Die Liebe Frage ums Recht...
19.09.2014 22:42
Hallo liebe MC-Gemeinde,
Und zwar haben wir gerade Ärger mit dem Ex-Vermieter...
Er hat uns ne Berechnung geschickt für die behebung der Mängel, darauf haben wir geschrieben das wir uns das anschauen wollen und gegebenfalls die Schäden beseitigen (bei der abnahme hat er kein sterbenswörtchen gesagt )
Darauf kam er will nicht das wir das machen, sondern das die Firma das macht.. So wie er schrieb hat er das schon machen lassen
Nun will er Geld sehen, was ich nicht in ordnung finde da wir angeboten haben verschiedene Schönheitsreperaturen zu erledigen
Wir werden definitiv zum Anwalt gehen aber vielleicht hat hier jemand Ahnung davon ob wir nun tatsächlich zahlen müssen.
Lg Samy
Und zwar haben wir gerade Ärger mit dem Ex-Vermieter...
Er hat uns ne Berechnung geschickt für die behebung der Mängel, darauf haben wir geschrieben das wir uns das anschauen wollen und gegebenfalls die Schäden beseitigen (bei der abnahme hat er kein sterbenswörtchen gesagt )
Darauf kam er will nicht das wir das machen, sondern das die Firma das macht.. So wie er schrieb hat er das schon machen lassen
Nun will er Geld sehen, was ich nicht in ordnung finde da wir angeboten haben verschiedene Schönheitsreperaturen zu erledigen
Wir werden definitiv zum Anwalt gehen aber vielleicht hat hier jemand Ahnung davon ob wir nun tatsächlich zahlen müssen.
Lg Samy
19.09.2014 22:49
Wie lief denn die Abnahme ab? habt Ihr ein schriftliches Protokoll geführt? In dem Fall kann er Euch nichts...
Hattet Ihr Kaution hinterlegt? die ist eigentlich für genau solche Mängel hinterlegt... wenn er sie Euch schon ausbezahlt hat, wäre das eigentlich ein Indiz dafür, das ursprünglich zufrieden war.
Hattet Ihr Kaution hinterlegt? die ist eigentlich für genau solche Mängel hinterlegt... wenn er sie Euch schon ausbezahlt hat, wäre das eigentlich ein Indiz dafür, das ursprünglich zufrieden war.
19.09.2014 23:05
Zitat von kleinemelli:
Wie lief denn die Abnahme ab? habt Ihr ein schriftliches Protokoll geführt? In dem Fall kann er Euch nichts...
Hattet Ihr Kaution hinterlegt? die ist eigentlich für genau solche Mängel hinterlegt... wenn er sie Euch schon ausbezahlt hat, wäre das eigentlich ein Indiz dafür, das ursprünglich zufrieden war.
Nein leider haben wir kein Protokoll, zu dumm von uns
Die Kaution möchte er ja nicht rausrücken davon mal ab das er die ganze Bude auf unsere Kosten renovieren lassen will obwohl wir die wohnung in einem miserabelen Zustand übernommen haben.. Nur leider fehlen uns die Beweise...
Es ging mir im Endeffekt darum das er ablehnte das wir die Schönheitfehler beheben soweit muss er uns doch die Chance lassen die Fehler selbst zu beheben
20.09.2014 00:29
Zitat von SamyDean:
Zitat von kleinemelli:
Wie lief denn die Abnahme ab? habt Ihr ein schriftliches Protokoll geführt? In dem Fall kann er Euch nichts...
Hattet Ihr Kaution hinterlegt? die ist eigentlich für genau solche Mängel hinterlegt... wenn er sie Euch schon ausbezahlt hat, wäre das eigentlich ein Indiz dafür, das ursprünglich zufrieden war.
Nein leider haben wir kein Protokoll, zu dumm von uns
Die Kaution möchte er ja nicht rausrücken davon mal ab das er die ganze Bude auf unsere Kosten renovieren lassen will obwohl wir die wohnung in einem miserabelen Zustand übernommen haben.. Nur leider fehlen uns die Beweise...
Es ging mir im Endeffekt darum das er ablehnte das wir die Schönheitfehler beheben soweit muss er uns doch die Chance lassen die Fehler selbst zu beheben
Um was für Mängel geht es?
Geht es um Schäden, die durch euch entstanden sind?
Oder geht es hier um eine Renovierung?
Renovierungsklauseln sind unzulässig und vom BGH in so vielen Urteilen zugunsten des Mieters entschieden worden.
