Darf eine 12 Jährige Anzeige erstatten? (Misshandlung)
10.01.2014 06:50
Hallo Mädels,
Vor zwei Wochen wurde meine 12 jährige Schwester wegen mehreren Misshandlingen durch meinen Vater, aus der Familie genommen und ist seit dem. Das Antragsverfahren beim Familiengericht auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht auf mich sowie über den Verbleib meiner Schwester in meinem Haushalt läuft noch. Meine Anwältin schätzt unsere Chancen als gut ein.
Da sie nicht nach einem direktem Vorfall aus der Familie genommen wurde, wurde allerdings kein Strafantrag von Amtswegen gestellt.
Mein Vater ist "Wiederholungstäter". Vor ca. 18 Jahren wurde er wegen Misshandlung von Schitzbefohlenen (an mir) zu 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Da ich nach einem direkten Übergriff durch die Polizei aus der Familie genommen wurde, gab es Beweise die mit Fotos dokumentiert wurden und eine Anzeige von Amtswegen gemacht. Später wurde auch mein mittlerweile 21 jähriger Bruder über Jahre misshandelt. Bei ihm wurde nie eingegriffen.
Nach mehreren Gesprächen hält meine Schwester noch immer daran fest, dass sie möchte dass mein Vater sich dafür auch vor Gericht verurteilt wird.
Deshalb meine Frage. Kann meine 12 jährige Schwester Anzeige erstatten oder muss man dafür volljährig sein?
Vor zwei Wochen wurde meine 12 jährige Schwester wegen mehreren Misshandlingen durch meinen Vater, aus der Familie genommen und ist seit dem. Das Antragsverfahren beim Familiengericht auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht auf mich sowie über den Verbleib meiner Schwester in meinem Haushalt läuft noch. Meine Anwältin schätzt unsere Chancen als gut ein.
Da sie nicht nach einem direktem Vorfall aus der Familie genommen wurde, wurde allerdings kein Strafantrag von Amtswegen gestellt.
Mein Vater ist "Wiederholungstäter". Vor ca. 18 Jahren wurde er wegen Misshandlung von Schitzbefohlenen (an mir) zu 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Da ich nach einem direkten Übergriff durch die Polizei aus der Familie genommen wurde, gab es Beweise die mit Fotos dokumentiert wurden und eine Anzeige von Amtswegen gemacht. Später wurde auch mein mittlerweile 21 jähriger Bruder über Jahre misshandelt. Bei ihm wurde nie eingegriffen.
Nach mehreren Gesprächen hält meine Schwester noch immer daran fest, dass sie möchte dass mein Vater sich dafür auch vor Gericht verurteilt wird.
Deshalb meine Frage. Kann meine 12 jährige Schwester Anzeige erstatten oder muss man dafür volljährig sein?
10.01.2014 06:52
Zitat von wirrwarr:
Hallo Mädels,
Vor zwei Wochen wurde meine 12 jährige Schwester wegen mehreren Misshandlingen durch meinen Vater, aus der Familie genommen und ist seit dem. Das Antragsverfahren beim Familiengericht auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht auf mich sowie über den Verbleib meiner Schwester in meinem Haushalt läuft noch. Meine Anwältin schätzt unsere Chancen als gut ein.
Da sie nicht nach einem direktem Vorfall aus der Familie genommen wurde, wurde allerdings kein Strafantrag von Amtswegen gestellt.
Mein Vater ist "Wiederholungstäter". Vor ca. 18 Jahren wurde er wegen Misshandlung von Schitzbefohlenen (an mir) zu 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Da ich nach einem direkten Übergriff durch die Polizei aus der Familie genommen wurde, gab es Beweise die mit Fotos dokumentiert wurden und eine Anzeige von Amtswegen gemacht. Später wurde auch mein mittlerweile 21 jähriger Bruder über Jahre misshandelt. Bei ihm wurde nie eingegriffen.
Nach mehreren Gesprächen hält meine Schwester noch immer daran fest, dass sie möchte dass mein Vater sich dafür auch vor Gericht verurteilt wird.
