Frage zu Mutterschutzgesetz
25.02.2015 11:02
Hallo liebe Community,
ich bin schwanger und arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma. Die Zeitarbeitsfirma, sowie mein Einsatzort wissen bereits von meiner SS.
Meine Frage ist nun:
Im MuSchuG steht, dass man nicht mehr als 8,5 Stunden pro Tag arbeiten darf. Da ich eine 35-Stunden-Woche habe, hatte ich mich mit der Zeitarbeitsfirma so arrangiert, dass ich diese 35 Stunden von Montag bis Donnerstag erbringe und freitags dann Zuhause bleiben kann. Das sind dann also ca 9-10 Stunden pro Tag.
Darf ich als Arbeitnehmer das MuSchuG missachten und weiterhin meine Arbeitszeit so handhaben, oder MUSS ich mich zwingend daran halten?
Für mich persönlich ist es stressiger 5 Tage zu arbeiten, da mein Fahrtweg 45 - 60 Minuten beträgt...
Wenn ich jetzt 8,5 Stunden arbeite (zählt hierzu die Pause, oder ist das reine Arbeitszeit?) dann komme ich von Montag-Donnerstag auf eine 34-Stunden-Woche. Also eine Stunde zu wenig!
Ich hoffe jemand versteht mein Wirrwarr hier...
ich bin schwanger und arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma. Die Zeitarbeitsfirma, sowie mein Einsatzort wissen bereits von meiner SS.
Meine Frage ist nun:
Im MuSchuG steht, dass man nicht mehr als 8,5 Stunden pro Tag arbeiten darf. Da ich eine 35-Stunden-Woche habe, hatte ich mich mit der Zeitarbeitsfirma so arrangiert, dass ich diese 35 Stunden von Montag bis Donnerstag erbringe und freitags dann Zuhause bleiben kann. Das sind dann also ca 9-10 Stunden pro Tag.
Darf ich als Arbeitnehmer das MuSchuG missachten und weiterhin meine Arbeitszeit so handhaben, oder MUSS ich mich zwingend daran halten?
Für mich persönlich ist es stressiger 5 Tage zu arbeiten, da mein Fahrtweg 45 - 60 Minuten beträgt...
Wenn ich jetzt 8,5 Stunden arbeite (zählt hierzu die Pause, oder ist das reine Arbeitszeit?) dann komme ich von Montag-Donnerstag auf eine 34-Stunden-Woche. Also eine Stunde zu wenig!
Ich hoffe jemand versteht mein Wirrwarr hier...
25.02.2015 11:10
Soweit ich weiß, darfst und solltest du auf keinen Fall das MuSchG missachten.
Informiere dich am besten bei der Gewerbeaufsicht deines zuständigen Landkreises, die haben da kostenlose Service Hotlines.
Informiere dich am besten bei der Gewerbeaufsicht deines zuständigen Landkreises, die haben da kostenlose Service Hotlines.
25.02.2015 11:31
(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die
1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2. von sonstigen Frauen über 8½ Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet
da sind sich glaub alle nicht einig, es gibt ein Urteil aus den 60er-Jahren, wo es heißt, NICHT MEHR ALS 8,5 Stunden, bei Überschreiten dieser Zeit liegt verbotene Mehrarbeit vor!
1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2. von sonstigen Frauen über 8½ Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet
da sind sich glaub alle nicht einig, es gibt ein Urteil aus den 60er-Jahren, wo es heißt, NICHT MEHR ALS 8,5 Stunden, bei Überschreiten dieser Zeit liegt verbotene Mehrarbeit vor!
25.02.2015 11:33
Wenn ihr alle damit einverstanden seid macht es doch so. Wo kein Kläger da kein richter
25.02.2015 11:34
Zitat von Bones:
(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die
1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2. von sonstigen Frauen über 8½ Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet
da sind sich glaub alle nicht einig, es gibt ein Urteil aus den 60er-Jahren, wo es heißt, NICHT MEHR ALS 8,5 Stunden, bei Überschreiten dieser Zeit liegt verbotene Mehrarbeit vor!
