Elternzeit vorzeitig beenden wegen BV
02.12.2015 18:28
Zitat von Mehi08:
Zitat von Enfelchen:
Zitat von Mehi08:
Warum bekommst du ein BV wenn du in EZ bist Arbeitest du noch woanders?
Ich bin auch noch für gut 1 Jahr in EZ bei meinen AG, arbeite aber seit 1 Jahr bei einem anderen AG und komme irgendwann auch ins BV. Aber wenn ich nur in EZ bin, dann brauche ich ja kein BV
Beschäftigungsverbot ist in dem Sinn nur "angenehmer", weil du eben Geld bekommst
Also kann ich meine EZ kündigen während ich ein BV bekomme Und bekomme das volle Gehalt was ich vor Muschu hatte Auch wenn noch ein 2. AG im Spiel ist Denn das Geld bekommt man ja auch von der KK wieder. Dann würde man doppeltes Geld bekommen?
Wasn jetzt mit 2. AG??
02.12.2015 18:29
Zitat von Honey1986:
Zitat von Mehi08:
Warum bekommst du ein BV wenn du in EZ bist Arbeitest du noch woanders?
Ich bin auch noch für gut 1 Jahr in EZ bei meinen AG, arbeite aber seit 1 Jahr bei einem anderen AG und komme irgendwann auch ins BV. Aber wenn ich nur in EZ bin, dann brauche ich ja kein BV
Ich habe einen 450€ Job den ich seit Anfang des Jahres als kleinen Ausgleich zum Kind mache und dafür war das BV nötig.
Zum Thema "erschleichen" des Geldes ... Ich bin unbefristet angestelt und ich finde es hat nichts mit erschleichen zutun wenn ich mir einfach meine Elternzeit sparen möchte! Ich bekomme aktuell keinen Cent, bin zuhause und kann mir das durchaus auch weiterhin leisten!
Ich werde nun warten was die KK dazu sagt, die werden das ganz sicher auch in ihrer Rechtsabteilung abklären.
Wieso keinen Cent Du bekommst doch das Geld vom 450€ Job
Dann brauchst du natürlich klar ein BV, ich dachte es ging nur um die reine EZ
02.12.2015 18:31
Sie ist in EZ. Wieder schwanger. Aktuell ein BV bekommen (Arzt fragt ja nicht unbedingt ob in EZ oder nicht) und möchte jetzt die EZ unterbrechen um lieber das BV zu nutzen. So hab ich das verstanden.
02.12.2015 18:31
Zitat von Enfelchen:
Zitat von Mehi08:
Zitat von Enfelchen:
Zitat von Mehi08:
Warum bekommst du ein BV wenn du in EZ bist Arbeitest du noch woanders?
Ich bin auch noch für gut 1 Jahr in EZ bei meinen AG, arbeite aber seit 1 Jahr bei einem anderen AG und komme irgendwann auch ins BV. Aber wenn ich nur in EZ bin, dann brauche ich ja kein BV
Beschäftigungsverbot ist in dem Sinn nur "angenehmer", weil du eben Geld bekommst
Also kann ich meine EZ kündigen während ich ein BV bekomme Und bekomme das volle Gehalt was ich vor Muschu hatte Auch wenn noch ein 2. AG im Spiel ist Denn das Geld bekommt man ja auch von der KK wieder. Dann würde man doppeltes Geld bekommen?
Wasn jetzt mit 2. AG??
Bei mir ist das z.B. der Fall das ich von einer Vollzeitstelle in EZ bin, dann nach einem Jahr auf Minijobbasis bei einem anderen AG angefangen habe. Daher die Frage ob es doppelte Geld gäbe?
02.12.2015 18:32
Zitat von Mehi08:
Zitat von Honey1986:
Zitat von Mehi08:
Warum bekommst du ein BV wenn du in EZ bist Arbeitest du noch woanders?
Ich bin auch noch für gut 1 Jahr in EZ bei meinen AG, arbeite aber seit 1 Jahr bei einem anderen AG und komme irgendwann auch ins BV. Aber wenn ich nur in EZ bin, dann brauche ich ja kein BV
Ich habe einen 450€ Job den ich seit Anfang des Jahres als kleinen Ausgleich zum Kind mache und dafür war das BV nötig.
Zum Thema "erschleichen" des Geldes ... Ich bin unbefristet angestelt und ich finde es hat nichts mit erschleichen zutun wenn ich mir einfach meine Elternzeit sparen möchte! Ich bekomme aktuell keinen Cent, bin zuhause und kann mir das durchaus auch weiterhin leisten!
Ich werde nun warten was die KK dazu sagt, die werden das ganz sicher auch in ihrer Rechtsabteilung abklären.
Wieso keinen Cent Du bekommst doch das Geld vom 450€ Job
Dann brauchst du natürlich klar ein BV, ich dachte es ging nur um die reine EZ
Sie hat doch von 2 auf 3 Jahre EZ verlängert. Müsste dementsprechend wenigstens noch die 150 Euro Betreuungsgeld bekommen. Oder hab ich jetzt was hier missverstanden an der Situation?
02.12.2015 18:33
Zitat von Enfelchen:
Sie ist in EZ. Wieder schwanger. Aktuell ein BV bekommen (Arzt fragt ja nicht unbedingt ob in EZ oder nicht) und möchte jetzt die EZ unterbrechen um lieber das BV zu nutzen. So hab ich das verstanden.
