Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit vorzeitig beenden wegen BV

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Honey1986
2285 Beiträge
02.12.2015 13:38
Hallo liebe Muttis,

da ich gestern nach 16 Minuten Telefonat mit der Krankenkasse nicht wirklich eine Antwort hatte frage ich mal hier, eventuell hatte hier schonmal jemand diese Situation.

Ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit bis zum 28. Dezember 2016, diese habe ich mit Zustimmung meines Arbeitgebers dieses Jahr im Sommer von 2 auf 3 Jahren verlängert. Jetzt bin ich wieder schwanger, es läuft aber dieses Mal nicht ganz so reibungslos und ich habe am 13. November ein BV bekommen.

Jetzt wollte ich gestern von meiner Krankenkasse wissen, ob es rechtlich erlaubt ist, meine Elternzeit vorzeitig zu beenden um dann ins BV zu gehen, somit meinen vollen Lohn zu kassieren und meine Elternzeit aufzusparen anstatt sinnlos zu verdummbeuteln. Ich sitze ja nun aus 2 Gründen zuhause, Elternzeit & BV.

Leider konnte mir die KK keine genaue Auskunft geben, ich solle eine Email schreiben und man kläre das dann mit den Vorgesetzten ab. Natürlich werde ich diese Email heute Abend schreiben, aber es würde mich doch sehr interessieren, ob es hier Mamas gibt, die vielleicht genau das selbe schon hatten und wissen ob das rein rechtlich gesehen geht oder nicht.

Vielleicht habe ich ja Glück und es antwortet jemand.

Vielen Dank im Voraus.

Enfelchen
14219 Beiträge
02.12.2015 13:46
In der Mutterschutzfrist muss dein Arbeitgeber sich vorzeitig aus der Elternzeit entlassen. Alles andere glaub ich ehrlich gesagt nicht. Denn er hat ja vielleicht für dich auch Ersatz oder ähnliches besorgt.
Eigentlich bezahlt natürlich die KK den Ausgleich an den Arbeitgeber.
Ich weiß es also auch nicht, mag es mir nur nicht vorstellen, dass das geht. Wahrscheinlich eher auf freiwilliger Basis seitens deines AG.
Bin ich mal gespannt ob da jemand ne Ahnung hat.
Honey1986
2285 Beiträge
02.12.2015 13:50
Ja genau, er hat Ersatz für mich aber da ich ja nicht arbeiten darf, braucht er ja weiterhin den Ersatz. Die Kosten die ihm für mich entstehen bekommt er komplett erstattet, das hat mir die KK auch gesagt.

Ich habe Google schon kaputt gegoogelt aber nichts gefunden, mal sehen ob wir noch jemand finden der was weiß bzw. was meine KK dann zurückschreibt.

Enfelchen
14219 Beiträge
02.12.2015 13:52
Zitat eines Internet-Anwalts:

Eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung mit dem Arbeitgeber allerdings jederzeit möglich. Ob sich der Arbeitgeber darauf einlässt, müsste Ihrerseits geklärt werden. 

Eines weiteren:

Nein, Sie würden dann ja nur die Elternzeit beenden, um den Lohn zu bekommen. Das geht nicht. Wenn man also mit dem Arbeitgeber vereinbaren würde, die Elternzeit vorzeitig zu beenden und dann das BV abgeben würde, würde das wahrscheinlich den Straftatbestand des Betruges erfüllen.

Also wird das wohl nicht funktionieren. Kann ich mir eigentlich auch nicht vorstellen.
Natalie20
2595 Beiträge
02.12.2015 13:52
Ich bin mir auch nicht 100% sicher aber ich hatte einen ähnlichen Fall mal im Bekanntenkreis.
Die Elternzeit vorzeitig zu beenden um dann ins BV zu gehen ist meiner Meinung nach nicht möglich. Denn man "braucht" ja kein BV in Elternzeit. Das BV dient ja zum Schutz vor bestimmten Tätigkeiten die man ausübt wenn man auch arbeitet. Warum sollte der AG das machen?
Eine vorzeitige Beendigung ist nur zum Mutterschutz möglich!
Enfelchen
14219 Beiträge
02.12.2015 13:56
Das ist auch meine Meinung.
Hier noch was....

