Darf eine 12 Jährige Anzeige erstatten? (Misshandlung)
26.01.2014 11:46
Wir haben am Morgen vor dem Termin erst den Bericht vom Jugendamt meiner Schwester per Fax erhalten. Der Bericht war wie zu erwarten nicht objektiv. Zwar wurde darin erwähnt, dass die Vorwürfe durch das Jugendamt hier entkräftet wurden allerdings wurde zu gleich kritisch angemerkt, dass kein Drogenscreening durch geführt wurde. Auch erhielten wir eine weitere Antragsschrift vom Anwalt meiner Eltern in der sie die Vorwürfe gegen mich noch mehr aufbaumten.
Als wir im Gericht ankamen, stellte sich vor der Verhandlung eine andere Mitarbeiterin vom Jugendamt vor. Sie wäre einen Tag vorher mit dem Fall vertraut worden, angeblichsei die andere krank.
Der Richter eröffnete das Verfahren mit meinem Antrag und richtete sich gleich direkt an mich. Er erklärte mir dass er in seiner Position nicht entscheiden kann dass meine Schwester dauerhaft bei mir bleibt. Zwar hat er keine Zweifel daran dass es meinen Kindern und meiner Schwester bei mir gut geht, doch ist es schwer seinen Eindruck mit nur einem Besuch vom Jugendamt zu stützen. Er sagte dass so dann ein Gerichtsmarathon folgen würde, da meine Eltern nucht aufhören würden gegen mich vorzugehen. Die Leittragenden wären meine Kinder und meine Schwester auf deren rücken all das ausgetragen werden würde.
Er kritisierte das Vorgehen der Jugendamtsmitarbeiterin sehr und bezeichbete es als das schlimmste was einem Kind angetan werden kann und dass er sowas nur selten erlebt hat. Er meinte wir sollten die vorteilshafte Wendung nutzen und nun mit dem Jugendamt zusammen arbeiten. Ich schlug ihm vor, dass ich meinen Antrag zurück nehme, wenn richterlich beschlossen wird, dass meine Schwester in einer Pflegefamilie unter käme, da ich der Meinung bin dass sie derzeit besondere Zuwendung braucht welche ihr in einem Heim nicht geboten werden kann. Die neue Tante vom Jugendamt befürwortete meinen Wunsch und schlug direkt eine Pflegefamilie vor in welcher meine Schwester vorübergehend unterkommen könnte.
Wie sich meine Eltern bzw mein Vater und der Anwalt benommen haben erspar ivh euch lieber hier zu schreiben. Aber sie schienen nicht zu kapieren worum es geht und waren die ganze zeit damit beschäftigt zu erklären warum die Vorwürfe meiner Schwester nicht stimmen und warum sie sich das nur ausgedacht haben.
Der Richter wurde dann echt streng und betonte dass es hier um keine Vorwürfe geht dass er bewusst niemanden dazu befragt hat und dass erstmal zu klären gilt wo meine Schwester in Zukunft unter käme und alkes andere müsse ein Strafgericht klären. Er jedenfalls hat sich die alten Akten angesehen und für ihn ist fakt dass eine 12 jährige nicht so gegen ihre Eltern vorgeht wenn nichts vorgefallen wäre. Ihm mache es den Anschein dass das Verhalten meines Vaters zur Familietratizion geworden ist und ich scheinbar die einzige bin die erkannt hat, dass man so nicht mit Kindern umgeht. Er sieht auch das verhalten meiner Geschwister mehr als kritisch und man müsse befürchten dass diese die Tradition fortführen.
Naja mein Vater und sein Anwalt sagten dann dass ja die Hauptsache wäre dass meine Schwester nun erstmal bei mir raus käme und es so die Chance gäbe dass sie zurück in den elterlichen Haushalt käme. Da lächelte der Richter und wies darauf hin dass er einen Antrag von meiner Schwester hier liegen hat in dem sie beantragt dass sich mein vater ihr nicht nähern darf und er keinen Kontakt zu ihr aufnehmen darf.
Er wollte dann mit ihr selbst sprechen um ihr unsere Entscheidung mitzuteilen.
