Flugsperre für mein Kind einrichten - wie geht das?
21.11.2023 09:31
@Ts wenn du das alleinige Sorgerecht hast, hast du doch auch den Ausweis/Pass bzw. nur du kannst die überhaupt beantragen.
Egal ob kontrolliert wird oder nicht. Ohne Pass wird es nichts mit der Flugreise. Und wenn ein falscher Pass/Name benutzt wird, bringt eine Sperre mit richtigem Namen nichts.
Egal ob kontrolliert wird oder nicht. Ohne Pass wird es nichts mit der Flugreise. Und wenn ein falscher Pass/Name benutzt wird, bringt eine Sperre mit richtigem Namen nichts.
21.11.2023 09:34
Zitat von nilou:
Zitat von mama22manu:
Zitat von Anonym 3 (21077 :
Ich weiß von einer Bekannten, dass es das gibt. Und dass es entgegen aller Unkenrufe kontrolliert wird und sie deshalb sogar immer früher zum Flughafen fährt, wenn sie verreisen. Bei der Passkontrolle bleiben sie nämlich jedesmal hängen, weil es wohl einen Warnhinweis im System gibt. Leider weiß ich nicht wie man das erreicht. Und auch nicht ob das dann vielleicht sogar europaweit gilt. Wundern würde mich das nicht. Ich würde auf jeden Fall jede Chance nutzen.
Schau mal unter www.scheidung.de/kindesentführung-bei-trennung-und -scheidung.html
Da ist das erklärt. Und an alle, die hier sofort wussten, dass das sinnlos ist: die Grenzfahndung gilt für den ganzen Schengen-Raum!
Klar gilt die Fahndung. Theoretisch. In der Praxis leider nicht so einfach wie es klingt. Und gerade EU ist ja häufig gar nicht das Problem bei Kindesentziehung ins Ausland.
Ich sehe das Hauptproblem auch gar nicht in den Flughäfen, die halte ich für idR gut kontrolliert und man braucht da einfach Pässe. Das Problem sehe ich in den offenen Grenzen, wo nicht kontrolliert wird.
Deshalb halte ich es für sinnvoller die “Ursache“ anzugehen bzw. zu schauen, das es gar keine Möglichkeit gibt das das Kind allein mit demjenigen ist (zB begleiteter Umgang). Das geht natürlich alle nur bei einer entsprechenden Vorgeschichte.
Für begleiten Umgang muss aber sehr viel vorgefallen sein. Dass der Vater der TS mit kindesentzug gedroht hat (was man ja meist nicht beweisen kann), reicht da sicherlich nicht. Außerdem sind begleitete Umgange gewöhnlich befristet mit dem Ziel auf unbegleitete Umgange hinzuarbeiten. Das wird der TSH nicht helfen, dann benimmt er sich halt drei Monate gut und danach besteht das Problem wieder (ich kenne sogar einen Fall, da hat der Vater sich nicht mal gut benommen und es wurde trotzdem wieder zu unbegleiteten Umgangen geraten, obwohl das Kind klar sagte, dass es Angst vorm Vater hat und nicht mit ihm alleine sein will, da hängt auch ganz viel von den Menschen ab, die das dann begleiten.) Und für die TS scheint mir die Flugsperre das sinnvollste zu sein.
Ich gehe hier jetzt davon aus, dass es um den Vater geht, da mir das am wahrscheinlichsten erscheint, Großeltern etc hätten es vermutlich noch schwerer das Kind zu entziehen
21.11.2023 11:26
Ich bin alleinerziehend und habe das alleinige Sorgerecht für meine Tochter.
Wenn wir fliegen wurden wir bisher einige Male angehalten und es wurde nach Dokumenten gefragt.
Ich habe immer die Kopie vom Gerichtsbeschluss des alleinigen Sorgerechts dabei.
Den zeige ich kurz vor und dann können wir weiter.
Ich denke am Flughafen werden solche Kontrollen stichprobenartig durchgeführt.
Aber das man beim Flughafen anrufen und das Kind für alle Flüge sperren lassen
kann habe ich noch nie gehört.
Wenn wir fliegen wurden wir bisher einige Male angehalten und es wurde nach Dokumenten gefragt.
Ich habe immer die Kopie vom Gerichtsbeschluss des alleinigen Sorgerechts dabei.
Den zeige ich kurz vor und dann können wir weiter.
Ich denke am Flughafen werden solche Kontrollen stichprobenartig durchgeführt.
Aber das man beim Flughafen anrufen und das Kind für alle Flüge sperren lassen
kann habe ich noch nie gehört.
