Fristlose Kündigung, ist das so rechtens?
20.04.2015 13:48
Hallo ihr Lieben, ich bin grade ein wenig überfrag und unsicher
Und zwar geht das um meine Schwester, sie war bis heute als azubine angestellt gewesen und hat ihre fristlose Kündigung bekommen, mit dem Grund, das SEIT dem 11.4. eine AU fehlt. Nun haben wir grade nachgeschaut, was auf ihren krankschreibungen drinne steht:
Auf der ersten steht vom 14.-15.04. und auf der anderen vom 16.-18.04.
denn montag hatte sie frei.
Alle AU´s die sie letzte woche bekommen hat, hat sie auch abgegeben.
Sprich es fehlt ja eigentlich für denn 11.04. die AU.
Jetzt bin ich nun der meinung, das es ohne vorherieger Abmahnung keine fristlose kündigung geben darf, ist das richtig oder falsch? Probezeit war schon beendet.
Und zwar geht das um meine Schwester, sie war bis heute als azubine angestellt gewesen und hat ihre fristlose Kündigung bekommen, mit dem Grund, das SEIT dem 11.4. eine AU fehlt. Nun haben wir grade nachgeschaut, was auf ihren krankschreibungen drinne steht:
Auf der ersten steht vom 14.-15.04. und auf der anderen vom 16.-18.04.
denn montag hatte sie frei.
Alle AU´s die sie letzte woche bekommen hat, hat sie auch abgegeben.
Sprich es fehlt ja eigentlich für denn 11.04. die AU.
Jetzt bin ich nun der meinung, das es ohne vorherieger Abmahnung keine fristlose kündigung geben darf, ist das richtig oder falsch? Probezeit war schon beendet.
20.04.2015 13:54
hm,ich bin auch der Meinung das es eine Abmahnung geben muss,aber keine Kündigung zumal sie ja auch in der Ausbildung ist.
20.04.2015 14:03
Berufsschule anrufen, die kennen sich bestimmt aus und können vermitteln.
20.04.2015 14:12
Meiner Meinung nach wäre da auch zunächst eine Abmahnung nötig.
Wenn deine Schwester in einem größeren Unternehmen arbeitet sollte sie sich an die Jugend- und Auszubildendenvertretung (falls vorhanden) wenden.
Ansonsten könnt ihr euch bei der IHK, Inngung etc. wer auch immer Aufsichtsführende Behörde ist, Hilfe holen. Die vermitteln beim Arbeitgeber.
Viel Glück euch
Wenn deine Schwester in einem größeren Unternehmen arbeitet sollte sie sich an die Jugend- und Auszubildendenvertretung (falls vorhanden) wenden.
Ansonsten könnt ihr euch bei der IHK, Inngung etc. wer auch immer Aufsichtsführende Behörde ist, Hilfe holen. Die vermitteln beim Arbeitgeber.
Viel Glück euch
20.04.2015 14:17
Das ist kein Grund für eine fristlose Kündigung, drohen, das beim Arbeitsgericht einzuklagen...dann werden die bestimmt etwas freundlicher und lassen mit sich reden
20.04.2015 14:28
Auje, da will der Chef nur eine unliebsame Azubine loswerden (versteh den Satz nicht falsch, das muss nicht an deiner Schwester liegen).
Rechtens ist das nicht. Eine Azubine nach der Probezeit zu kündigen ist in Deutschland echt richtig schwer. Da müsste sie grad klauen oder etwas anderes schwerwiegendes anstellen.
Hier wäre erst einmal ein Hinweis auf die fehlende AU richtig gewesen, dann von mir aus eine Abmahnung. Aber eine fristlose Kündigung? Damit kommt er nicht durch, solltet ihr euch wehren.
Da müsst ihr vermutlich nicht einmal einen Anwalt hinzuziehen. Deine Schwester soll zu ihrem Chef hingehen und sagen, sie hätte sich informiert und er wisse selber, dass das nicht rechtens ist. Wenn der Chef klug ist, wird er wissen, dass er keine Chance hat.
Rechtens ist das nicht. Eine Azubine nach der Probezeit zu kündigen ist in Deutschland echt richtig schwer. Da müsste sie grad klauen oder etwas anderes schwerwiegendes anstellen.
Hier wäre erst einmal ein Hinweis auf die fehlende AU richtig gewesen, dann von mir aus eine Abmahnung. Aber eine fristlose Kündigung? Damit kommt er nicht durch, solltet ihr euch wehren.
Da müsst ihr vermutlich nicht einmal einen Anwalt hinzuziehen. Deine Schwester soll zu ihrem Chef hingehen und sagen, sie hätte sich informiert und er wisse selber, dass das nicht rechtens ist. Wenn der Chef klug ist, wird er wissen, dass er keine Chance hat.
20.04.2015 14:35
Das ist nicht zulässig. Deine Schwester sollte sich mal an die zuständige IHK wenden
20.04.2015 14:42
hey, danke für die tips, wir haben jetzt an der schule angerufen und sie hat nun die tage ein termin mit der betreuerin dort, umm zu schauen, obs rechtens ist oder nicht und das sie auch schnelsstens denn betrieb gewechselt bekommt, da es da schon länger was im argen liegt, angefangen von mobbing ihrer mentorin bis hin zu sie ist an allem schuld, war sehr anstrengend die letzten wochen
20.04.2015 14:53
Ja also mal davon abgesehen, dass tatsächlich erst eine Abmahnung fällig wäre, WARUM bringt man sich überhaupt erst in so eine Lage? Verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Wenn sie letzten Freitag bereits krank war, warum war sie dann nicht beim Arzt und hat sich den Krankenschein geholt?
