Mütter- und Schwangerenforum

Erbschaft, Schenkung... Nachfolgende Erben.

Gehe zu Seite:
02.05.2014 21:52
Habe eine kurze Frage und hoffe das sich jemand bisschen damit auskennt.

Wenn A ein Haus kauft, und dies aus Steuerrechtlichen Gründen seinem Kind aus 1. Ehe schenkt, und A wieder heiratet, oder ein Kind mit jemand anderes bekommt, kann man die Schenkung anfechten so das das Kind was nach der Schenkung gezeugt/geboren wurde, auch was erbt ?
-enoria-
4125 Beiträge
02.05.2014 22:34
Ich lese mich gerade in das ganze Thema Schenkung und Erbe ein, aber ich kann mich natürlich irren:

Soweit ich weiß, ist die Schenkung quasi nur rückgängig zu machen, wenn der Schenker verarmt (z.B. kommt ins Pflegeheim und kann die Kosten nicht übernehmen).

Die Kinder aus erster Ehe müssen das geschenkte Haus in ihrer Erbschaftssteuererklärung angeben. Dieses wird zum Erbe dazu gerechnet. Ihr Freibetrag wird dadurch verschmälert (ok, bringt den Kindern aus 2. Ehe auch nichts ^^)

Hatte der Erblasser ein Wohnrecht im Haus? Gab es ein Testament?

02.05.2014 22:34
Alle Erbgeschichten sind bis zu 10 Jahre anfechtbar was ist denn mit A passiert? Man müsste denke ich schon etwas mehr wissen.
02.05.2014 22:39
Ups, nicht deutlich ausgedrückt.

A lebt noch.

Nachfolgende Kinder wurden "noch" nicht gezeugt.

Vermögen (Haus) wurde aber an Kind aus erster Ehe verschenkt (um Steuern zu "sparen"

Wenn A jetzt mit neuer Partnerin Kinder bekommt, haben die dann Anspruch auf das "verschenkte" Vermögen ( zu Teilen) ?
02.05.2014 22:43
Zitat von -enoria-:

Ich lese mich gerade in das ganze Thema Schenkung und Erbe ein, aber ich kann mich natürlich irren:

Soweit ich weiß, ist die Schenkung quasi nur rückgängig zu machen, wenn der Schenker verarmt (z.B. kommt ins Pflegeheim und kann die Kosten nicht übernehmen).

Die Kinder aus erster Ehe müssen das geschenkte Haus in ihrer Erbschaftssteuererklärung angeben. Dieses wird zum Erbe dazu gerechnet. Ihr Freibetrag wird dadurch verschmälert (ok, bringt den Kindern aus 2. Ehe auch nichts ^^)

Hatte der Erblasser ein Wohnrecht im Haus? Gab es ein Testament?



Sorry, ich steig da nicht durch. Das Haus wurde geschenkt, Erblasser lebt noch.

Wohnrecht weiß man nicht. Kind aus erste Ehe lebt dort. A nicht.

Testament wäre, wenn vorhanden auf Kind aus erster Ehe bedacht.

Ob sich das bei weiteren Nachkommen ändern würde, weiß man nicht. Aber es geht speziell um die Immobilie grade.
02.05.2014 22:43
Erst mal muss Schenkungssteuer gezahlt werden und wenn es ums Erben geht, also wenn A dann abgelebt hat sind alle Kinder zu gleichen Teilen zu betrachten, das heißt aber auch das es sein kann wenn es doof läuft es bis zu 10 Jahren danach anfechtbar ist. Warum verkauft A nicht das Haus zumindest auf dem Papier, so spart er auch steuern und der beschenkte vielleicht auch, das weiß ich aber nicht ganz genau
NochOhne32
17976 Beiträge
02.05.2014 22:44
Nur wenn A vor Ablauf von 10 Jahren verstirbt, danach nicht mehr.

Mein Papa hat von seiner Mutter das Haus geschenkt bekommen - mit Einwilligung der Geschwister, da diese das Haus nicht haben wollten. Er hat dann das Haus nach 15 Jahren verkauft und auf einmal kamen seine Geschwister und hielten die Hand auf, aber nix da.... Sie kamen 5 Jahre zu spät...

Aber am besten mal nen Anwalt für Erbrecht dazu befragen, der kann es euch zu 100% sagen.
NochOhne32
17976 Beiträge
02.05.2014 22:48
Zitat von Schlumpfine25:

Erst mal muss Schenkungssteuer gezahlt werden und wenn es ums Erben geht, also wenn A dann abgelebt hat sind alle Kinder zu gleichen Teilen zu betrachten, das heißt aber auch das es sein kann wenn es doof läuft es bis zu 10 Jahren danach anfechtbar ist. Warum verkauft A nicht das Haus zumindest auf dem Papier, so spart er auch steuern und der beschenkte vielleicht auch, das weiß ich aber nicht ganz genau


Für leibliche Kinder gibt es einen hohen Freibetrag für Erbschaft/Schenkung. Der müsste so bei 400.000 € liegen, erst wenn das Haus diesen Wert über schreitet, muss das Kind Steuern zahlen.
Neptunia1984
2774 Beiträge
02.05.2014 22:49
Zitat von Schlumpfine25:

