Die Liebe Frage ums Recht...
20.09.2014 19:29
Zitat von SamyDean:
Es geht darum das wir die fenster angeblich verdreckt hinterlassen hätten (haben wir aber vor dem auszug ordentlich geputzt) Dann das die Diele und das bad vor einzug weiß gestrichen war, dem war aber nicht so
Und das der Laminat den er bezahlt hat unfachmännisch verlegt wurde...
Er möchte im Prinzip das wir die Handwerker zahlen die diese Mängel beseitigen die wir angeblich gemacht haben. Wir haben angeboten den Laminat auszubessern da wir den wirklich unschön verlegt haben, den Rest allerdings nicht weil wir es nicht waren
In den Brief haben wir angeboten unsere Mängel selbst zu beseitigen. Das will er aber nicht, er möchte es von ner Firma machen lassen die wir dann bezahlen
Allerdings wurde mir gesagt das wir ein Recht auf Ausbesserung haben, das er nicht einfach ne Firma beauftragen darf.. also dürfen schon nur das er die selber zahlen darf
20.09.2014 19:31
Er kann uns doch nicht einfach auf schadensersatz verklagen.. er hätte von anfang an sagen können hier das und das und wir hätten es beseitigt..
Aber er will ja unbedingt ne Firma
Aber er will ja unbedingt ne Firma
20.09.2014 19:31
Zitat von SamyDean:
Es geht darum das wir die fenster angeblich verdreckt hinterlassen hätten (haben wir aber vor dem auszug ordentlich geputzt) Dann das die Diele und das bad vor einzug weiß gestrichen war, dem war aber nicht so
Und das der Laminat den er bezahlt hat unfachmännisch verlegt wurde...
Er möchte im Prinzip das wir die Handwerker zahlen die diese Mängel beseitigen die wir angeblich gemacht haben. Wir haben angeboten den Laminat auszubessern da wir den wirklich unschön verlegt haben, den Rest allerdings nicht weil wir es nicht waren
In den Brief haben wir angeboten unsere Mängel selbst zu beseitigen. Das will er aber nicht, er möchte es von ner Firma machen lassen die wir dann bezahlen
Allerdings wurde mir gesagt das wir ein Recht auf Ausbesserung haben, das er nicht einfach ne Firma beauftragen darf.. also dürfen schon nur das er die selber zahlen darf
Ok die Fenster interessieren niemanden.
In welcher Farbe habt ihr das Bad und den Flur zurück gegeben?
Auf was habt ihr euch bei der Verlegung des Laminats geeinigt? Wusste er, dass ihr das Laminat allein verlegt? Wenn ja, dann kann er keine professionelle Ausführung erwarten.
Was heißt mangelhaftes Laminat? Abnutzungsspuren? Wenn es um normale Abnutzungen geht, dann muss der Vernietet als vertragsgemäßen Gebrauch an der Mietsache hinnehmen...
20.09.2014 19:34
Zitat von SamyDean:
Er kann uns doch nicht einfach auf schadensersatz verklagen.. er hätte von anfang an sagen können hier das und das und wir hätten es beseitigt..
Aber er will ja unbedingt ne Firma
Bitte richtig lesen! Wenn ihr die Mietsache beschädigt habt, dann kann er euch noch 6 Monate verklagen - d.h zum Beispiel böswillig Fenster und Türen zerstören.
Deswegen hab ich 3 mal nachgefragt um was für Mängel es hier geht.
Und das was du bisher schilderst, sind Renovierungsgeschichten - und keine Mängel.
Nun kommt es darauf an, was bezüglich des Laminats vereinbart wurde. Und was konkret kaputt ist.
20.09.2014 19:35
Zitat von martinchen:
Zitat von SamyDean:
Es geht darum das wir die fenster angeblich verdreckt hinterlassen hätten (haben wir aber vor dem auszug ordentlich geputzt) Dann das die Diele und das bad vor einzug weiß gestrichen war, dem war aber nicht so
Und das der Laminat den er bezahlt hat unfachmännisch verlegt wurde...
Er möchte im Prinzip das wir die Handwerker zahlen die diese Mängel beseitigen die wir angeblich gemacht haben. Wir haben angeboten den Laminat auszubessern da wir den wirklich unschön verlegt haben, den Rest allerdings nicht weil wir es nicht waren
In den Brief haben wir angeboten unsere Mängel selbst zu beseitigen. Das will er aber nicht, er möchte es von ner Firma machen lassen die wir dann bezahlen
Allerdings wurde mir gesagt das wir ein Recht auf Ausbesserung haben, das er nicht einfach ne Firma beauftragen darf.. also dürfen schon nur das er die selber zahlen darf
Ok die Fenster interessieren niemanden.