Deshalb meine Frage. Kann meine 12 jährige Schwester Anzeige erstatten oder muss man dafür volljährig sein?
Sorry bin mit dem Handy online. Der erste Satz ist nicht komplett.
Sie ist seit dem bei mir. Im Moment gegen den Willen meiner Eltern und das dortig zuständige Jugendamt.
10.01.2014 07:01
Ich bin gerade etwas entrüstet. Es hört sich so an, als ob du ihr ausreden wolltest, ihren Vater anzuzeigen? Und warum würde dein Vater nie wegen Misshandlung deines Bruders angezeigt?
10.01.2014 07:05
Zitat von Natur:
Ich bin gerade etwas entrüstet. Es hört sich so an, als ob du ihr ausreden wolltest, ihren Vater anzuzeigen? Und warum würde dein Vater nie wegen Misshandlung deines Bruders angezeigt?
ich finde eher das gegenteil!
wie die rechtliche grundlage da ist weiß ich nicht, aber ich drück euch die daumen!
10.01.2014 07:07
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige
JEDERMANN ist berechtigt Strafanzeige zu stellen...!
Wünsche euch alles Gute!
JEDERMANN ist berechtigt Strafanzeige zu stellen...!
Wünsche euch alles Gute!
10.01.2014 07:07
Nun ja, ich kann mich irren. Hoffentlich irre ich mich! Aber ich lese das heraus, weil die TS schreibt:.... " nach mehreren Gesprächen hält meine Schwetser immer nich daran fest, ihn anzuzeigen" ( wer wollte ihr das denn ausreden?)
Und dann eben der Bruder....
Entschuldige liebe TS , wenn ich dir unrecht tue, aber bitte kläre mich auf!
Und dann eben der Bruder....
Entschuldige liebe TS , wenn ich dir unrecht tue, aber bitte kläre mich auf!
10.01.2014 07:12
Gemerkt.
aber sie darf ihn anzeigen!
Sollte es auch!
alles gute euch
aber sie darf ihn anzeigen!
Sollte es auch!
alles gute euch
10.01.2014 07:12
Ich meine allerdings, dass ein volljähriger Rechtsbeistand gestellt wird...
Frag doch mal bei einem Anwalt nach- die sollten doch bescheid wissen...
Frag doch mal bei einem Anwalt nach- die sollten doch bescheid wissen...
10.01.2014 07:15
Zitat von Natur:
Ich bin gerade etwas entrüstet. Es hört sich so an, als ob du ihr ausreden wolltest, ihren Vater anzuzeigen? Und warum würde dein Vater nie wegen Misshandlung deines Bruders angezeigt?
Was??????
Wie kommst du auf so was? Ich habe dieses Matürium selbst jahrelang durch und ich habe mehr als nur Verständnis für meine Schwester. Ich würde ihr das nie ausreden, aber eben auch nichts einreden. Das Verfahren ist wirklich hart. Mein Vater hat Anzeige gegen mich wegen Verläumdung erstattet und einen Unterlassungsantrag gegen mich gestellt. Selbst meine Geschwister (eine weitere Schwester 22, unbeschwerte Kindheit und mein Bruder 21) und unsere Mutter stehen hinter meinem Vater und unterstützenbihn. Ich möchte einfach keine voreiligen oder schadhafte Handlungen machen.
Die Misshandlungen meines Bruders wurden nicht angezeigt bzw gemeldet, weil schlichtweg niemand eingriff bzw es niemand bemerkte. Er selbst wollte nie etwas dagegen unternehmen. Er sagt heute selbst "Ich habs ja überlebt und ich war ja auch kein Unschuldslamm"
Ich selbst war damals viel zu jung und hatte schlichtweg zu wenig Kontakt zu meiner Familie um einen Einblick zu gewinnen der mich zum Eingreifen bewegen konnte. Ichbhabe davon erst vor 2 Jahren erfahren und eben vor 2, 5 Wochen die Erlebnisse meiner Schwester. Der Kontakt zu meinen "Eltern" war nur sehr mager, da mein Vater noch immer schwerer Alkohiliker ist und Einstellungen hat bzw Dinge an den Tag legt die mit meiner Einstellung und Lebensweise nicht zusammen passen.
