Frage zu Mutterschutzgesetz
26.02.2015 12:48
Ich habe Antwort erhalten und werde euch mal eben zitieren, für alle die es interessiert
Zitat:
Guten Tag Frau Presilla,
zu Ihrer Anfrage :
Sie dürfen gemäß § 8 MuSchG nicht mehr als 8,5h pro Tag reine Arbeitszeit arbeiten, die Pausen werden zu dieser AZ dazugezählt. D.h. es sind dann pro Tag inklusive Pausen 9,5h (bei einer gerechneten Pause von insgesamt 1h).
Eine Arbeitszeit von 10h überschreitet die zugelassene Grenze für werdende Mütter. Hier ist keine Sonderregelung mit dem Arbeitgeber möglich! Der Arbeitgeber hat aber evtl. die Möglichkeit, je nachdem was Ihre Tätigkeit ist, sie aufgrund von Gefährdungen am Arbeitsplatz teilweise freizustellen. D.h., sie würden volle Lohnfortzahlung erhalten und der AG kann sich über ein Umlageverfahren bei Ihrer Krankenkasse die freigestellte Zeit „finanziell“ erstatten lassen.
Gerne können Sie mich auch in meiner Telefonsprechzeit Mo und Di zwischen 9:00-11:30 Uhr anrufen, sodass wir nochmals über Ihre Situation sprechen können.
Mit freundlichen Grüßen
26.02.2015 13:02
Auf meine Frage hin, ob man nicht mal 20 Minuten täglich mehr leisten darf, bekam ich zu erwartender Weise eine Verneinung! Das ist gesetzwidrig und strafbar für meinen Arbeitgeber!
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