In welcher Farbe habt ihr das Bad und den Flur zurück gegeben?
Auf was habt ihr euch bei der Verlegung des Laminats geeinigt? Wusste er, dass ihr das Laminat allein verlegt? Wenn ja, dann kann er keine professionelle Ausführung erwarten.
Was heißt mangelhaftes Laminat? Abnutzungsspuren? Wenn es um normale Abnutzungen geht, dann muss der Vernietet als vertragsgemäßen Gebrauch an der Mietsache hinnehmen...
Wir haben den Flur und das Bad in einem beigeton bekommen und auch wieder zurück gegeben! Es handelt sich auch um abnutzungsspuren am Laminat und auch das die Abschlusskanten nicht sauber verlegt wurden. Er wusste das wir den verlegen und kein Fachmann
20.09.2014 19:37
Zitat von martinchen:
Zitat von SamyDean:
Er kann uns doch nicht einfach auf schadensersatz verklagen.. er hätte von anfang an sagen können hier das und das und wir hätten es beseitigt..
Aber er will ja unbedingt ne Firma
Bitte richtig lesen! Wenn ihr die Mietsache beschädigt habt, dann kann er euch noch 6 Monate verklagen - d.h zum Beispiel böswillig Fenster und Türen zerstören.
Deswegen hab ich 3 mal nachgefragt um was für Mängel es hier geht.
Und das was du bisher schilderst, sind Renovierungsgeschichten - und keine Mängel.
Nun kommt es darauf an, was bezüglich des Laminats vereinbart wurde. Und was konkret kaputt ist.
Neee also böswillig haben wir nichts kaputt gemacht
20.09.2014 19:47
Zitat von SamyDean:
Zitat von martinchen:
Zitat von SamyDean:
Es geht darum das wir die fenster angeblich verdreckt hinterlassen hätten (haben wir aber vor dem auszug ordentlich geputzt) Dann das die Diele und das bad vor einzug weiß gestrichen war, dem war aber nicht so
Und das der Laminat den er bezahlt hat unfachmännisch verlegt wurde...
Er möchte im Prinzip das wir die Handwerker zahlen die diese Mängel beseitigen die wir angeblich gemacht haben. Wir haben angeboten den Laminat auszubessern da wir den wirklich unschön verlegt haben, den Rest allerdings nicht weil wir es nicht waren
In den Brief haben wir angeboten unsere Mängel selbst zu beseitigen. Das will er aber nicht, er möchte es von ner Firma machen lassen die wir dann bezahlen
Allerdings wurde mir gesagt das wir ein Recht auf Ausbesserung haben, das er nicht einfach ne Firma beauftragen darf.. also dürfen schon nur das er die selber zahlen darf
Ok die Fenster interessieren niemanden.
In welcher Farbe habt ihr das Bad und den Flur zurück gegeben?
Auf was habt ihr euch bei der Verlegung des Laminats geeinigt? Wusste er, dass ihr das Laminat allein verlegt? Wenn ja, dann kann er keine professionelle Ausführung erwarten.
Was heißt mangelhaftes Laminat? Abnutzungsspuren? Wenn es um normale Abnutzungen geht, dann muss der Vernietet als vertragsgemäßen Gebrauch an der Mietsache hinnehmen...
Wir haben den Flur und das Bad in einem beigeton bekommen und auch wieder zurück gegeben! Es handelt sich auch um abnutzungsspuren am Laminat und auch das die Abschlusskanten nicht sauber verlegt wurden. Er wusste das wir den verlegen und kein Fachmann
So - dann können wir die Sache hier nun aufschlüsseln
Du hast den Flur so bekommen und gibst ihn so zurück. Renovierungsklauseln die dich verpflichten, die Wohnung renoviert zurückzugeben, obwohl du sie nicht renoviert bekommen hast, sind unwirksam.
Und selbst wenn der Flur vorher weiß war, der BGH hat mehrfach entschieden, dass ein Beigeton oder sogar ein Gelbton keinen Anstrich durch den Mieter bedarf - es handele sich um neutrale Farben! Anders wäre es bei grün oder lila!
Zum Laminat: hier ist es etwas komplizierter.
Mit Fotos wäre die Sache einfacher zu beurteilen. ( wobei es in solchen Fällen oft zu einem Gutachten kommt!)