20.04.2015 15:15
das weiß ich selber nicht, warum sie samstag nicht zum arzt hin ist, sie sagte, das es einfach nicht ging, da sie denn großteil des tages aufm klo saß oder kotzerei hatte, auf jedenfall werden wir schauen, was da möglich ist und was nicht
20.04.2015 15:17
Zitat von Wellsie23:
das weiß ich selber nicht, warum sie samstag nicht zum arzt hin ist, sie sagte, das es einfach nicht ging, da sie denn großteil des tages aufm klo saß oder kotzerei hatte, auf jedenfall werden wir schauen, was da möglich ist und was nicht
Ok, aber normalerweise schreiben Ärzte doch in so einem Fall, wenn sie wirklich richtig krank ist, auch rückwirkend krank? Muss man dann halt aber dazu sagen, dass man Samstag hätte arbeiten müssen. Ansonsten hätte ich Hausbesuchsdienst angerufen, damit ich wenigstens irgendeinen Nachweis habe.
20.04.2015 15:17
äEs ist erst eine Abmahnung nötig, da schließe ich mich an. Sie soll auch direkt mal zum Betriebsrat gehen, ich denke der kann auch vermitteln
20.04.2015 18:03
Zitat von Wellsie23:
....das SEIT dem 11.4. eine AU fehlt.
Auf der ersten steht vom 14.-15.04. und auf der anderen vom 16.-18.04.
denn montag hatte sie frei.
Alle AU´s die sie letzte woche bekommen hat, hat sie auch abgegeben.
Sprich es fehlt ja eigentlich für denn 11.04. die AU.
Also deine Schwester fehlt unentschuldigt am 11.04 und am 13.04. egal ob das ihr freier Tag ist oder nicht, bei einer fortlaufenden Krankmeldung muss auch ihr freier Tag mit drin stehen.
Ich vermute dass die Krankmeldungen auch erst heute oder Ende der Woche abgegeben worden sind? Denn das würde ein überschneiden des Schreibens auch erklären.
Sie soll zum AG gehen und ein Gespräch mit dem Chef suchen. Vielleicht kann man den 11.04 und 13.04 noch in Urlaub umwandeln.
20.04.2015 20:53
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von Wellsie23:
....das SEIT dem 11.4. eine AU fehlt.
Auf der ersten steht vom 14.-15.04. und auf der anderen vom 16.-18.04.
denn montag hatte sie frei.
Alle AU´s die sie letzte woche bekommen hat, hat sie auch abgegeben.
Sprich es fehlt ja eigentlich für denn 11.04. die AU.
Also deine Schwester fehlt unentschuldigt am 11.04 und am 13.04. egal ob das ihr freier Tag ist oder nicht, bei einer fortlaufenden Krankmeldung muss auch ihr freier Tag mit drin stehen.
Ich vermute dass die Krankmeldungen auch erst heute oder Ende der Woche abgegeben worden sind? Denn das würde ein überschneiden des Schreibens auch erklären.
Sie soll zum AG gehen und ein Gespräch mit dem Chef suchen. Vielleicht kann man den 11.04 und 13.04 noch in Urlaub umwandeln.
Ne die sind schon zeitnah abgegeben worden, hin muss sie eh noch, arbeitskleidung abholen und so, da schauen wir dann weiter
20.04.2015 21:33
Zitat von Wellsie23:
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von Wellsie23:
....das SEIT dem 11.4. eine AU fehlt.
Auf der ersten steht vom 14.-15.04. und auf der anderen vom 16.-18.04.
denn montag hatte sie frei.
Alle AU´s die sie letzte woche bekommen hat, hat sie auch abgegeben.
Sprich es fehlt ja eigentlich für denn 11.04. die AU.
Also deine Schwester fehlt unentschuldigt am 11.04 und am 13.04. egal ob das ihr freier Tag ist oder nicht, bei einer fortlaufenden Krankmeldung muss auch ihr freier Tag mit drin stehen.
Ich vermute dass die Krankmeldungen auch erst heute oder Ende der Woche abgegeben worden sind? Denn das würde ein überschneiden des Schreibens auch erklären.
Sie soll zum AG gehen und ein Gespräch mit dem Chef suchen. Vielleicht kann man den 11.04 und 13.04 noch in Urlaub umwandeln.
Ne die sind schon zeitnah abgegeben worden, hin muss sie eh noch, arbeitskleidung abholen und so, da schauen wir dann weiter
Ich hätte meinen Chef sofort um ein Gesprächstermin gebeten! Sie fehlte unentschuldigt an zwei Tagen! Und das ist Fakt!
Mein Mann kennt sich als stellvertretende Filialleiter im Einzelhandel aus. Und er erklärte mir gerade das sie definitiv für die beiden Tage ne AU bringen musste!
Ob die fristlose ohne Abmahnn geht kann er nicht sagen, da er nicht weiß wie sie sonst ist. Ob es schön öfters vor kam oder ob im Vorfeld ein Gespräch geführt wurde dass dieses Gespräch der letzte Warnschuss war und und und. So pauschal ohne die persoakte bzw. das wissen wie sie als azubine so war, könne man es nicht beurteilen!
Ab zum Telefon greifen und sofort (also morgen früh direkt) den Chef um ein Termin bitten!
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