Hmpf...*nerv* für mich ist das viel stressiger eigentlich 5 Tage die Woche 8,5 Stunden zu arbeiten...als 4 Tage lang 9-10 Stunden... ich hab ans Regierungspräsidium geschrieben...die sind hier dafür zuständig!
25.02.2015 11:35
Der Witz ist ja...wenn ich von Mo-Do 8,5 Stunden jeweils arbeite, bin ich bei 34 Stunden. Es geht also lediglich um eine Stunde!!
Wobei hier immer noch die Frage ist, sind die 8,5 Stunden reine Arbeitszeit, oder ist da eine Pause mit eingerechnet?
Wobei hier immer noch die Frage ist, sind die 8,5 Stunden reine Arbeitszeit, oder ist da eine Pause mit eingerechnet?
25.02.2015 11:47
Das würde mich auch mal interessieren, im Internet steht das man nicht mehr als 8,5 arbeiten darf, also muss man sich sogar daran halten. Man kann aber wohl bei irgendeiner behörder anfragen ob man so eine regelung wie du zum bsp hast, weiterhin führen darf.
Aber ich weiß eben nicht bo die Pause inbegriffen ist oder nicht...Bin an der Anwort auch sehr interessiert daran.
Aber ich weiß eben nicht bo die Pause inbegriffen ist oder nicht...Bin an der Anwort auch sehr interessiert daran.
25.02.2015 11:50
Ja vor allem das ODER 90 Stunden in der Doppelwoche... das würde ja dann nicht überschritten werden!
25.02.2015 11:50
Steht doch eigentlich ganz klar da. Seit wann sind Pausen Arbeitszeit?
25.02.2015 11:52
Gefunden im Netz:
Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen.
Wenn die Mutter sich dazu bereit erklärt, und das Kindswohl nicht gefährdert ist, dann hat die Aufsichtsbehörde auch nichts dagegen.
Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen.
Wenn die Mutter sich dazu bereit erklärt, und das Kindswohl nicht gefährdert ist, dann hat die Aufsichtsbehörde auch nichts dagegen.
25.02.2015 11:55
Zitat von Manveri:
Steht doch eigentlich ganz klar da. Seit wann sind Pausen Arbeitszeit?
Naja...ich bin mir da einfach nicht sicher
25.02.2015 11:55
Zitat von Bones:
Gefunden im Netz:
Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen.
Wenn die Mutter sich dazu bereit erklärt, und das Kindswohl nicht gefährdert ist, dann hat die Aufsichtsbehörde auch nichts dagegen.
Das wäre super!!
Bin ja gespannt...meine Mail wurde an den Sachbearbeiter weitergeleitet!
25.02.2015 11:56
Zitat von Presilla:
Zitat von Bones:
Gefunden im Netz:
Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen.
Wenn die Mutter sich dazu bereit erklärt, und das Kindswohl nicht gefährdert ist, dann hat die Aufsichtsbehörde auch nichts dagegen.
Das wäre super!!
Bin ja gespannt...meine Mail wurde an den Sachbearbeiter weitergeleitet!
Ja, steht in § 8 MuSchG Abs. 6 ... Ich drück dir die Daumen!
25.02.2015 12:02
Jo...genau das war ja eigentlich meine Frage...
Klar...mein AG kann mir nicht vorschreiben, dass ich weiterhin so arbeiten muss! Aber, wenn ich mich selbst dazu bereit erkläre...ich mein...falls was sein sollte mit dem Keks oder so, würde ich natürlich auch anders arbeiten...oder wenn der RP das jetzt sagt, dass das nicht geht...
Klar...mein AG kann mir nicht vorschreiben, dass ich weiterhin so arbeiten muss! Aber, wenn ich mich selbst dazu bereit erkläre...ich mein...falls was sein sollte mit dem Keks oder so, würde ich natürlich auch anders arbeiten...oder wenn der RP das jetzt sagt, dass das nicht geht...
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