In dieser Zeit sprach die Jugendamtsmitarbeiterin mit uns. Wir äußerten ihr gegenüber dass wir gerne die Pflegschaft für meine Schwester beantragen würden und ob dies in Zusammenarbeit mit unserem JA möglich wäre. Sie meinte dass ihr gar nicht bewusst gewesen wäre dass wir meine Schwester auch dauerhaft aufnehmen würdn und sie dahingehend vorangig prüfen würde. Dann bat der Richter die JA Mitarbeiterin dazu. Keine 5 Minuten später sollte ich dazu kommen. Der Richter bat mich meiner Schwester zu erklären was jetzt passiert und warum so entschieden wurde. Sie war völlig aufgelöst und total am weinen. Sie meckerte mich an warum ich dem zugestimmt habe und warum ich ihr das antun würde. Der Richter und die Jugendamtsmitarbeiterin liesen uns allein. Gott sei dank kam sie zur Einsicht und lies sich beruhigen. Auch dass sie sofort in eine andere Familie kommt trug die dann mit Fassung.
Der Richter verkündete dann, das das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen wird. Die zuständige Mitarbeiterin bleibt Frau ... (die Neue) Meine Schwester wird bis zur Klärung ihres dauerhaften aufenthalts in einer Pflegefamilie.
Mein Vater darf nur in Verbindung mit dem Jugendamt mit meiner Schwester Kontakt aufnehmen. Das Jugendamt hat mir für die Dauer ein Beziehungsfordendes Umgangsrecht zuzusprechen.
Danach fuhren wir mit meiner Schwester ins jugendamt. Dort wurde ein Termin für Mittwoch vereinbart an dem auch meine Eltern anwesend sein werden um erste Punkte für die Zukunft zu besprechen. Die Jugendamtsmitarbeiterin erklärte meiner Schwester dass dies nur eine vorübergehende Entscheidung ist und dass sie den Wunsch von mir und meiner Schwester nach käme und das Jugendamt bei mir mit der Prüfung und Einrichtung einer Pflegestelle bei mir beauftragen wird.
Dennoch sollen wir bis Mittwoch keinen Kontakt zu meibet Schwester aufnehmen, damit der Vorwurf der Beeinflussung gleich ausgeräumt wird. Denn wenn die nach 5 Tagen ohne kontakt immer nich an ihrer Entscheidung festhält, wäre sie eben wirklich frei von ihr getroffen
Als wir im Gericht ankamen, stellte sich vor der Verhandlung eine andere Mitarbeiterin vom Jugendamt vor. Sie wäre einen Tag vorher mit dem Fall vertraut worden, angeblichsei die andere krank.
Der Richter eröffnete das Verfahren mit meinem Antrag und richtete sich gleich direkt an mich. Er erklärte mir dass er in seiner Position nicht entscheiden kann dass meine Schwester dauerhaft bei mir bleibt. Zwar hat er keine Zweifel daran dass es meinen Kindern und meiner Schwester bei mir gut geht, doch ist es schwer seinen Eindruck mit nur einem Besuch vom Jugendamt zu stützen. Er sagte dass so dann ein Gerichtsmarathon folgen würde, da meine Eltern nucht aufhören würden gegen mich vorzugehen. Die Leittragenden wären meine Kinder und meine Schwester auf deren rücken all das ausgetragen werden würde.
Er kritisierte das Vorgehen der Jugendamtsmitarbeiterin sehr und bezeichbete es als das schlimmste was einem Kind angetan werden kann und dass er sowas nur selten erlebt hat. Er meinte wir sollten die vorteilshafte Wendung nutzen und nun mit dem Jugendamt zusammen arbeiten. Ich schlug ihm vor, dass ich meinen Antrag zurück nehme, wenn richterlich beschlossen wird, dass meine Schwester in einer Pflegefamilie unter käme, da ich der Meinung bin dass sie derzeit besondere Zuwendung braucht welche ihr in einem Heim nicht geboten werden kann. Die neue Tante vom Jugendamt befürwortete meinen Wunsch und schlug direkt eine Pflegefamilie vor in welcher meine Schwester vorübergehend unterkommen könnte.
