Mütter- und Schwangerenforum

Frage bezüglich Haftpflicht/Arbeitsrecht????

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14.03.2014 10:52
allo, der Fall ist etwas kompliziert und wir sind etwas verunsichert. Mein Partner war auf Arbeit und musste eine Leiter benutzen, da keine da war, fragte er den Bauherren, dieser sagte zwar er sieht es nicht gerne, aber er hat nicht direkt gesagt, dass mein Freund sie nicht nehmen darf. Nun ist er von besagter Leiter gefallen und ist so auf die Leiter gefallen, dass sie kaputt ist. Unser Versicherungsvertreter meinte die privathaftpflicht zahlg es wahrscheinlich nicht, da es auf Arbeit passiert ist und somit die Betriebshaftpflicht einspringen muss. Der Arbeitgeber aber hat es jetzt einfach mit dem Lohn meines Partners verrechnet. Die Leiter hat 250€ gekostet.

Ich bin nun etwas ratlos. Miss er es selber zahlen, weil es nicht die Leiter der Firma war, sondern die des Bauherren???
14.03.2014 11:01
Zitat von sweetmom:

allo, der Fall ist etwas kompliziert und wir sind etwas verunsichert. Mein Partner war auf Arbeit und musste eine Leiter benutzen, da keine da war, fragte er den Bauherren, dieser sagte zwar er sieht es nicht gerne, aber er hat nicht direkt gesagt, dass mein Freund sie nicht nehmen darf. Nun ist er von besagter Leiter gefallen und ist so auf die Leiter gefallen, dass sie kaputt ist. Unser Versicherungsvertreter meinte die privathaftpflicht zahlg es wahrscheinlich nicht, da es auf Arbeit passiert ist und somit die Betriebshaftpflicht einspringen muss. Der Arbeitgeber aber hat es jetzt einfach mit dem Lohn meines Partners verrechnet. Die Leiter hat 250€ gekostet.

Ich bin nun etwas ratlos. Miss er es selber zahlen, weil es nicht die Leiter der Firma war, sondern die des Bauherren???


da das auf arbeit passiert ist muss er nicht selber zahlen, eigentlich sind Firmen mit einer extra Haftpflicht für so was abgesichert die in solchen Fällen greift. Dein Partner müsste eigentlich überhaupt nicht für den Schaden aufkommen. Und bitte bei jeden Unfall auf Arbeit dies dem Arbeitgeber melden auch wenn es deinem Partner zur Zeit noch gut geht und er keine Verletzungen hat kann es immer noch zu Spätfolgen kommen und wenn der Unfall nicht als Arbeitsunfall gemeldet wurde verliert er den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bzw. den Anspruch auf Kostenübernahme von Arbeitgeber für die Behandlungskosten....
Usa83
34786 Beiträge
14.03.2014 11:05
also eigentlich haftet hier die haftpflicht des AG, weil es ein "arbeitsunfall" ist!
gegen den abzug vom lohn würde ich widersprechen und es schleunigst abklären.... dafür haben die AG ja eine versicherung...

oder hat der chef angst, dass der beitrag erhöht wird, weil ne leiter kaputt ist??
Janine-MB
176 Beiträge
14.03.2014 11:06
Zitat von sweetmom:

allo, der Fall ist etwas kompliziert und wir sind etwas verunsichert. Mein Partner war auf Arbeit und musste eine Leiter benutzen, da keine da war, fragte er den Bauherren, dieser sagte zwar er sieht es nicht gerne, aber er hat nicht direkt gesagt, dass mein Freund sie nicht nehmen darf. Nun ist er von besagter Leiter gefallen und ist so auf die Leiter gefallen, dass sie kaputt ist. Unser Versicherungsvertreter meinte die privathaftpflicht zahlg es wahrscheinlich nicht, da es auf Arbeit passiert ist und somit die Betriebshaftpflicht einspringen muss. Der Arbeitgeber aber hat es jetzt einfach mit dem Lohn meines Partners verrechnet. Die Leiter hat 250€ gekostet.

