Baugerüst im Garten und Terrasse meiner vermieteten Wohnung
04.06.2014 10:13
Hallo Mädls,
ich bin so genervt. Momentan hab ich das Gefühl, dass gar nichts klappt.
Ich weiß, das ein Mama Forum die falsche Anlaufstelle für mein Problem ist aber vielleicht kennt sich jemand aus oder der Mann
Wir haben eine Eigentumswohnung die momentan vermietet ist.
Gestern Abend ruft mich mein Mieter an und beschwert sich darüber, dass ich ihm nicht gemeldet hab, dass ein Baugerüst auf dem Rasen und der Terrasse aufgebaut worden ist.
Ich wusste selbst nichts davon. Bin natürlich gleich hingefahren um es mit eigenen Augen zu sehen und hab mich bei den Nachbarn erkundigt warum dieses Gerüst aufgebaut wurde.
Keiner wusste davon. Im Stiegenhaus war ein Zettel der Hausverwaltung, dass Dacharbeiten durchgeführt werden und man vorsichtig sein soll.
Von einem Gerüst steht nichts.
Von den Dacharbeiten wird nun schon seit 2 Jahren gesprochen. Also war es keine Notsituation wo unverzüglich gebaut werden muss.
Genauso habe ich nun auch erfahren das nicht nur ein kleiner Teil des Daches erneuert wird, sondern gleich das ganze Dach mit Isolierung. Von dem hörte ich zum ersten Mal und ich denke, dass ich darüber auch informiert werden müsste.
Das muss doch von der Hausverwaltung gemeldet werden oder? Schriftlich in einer angemesssenen Zeit damit ich die nötigen Vorkehrungen treffen kann. Dürfen die Arbeiter einfach so den Privatgrund betreten? Ohne Zustimmung des Mieters und des Eigentümers?
Das Problem ist, dass am Freitag der Rasen erneuert wird.
Ich hab einen Gärtner beauftragt, der einen Rollrasen legt da der alte totel hinüber ist.
Das geht nun natürlich nicht weil ja das Gerüst auf der Wiese steht.
Termin verschieben geht auch nicht. Die Firma hätte erst wieder im Herbst Zeit und bis dahin kann der Rasen nicht gelagert werden.
Meine Mieter haben 2 kleine Kinder. Das Gerüst steht ungesichert bzw. ohne Sicherheitsvorkehrungen mitten auf der Terrasse. Die Kinder können ohne Probleme auf dieses Gerüst klettern. Die Firma ist der Meinung, dass dies nicht weiter abgesichert werden muss. Ich bin da anderer Meinung. Es geht doch nicht das die Familie nun 1 Monat die Kinder nicht mehr in den Garten lassen kann damit nichts passiert.
Das nächste ist, meine Mieter haben jetzt eine erhebliche Einschränkung über den Sommer. Mir wurde eine Mietverminderung angekündigt. Das ist natürlich für mich auch ein Schaden. Die Wohnung ist nicht abgezahlt. Das heißt mit der Miete wird der Kredit abgezahlt. Würde die Miete jetzt gekürzt werden, dann wäre dies für mich das schon eine enorme Belastung.
Was meint ihr, kann ich auf Abbau des Gerüstes bestehen?
Es wurde mir ja nicht angekündigt und ich hatte keine Möglichkeit entsprechend zu reagieren.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen
ich bin so genervt. Momentan hab ich das Gefühl, dass gar nichts klappt.
Ich weiß, das ein Mama Forum die falsche Anlaufstelle für mein Problem ist aber vielleicht kennt sich jemand aus oder der Mann
Wir haben eine Eigentumswohnung die momentan vermietet ist.
Gestern Abend ruft mich mein Mieter an und beschwert sich darüber, dass ich ihm nicht gemeldet hab, dass ein Baugerüst auf dem Rasen und der Terrasse aufgebaut worden ist.
Ich wusste selbst nichts davon. Bin natürlich gleich hingefahren um es mit eigenen Augen zu sehen und hab mich bei den Nachbarn erkundigt warum dieses Gerüst aufgebaut wurde.
Keiner wusste davon. Im Stiegenhaus war ein Zettel der Hausverwaltung, dass Dacharbeiten durchgeführt werden und man vorsichtig sein soll.
Von einem Gerüst steht nichts.
Von den Dacharbeiten wird nun schon seit 2 Jahren gesprochen. Also war es keine Notsituation wo unverzüglich gebaut werden muss.
Genauso habe ich nun auch erfahren das nicht nur ein kleiner Teil des Daches erneuert wird, sondern gleich das ganze Dach mit Isolierung. Von dem hörte ich zum ersten Mal und ich denke, dass ich darüber auch informiert werden müsste.