21.11.2023 13:03
Zitat von Anonym 3 (21077 :
Ich weiß von einer Bekannten, dass es das gibt. Und dass es entgegen aller Unkenrufe kontrolliert wird und sie deshalb sogar immer früher zum Flughafen fährt, wenn sie verreisen. Bei der Passkontrolle bleiben sie nämlich jedesmal hängen, weil es wohl einen Warnhinweis im System gibt. Leider weiß ich nicht wie man das erreicht. Und auch nicht ob das dann vielleicht sogar europaweit gilt. Wundern würde mich das nicht. Ich würde auf jeden Fall jede Chance nutzen.
Das es das gibt, weiß ich auch. Genau sowas meine ich. Vielleicht magst Du mal fragen, wie es dazu kam? Wäre echt lieb.
21.11.2023 13:05
Ich möchte nicht auf alle Punkte von Euch eingehen und dadurch mehr Infos über uns rausgeben.
Ich traue der Familie aus Gründen einiges zu und möchte hier nur wissen, ob jemand weiß, wie das geht. Danke.
Ich traue der Familie aus Gründen einiges zu und möchte hier nur wissen, ob jemand weiß, wie das geht. Danke.
21.11.2023 13:11
Ich denke mal über die Beantragung einer Grenzsperre:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/anordnung-einer- grenzsperre-bei-drohender-oder-erfolgter-kindesent fuehrung-194046.html
Dann wird das Kind bei den Grenzbehörden registriert um eine eventuelle Ausreise zu verhindern. Es geht nur mit Gerichtsbeschluss, der die Aufforderung an die Grenzbehörden beinhalten, das Kind zu registrieren.
Und für diesen Gerichtsbeschluss muss man eine drohende Kindesentführung durch Zeugen, Schriftverkehr etc. Glaubhaftmachen. Also einfach so ich ruf da an, Fülle ein Formular aus etc ist es nicht.
Die Flughöfen können ja nicht allein irgendwas verhängen was nicht in ihrem Bereich liegt bzw. prüfen ob gerechtfertigt oder nicht.
Was ich nicht verstehe: Wie soll die Ausreise ohne Pass erfolgen.
Grundsätzlich empfehle ich bei der Angst vor Kindesentziehung die Hinzuziehung eines Anwalts für internationales Familienrecht. V.a. jemand der sich mit dem Recht des Ziellandes auskennt. Ich gehe mal davon aus, das der andere Elternteil kein Deutscher ist.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/anordnung-einer- grenzsperre-bei-drohender-oder-erfolgter-kindesent fuehrung-194046.html
Dann wird das Kind bei den Grenzbehörden registriert um eine eventuelle Ausreise zu verhindern. Es geht nur mit Gerichtsbeschluss, der die Aufforderung an die Grenzbehörden beinhalten, das Kind zu registrieren.
Und für diesen Gerichtsbeschluss muss man eine drohende Kindesentführung durch Zeugen, Schriftverkehr etc. Glaubhaftmachen. Also einfach so ich ruf da an, Fülle ein Formular aus etc ist es nicht.
Die Flughöfen können ja nicht allein irgendwas verhängen was nicht in ihrem Bereich liegt bzw. prüfen ob gerechtfertigt oder nicht.
Was ich nicht verstehe: Wie soll die Ausreise ohne Pass erfolgen.
Grundsätzlich empfehle ich bei der Angst vor Kindesentziehung die Hinzuziehung eines Anwalts für internationales Familienrecht. V.a. jemand der sich mit dem Recht des Ziellandes auskennt. Ich gehe mal davon aus, das der andere Elternteil kein Deutscher ist.
21.11.2023 18:56
Zitat von mama22manu:
Zitat von Anonym 3 (21077 :
Ich weiß von einer Bekannten, dass es das gibt. Und dass es entgegen aller Unkenrufe kontrolliert wird und sie deshalb sogar immer früher zum Flughafen fährt, wenn sie verreisen. Bei der Passkontrolle bleiben sie nämlich jedesmal hängen, weil es wohl einen Warnhinweis im System gibt. Leider weiß ich nicht wie man das erreicht. Und auch nicht ob das dann vielleicht sogar europaweit gilt. Wundern würde mich das nicht. Ich würde auf jeden Fall jede Chance nutzen.
Schau mal unter www.scheidung.de/kindesentführung-bei-trennung-und -scheidung.html
Da ist das erklärt. Und an alle, die hier sofort wussten, dass das sinnlos ist: die Grenzfahndung gilt für den ganzen Schengen-Raum!
Vielen Dank für diesen Link!
So werde ich es machen.