Grundsätzlich muss der Vermieter damit rechnen, dass Privatpersonen das Laminat nicht so fachgerecht verlegen wie eine Firma. Von daher wird er kleinere Mängel hinnehmen müssen. Genauso kann er Abnutzungsspuren nicht bemängeln, wenn ihr dort länger gewohnt habt. Das gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, dass kleinere Abnutzungen nunmal entstehen.
Da ich den Boden nicht kenne, kann ich dir aber auch nicht 100% sagen, ob es hier lediglich Abnutzungen sind. Ich kann dir nur grob die Richtung sagen.
Wenn es sich hierbei um einen (böswilligen) Schaden handelt - dann darf er eine Firma beauftragen. Aber wie gesagt, dazu kenn ich den Boden nicht - das kannst du besser einschätzen.
Ich hoffe ich könnte bisschen helfen.
20.09.2014 19:56
Zitat von martinchen:
Zitat von SamyDean:
Zitat von martinchen:
Zitat von SamyDean:
Es geht darum das wir die fenster angeblich verdreckt hinterlassen hätten (haben wir aber vor dem auszug ordentlich geputzt) Dann das die Diele und das bad vor einzug weiß gestrichen war, dem war aber nicht so
Und das der Laminat den er bezahlt hat unfachmännisch verlegt wurde...
Er möchte im Prinzip das wir die Handwerker zahlen die diese Mängel beseitigen die wir angeblich gemacht haben. Wir haben angeboten den Laminat auszubessern da wir den wirklich unschön verlegt haben, den Rest allerdings nicht weil wir es nicht waren
In den Brief haben wir angeboten unsere Mängel selbst zu beseitigen. Das will er aber nicht, er möchte es von ner Firma machen lassen die wir dann bezahlen
Allerdings wurde mir gesagt das wir ein Recht auf Ausbesserung haben, das er nicht einfach ne Firma beauftragen darf.. also dürfen schon nur das er die selber zahlen darf
Ok die Fenster interessieren niemanden.
In welcher Farbe habt ihr das Bad und den Flur zurück gegeben?
Auf was habt ihr euch bei der Verlegung des Laminats geeinigt? Wusste er, dass ihr das Laminat allein verlegt? Wenn ja, dann kann er keine professionelle Ausführung erwarten.
Was heißt mangelhaftes Laminat? Abnutzungsspuren? Wenn es um normale Abnutzungen geht, dann muss der Vernietet als vertragsgemäßen Gebrauch an der Mietsache hinnehmen...
Wir haben den Flur und das Bad in einem beigeton bekommen und auch wieder zurück gegeben! Es handelt sich auch um abnutzungsspuren am Laminat und auch das die Abschlusskanten nicht sauber verlegt wurden. Er wusste das wir den verlegen und kein Fachmann
So - dann können wir die Sache hier nun aufschlüsseln
Du hast den Flur so bekommen und gibst ihn so zurück. Renovierungsklauseln die dich verpflichten, die Wohnung renoviert zurückzugeben, obwohl du sie nicht renoviert bekommen hast, sind unwirksam.
Und selbst wenn der Flur vorher weiß war, der BGH hat mehrfach entschieden, dass ein Beigeton oder sogar ein Gelbton keinen Anstrich durch den Mieter bedarf - es handele sich um neutrale Farben! Anders wäre es bei grün oder lila!
Zum Laminat: hier ist es etwas komplizierter.
Mit Fotos wäre die Sache einfacher zu beurteilen. ( wobei es in solchen Fällen oft zu einem Gutachten kommt!)
Grundsätzlich muss der Vermieter damit rechnen, dass Privatpersonen das Laminat nicht so fachgerecht verlegen wie eine Firma. Von daher wird er kleinere Mängel hinnehmen müssen. Genauso kann er Abnutzungsspuren nicht bemängeln, wenn ihr dort länger gewohnt habt. Das gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, dass kleinere Abnutzungen nunmal entstehen.
Da ich den Boden nicht kenne, kann ich dir aber auch nicht 100% sagen, ob es hier lediglich Abnutzungen sind. Ich kann dir nur grob die Richtung sagen.
Wenn es sich hierbei um einen (böswilligen) Schaden handelt - dann darf er eine Firma beauftragen. Aber wie gesagt, dazu kenn ich den Boden nicht - das kannst du besser einschätzen.
Ich hoffe ich könnte bisschen helfen.
Im endeffekt würden wir die Kanten ja ausbessern allerdings WIR, das möchte er aber nicht.