Das muss doch von der Hausverwaltung gemeldet werden oder? Schriftlich in einer angemesssenen Zeit damit ich die nötigen Vorkehrungen treffen kann. Dürfen die Arbeiter einfach so den Privatgrund betreten? Ohne Zustimmung des Mieters und des Eigentümers?
Das Problem ist, dass am Freitag der Rasen erneuert wird.
Ich hab einen Gärtner beauftragt, der einen Rollrasen legt da der alte totel hinüber ist.
Das geht nun natürlich nicht weil ja das Gerüst auf der Wiese steht.
Termin verschieben geht auch nicht. Die Firma hätte erst wieder im Herbst Zeit und bis dahin kann der Rasen nicht gelagert werden.
Meine Mieter haben 2 kleine Kinder. Das Gerüst steht ungesichert bzw. ohne Sicherheitsvorkehrungen mitten auf der Terrasse. Die Kinder können ohne Probleme auf dieses Gerüst klettern. Die Firma ist der Meinung, dass dies nicht weiter abgesichert werden muss. Ich bin da anderer Meinung. Es geht doch nicht das die Familie nun 1 Monat die Kinder nicht mehr in den Garten lassen kann damit nichts passiert.
Das nächste ist, meine Mieter haben jetzt eine erhebliche Einschränkung über den Sommer. Mir wurde eine Mietverminderung angekündigt. Das ist natürlich für mich auch ein Schaden. Die Wohnung ist nicht abgezahlt. Das heißt mit der Miete wird der Kredit abgezahlt. Würde die Miete jetzt gekürzt werden, dann wäre dies für mich das schon eine enorme Belastung.
Was meint ihr, kann ich auf Abbau des Gerüstes bestehen?
Es wurde mir ja nicht angekündigt und ich hatte keine Möglichkeit entsprechend zu reagieren.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen
04.06.2014 10:26
also eigentlich muss mit dir als eigentümer geredet werden...
ich gehed avon aus, dass es ein mehrparteienhaus ist.
wurde eure verwaltung denn nicht informiert?
denn ihr müsst das gerüst nicht akzeptieren.
generell muss sowas angekündigt werden. oder du trittst mal mit dem gerüststeller in verbindung, was er sich gedacht hat und vielleicht findet sich ein weg.
ich gehed avon aus, dass es ein mehrparteienhaus ist.
wurde eure verwaltung denn nicht informiert?
denn ihr müsst das gerüst nicht akzeptieren.
generell muss sowas angekündigt werden. oder du trittst mal mit dem gerüststeller in verbindung, was er sich gedacht hat und vielleicht findet sich ein weg.
04.06.2014 10:26
ich würde den kontakt zur hausverwaltung suchen und nachfragen, was da jetzt genau gemacht wird, wie lange das dauern soll und warum die wohnungseigentümer darüber nicht informiert wurden. ich würde auch die mögliche mietminderung und den rasen ansprechen. hättest du gewußt, dass dort ein gerüst aufgestellt wird, hättest du ja den rasen nicht bestellt.
04.06.2014 10:27
und entstandene schäden würd eich an deiner stelle in rechnung stellen!
04.06.2014 10:31
Das ganze geht von der Hausverwaltung aus.
Die haben einfach den Termin festgesetzt und im Alleingang bestimmt das dieses Gerüst aufgebaut wird.
Die haben einfach den Termin festgesetzt und im Alleingang bestimmt das dieses Gerüst aufgebaut wird.
04.06.2014 10:32
Ich würde damit so schnell wie möglich zum Anwalt gehen. Muss einer neuen Bedachung nicht auch in der Eigentümerversammlung zugestimmt werden?
04.06.2014 10:33
Zitat von Usa83:
und entstandene schäden würd eich an deiner stelle in rechnung stellen!
Das mach ich natürlich. Mittlerweile ist schon ein Strauch niedergetreten worden, das Blumenbeet zerstört und der Zaun niedergetreten...
04.06.2014 10:35
ne, also DAS geht natürlich nicht - also die entscheidung im alleingang! da würde ich aber mal auf den putz hauen!
ihr seit eigentümer! sowas muss doch auch eigentlich beschlossen werden?!
hattet ihr keine eigentümerversammlung auf der das mal angesprochen wurde? und dementsprechend auch beschlossen wurde?
ihr seit eigentümer! sowas muss doch auch eigentlich beschlossen werden?!
hattet ihr keine eigentümerversammlung auf der das mal angesprochen wurde? und dementsprechend auch beschlossen wurde?
04.06.2014 10:35
Zitat von annam:
Ich würde damit so schnell wie möglich zum Anwalt gehen. Muss einer neuen Bedachung nicht auch in der Eigentümerversammlung zugestimmt werden?
