Flugsperre für mein Kind einrichten - wie geht das?
24.11.2023 19:01
Zitat von YellowBird:Dann kann der Vater ja deswegen erst mal juristische Schritte unternehmen. Das dauert .... und ist für ihn nicht billig ...
Zitat von Sarah2022:
Zitat von Anonym 1 (21077 :Das ist eigentlich gar nicht wichtig. Um es noch einmal auf einen kurzen Nenner zu bringen, damit wir uns nicht immer wieder im Kreis drehen.
Nur kurz dazu - ich wurde inzwischen rechtlich beraten.
Man sagte mir, eine Flugreise zählt grundsätzlich erstmal zu den Alltagsentscheidungen und bedarf keiner Unterlagen des anderen Sorgeberechtigten.
Erst wenn das Ziel eine Gefahr darstellen könnte, wird die Zustimmung, rechtlich gesehen, benötigt. Man zählte mir Krisen-, Kriegs-, Risikogebiet als Beispiele auf. Sowie das Heimatland des mitreisenden Elternteils (drohende Kindesentführung) und Länder für die eine sonstige Reisewarnung vorliegt.
Du hast den Ausweis des Kindes. Er hat keinen. Du musst bei einer neuen Beantragung zustimmen, was du natürlich nicht machst, wenn der Vater einen neuen haben will.
Für eine Flugreise muss er am Flughafen auf jeden Fall den Ausweis des Kindes vorzeigen , so wie jeder andere von uns auch. Du gibst ihm aber natürlich auf gar keinen Fall den Ausweis des Kindes mit. Somit kann er nirgendwo hin fliegen.
Ganz egal, ob das eigentlich erlaubt wäre oder nicht. Ganz egal ob es eine Alltagsentscheidung ist oder nicht. Ganz egal, ob er deine schriftliche Zustimmung hat oder nicht und ob die jemand sehen möchte.
Der Vater kann ohne Ausweis nicht fliegen .
Sie darf ihm den Ausweis / Kinderreisepass aber nicht einfach vorenthalten.
https://www.dresdner-fachanwaelte.de/rechtsgebiete /familienrecht-und-scheidung/herausgabe-des-kinder reisepasses-an-den-anderen-elternteil/
Es erscheint mir auf jeden Fall einfacher, dem Vater den Ausweis nicht zu geben als eine gerichtliche Klärung durch die Mutter, ob es eine Sperrung für bestimmte Reiseziele geben kann.
24.11.2023 19:06
Zitat von Sarah2022:
Zitat von YellowBird:Dann kann der Vater ja deswegen erst mal juristische Schritte unternehmen. Das dauert .... und ist für ihn nicht billig ...
Zitat von Sarah2022:
Zitat von Anonym 1 (21077 :Das ist eigentlich gar nicht wichtig. Um es noch einmal auf einen kurzen Nenner zu bringen, damit wir uns nicht immer wieder im Kreis drehen.
Nur kurz dazu - ich wurde inzwischen rechtlich beraten.
Man sagte mir, eine Flugreise zählt grundsätzlich erstmal zu den Alltagsentscheidungen und bedarf keiner Unterlagen des anderen Sorgeberechtigten.
Erst wenn das Ziel eine Gefahr darstellen könnte, wird die Zustimmung, rechtlich gesehen, benötigt. Man zählte mir Krisen-, Kriegs-, Risikogebiet als Beispiele auf. Sowie das Heimatland des mitreisenden Elternteils (drohende Kindesentführung) und Länder für die eine sonstige Reisewarnung vorliegt.
Du hast den Ausweis des Kindes. Er hat keinen. Du musst bei einer neuen Beantragung zustimmen, was du natürlich nicht machst, wenn der Vater einen neuen haben will.
Für eine Flugreise muss er am Flughafen auf jeden Fall den Ausweis des Kindes vorzeigen , so wie jeder andere von uns auch. Du gibst ihm aber natürlich auf gar keinen Fall den Ausweis des Kindes mit. Somit kann er nirgendwo hin fliegen.
Ganz egal, ob das eigentlich erlaubt wäre oder nicht. Ganz egal ob es eine Alltagsentscheidung ist oder nicht. Ganz egal, ob er deine schriftliche Zustimmung hat oder nicht und ob die jemand sehen möchte.
Der Vater kann ohne Ausweis nicht fliegen .
Sie darf ihm den Ausweis / Kinderreisepass aber nicht einfach vorenthalten.
https://www.dresdner-fachanwaelte.de/rechtsgebiete /familienrecht-und-scheidung/herausgabe-des-kinder reisepasses-an-den-anderen-elternteil/
Es erscheint mir auf jeden Fall einfacher, dem Vater den Ausweis nicht zu geben als eine gerichtliche Klärung durch die Mutter, ob es eine Sperrung für bestimmte Reiseziele geben kann.
Dauert weder noch ist teuer. Und der Vater hat damit für die Zukunft ein Beschluss auf seiner Seite, der zeigt, das die Mutter ihm Steine in den Weg legt. Wenn’s blöd kommt „unbegründet“. Das macht die Mutter einmal und das war’s. Bindungstoleranz ist da das Stichwort.
Und wenn der Vater nicht völlig blöd ist, nimmt er Auto etc.
Ich vermute mal, das die Hürde einer Grenzsperre nicht erreicht wird. Der Anwalt wird dazu ja was gesagt haben.
24.11.2023 22:43
Ich wollte mit meinem letzten Post nur all die Menschen aufklären, die hier darüber anfingen zu diskutieren, ob man einen Zettel vorzeigen müsste oder nicht. Die Info bekam ich am Rande meiner Beratung. Wollte nur nett sein.
Ihr stellt alle sehr viele Interessante Vermutungen an und diskutiert / behauptet Dinge über mich, die ich nie gesagt habe.
War ja aber auch meine Absicht, keine Infos über uns rauszugeben. Mein Anliegen hat sich inzwischen geklärt. Kann hier also gern geschlossen werden.
Danke an alle nützlichen Tipps.
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