Erst mal muss Schenkungssteuer gezahlt werden und wenn es ums Erben geht, also wenn A dann abgelebt hat sind alle Kinder zu gleichen Teilen zu betrachten, das heißt aber auch das es sein kann wenn es doof läuft es bis zu 10 Jahren danach anfechtbar ist. Warum verkauft A nicht das Haus zumindest auf dem Papier, so spart er auch steuern und der beschenkte vielleicht auch, das weiß ich aber nicht ganz genau

Kommt drauf an was das haus wert ist. Es gibt ja auch bei Schenkungen einen freibetrag.
02.05.2014 22:49
Zitat von Schlumpfine25:

Erst mal muss Schenkungssteuer gezahlt werden und wenn es ums Erben geht, also wenn A dann abgelebt hat sind alle Kinder zu gleichen Teilen zu betrachten, das heißt aber auch das es sein kann wenn es doof läuft es bis zu 10 Jahren danach anfechtbar ist. Warum verkauft A nicht das Haus zumindest auf dem Papier, so spart er auch steuern und der beschenkte vielleicht auch, das weiß ich aber nicht ganz genau


Wie hoch ist der Unterschied zwischen Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer ?

Haus wurde dem Kind "geschenkt" um Erbschaftssteuer (Haus ist eheliches Vermögen, Ehefrau von A ist verstorben) zu sparen.

Ok, ein Scheinkauf kann es auch gewesen sein, anstatt Schenkung.
02.05.2014 22:50
Hier wird das Haus verschenkt und wechselt in Folge der Schenkung den Eigentümer.
Wie alt war das Kind bei der Schenkung? Die Schenkung für das Kind ist nur dann wirksam, wenn dem Kind keine rechtlichen Nachteile durch die Schenkung erwachsen.
Fand ein wirksamer Eigentumswechsel statt?
Wenn ja, dann ist das Haus nicht mehr im Eigentum das ursprünglichen Eigentümers.
Eine Anfechtung ist nur unter bestimmten Bedi möglich, z.b. grober Undank und Missbrauch.
Ist das Eigentum wirksam übergegangen, so hat das Haus nichts mehr mit dem Vermögen das ursprünglichen Eigentümers zu tun, folglich gibt es auch keine Ansprüche für andere Kinder.
Nochmal: Voraussetzung ist die wirksame Übereignung!
Anders wäre es bei einer unwirksamen...
02.05.2014 22:51
Zitat von NochOhne32:

Zitat von Schlumpfine25:

Erst mal muss Schenkungssteuer gezahlt werden und wenn es ums Erben geht, also wenn A dann abgelebt hat sind alle Kinder zu gleichen Teilen zu betrachten, das heißt aber auch das es sein kann wenn es doof läuft es bis zu 10 Jahren danach anfechtbar ist. Warum verkauft A nicht das Haus zumindest auf dem Papier, so spart er auch steuern und der beschenkte vielleicht auch, das weiß ich aber nicht ganz genau


Für leibliche Kinder gibt es einen hohen Freibetrag für Erbschaft/Schenkung. Der müsste so bei 400.000 € liegen, erst wenn das Haus diesen Wert über schreitet, muss das Kind Steuern zahlen.


Ah stimmt, hab ich auch mal gehört.
Neptunia1984
2774 Beiträge
02.05.2014 22:52
Zitat von .Glühwürmchen.:

Zitat von Schlumpfine25:

Erst mal muss Schenkungssteuer gezahlt werden und wenn es ums Erben geht, also wenn A dann abgelebt hat sind alle Kinder zu gleichen Teilen zu betrachten, das heißt aber auch das es sein kann wenn es doof läuft es bis zu 10 Jahren danach anfechtbar ist. Warum verkauft A nicht das Haus zumindest auf dem Papier, so spart er auch steuern und der beschenkte vielleicht auch, das weiß ich aber nicht ganz genau


Wie hoch ist der Unterschied zwischen Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer ?

Haus wurde dem Kind "geschenkt" um Erbschaftssteuer (Haus ist eheliches Vermögen, Ehefrau von A ist verstorben) zu sparen.

Ok, ein Scheinkauf kann es auch gewesen sein, anstatt Schenkung.

Gibt keinen. Die tabelle ist bei erbschafts und Schenkungssteuer die selbe.
02.05.2014 22:52
Der Fall hier hat nichts mit Erbschaft zu tun. Bitte nicht verwechseln, der ursprüngliche Eigentümer lebt ja noch. Das hat hier nichts mit Pflichtteilen zw Geschwistern zu tun.
02.05.2014 22:52
Zitat von martinchen:

Hier wird das Haus verschenkt und wechselt in Folge der Schenkung den Eigentümer.
Wie alt war das Kind bei der Schenkung? Die Schenkung für das Kind ist nur dann wirksam, wenn dem Kind keine rechtlichen Nachteile durch die Schenkung erwachsen.
Fand ein wirksamer Eigentumswechsel statt?
Wenn ja, dann ist das Haus nicht mehr im Eigentum das ursprünglichen Eigentümers.
Eine Anfechtung ist nur unter bestimmten Bedi möglich, z.b. grober Undank und Missbrauch.
Ist das Eigentum wirksam übergegangen, so hat das Haus nichts mehr mit dem Vermögen das ursprünglichen Eigentümers zu tun, folglich gibt es auch keine Ansprüche für andere Kinder.
Nochmal: Voraussetzung ist die wirksame Übereignung!
Anders wäre es bei einer unwirksamen...


Okay, wenn es so gelaufen ist... Ich denke Wirksam.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt