Darf der leibliche Vater mir verbieten, in einen anderen Stadtteil zu ziehen?
02.07.2014 09:26
Zitat von lici08:
http://www.allein-erziehend.net/Info/Aufenthaltsbe stimmungsrecht.htm
Zitat:
Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Umzug
Besteht gemeisames Sorgerecht und wurde keine Regelung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht getroffen, muss der andere Elternteil über einen Umzug informiert und die Zustimmung zum Umzug abgewartet werden.
Diese Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten ist unbedingt notwendig, sollte dieser die Zustimmung verweigern kann das Gericht eine Entscheidung hierzu treffen.
Ist das Kindeswohl durch den Wohnortswechsel nicht gefährdet, wird das Gericht in aller Regel dem betreuenden Elternteil zustimmen und einem Umzug stattgeben.
Weiter gehts aber noch:
Bis 150 KM hat das Oberlandesgericht bisher in beinahe allen Fällen dem Umzug zugestimmt, sofern das Kindeswohl dem nicht entgegen stand.
150 Kilometer gelten als zumutbare Strecke, um das Kind nach gesetzlichen Umgangsregelungen zu besuchen bzw abzuholen.
In einigen Fällen muss sich der Elternteil bei dem das Kind lebt, an den Kosten für den Umgang beteiligen - sprich Fahrkosten zum Teil erstatten.
Innerhalb einer Stadt kann man also ohne Probleme hin und her ziehen. Man muss zwar, bei gemeinsamem SR den Vater in Kenntnis setzen und die Zustimmung abwarten, aber es spricht auch nichts dagegen ohne seine Zustimmung umzuziehen. Bis der nämlich vor Gericht gezogen ist - wenn er das überhaupt machen würde - und bis da was entschieden ist, kann sich das über Monate, wenn nicht sogar Jahre hinziehen. Das widerrum ist für die Mutter nicht zumutbar, wenn der Ortswechsel begründet ist durch neue Arbeit, bessere Anbindung an die Arbeit usw.
Also von daher: Zieh um.
02.07.2014 20:23
Vielen Dank für eure Antworten!
Kennt sich einer mit Kindergartenwechsel aus?
Ich meine, er würde dann ja einfach dazu kommen..
Muss ich da irgendwas beachten?
Kennt sich einer mit Kindergartenwechsel aus?
Ich meine, er würde dann ja einfach dazu kommen..
Muss ich da irgendwas beachten?
02.07.2014 20:26
Du darfst 80km um deinen jetztigen Wohnort umziehen und dein Ex kann dir nichts!
Habt ihr das geteilte Sorgerecht oder das alleinige?
wenn du das alleinige hast, dann kann es dir ohnehin nichts!
Habt ihr das geteilte Sorgerecht oder das alleinige?
wenn du das alleinige hast, dann kann es dir ohnehin nichts!
03.07.2014 10:01
Zitat von Vollweib:
Vielen Dank für eure Antworten!
Kennt sich einer mit Kindergartenwechsel aus?
Ich meine, er würde dann ja einfach dazu kommen..
Muss ich da irgendwas beachten?
Habt ihr damals den Kiga Vertrag gemeinsam unterschrieben? Denn bei mir war das so das mein Ex Mann die Kündigung mit unterschreiben musste. Die haben darauf bestanden. Bei der Anmeldung des neuen Kigas musste er allerdings nicht unterschreiben und auch nicht kürzlich bei der Schulanmeldung.
05.08.2014 20:43
Zitat von Vollweib:
Nein wir haben das geteilte Sorgerecht..
Durch das gemeinsame Sorgerecht obliegt dem Kindesvater - ebenso wie Dir - auch die Aufenthaltsbestimmung seines Kindes. Im Grunde musst Du Deinen Umzug also wirklich mit ihm ausdiskutieren.
Allerdings landet die Sache im schlimmsten Falle vor dem Familiengericht (weil Dein Ex oder Du Euer Anliegen dort vortragt) und das wird - mit aller Wahrscheinlichkeit - bei dieser geringen Distanz und solltest du plausible Gründe vorbringen können , Deinem Umzug zustimmen.
05.08.2014 20:44
Zitat von Vollweib:
Vielen Dank für eure Antworten!
Kennt sich einer mit Kindergartenwechsel aus?
Ich meine, er würde dann ja einfach dazu kommen..
Muss ich da irgendwas beachten?
Die Anmeldung im neuen Kindergarten muss Dein Exfreund in jedem Fall mit unterzeichnen.
Auch das kannst Du, wenn er Deinem Umzug und somit dem Wechsel des Kindergartens nicht zustimmt, beim Familiengericht anbringen.
05.08.2014 20:45
Aber: Gibt es wirklich keine Wohnung, die Du in der Nähe Deines Exfreundes anmieten kannst und die ebenso Deinen Vorstellungen entspricht, so dass Du dem Kindesvater ein wenig entgegen kommst und einem Streit vor dem Familiengericht aus dem Weg gehen kannst?
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