Ich bin nun etwas ratlos. Miss er es selber zahlen, weil es nicht die Leiter der Firma war, sondern die des Bauherren???


Hat Dein Mann denn von seiner Firma eine Haftbarhaltung bekommen (schriftlich)? Die Firma hat das Recht, wenn Dein Mann fahrlässig oder vorsätzlich handelt, für den Schaden der entstanden ist zurück zu fordern.

In dem geschilderten Sachverhalt ist das meiner Meinung nach nicht der Fall! Von daher darf er für den Schaden nicht haftbar gemacht werden. Auch darf nicht einfach so etwas vom Lohn einbehalten werden. Und schon garnicht ohne schriftliche Ankündigung!
Janine-MB
176 Beiträge
14.03.2014 11:08
Zitat von Usa83:

also eigentlich haftet hier die haftpflicht des AG, weil es ein "arbeitsunfall" ist!
gegen den abzug vom lohn würde ich widersprechen und es schleunigst abklären.... dafür haben die AG ja eine versicherung...

oder hat der chef angst, dass der beitrag erhöht wird, weil ne leiter kaputt ist??


Stimme ich zu! Sofort Widerspruch gegen die Lohnabrechnung einlegen!!!
14.03.2014 11:12
Danke für eure Antworten.

Der Unfall war ja bereits im Januar und mein Partner hat sich dabei das Handgelenk verletzt. Er ist danach natürlich gleich zum Arzt und es wurde als Betriebsunfall gemeldet.
Mein Mann arbeitet nun seit Februar in einer anderen Firma ( stand schon vorher fest) und hat noch auf Restzahlungen von seinem Lohn gewartet. Als er dann heute anrief in der alten Firma, sagte die Sekretärin einfach es wurde mit dem Restlohn verrechnet und er soll noch 80€ nachzahlen. Hätte er nicht angerufen, hätte er nichts davon gewwusst.
14.03.2014 11:14
Zitat von Janine-MB:

Zitat von Usa83:

also eigentlich haftet hier die haftpflicht des AG, weil es ein "arbeitsunfall" ist!
gegen den abzug vom lohn würde ich widersprechen und es schleunigst abklären.... dafür haben die AG ja eine versicherung...

oder hat der chef angst, dass der beitrag erhöht wird, weil ne leiter kaputt ist??


Stimme ich zu! Sofort Widerspruch gegen die Lohnabrechnung einlegen!!!


Ja vor allem, es war ja noch Restlohm vom Januar, weil da eine Woche Lohn gefehlt hat, demnach hätte er jetzt auch nochmal einen neuen Lohnzette bekommen müssen. Das ist natürlich nicht passiert.
Janine-MB
176 Beiträge
14.03.2014 11:18
Zitat von sweetmom:

Danke für eure Antworten.

Der Unfall war ja bereits im Januar und mein Partner hat sich dabei das Handgelenk verletzt. Er ist danach natürlich gleich zum Arzt und es wurde als Betriebsunfall gemeldet.
Mein Mann arbeitet nun seit Februar in einer anderen Firma ( stand schon vorher fest) und hat noch auf Restzahlungen von seinem Lohn gewartet. Als er dann heute anrief in der alten Firma, sagte die Sekretärin einfach es wurde mit dem Restlohn verrechnet und er soll noch 80€ nachzahlen. Hätte er nicht angerufen, hätte er nichts davon gewwusst.