22.11.2023 00:48
Zitat von Gemma:
Zitat von K.B.:
Ein Elternteil, was allein mit dem Kind verreist, muss die Vollmacht des anderen Elternteils, die Geburtsurkunde des Kindes, den Pass und eine Kopie des Ausweises des anderen Elternteils haben. Das wird mittlerweile an Flughäfen stark kontrolliert.
Bei mir noch nie kontrolliert worden. Fliege mit den Kids wohin ich will. Hab immer alles dabei aber es interessiert nur das Ausweis Dokument.
Kann ich bestätigen. Wir sind auch nie gefragt worden. Ausweis reicht.
22.11.2023 13:30
Zitat von Zwerginator:
Zitat von Anonym 3 (21077 :
Ich weiß von einer Bekannten, dass es das gibt. Und dass es entgegen aller Unkenrufe kontrolliert wird und sie deshalb sogar immer früher zum Flughafen fährt, wenn sie verreisen. Bei der Passkontrolle bleiben sie nämlich jedesmal hängen, weil es wohl einen Warnhinweis im System gibt. Leider weiß ich nicht wie man das erreicht. Und auch nicht ob das dann vielleicht sogar europaweit gilt. Wundern würde mich das nicht. Ich würde auf jeden Fall jede Chance nutzen.
Zumindest am Münchener Flughafen wird auch genau kontrolliert, ob der Elternteil Passkopie und Unterschrift des fehlenden Elternteils hat. Da sind bisher mehrere Exmänner von Bekannten hängen geblieben weil sie sich nicht informiert hatten.
Von da bin ich auch schon mit meinen Kindern alleine weggeflogen. Ohne Kontrolle
23.11.2023 11:44
Zitat von Tanzbär:
Zitat von Zwerginator:
Zitat von Anonym 3 (21077 :
Ich weiß von einer Bekannten, dass es das gibt. Und dass es entgegen aller Unkenrufe kontrolliert wird und sie deshalb sogar immer früher zum Flughafen fährt, wenn sie verreisen. Bei der Passkontrolle bleiben sie nämlich jedesmal hängen, weil es wohl einen Warnhinweis im System gibt. Leider weiß ich nicht wie man das erreicht. Und auch nicht ob das dann vielleicht sogar europaweit gilt. Wundern würde mich das nicht. Ich würde auf jeden Fall jede Chance nutzen.
Zumindest am Münchener Flughafen wird auch genau kontrolliert, ob der Elternteil Passkopie und Unterschrift des fehlenden Elternteils hat. Da sind bisher mehrere Exmänner von Bekannten hängen geblieben weil sie sich nicht informiert hatten.
Von da bin ich auch schon mit meinen Kindern alleine weggeflogen. Ohne Kontrolle
Ach krass, eventuell schauen sie nur bei Männern genauer hin. Wäre im Fall der TS gut, aber generell echt bedenklich.
24.11.2023 09:05
Nur kurz dazu - ich wurde inzwischen rechtlich beraten.
Man sagte mir, eine Flugreise zählt grundsätzlich erstmal zu den Alltagsentscheidungen und bedarf keiner Unterlagen des anderen Sorgeberechtigten.
Erst wenn das Ziel eine Gefahr darstellen könnte, wird die Zustimmung, rechtlich gesehen, benötigt. Man zählte mir Krisen-, Kriegs-, Risikogebiet als Beispiele auf. Sowie das Heimatland des mitreisenden Elternteils (drohende Kindesentführung) und Länder für die eine sonstige Reisewarnung vorliegt.
Man sagte mir, eine Flugreise zählt grundsätzlich erstmal zu den Alltagsentscheidungen und bedarf keiner Unterlagen des anderen Sorgeberechtigten.
Erst wenn das Ziel eine Gefahr darstellen könnte, wird die Zustimmung, rechtlich gesehen, benötigt. Man zählte mir Krisen-, Kriegs-, Risikogebiet als Beispiele auf. Sowie das Heimatland des mitreisenden Elternteils (drohende Kindesentführung) und Länder für die eine sonstige Reisewarnung vorliegt.
24.11.2023 17:25
Zitat von Anonym 1 (21077 :
Nur kurz dazu - ich wurde inzwischen rechtlich beraten.
Man sagte mir, eine Flugreise zählt grundsätzlich erstmal zu den Alltagsentscheidungen und bedarf keiner Unterlagen des anderen Sorgeberechtigten.