10.01.2014 07:23
Ich habe bereits bei meiner Anwältin angemerkt, dass meine Schwester anzeige erstatten will. Sie möchte auch meine Mutter und meine andere Schwester wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen, da diese bei Übergriffen dabei standen und nichts unternommen haben.
Meine Anwältin hat mir aber geraten etwas zeit vergehen zu lassen, da erfahrungsgemäß so junge Opfer unter dem Druck einbrechen.
Wie gesagt das Verfahren dass vorm Familiengericht läuft ist wirklich hart und nervenaufreibend. Im Moment glaubt ihr niemand aisser mir, meiner Familie und meiner Anwältin.
Meine Anwältin hat mir aber geraten etwas zeit vergehen zu lassen, da erfahrungsgemäß so junge Opfer unter dem Druck einbrechen.
Wie gesagt das Verfahren dass vorm Familiengericht läuft ist wirklich hart und nervenaufreibend. Im Moment glaubt ihr niemand aisser mir, meiner Familie und meiner Anwältin.
10.01.2014 07:46
Wobei es an der Glaubwürdigkeit meiner Schwester keine Zweifel gibt. Sie kann sehr detailliert berichtenbund es gibt keine Widersprüche.
Doch wurde sie bisher nicht angehört. Ich hoffe der Richter tut dies. Das dort zuständig Jugendamt bzw die Mitarbeiterinbhat dies bisher nicht getan. Sie glaubt den Ausführung meiner Eltern und stellte sie vor die Wahl. Entweder sie geht zurück zu meinen Eltern oder in eine Jugendhilfeeinrichtung. Darauf hin habe ich auf Anraten meiner Anwältin die Herausgabe verweigert und entsprechende Anträge beim Familiengericht gestellt.
Gegen mich selbst wurde beim Jugendamt hier vor Ort eine Kindswohlgefährdung meiner eigenen Kinder gemacht. Diese wurde vom hier zuständigem Jugendamt überprüft und konnte natürlich nicht bestätigt werden. Die Mitarbeiter hier dürfen sich ja über das Vorgehen nicht äußern aber das entstzte Gesicht und das Kopfschütteln sagte alles.
Dennoch hält die Mitarbeiterinbdie für meine Schwester zuständig ist an ihrem Vorgehen fest und machte mir am Telefon sehr unfreundlich klar, dass mein Verhalten massive Konsequenzen für mich hätte. Wie gesagt sie hat weder mich nich meine Schwester angehört.
Doch wurde sie bisher nicht angehört. Ich hoffe der Richter tut dies. Das dort zuständig Jugendamt bzw die Mitarbeiterinbhat dies bisher nicht getan. Sie glaubt den Ausführung meiner Eltern und stellte sie vor die Wahl. Entweder sie geht zurück zu meinen Eltern oder in eine Jugendhilfeeinrichtung. Darauf hin habe ich auf Anraten meiner Anwältin die Herausgabe verweigert und entsprechende Anträge beim Familiengericht gestellt.
Gegen mich selbst wurde beim Jugendamt hier vor Ort eine Kindswohlgefährdung meiner eigenen Kinder gemacht. Diese wurde vom hier zuständigem Jugendamt überprüft und konnte natürlich nicht bestätigt werden. Die Mitarbeiter hier dürfen sich ja über das Vorgehen nicht äußern aber das entstzte Gesicht und das Kopfschütteln sagte alles.
Dennoch hält die Mitarbeiterinbdie für meine Schwester zuständig ist an ihrem Vorgehen fest und machte mir am Telefon sehr unfreundlich klar, dass mein Verhalten massive Konsequenzen für mich hätte. Wie gesagt sie hat weder mich nich meine Schwester angehört.
10.01.2014 08:07
Ach Mensch.. aber wie gut, dass deine Schwester dich hat.
Also grundsätzlich kann sie auch Anzeige erstatten. Und ich würde sie, an deiner Stelle, da auch unterstützen. Allerdings wäre ich auch zwiegespalten.