Also gibt es nichts Schriftliches?! Somit gleich einen Widerspruch einlegen! Und warum soll er noch etwas nachzahlen? Liegt Euch die Lohnabrechnung (Lohnzettel) vor?
Janine-MB
176 Beiträge
14.03.2014 11:19
Was steht den auf dem Lohnzettel für eine Bezeichnung beim Abzug?
14.03.2014 11:27
Er soll noch 80€ zahlen, weil die Leiter 250€ gekostet hat und Restlohn war ja nur noch 170€.
Es ist ja das Problem, das er nur den Lohnzettel vom Januar hat, wo der Restlohn noch nicht drauf ist. Es gab da irgendeinen Fehler im Büro. Die haben sich vertan, wegen der Krankentage. Demnach müsste er ja noch einen neuen Lohnzettel bekommen, wo der Restlohn aufgeführt ist, den gibt es aber nicht, da die Firma das einfach verrechnet hat!
Das kann dich nicht rechtens sein.
Janine-MB
176 Beiträge
14.03.2014 11:33
Zitat von sweetmom:

Er soll noch 80€ zahlen, weil die Leiter 250€ gekostet hat und Restlohn war ja nur noch 170€.
Es ist ja das Problem, das er nur den Lohnzettel vom Januar hat, wo der Restlohn noch nicht drauf ist. Es gab da irgendeinen Fehler im Büro. Die haben sich vertan, wegen der Krankentage. Demnach müsste er ja noch einen neuen Lohnzettel bekommen, wo der Restlohn aufgeführt ist, den gibt es aber nicht, da die Firma das einfach verrechnet hat!
Das kann dich nicht rechtens sein.


Ist es auch nicht! Der Arbeitgeber muss eine Korrekturabrechnung druchführen. Auch die 250,00 € kann er nicht einfach so einbehalten. Erst recht nicht, wenn er keinen Anspruch anmeldet (Haftbarhaltung). Bitte macht alles schriftlich! Sollte keine Reaktion vom AG erfolgen, so müsst Ihr zum Anwalt. Vor Gericht stehen Eure Chancen bei bestehenden Schriftverkehr auch wesentlich höher. Kenne das aus eigener Erfahrung
14.03.2014 11:38
Danke für deine Antwort. Ich werde auf jedenfall nochmal schriftlich alles versuchen zu klären. Ich meine es geht um 250€ und ich denke da sollte es ja irgendwie möglich sein sich zu einigen.
Janine-MB
176 Beiträge
14.03.2014 11:44
Zitat von sweetmom:

Danke für deine Antwort. Ich werde auf jedenfall nochmal schriftlich alles versuchen zu klären. Ich meine es geht um 250€ und ich denke da sollte es ja irgendwie möglich sein sich zu einigen.


Ich denke auch. Und der Schaden kann auch über die Betriebshaftpflicht der Firma abgewickelt werden.

Ich drücke Euch die Daumen

Nur mal so am Rande: Beruflich mache ich nix anderes als die Lohnabrechnung und die Behandlung von Schadfällen und Unfällen. Zwar in einem anderen Wirtschaftszeig, aber auf so eine Idee wie dieser Arbeitgeber..... Ich glaube der Arbeitgeber hat es bei Euch einfach mal probiert ob Ihr das so hinnehmt.
14.03.2014 12:00
Der Arbeitgeber redet sich hakt damit raus, dass es keine klare Aussage vom Bauherren gab, ob mein Partner die Leiter nehmen darf oder nicht. Er hat es nicht direkt erlaubt, aber es auch nicht direkt abgelehnt.
Usa83
34786 Beiträge
14.03.2014 12:02
Zitat von sweetmom:

Der Arbeitgeber redet sich hakt damit raus, dass es keine klare Aussage vom Bauherren gab, ob mein Partner die Leiter nehmen darf oder nicht. Er hat es nicht direkt erlaubt, aber es auch nicht direkt abgelehnt.

dann hätte dein mann den job eben abbrechen müssen, wenn der AG nicht in der lage ist, ihm eine leiter für die erforderlichen arbeiten zu stellen... das wäre ihm sicherlich auch nicht recht gewesen... also wenn er den job abgebrochen hätte....

es ist trotzdem nicht über den AN abzurechnen... wo kommen wir denn da hin?
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