibe, ist es grade zuviel text.
04.06.2014 16:40
Ob der Gläubiger etwas offen hat , steht nicht fest. Die Verkehrsbetriebe archiviren sowas irgendwann ein. Bzw inkassofirmen kaufen gerne paketweise genau solche Fälle ab, das heisst meine freundin hat keine sxhulden mehr bei dem Gläubiger sondern beim inkasso Büro. Nun ist fraglich wer den titel erhoben hat Und ob der wirksam ist.
04.06.2014 16:46
Zitat von CrazyMya:
Ob der Gläubiger etwas offen hat , steht nicht fest. Die Verkehrsbetriebe archiviren sowas irgendwann ein. Bzw inkassofirmen kaufen gerne paketweise genau solche Fälle ab, das heisst meine freundin hat keine sxhulden mehr bei dem Gläubiger sondern beim inkasso Büro. Nun ist fraglich wer den titel erhoben hat Und ob der wirksam ist.
Wartet erstmal ab und anschließend geht ihr zur Verbraucherzentrale, denn die können euch das auch sagen, ohne das ihr teure Anwaltskosten habt.
12.06.2014 11:18
Zitat von CrazyMya:
ich hab ihr jetzt geschrieben,das sie das inkasso unternehmen kontaktieren soll. aber das es auf jeden fall verjährt ist,sollte die forderung wirklich schon so lange zurück liegen und das sie dann widerspruch einlegen soll...
Naja verjährt sein kann die Forderung nur, wenn sie nicht tituliert wurde (also kein Titel eines Gerichts vorliegt, meist Vollstreckungsbescheid) und dann müsste sich Deine Freundin wirklich erinnern, ob sie mal Post vom zuständigen Amtsgericht bekommen hat. Ich würde beim Inkassobüro die zugrundeliegenden Unterlagen anfordern als Nachweis für das Bestehen der Forderung. Sie sollte sich da wirklich melden, damit man hinterher nicht sagen kann, das hätte sie nicht getan und am Besten schriftlich.
12.06.2014 14:14
upsi,das hab ich hier ja vollkommen vergessen...
also ,sie ist 2001 definitiv schwarz gefahren. 2003 gab es einen titel über ~140 €. ABER,das inkassobüro hat nur einmalig versucht sie damals zu kontaktieren und da war sie schon woanders gemeldet. mittlerweile ist aus den ca 140 € ne ganze stange mehr geworden und ich weis nicht was ich ihr nun weiter raten soll... sie will zum schuldnerberater und das dort weiter regeln lassen.
also ,sie ist 2001 definitiv schwarz gefahren. 2003 gab es einen titel über ~140 €. ABER,das inkassobüro hat nur einmalig versucht sie damals zu kontaktieren und da war sie schon woanders gemeldet. mittlerweile ist aus den ca 140 € ne ganze stange mehr geworden und ich weis nicht was ich ihr nun weiter raten soll... sie will zum schuldnerberater und das dort weiter regeln lassen.
12.06.2014 14:21
Zitat von CrazyMya:
upsi,das hab ich hier ja vollkommen vergessen...
also ,sie ist 2001 definitiv schwarz gefahren. 2003 gab es einen titel über ~140 €. ABER,das inkassobüro hat nur einmalig versucht sie damals zu kontaktieren und da war sie schon woanders gemeldet. mittlerweile ist aus den ca 140 € ne ganze stange mehr geworden und ich weis nicht was ich ihr nun weiter raten soll... sie will zum schuldnerberater und das dort weiter regeln lassen.
Schuldnerberater hört sich gut an, denn das Schreiben hört sich nicht nach Fake an. Die Frage ist, ob sie die Forderung zahlen könnte. Ggf. kann man auch Kleinstraten zahlen, ansonsten droht hier die Zwangsvollstreckung und der Gerichtsvollzieher steht vielleicht irgendwann vor der Tür. In jedem Fall nicht aussitzen.
12.06.2014 14:23
Ach so, dies sollte vielleicht noch erwähnt werden, dass der Titel 30 Jahre lang vollstreckt werden kann. Also erledigt sich dies nicht ohne weiteres.
12.06.2014 14:39
sie zahlt zZ noch altschulden ab und mehr geht erstmal nicht. bis ende nächstes jahr sollte das aber abbezahlt sein und erst dann könnte sie anfange auch diese schulden zu tilgen...
was wir uns aber gefragt haben,ob sie wirklich diese hohe summe zahlen muss,oder nur die vollstreckbaren 140€?!
was wir uns aber gefragt haben,ob sie wirklich diese hohe summe zahlen muss,oder nur die vollstreckbaren 140€?!
12.06.2014 15:35
Über die Jahre sind natürlich Zinsen auf die Hauptforderung und evt. auch noch weitere Kosten dazugekommen und die sind auch vollstreckbar. Also sind auch diese zu zahlen. Kann ja mit den Jahren nicht weniger werden. Dann sollte Deine Freundin dort alles so erklären und das sie derzeit nicht mehr zahlen kann, dies muss sie dann auch nachweisen durch Gehaltsnachweise oder einem Vermögensverzeichnis. Kommt dann auf das Inkassobüro an, wie entschieden wird. Musste Deine Freundin schon einmal die eidesstattliche Versicherung abgeben?
12.06.2014 18:27
Ich glaube das musste sie...sie hatte wohl vor jahren den Gerichtsvollzieher da. ..
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