Erst wenn das Ziel eine Gefahr darstellen könnte, wird die Zustimmung, rechtlich gesehen, benötigt. Man zählte mir Krisen-, Kriegs-, Risikogebiet als Beispiele auf. Sowie das Heimatland des mitreisenden Elternteils (drohende Kindesentführung) und Länder für die eine sonstige Reisewarnung vorliegt.
Das ist richtig bzgl des anderen Elternteiles im Rahmen seines Umgangsrechts darf er im Urlaub etc auch ins Ausland ohne zu fragen. Den Pass benötigt er trotzdem beim fliegen und somit muss er indirekt immer bekannt geben das er mit dem Kind fliegen will. Nur du kannst schließlich einen Pass fürs Kind beantragen und solltest den bei dir haben. Nichtsdestotrotz ist mit Auto/Bahn etc und offenen Grenzen das sowieso irrelevant.
Und zum Thema Grenzsperre schrieb ich ja bereits das dies nur mit Gerichtsbeschluss geht und dafür wiederum die Gefahr einer Kindesentführung glaubhaft gemacht werden muss.
24.11.2023 18:05
Zitat von Anonym 1 (21077 :Das ist eigentlich gar nicht wichtig. Um es noch einmal auf einen kurzen Nenner zu bringen, damit wir uns nicht immer wieder im Kreis drehen.
Nur kurz dazu - ich wurde inzwischen rechtlich beraten.
Man sagte mir, eine Flugreise zählt grundsätzlich erstmal zu den Alltagsentscheidungen und bedarf keiner Unterlagen des anderen Sorgeberechtigten.
Erst wenn das Ziel eine Gefahr darstellen könnte, wird die Zustimmung, rechtlich gesehen, benötigt. Man zählte mir Krisen-, Kriegs-, Risikogebiet als Beispiele auf. Sowie das Heimatland des mitreisenden Elternteils (drohende Kindesentführung) und Länder für die eine sonstige Reisewarnung vorliegt.
Du hast den Ausweis des Kindes. Er hat keinen. Du musst bei einer neuen Beantragung zustimmen, was du natürlich nicht machst, wenn der Vater einen neuen haben will.
Für eine Flugreise muss er am Flughafen auf jeden Fall den Ausweis des Kindes vorzeigen , so wie jeder andere von uns auch. Du gibst ihm aber natürlich auf gar keinen Fall den Ausweis des Kindes mit. Somit kann er nirgendwo hin fliegen.
Ganz egal, ob das eigentlich erlaubt wäre oder nicht. Ganz egal ob es eine Alltagsentscheidung ist oder nicht. Ganz egal, ob er deine schriftliche Zustimmung hat oder nicht und ob die jemand sehen möchte.
Der Vater kann ohne Ausweis nicht fliegen .
24.11.2023 18:53
Zitat von Sarah2022:
Zitat von Anonym 1 (21077 :Das ist eigentlich gar nicht wichtig. Um es noch einmal auf einen kurzen Nenner zu bringen, damit wir uns nicht immer wieder im Kreis drehen.
Nur kurz dazu - ich wurde inzwischen rechtlich beraten.
Man sagte mir, eine Flugreise zählt grundsätzlich erstmal zu den Alltagsentscheidungen und bedarf keiner Unterlagen des anderen Sorgeberechtigten.
Erst wenn das Ziel eine Gefahr darstellen könnte, wird die Zustimmung, rechtlich gesehen, benötigt. Man zählte mir Krisen-, Kriegs-, Risikogebiet als Beispiele auf. Sowie das Heimatland des mitreisenden Elternteils (drohende Kindesentführung) und Länder für die eine sonstige Reisewarnung vorliegt.
Du hast den Ausweis des Kindes. Er hat keinen. Du musst bei einer neuen Beantragung zustimmen, was du natürlich nicht machst, wenn der Vater einen neuen haben will.
Für eine Flugreise muss er am Flughafen auf jeden Fall den Ausweis des Kindes vorzeigen , so wie jeder andere von uns auch. Du gibst ihm aber natürlich auf gar keinen Fall den Ausweis des Kindes mit. Somit kann er nirgendwo hin fliegen.
Ganz egal, ob das eigentlich erlaubt wäre oder nicht. Ganz egal ob es eine Alltagsentscheidung ist oder nicht. Ganz egal, ob er deine schriftliche Zustimmung hat oder nicht und ob die jemand sehen möchte.
Der Vater kann ohne Ausweis nicht fliegen .
Sie darf ihm den Ausweis / Kinderreisepass aber nicht einfach vorenthalten.
https://www.dresdner-fachanwaelte.de/rechtsgebiete /familienrecht-und-scheidung/herausgabe-des-kinder reisepasses-an-den-anderen-elternteil/
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