Weil überall steht, dass man es nur zum neuen Mutterschutz darf!

Vorher darf man es auch, sofern der AG zustimmt. In deinem Fall, also wenn darauf sofort ein berufsbedingtes Beschäftigungsverbot erfolgt, ist es nicht erlaubt. Auch wenn der AG zustimmt, wird das zu Problemen führen.

Erlaubt - auch ohne Zustimmung des AG - ist es seit der Gesetzesänderung im Aug 2012 zum Beginn des neuen Mutterschutz. Ausschließlich dazu!

Lies mal dazu § 16 Absatz 3 BEEG.

Vielleicht schaust du mal in den Paragraphen. Hab ich jetzt nicht gemacht. Also, lass es lieber. Ist besser.

Bei mir wäre es jetzt anders. Meine Elternzeit endet zum Februar. Im April hab ich neuen Mutterschutz. Bekomme ich dann wieder ein BV ist das komplett anders. Denn es war vorher schon geregelt wann meine Elternzeit endet.
-Brünni88
23365 Beiträge
02.12.2015 13:59
Lohn kriegt man in bv das durchschnittsgehalt der letzten 3 monate wurde mir gesagt. Also nützt das doch nix, oder?
Enfelchen
14219 Beiträge
02.12.2015 14:05
Zitat von -Brünni88:

Lohn kriegt man in bv das durchschnittsgehalt der letzten 3 monate wurde mir gesagt. Also nützt das doch nix, oder?


Ich glaub, wenn du vorher in Elternzeit warst zählen die Monate davor. Bin mir aber nicht ganz sicher.
Enfelchen
14219 Beiträge
02.12.2015 14:07
"Nach Elternzeit lebt der alte Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten wieder auf. Wenn dann eine Schwangerschaft besteht, die der Arzt per Beschäftigungsverbot schützen will, wird (so verstehe ich das) das normale Gehalt bis zum Mutterschutz gezahlt".
Mehi08
37089 Beiträge
02.12.2015 14:28
Warum bekommst du ein BV wenn du in EZ bist Arbeitest du noch woanders?

Ich bin auch noch für gut 1 Jahr in EZ bei meinen AG, arbeite aber seit 1 Jahr bei einem anderen AG und komme irgendwann auch ins BV. Aber wenn ich nur in EZ bin, dann brauche ich ja kein BV
Enfelchen
14219 Beiträge
02.12.2015 14:30
Zitat von Mehi08:

Warum bekommst du ein BV wenn du in EZ bist Arbeitest du noch woanders?

Ich bin auch noch für gut 1 Jahr in EZ bei meinen AG, arbeite aber seit 1 Jahr bei einem anderen AG und komme irgendwann auch ins BV. Aber wenn ich nur in EZ bin, dann brauche ich ja kein BV


Beschäftigungsverbot ist in dem Sinn nur "angenehmer", weil du eben Geld bekommst
Zauberfee5182
10305 Beiträge
02.12.2015 14:37
Zitat von Enfelchen:

Zitat von Mehi08:

Warum bekommst du ein BV wenn du in EZ bist Arbeitest du noch woanders?

