Mütter- und Schwangerenforum

Darf der leibliche Vater mir verbieten, in einen anderen Stadtteil zu ziehen?

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Vollweib
1698 Beiträge
01.07.2014 21:09
Hallo ihr Lieben,
normalerweise schreibe ich nicht sehr oft hier.. aber momentan beschäftigt mich doch eine Frage.

Also es ist so, mein Ex-Freund hat mich mitte letzten Jahres sitzen gelassen und ist dann ca. 5 KM von uns weg gezogen um seinen Sohn öfter in der Woche zu sehen.
Nun ist es aber so, dass ich gerne in einen anderen Stadtteil ziehen möchte weil meine jetzige Wohnung einfach zu klein ist.

Heut wollte ich das dann meinen Ex-Freund erzählen und der tickte richtig aus..
Ich würde ihn sein Sohn wegnehmen wollen.. und er würde niemals zustimmen bzw. das erlauben.

Ich mein jetzt mal ernsthaft..

Kann er mir das wirklich verbieten?

Liebe Grüße Vollweib
shelyra
69203 Beiträge
01.07.2014 21:11
nö, da du ja nur in einen anderen stadtteil ziehen willst kann er dir das nicht verbieten.
der umzug wird ja sicherlich nur einige wenige km ausmachen die er mehr/weniger fahren muss
01.07.2014 21:12
Ähhhm ich glaube da gibts eine bestimmte Regelung mit km oder der gleiche Kreis, oder irgendwas hab ich darüber glaube ich mal gelesen.

ich schieb mal für dich, da kommen sicher gleich noch erklärungen.

Hast du das alleinige Sorgerecht?
01.07.2014 21:14
Solange durch den Umzug keine WESENTLICHE Veränderung (wie zB erheblich längere Fahrtzeit etc) für den Umgang entsteht, spricht nichts gegen einen Umzug.
Kein Gericht der Welt würde ihm wegen ein paar Kilometern Recht geben...
Vollweib
1698 Beiträge
01.07.2014 21:18
Das sind 32km über die Autobahn knappe 30 minuten
Vollweib
1698 Beiträge
01.07.2014 21:19
Nein wir haben das geteilte Sorgerecht..
bluesix
2807 Beiträge
01.07.2014 21:19
Mein Gott hat der Sorgen

Ist doch nur ein anderer Stadtteil.
Garnichts kann er dir.

Der tut ja anscheinend gerade so als würdest du nach Amerika auswandern wollen.
01.07.2014 21:29
http://www.allein-erziehend.net/Info/Aufenthaltsbe stimmungsrecht.htm

Zitat:

Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Umzug

Besteht gemeisames Sorgerecht und wurde keine Regelung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht getroffen, muss der andere Elternteil über einen Umzug informiert und die Zustimmung zum Umzug abgewartet werden.
Diese Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten ist unbedingt notwendig, sollte dieser die Zustimmung verweigern kann das Gericht eine Entscheidung hierzu treffen.

Ist das Kindeswohl durch den Wohnortswechsel nicht gefährdet, wird das Gericht in aller Regel dem betreuenden Elternteil zustimmen und einem Umzug stattgeben.
DWMira
1496 Beiträge
01.07.2014 21:30
Zitat von Vollweib:

Das sind 32km über die Autobahn knappe 30 minuten
als erstes da ihr das geteilte Sorgerecht habt kann er auch sagen er möchte nicht das du "so weit weg " ziehst aber ob er vor Gericht z.B damit durch kommt ist ne andere Frage den es ist ja Nu keine Weltreise und ich hab das Thema grade erst selbst durch gemacht
Und zweitens ... Meine Güte der soll sich mal nicht anstellen hört sich ja an als wäre das ein Welt Untergang .....
Kleinerengel2106
4118 Beiträge
01.07.2014 21:33
Nein darf er nicht, bin selbst 130km weg gezogen und er konnte nichts dagegen tun. Bei nen stadtteilwechsel kann er dir Garnichts!
Kleinerengel2106
4118 Beiträge
01.07.2014 21:34
Zitat von DWMira:

Zitat von Vollweib:

Das sind 32km über die Autobahn knappe 30 minuten
als erstes da ihr das geteilte Sorgerecht habt kann er auch sagen er möchte nicht das du "so weit weg " ziehst aber ob er vor Gericht z.B damit durch kommt ist ne andere Frage den es ist ja Nu keine Weltreise und ich hab das Thema grade erst selbst durch gemacht
Und zweitens ... Meine Güte der soll sich mal nicht anstellen hört sich ja an als wäre das ein Welt Untergang .....

ich habe auch geteiltes sorgerecht und 30 nun fahrtzeit sind absolut annehmbar das kann er absolut nicht verbieten!
Mama_von_Alina
2120 Beiträge
01.07.2014 21:39
Ich bin damals 70 km weit weg von meinem Ex Mann gezogen. Wir haben geteiltes Sorgerecht und ja er hätte damit vor Gericht gehen können wenn er was dagegen gehabt hätte und das Gericht entscheidet immer zum Wohle des Kindes und das heißt ich hätte dort wohnen bleiben müssen, da meine Tochter da einen Kita Platz, Freunde und die Familie meines Ex Mannes dort hatte.