Ja, ich auch
Aber um EZ zu sparen und um Geld zu bekommen wenn das möglich ist, oder?
02.12.2015 18:35
Zitat von Enfelchen:
Zitat von Mehi08:
Zitat von Honey1986:
Zitat von Mehi08:
Warum bekommst du ein BV wenn du in EZ bist Arbeitest du noch woanders?
Ich bin auch noch für gut 1 Jahr in EZ bei meinen AG, arbeite aber seit 1 Jahr bei einem anderen AG und komme irgendwann auch ins BV. Aber wenn ich nur in EZ bin, dann brauche ich ja kein BV
Ich habe einen 450€ Job den ich seit Anfang des Jahres als kleinen Ausgleich zum Kind mache und dafür war das BV nötig.
Zum Thema "erschleichen" des Geldes ... Ich bin unbefristet angestelt und ich finde es hat nichts mit erschleichen zutun wenn ich mir einfach meine Elternzeit sparen möchte! Ich bekomme aktuell keinen Cent, bin zuhause und kann mir das durchaus auch weiterhin leisten!
Ich werde nun warten was die KK dazu sagt, die werden das ganz sicher auch in ihrer Rechtsabteilung abklären.
Wieso keinen Cent Du bekommst doch das Geld vom 450€ Job
Dann brauchst du natürlich klar ein BV, ich dachte es ging nur um die reine EZ
Sie hat doch von 2 auf 3 Jahre EZ verlängert. Müsste dementsprechend wenigstens noch die 150 Euro Betreuungsgeld bekommen. Oder hab ich jetzt was hier missverstanden an der Situation?
Ja, dass müsste es geben.
Im Prinzip ist es genau wie bei uns aktuell. Die Kinder sind umgefähr gleich alt, ich habe meine EZ auch von 2 auf 3 Jahre verlängert.
02.12.2015 18:38
Also BV für den 450 Euro Job.... dann hab ich es wohl jetzt auch verstanden.
02.12.2015 18:39
Zitat von Enfelchen:
Also BV für den 450 Euro Job.... dann hab ich es wohl jetzt auch verstanden.
Genau. Da war im Eingangspost keine Rede von oder ich hab es überlesen
02.12.2015 18:43
Zitat von Mehi08:
Zitat von Enfelchen:
Also BV für den 450 Euro Job.... dann hab ich es wohl jetzt auch verstanden.
Genau. Da war im Eingangspost keine Rede von oder ich hab es überlesen
Nee, deswegen frage ich ja so doof Ändert aber auch nichts an der Situation. Denn sie möchte ja das Geld von ihrem Hauptjob. Wäre nur zu klären, welchen Anspruch man überhaupt hätte. Das Hauptgehalt oder die 450 € Aber abgesehen davon scheint es eh rechtswidrig zu sein.
02.12.2015 18:44
Und vorzeitige Wiederkehr aus EZ muss der AG überhaupt erstmal genehmigen. Und dazu ist er meines Erachtens nicht in der Pflicht. Lediglich zum Mutterschutz.
02.12.2015 18:50
Im AG dürfte es ja relativ egal sein, er kriegt das Gehalt von der KK ja wieder. Es wäre eine Win-Win Situation für AG und AN.
Nur ob die KK sich dabei nicht veräppelt bzw betrogen vor kommt ist die Frage. Bin sehr gespannt was die antworten
Nur ob die KK sich dabei nicht veräppelt bzw betrogen vor kommt ist die Frage. Bin sehr gespannt was die antworten
02.12.2015 20:38
Zitat von Enfelchen:
Und vorzeitige Wiederkehr aus EZ muss der AG überhaupt erstmal genehmigen. Und dazu ist er meines Erachtens nicht in der Pflicht. Lediglich zum Mutterschutz.
Das mit dem Muschu das ist mir bekannt, so hatte ich das auch geplant.
Da kann der AG ja nichts dran machen und dann gibt es ja auch volles Gehalt in der Zeit.
Ich bin mal gespannt was die KK der TS sagt
02.12.2015 20:38
Zitat von ghostcat87:
Im AG dürfte es ja relativ egal sein, er kriegt das Gehalt von der KK ja wieder. Es wäre eine Win-Win Situation für AG und AN.
Nur ob die KK sich dabei nicht veräppelt bzw betrogen vor kommt ist die Frage. Bin sehr gespannt was die antworten
Aber was hat der AG davon? Weil du Win-Win Situation schreibst
02.12.2015 20:39
Zitat von Enfelchen:
Zitat von Mehi08:
Zitat von Enfelchen:
Also BV für den 450 Euro Job.... dann hab ich es wohl jetzt auch verstanden.
Genau. Da war im Eingangspost keine Rede von oder ich hab es überlesen
Nee, deswegen frage ich ja so doof Ändert aber auch nichts an der Situation. Denn sie möchte ja das Geld von ihrem Hauptjob. Wäre nur zu klären, welchen Anspruch man überhaupt hätte. Das Hauptgehalt oder die 450 € Aber abgesehen davon scheint es eh rechtswidrig zu sein.
Beides wäre natürlich super....dann mache ich es genau so
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