Das dachte ich auch. Allerdings sagt die Hausverwaltung das dies ein garantiefall ist und die Kosten nicht von den Eigentümer getragen werden.
Aber ich denke trotzdem muss man informiert werden.
04.06.2014 10:37
garantiefall???
wurde das dache denn gerade erst gemacht?
trotzdem ist das dach ja gemeinschaftseigentum oder nicht?
die können das nicht einfach so machen. und selbst wenn, dann muss die gerüststellung angemessen angekündugt werden!
wurde das dache denn gerade erst gemacht?
trotzdem ist das dach ja gemeinschaftseigentum oder nicht?
die können das nicht einfach so machen. und selbst wenn, dann muss die gerüststellung angemessen angekündugt werden!
04.06.2014 10:38
Zitat von Usa83:
ne, also DAS geht natürlich nicht - also die entscheidung im alleingang! da würde ich aber mal auf den putz hauen!
ihr seit eigentümer! sowas muss doch auch eigentlich beschlossen werden?!
hattet ihr keine eigentümerversammlung auf der das mal angesprochen wurde? und dementsprechend auch beschlossen wurde?
Es wurde lediglich beschlossen das ein kleiner Teil ausgewechselt wird da im Dachgeschoss leicht Wasser eintritt. Allerdings wurde das vor 2 Jahren beschlossen. Vom vollständigen Dach war nie die Rede
04.06.2014 10:41
Zitat von Usa83:
garantiefall???
wurde das dache denn gerade erst gemacht?
trotzdem ist das dach ja gemeinschaftseigentum oder nicht?
die können das nicht einfach so machen. und selbst wenn, dann muss die gerüststellung angemessen angekündugt werden!
Ne vor 10 Jahren. Aber da wurde irgendwas verpfuscht und deswegen wird's jetzt gerichtet.
04.06.2014 10:45
Zitat von Babydream:
Zitat von Usa83:
ne, also DAS geht natürlich nicht - also die entscheidung im alleingang! da würde ich aber mal auf den putz hauen!
ihr seit eigentümer! sowas muss doch auch eigentlich beschlossen werden?!
hattet ihr keine eigentümerversammlung auf der das mal angesprochen wurde? und dementsprechend auch beschlossen wurde?
Es wurde lediglich beschlossen das ein kleiner Teil ausgewechselt wird da im Dachgeschoss leicht Wasser eintritt. Allerdings wurde das vor 2 Jahren beschlossen. Vom vollständigen Dach war nie die Rede
denn isses aber auch nicht korrekt, dass es einfach gemacht wird.
sowas kostet ja nun auch deutlich mehr geld und muss beschlossen werden.
komisch.
aber so oder so. die gerüststellung hätte angemeldet werden müssen.
04.06.2014 11:03
Zitat von Usa83:
Zitat von Babydream:
Zitat von Usa83:
ne, also DAS geht natürlich nicht - also die entscheidung im alleingang! da würde ich aber mal auf den putz hauen!
ihr seit eigentümer! sowas muss doch auch eigentlich beschlossen werden?!
hattet ihr keine eigentümerversammlung auf der das mal angesprochen wurde? und dementsprechend auch beschlossen wurde?
Es wurde lediglich beschlossen das ein kleiner Teil ausgewechselt wird da im Dachgeschoss leicht Wasser eintritt. Allerdings wurde das vor 2 Jahren beschlossen. Vom vollständigen Dach war nie die Rede
denn isses aber auch nicht korrekt, dass es einfach gemacht wird.
sowas kostet ja nun auch deutlich mehr geld und muss beschlossen werden.
komisch .
aber so oder so. die gerüststellung hätte angemeldet werden müssen.
Genau darauf redet sich die Hausverwaltung raus. Die Kosten werden nicht von den Eigentümer getragen und deswegen sind die der Meinung das deswegen keine Versammlung notwendig war.
Und mit dem Zettel im Stiegenhaus hätten sie angekündigt das Arbeiten statt finden.
Ich müsste laut Hausverwaltung doch von selbst so weit denken, dass dafür ein Gerüst benötigt wird. Als ob ich ein Dachdecker bin und genau weis für was und wann man Gerüste braucht...
04.06.2014 11:08
also mit nem lapidaren zettel finde ich es unmöglich
es macht ja nun auch nicht mehr arbeit, da mal eben nen kurzen dreizeiler aufzusetzen...
schwache leistung... muss ich ja mal sagen...
es macht ja nun auch nicht mehr arbeit, da mal eben nen kurzen dreizeiler aufzusetzen...
schwache leistung... muss ich ja mal sagen...
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