Auf der einen Seite kann es gut sein, wenn paralell zu dem Verfahren beim Familiengericht die Anzeige gegen euren Vater läuft.
Auf der anderen Seite wird dann natürlich noch mehr Druck aufgebaut und die Frage ist, ist deine Schwester dem gewachsen?
ich würde vll. mit ihr auch erstmal eine psychologische Beratungsstelle aufsuchen.. holt euch mehr Hilfe rein und ggf. können die euch auch begleiten bei all den anstehenden Verfahren etc. Einfach, damit deine Schwester nicht zusammen bricht.
Da sie nicht wegen einem direkten Vorfall heraus genommen wurde, ist es, denke ich, egal, ob sofort oder ein wenig später, was den Verlauf und die Strafe angeht.
Dass ihr nicht geglaubt wird ist ein UNding. Ich bin selbst in der Jugendhilfe tätig und muss sagen, dass eigentlich der Grundsatz gilt, dass man im Zweifelsfall erstmal dem Kind glaubt. Die JA MItarbeiterin kann ich gar nicht verstehen... noch dazu, wo dein Vater schon einmal wegen eben genau dieser Misshandlungen angezeigt wurde. hast du schon mal darauf verwiesen? Dass es bereits eine Verurteilung gab? Sie kann doch die Augen nicht verschließen vor dieser tatsache.
Ich wünsche euch viel Glück und Kraft und hoffe, dass deine Schwester zu dir kommen darf.
LG Zaubi
Also grundsätzlich kann sie auch Anzeige erstatten. Und ich würde sie, an deiner Stelle, da auch unterstützen. Allerdings wäre ich auch zwiegespalten.
Auf der einen Seite kann es gut sein, wenn paralell zu dem Verfahren beim Familiengericht die Anzeige gegen euren Vater läuft.
Auf der anderen Seite wird dann natürlich noch mehr Druck aufgebaut und die Frage ist, ist deine Schwester dem gewachsen?
ich würde vll. mit ihr auch erstmal eine psychologische Beratungsstelle aufsuchen.. holt euch mehr Hilfe rein und ggf. können die euch auch begleiten bei all den anstehenden Verfahren etc. Einfach, damit deine Schwester nicht zusammen bricht.
Da sie nicht wegen einem direkten Vorfall heraus genommen wurde, ist es, denke ich, egal, ob sofort oder ein wenig später, was den Verlauf und die Strafe angeht.
Dass ihr nicht geglaubt wird ist ein UNding. Ich bin selbst in der Jugendhilfe tätig und muss sagen, dass eigentlich der Grundsatz gilt, dass man im Zweifelsfall erstmal dem Kind glaubt. Die JA MItarbeiterin kann ich gar nicht verstehen... noch dazu, wo dein Vater schon einmal wegen eben genau dieser Misshandlungen angezeigt wurde. hast du schon mal darauf verwiesen? Dass es bereits eine Verurteilung gab? Sie kann doch die Augen nicht verschließen vor dieser tatsache.
Ich wünsche euch viel Glück und Kraft und hoffe, dass deine Schwester zu dir kommen darf.
LG Zaubi
10.01.2014 08:10
lass sie anzeige erstatten. das ist alles was sie tun kann um diesen Menschen endlich weg sperren zu lassen, was ja relativ einfach sein dürfte, da er ja wie du geschrieben hast, wiederholungstäter.
ich denke auch das deine Eltern ganz schön stark auf deinen Bruder einwirken. es hörte sich so an als würde er sich die schuld geben.
wie gesagt lass sie anzeige erstatten und stehe ihr so gut du kannst zur seite.
Alles Gute für euch
ich denke auch das deine Eltern ganz schön stark auf deinen Bruder einwirken. es hörte sich so an als würde er sich die schuld geben.
wie gesagt lass sie anzeige erstatten und stehe ihr so gut du kannst zur seite.
Alles Gute für euch
10.01.2014 08:13
Ich würde euch auch raten Anzeige
Zuerstatten! Wünsche euch alles gute
Und der kleinen viel Kraft
Zuerstatten! Wünsche euch alles gute
Und der kleinen viel Kraft
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