Mich interessiert es ob er einfach eine Firma beauftragen kann ohne uns die Chance gelassen zu haben es selbst auszubessern. Das war die eigentliche Frage
20.09.2014 20:02
Zitat von SamyDean:
Zitat von martinchen:
Zitat von SamyDean:
Zitat von martinchen:
...
Wir haben den Flur und das Bad in einem beigeton bekommen und auch wieder zurück gegeben! Es handelt sich auch um abnutzungsspuren am Laminat und auch das die Abschlusskanten nicht sauber verlegt wurden. Er wusste das wir den verlegen und kein Fachmann
So - dann können wir die Sache hier nun aufschlüsseln
Du hast den Flur so bekommen und gibst ihn so zurück. Renovierungsklauseln die dich verpflichten, die Wohnung renoviert zurückzugeben, obwohl du sie nicht renoviert bekommen hast, sind unwirksam.
Und selbst wenn der Flur vorher weiß war, der BGH hat mehrfach entschieden, dass ein Beigeton oder sogar ein Gelbton keinen Anstrich durch den Mieter bedarf - es handele sich um neutrale Farben! Anders wäre es bei grün oder lila!
Zum Laminat: hier ist es etwas komplizierter.
Mit Fotos wäre die Sache einfacher zu beurteilen. ( wobei es in solchen Fällen oft zu einem Gutachten kommt!)
Grundsätzlich muss der Vermieter damit rechnen, dass Privatpersonen das Laminat nicht so fachgerecht verlegen wie eine Firma. Von daher wird er kleinere Mängel hinnehmen müssen. Genauso kann er Abnutzungsspuren nicht bemängeln, wenn ihr dort länger gewohnt habt. Das gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, dass kleinere Abnutzungen nunmal entstehen.
Da ich den Boden nicht kenne, kann ich dir aber auch nicht 100% sagen, ob es hier lediglich Abnutzungen sind. Ich kann dir nur grob die Richtung sagen.
Wenn es sich hierbei um einen (böswilligen) Schaden handelt - dann darf er eine Firma beauftragen. Aber wie gesagt, dazu kenn ich den Boden nicht - das kannst du besser einschätzen.
Ich hoffe ich könnte bisschen helfen.
Im endeffekt würden wir die Kanten ja ausbessern allerdings WIR, das möchte er aber nicht.
Mich interessiert es ob er einfach eine Firma beauftragen kann ohne uns die Chance gelassen zu haben es selbst auszubessern. Das war die eigentliche Frage
Dafür müsste man das Ausmaß wissen und das weiß ich leider nicht
Wenn er das so hingenommen hat bei der Übergabe und es kein Schaden ist, dann musst du nix machen. Er hätte es bemängeln müssen, hat er nicht und kleinere Mängel muss er hinnehmen.
Würde z.b ein Gutachter sagen, dass das Laminat durch das falsch verlegen einen Schäden hat, dann kann er es ausbessern lassen und es euch in Rechnung stellen.
Du siehst - es kommt darauf an, wie das Laminat ausschaut und ob es z.b vor Gericht schon als Schäden angesehen wird...
Das hört sich lapidar an - was für den einen nur eine Abnutzung ist - ist für uns manchmal schon ein Schaden...hab schon viel gesehen vor Gericht, was falsch eingeschätzt wurde
20.09.2014 20:06
Zitat von martinchen:
Zitat von SamyDean:
Zitat von martinchen:
Zitat von SamyDean:
...
So - dann können wir die Sache hier nun aufschlüsseln
Du hast den Flur so bekommen und gibst ihn so zurück. Renovierungsklauseln die dich verpflichten, die Wohnung renoviert zurückzugeben, obwohl du sie nicht renoviert bekommen hast, sind unwirksam.
Und selbst wenn der Flur vorher weiß war, der BGH hat mehrfach entschieden, dass ein Beigeton oder sogar ein Gelbton keinen Anstrich durch den Mieter bedarf - es handele sich um neutrale Farben! Anders wäre es bei grün oder lila!
Zum Laminat: hier ist es etwas komplizierter.
Mit Fotos wäre die Sache einfacher zu beurteilen. ( wobei es in solchen Fällen oft zu einem Gutachten kommt!)
Grundsätzlich muss der Vermieter damit rechnen, dass Privatpersonen das Laminat nicht so fachgerecht verlegen wie eine Firma. Von daher wird er kleinere Mängel hinnehmen müssen. Genauso kann er Abnutzungsspuren nicht bemängeln, wenn ihr dort länger gewohnt habt. Das gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, dass kleinere Abnutzungen nunmal entstehen.