Ein Vermieter darf nur eine Renovierung erwarten, wenn er die Wohnung selbst renoviert übergeben hat - zu einer ordnungsgemäßen Renovierung gehört regelmäßig auch der Anstrich von Türen und Heizkörpern - hier scheitert es dann meistens
Jedenfalls darf er die Kaution nur für offenstehende Miete, Schäden oder Nebenkosten verrechnen.
Deswegen die Frage: geht es um Renovierung oder konkret um die Beseitigung von Schäden, die während der Mietrecht entstanden sind?
20.09.2014 07:36
Kein schriftliches Prookoll ist bisschen blöd - aber für beide Seiten. Er kann ja jetzt auch nichts nachweisen.
Grds. muss er euch das Recht geben es zu tun. Gleich jemand anderen beauftragen ohne euch die Möglichkit zu geben ist nicht in Ordnung.
So blöd es ist - geht zum Anwalt. Da selber "rumdoktern" macht's evtl. schwieriger und ihr seit rechtlich auf der sicheren Seite.
Grds. muss er euch das Recht geben es zu tun. Gleich jemand anderen beauftragen ohne euch die Möglichkit zu geben ist nicht in Ordnung.
So blöd es ist - geht zum Anwalt. Da selber "rumdoktern" macht's evtl. schwieriger und ihr seit rechtlich auf der sicheren Seite.
20.09.2014 07:37
Hinsichtlich der Schönheitsreparaturen - was steht im Mietvertrag?
20.09.2014 07:51
Zitat von Nicsisch:
Kein schriftliches Prookoll ist bisschen blöd - aber für beide Seiten. Er kann ja jetzt auch nichts nachweisen.
Grds. muss er euch das Recht geben es zu tun. Gleich jemand anderen beauftragen ohne euch die Möglichkit zu geben ist nicht in Ordnung.
So blöd es ist - geht zum Anwalt. Da selber "rumdoktern" macht's evtl. schwieriger und ihr seit rechtlich auf der sicheren Seite.
Das kein Protokoll da ist, wirkt sich zu Gunsten der Mieter aus
So fällt die Beweislast nun auf den Vermieter zurück!
Eine Renovierungsklausel im Mietvertrag ist meist zu 80 % unwirksam!
Deswegen wichtig: geht es hier um Schönheitsreperaturen? Um was geht es konkret? Oder geht es um Schadensersatz weil Mängel durch den Mieter an der Mietsache verursacht wurden?
20.09.2014 08:20
Zitat von martinchen:
Zitat von SamyDean:
Zitat von kleinemelli:
Wie lief denn die Abnahme ab? habt Ihr ein schriftliches Protokoll geführt? In dem Fall kann er Euch nichts...
Hattet Ihr Kaution hinterlegt? die ist eigentlich für genau solche Mängel hinterlegt... wenn er sie Euch schon ausbezahlt hat, wäre das eigentlich ein Indiz dafür, das ursprünglich zufrieden war.
Nein leider haben wir kein Protokoll, zu dumm von uns
Die Kaution möchte er ja nicht rausrücken davon mal ab das er die ganze Bude auf unsere Kosten renovieren lassen will obwohl wir die wohnung in einem miserabelen Zustand übernommen haben.. Nur leider fehlen uns die Beweise...
Es ging mir im Endeffekt darum das er ablehnte das wir die Schönheitfehler beheben soweit muss er uns doch die Chance lassen die Fehler selbst zu beheben
Um was für Mängel geht es?
Geht es um Schäden, die durch euch entstanden sind?
Oder geht es hier um eine Renovierung?
Renovierungsklauseln sind unzulässig und vom BGH in so vielen Urteilen zugunsten des Mieters entschieden worden.
Ein Vermieter darf nur eine Renovierung erwarten, wenn er die Wohnung selbst renoviert übergeben hat - zu einer ordnungsgemäßen Renovierung gehört regelmäßig auch der Anstrich von Türen und Heizkörpern - hier scheitert es dann meistens
Jedenfalls darf er die Kaution nur für offenstehende Miete, Schäden oder Nebenkosten verrechnen.
Deswegen die Frage: geht es um Renovierung oder konkret um die Beseitigung von Schäden, die während der Mietrecht entstanden sind?