Wie sich meine Eltern bzw mein Vater und der Anwalt benommen haben erspar ivh euch lieber hier zu schreiben. Aber sie schienen nicht zu kapieren worum es geht und waren die ganze zeit damit beschäftigt zu erklären warum die Vorwürfe meiner Schwester nicht stimmen und warum sie sich das nur ausgedacht haben.
Der Richter wurde dann echt streng und betonte dass es hier um keine Vorwürfe geht dass er bewusst niemanden dazu befragt hat und dass erstmal zu klären gilt wo meine Schwester in Zukunft unter käme und alkes andere müsse ein Strafgericht klären. Er jedenfalls hat sich die alten Akten angesehen und für ihn ist fakt dass eine 12 jährige nicht so gegen ihre Eltern vorgeht wenn nichts vorgefallen wäre. Ihm mache es den Anschein dass das Verhalten meines Vaters zur Familietratizion geworden ist und ich scheinbar die einzige bin die erkannt hat, dass man so nicht mit Kindern umgeht. Er sieht auch das verhalten meiner Geschwister mehr als kritisch und man müsse befürchten dass diese die Tradition fortführen.
Naja mein Vater und sein Anwalt sagten dann dass ja die Hauptsache wäre dass meine Schwester nun erstmal bei mir raus käme und es so die Chance gäbe dass sie zurück in den elterlichen Haushalt käme. Da lächelte der Richter und wies darauf hin dass er einen Antrag von meiner Schwester hier liegen hat in dem sie beantragt dass sich mein vater ihr nicht nähern darf und er keinen Kontakt zu ihr aufnehmen darf.
Er wollte dann mit ihr selbst sprechen um ihr unsere Entscheidung mitzuteilen.
In dieser Zeit sprach die Jugendamtsmitarbeiterin mit uns. Wir äußerten ihr gegenüber dass wir gerne die Pflegschaft für meine Schwester beantragen würden und ob dies in Zusammenarbeit mit unserem JA möglich wäre. Sie meinte dass ihr gar nicht bewusst gewesen wäre dass wir meine Schwester auch dauerhaft aufnehmen würdn und sie dahingehend vorangig prüfen würde. Dann bat der Richter die JA Mitarbeiterin dazu. Keine 5 Minuten später sollte ich dazu kommen. Der Richter bat mich meiner Schwester zu erklären was jetzt passiert und warum so entschieden wurde. Sie war völlig aufgelöst und total am weinen. Sie meckerte mich an warum ich dem zugestimmt habe und warum ich ihr das antun würde. Der Richter und die Jugendamtsmitarbeiterin liesen uns allein. Gott sei dank kam sie zur Einsicht und lies sich beruhigen. Auch dass sie sofort in eine andere Familie kommt trug die dann mit Fassung.
Der Richter verkündete dann, das das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen wird. Die zuständige Mitarbeiterin bleibt Frau ... (die Neue) Meine Schwester wird bis zur Klärung ihres dauerhaften aufenthalts in einer Pflegefamilie.
Mein Vater darf nur in Verbindung mit dem Jugendamt mit meiner Schwester Kontakt aufnehmen. Das Jugendamt hat mir für die Dauer ein Beziehungsfordendes Umgangsrecht zuzusprechen.
Danach fuhren wir mit meiner Schwester ins jugendamt. Dort wurde ein Termin für Mittwoch vereinbart an dem auch meine Eltern anwesend sein werden um erste Punkte für die Zukunft zu besprechen. Die Jugendamtsmitarbeiterin erklärte meiner Schwester dass dies nur eine vorübergehende Entscheidung ist und dass sie den Wunsch von mir und meiner Schwester nach käme und das Jugendamt bei mir mit der Prüfung und Einrichtung einer Pflegestelle bei mir beauftragen wird.
Dennoch sollen wir bis Mittwoch keinen Kontakt zu meibet Schwester aufnehmen, damit der Vorwurf der Beeinflussung gleich ausgeräumt wird. Denn wenn die nach 5 Tagen ohne kontakt immer nich an ihrer Entscheidung festhält, wäre sie eben wirklich frei von ihr getroffen
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