Ich bin auch noch für gut 1 Jahr in EZ bei meinen AG, arbeite aber seit 1 Jahr bei einem anderen AG und komme irgendwann auch ins BV. Aber wenn ich nur in EZ bin, dann brauche ich ja kein BV


Beschäftigungsverbot ist in dem Sinn nur "angenehmer", weil du eben Geld bekommst


ich habe 1 jahr nach der geburt der großen im rahmen eines Elternzeitvertrages wieder angefangen zu arbeiten... es ist ein nebenvertrag zum eigentlich arbeitsvertrag, beim gleichen AG... nach einem Jahr wurde ich schwanger und bin direkt ins BV.... ich wäre nie auf die Idee gekommen, die Elternzeit zu unterbrechen... für mein Verständniss wäre das auch nicht richtig um sich mehr Einkommen/ Elterngeld zu erschleichen.
Enfelchen
14219 Beiträge
02.12.2015 15:49
Zitat von Zauberfee5182:

Zitat von Enfelchen:

Zitat von Mehi08:

Warum bekommst du ein BV wenn du in EZ bist Arbeitest du noch woanders?

Ich bin auch noch für gut 1 Jahr in EZ bei meinen AG, arbeite aber seit 1 Jahr bei einem anderen AG und komme irgendwann auch ins BV. Aber wenn ich nur in EZ bin, dann brauche ich ja kein BV


Beschäftigungsverbot ist in dem Sinn nur "angenehmer", weil du eben Geld bekommst


ich habe 1 jahr nach der geburt der großen im rahmen eines Elternzeitvertrages wieder angefangen zu arbeiten... es ist ein nebenvertrag zum eigentlich arbeitsvertrag, beim gleichen AG... nach einem Jahr wurde ich schwanger und bin direkt ins BV.... ich wäre nie auf die Idee gekommen, die Elternzeit zu unterbrechen... für mein Verständniss wäre das auch nicht richtig um sich mehr Einkommen/ Elterngeld zu erschleichen.


Ich mache das ja auch nicht Sonst hätte ich jetzt schon lange unterbrechen müssen. Mein Sohn ist ja schon 15 Monate. Und ich hab anderthalb Jahre Elternzeit. Ich gehe im Februar normal arbeiten (mit Resturlaub) und gehe dann ganz normal am 26.4. in Mutterschutz. Und bis dahin arbeite ich ganz normal-so der Plan. Falls das falsch rüber kam
Honey1986
2285 Beiträge
02.12.2015 16:43
Zitat von Mehi08:

Warum bekommst du ein BV wenn du in EZ bist Arbeitest du noch woanders?

Ich bin auch noch für gut 1 Jahr in EZ bei meinen AG, arbeite aber seit 1 Jahr bei einem anderen AG und komme irgendwann auch ins BV. Aber wenn ich nur in EZ bin, dann brauche ich ja kein BV


Ich habe einen 450€ Job den ich seit Anfang des Jahres als kleinen Ausgleich zum Kind mache und dafür war das BV nötig.

Zum Thema "erschleichen" des Geldes ... Ich bin unbefristet angestelt und ich finde es hat nichts mit erschleichen zutun wenn ich mir einfach meine Elternzeit sparen möchte! Ich bekomme aktuell keinen Cent, bin zuhause und kann mir das durchaus auch weiterhin leisten!

Ich werde nun warten was die KK dazu sagt, die werden das ganz sicher auch in ihrer Rechtsabteilung abklären.
Mehi08
37089 Beiträge
02.12.2015 18:27
Zitat von Enfelchen:

Zitat von Mehi08:

Warum bekommst du ein BV wenn du in EZ bist Arbeitest du noch woanders?

Ich bin auch noch für gut 1 Jahr in EZ bei meinen AG, arbeite aber seit 1 Jahr bei einem anderen AG und komme irgendwann auch ins BV. Aber wenn ich nur in EZ bin, dann brauche ich ja kein BV


Beschäftigungsverbot ist in dem Sinn nur "angenehmer", weil du eben Geld bekommst

Also kann ich meine EZ kündigen während ich ein BV bekomme Und bekomme das volle Gehalt was ich vor Muschu hatte Auch wenn noch ein 2. AG im Spiel ist Denn das Geld bekommt man ja auch von der KK wieder. Dann würde man doppeltes Geld bekommen?
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