Falsch! Die kaution ist für offen stehende mieten, Schäden und Schönheitsreparaturen die der mieter verursacht hat. Für offen stehende nebenkosten darf er sie nicht benutzen
20.09.2014 08:30
Doch darf er! Er hat ein Zurückbehaltungsrecht wenn es absehbar ist, dass Nebenkosten anstehen - jedoch darf er nicht die ganze Kaution einbehalten, sondern realistisch hochrechnen wie hoch die Kosten sein werden. Der BGH sieht ein Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 Monsten als gerechtfertigt - bis dahin sollte eine Nebenkostenaufstellubg erfolgt sein...
Und ja als Juristin bin ich mir sicher! Kannst du gern in jedem Mietrechtskommentar nachlesen oder in beliebigen Urteilen des BGH zu der Problematik.
Und ja als Juristin bin ich mir sicher! Kannst du gern in jedem Mietrechtskommentar nachlesen oder in beliebigen Urteilen des BGH zu der Problematik.
20.09.2014 10:07
Und ich geben meiner vorrednerin recht, denn man darf einen teil der kaution für die nebenkosten einbehalten. und ich spreche als vermieterin, die gerichtlich recht bekommen hat
20.09.2014 11:03
Zitat von cherryyy:
Und ich geben meiner vorrednerin recht, denn man darf einen teil der kaution für die nebenkosten einbehalten. und ich spreche als vermieterin, die gerichtlich recht bekommen hat
Jop
Mietrecht ist sehr speziell und ohne einen spezialisierten Anwalt auf Mietrecht hat man schnell eine falsche Auskunft!
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass der Mieter sehr gut geschützt ist... Vor allem bei Problemen mit Schönheitsreperaturen, Mängelbeseitigung etc.
20.09.2014 11:43
Hat er Euch denn bei der Übergabe auf die angeblichen Mängel hingewiesen? Oder kam er erst später damit an?
20.09.2014 19:20
Zitat von Glück:
Hat er Euch denn bei der Übergabe auf die angeblichen Mängel hingewiesen? Oder kam er erst später damit an?
Er kam erst später damit, bei der Übergabe sagte er kein wörtchen darüber
20.09.2014 19:26
Es geht darum das wir die fenster angeblich verdreckt hinterlassen hätten (haben wir aber vor dem auszug ordentlich geputzt) Dann das die Diele und das bad vor einzug weiß gestrichen war, dem war aber nicht so
Und das der Laminat den er bezahlt hat unfachmännisch verlegt wurde...
Er möchte im Prinzip das wir die Handwerker zahlen die diese Mängel beseitigen die wir angeblich gemacht haben. Wir haben angeboten den Laminat auszubessern da wir den wirklich unschön verlegt haben, den Rest allerdings nicht weil wir es nicht waren
In den Brief haben wir angeboten unsere Mängel selbst zu beseitigen. Das will er aber nicht, er möchte es von ner Firma machen lassen die wir dann bezahlen
Allerdings wurde mir gesagt das wir ein Recht auf Ausbesserung haben, das er nicht einfach ne Firma beauftragen darf.. also dürfen schon nur das er die selber zahlen darf
Und das der Laminat den er bezahlt hat unfachmännisch verlegt wurde...
Er möchte im Prinzip das wir die Handwerker zahlen die diese Mängel beseitigen die wir angeblich gemacht haben. Wir haben angeboten den Laminat auszubessern da wir den wirklich unschön verlegt haben, den Rest allerdings nicht weil wir es nicht waren
In den Brief haben wir angeboten unsere Mängel selbst zu beseitigen. Das will er aber nicht, er möchte es von ner Firma machen lassen die wir dann bezahlen
Allerdings wurde mir gesagt das wir ein Recht auf Ausbesserung haben, das er nicht einfach ne Firma beauftragen darf.. also dürfen schon nur das er die selber zahlen darf
20.09.2014 19:27
Nochmal - um was geht es konkret?
Was sind die angeblichen Mängel?
Wenn ihr die Mietsache beschädigt habt z.b kann er dich noch 6 Monate wegen Schadenersatz verklagen.
Deswegen ganz konkret: um was geht es hier - Mängel oder Renovierung?
Zähl doch mal die Positionen auf! Was will er dir in Rechnung stellen???
Was sind die angeblichen Mängel?
Wenn ihr die Mietsache beschädigt habt z.b kann er dich noch 6 Monate wegen Schadenersatz verklagen.
Deswegen ganz konkret: um was geht es hier - Mängel oder Renovierung?
Zähl doch mal die Positionen auf! Was will er dir in Rechnung stellen???
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