Da ich den Boden nicht kenne, kann ich dir aber auch nicht 100% sagen, ob es hier lediglich Abnutzungen sind. Ich kann dir nur grob die Richtung sagen.
Wenn es sich hierbei um einen (böswilligen) Schaden handelt - dann darf er eine Firma beauftragen. Aber wie gesagt, dazu kenn ich den Boden nicht - das kannst du besser einschätzen.
Ich hoffe ich könnte bisschen helfen.
Im endeffekt würden wir die Kanten ja ausbessern allerdings WIR, das möchte er aber nicht.
Mich interessiert es ob er einfach eine Firma beauftragen kann ohne uns die Chance gelassen zu haben es selbst auszubessern. Das war die eigentliche Frage
Dafür müsste man das Ausmaß wissen und das weiß ich leider nicht
Wenn er das so hingenommen hat bei der Übergabe und es kein Schaden ist, dann musst du nix machen. Er hätte es bemängeln müssen, hat er nicht und kleinere Mängel muss es hinnehmen.
Würde z.b ein Gutachter sagen, dass das Laminat durch das falsch verlegen einen Schäden hat, dann kann er es ausbessern lassen und es euch in Rechnung stellen.
Du siehst - es kommt darauf an, wie das Laminat ausschaut und ob es z.b vor Gericht schon als Schäden angesehen wird...
Das hört sich lapidar an - was für den einen nur eine Abnutzung ist - ist für uns manchmal schon ein Schaden...hab schon viel gesehen vor Gericht, was falsch eingeschätzt wurde
Ich schick dir mal ne pn
20.09.2014 20:08
Martinchen,hat man nicht ein automatisches Recht auf 14 Tage Nachbesserungsfrist?
Wir haben die Frist ja auch gesetzt bekommen, allerdings hat uns die neue Nachmieterin nicht reingelassen
Wir haben die Frist ja auch gesetzt bekommen, allerdings hat uns die neue Nachmieterin nicht reingelassen
20.09.2014 20:19
Zitat von Primadonna:
Martinchen,hat man nicht ein automatisches Recht auf 14 Tage Nachbesserungsfrist?
Wir haben die Frist ja auch gesetzt bekommen, allerdings hat uns die neue Nachmieterin nicht reingelassen
Um was für Mängel geht es? Wenn es Mängel sind, die bei der Übergabe z.b besprochen wurden, dann darfst du was nachbessern, sofern das vereinbart wurde.
Wenn eine Sache nachträglich bemängelt wird, dann hat der Vermieter die Beweislast. Und man muss wieder zw. den gern geforderten Renovierungen und tatsächlichen Mängeln unterschieden.
Wenn dich die neue Nachmieterin nicht reinlässt, dann scheitert ja die Nachbesserung aufgrund ihrer Verweigerung - und dir ist eine Nachbesserung unmöglich. Würde der Vermieter von dir Schadensersatz verlangen, dann kannst du dich wiederum an die Nachmieterin halten.
20.09.2014 20:26
Ich tippe vom Handy - deswegen kann ich es momentan nicht genauer erklären Mädels
Ich kann morgen nochmal zusammenfassend was dazu schreiben.
@prima: Ich kenn in dem Zusammenhang nicht den Anspruch auf 14 Tage Nachbesserung... Aber ich les es mal bis morgen nach.
Nachbesserung gibt es eher in anderen Rechtsgebieten.
Ich kann morgen nochmal zusammenfassend was dazu schreiben.
@prima: Ich kenn in dem Zusammenhang nicht den Anspruch auf 14 Tage Nachbesserung... Aber ich les es mal bis morgen nach.
Nachbesserung gibt es eher in anderen Rechtsgebieten.
20.09.2014 20:27
Zitat von martinchen:
Ich tippe vom Handy - deswegen kann ich es momentan nicht genauer erklären Mädels
Ich kann morgen nochmal zusammenfassend was dazu schreiben.
@prima: Ich kenn in dem Zusammenhang nicht den Anspruch auf 14 Tage Nachbesserung... Aber ich les es mal bis morgen nach.
Nachbesserung gibt es eher in anderen Rechtsgebieten
20.09.2014 20:30
Zitat von Primadonna:
Martinchen,hat man nicht ein automatisches Recht auf 14 Tage Nachbesserungsfrist?
Wir haben die Frist ja auch gesetzt bekommen, allerdings hat uns die neue Nachmieterin nicht reingelassen
So sagte das uns auch jemand mit der Nachbesserungspflicht, das man da eben ein Recht drauf hat
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