Ich habe das mit meinem Anwalt vorher besprochen und er hat mir geraten wenn ich genau weiß das ihr Vater das nicht möchte das wir wegziehen, ihm so kurz wie möglich das vor dem Umzug mitzuteilen. Denn bis das vor Gericht gegangen wäre, hätte meine Tochter hier ja auch wieder einen Kita Platz und neue Freunde gefunden. Außerdem wohnen hier meine Familie und Freunde und da hätte das Gericht dann zum Wohle des Kindes entschieden hier wohnen zu bleiben. Allerdings habe ich das mit meinem Ex so geklärt, dass ich unsere Tochter jedes zweite Wochenende dort hinbringe und abhole.
Seesternchen_2.0
9795 Beiträge
01.07.2014 21:53
Ich hatte diesbezüglich just vor 2 Wochen ein Gespräch mit dem JA.

Der der das aufenthaltsbestimmungsrecht hat, darf entscheiden wo das Kind wohnt. Ob 5 m oder 500 km weiter weg ist egal, solange es in Deutschland bleibt.

Haben beide das aufenthaltsbestimmungsrecht darf man im Ort umziehen wie man lustig ist. Also es ist egal ob du in Stuttgart West oder Stuttgart Mitte wohnst, Hauptsache du bleibst dort. Du darfst hin ziehen wo du willst, dein Kind leider nur mit Zustimmung des Vaters. Und da ist es egal ob nun ein Ort weiter oder 500 km. Er muss zur Anmeldung eine Unterschrift leisten. Wenn er sich quer stellt, musst du ein eilantrag vor Gericht stellen und die entscheiden ob dein Kind mit dir umziehen darf oder ob es hier bleiben muss.

Zumindest so ist es bei unserem JA geregelt.

Da es bei dir nur ein stadtteilwechsel ist, kann er da nichts machen. Aber was ich immer in solchen Fällen machen würde, immer vorher den Kontakt zum JA aufnehmen und besprechen.
DWMira
1496 Beiträge
01.07.2014 21:56
Zitat von Kleinerengel2106:

Zitat von DWMira:

Zitat von Vollweib:

Das sind 32km über die Autobahn knappe 30 minuten
als erstes da ihr das geteilte Sorgerecht habt kann er auch sagen er möchte nicht das du "so weit weg " ziehst aber ob er vor Gericht z.B damit durch kommt ist ne andere Frage den es ist ja Nu keine Weltreise und ich hab das Thema grade erst selbst durch gemacht
Und zweitens ... Meine Güte der soll sich mal nicht anstellen hört sich ja an als wäre das ein Welt Untergang .....

ich habe auch geteiltes sorgerecht und 30 nun fahrtzeit sind absolut annehmbar das kann er absolut nicht verbieten!
Er KANN sagen das er das nicht möchte aber da es ja Nu nicht weit ist wird er da vor Gericht nicht durchkommen so war das gemeint !
Mama_von_Alina
2120 Beiträge
01.07.2014 22:28
Zitat von Seesternchen_2.0:

Ich hatte diesbezüglich just vor 2 Wochen ein Gespräch mit dem JA.

Der der das aufenthaltsbestimmungsrecht hat, darf entscheiden wo das Kind wohnt. Ob 5 m oder 500 km weiter weg ist egal, solange es in Deutschland bleibt.

Haben beide das aufenthaltsbestimmungsrecht darf man im Ort umziehen wie man lustig ist. Also es ist egal ob du in Stuttgart West oder Stuttgart Mitte wohnst, Hauptsache du bleibst dort. Du darfst hin ziehen wo du willst, dein Kind leider nur mit Zustimmung des Vaters. Und da ist es egal ob nun ein Ort weiter oder 500 km. Er muss zur Anmeldung eine Unterschrift leisten. Wenn er sich quer stellt, musst du ein eilantrag vor Gericht stellen und die entscheiden ob dein Kind mit dir umziehen darf oder ob es hier bleiben muss.

Zumindest so ist es bei unserem JA geregelt.

Da es bei dir nur ein stadtteilwechsel ist, kann er da nichts machen. Aber was ich immer in solchen Fällen machen würde, immer vorher den Kontakt zum JA aufnehmen und besprechen.


Also hier musste mein Ex mann keine Unterschrift zur Anmeldung leisten. Nicht zur Anmeldung des Kigas und auch nicht zur Ummeldung des Wohnortes.
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