Arbeitsrecht: Wer bestimmt über Urlaub und Arbeitszeiten?
22.05.2024 17:40
Meine Freundin arbeitet seit letzten Herbst in einem kleinen Betrieb. Vereinbart ist, dass sie 18 Stunden pro Woche arbeitet, nur vormittags, verteilt auf 5 Tage von Montag bis Freitag. Sie hat 3 kleinere schulpflichtige Kinder und ist verheiratet.
1.) Urlaub
Zuerst bekam sie keinen Urlaub weil sie in der Probezeit war. Jetzt hat der Chef ihren Urlaub geplant. Sie bekommt keinen Urlaub in den Schulferien, was sie sich aber gewünscht hatte. Keinen einzigen Tag.
In den Schulferien hat teilweise niemand Urlaub, teilweise 2 Kollegen mit Schulkindern, die schon länger da sind. Teilweise ist auch der Chef im Urlaub.
Meine Freundin soll jetzt 2 Wochen Urlaub im Juni, 1 Woche Ende September, 1 Woche im Oktober und den Rest Ende November bis Mitte Dezember nehmen.
2.) Arbeitszeiten
Meine Freundin muss statt wie vereinbart vormittags nun mindestens 3x in der Woche nachmittags arbeiten.
Außerdem möchte der Chef, dass sie während dem Urlaub der anderen Mitarbeiter und ihm selbst (also auch in den Schulferien) 39 Std. oder mehr in der Woche arbeitet. Das soll dann später irgendwie irgendwann ausgeglichen werden.
Nun hat meine Freundin natürlich ein seeeehr großes Betreuungsproblem, denn auch ihr Mann kann nicht unendlich lange in den Schulferien frei machen.
Ein Gespräch mit dem Chef war leider sinnlos. So sei es für den Betrieb das Beste. Keine weitere Diskussion darüber erwünscht. Er als Chef dürfe den Urlaub festlegen.
Darf der Chef das wirklich so bestimmen?
1.) Urlaub
Zuerst bekam sie keinen Urlaub weil sie in der Probezeit war. Jetzt hat der Chef ihren Urlaub geplant. Sie bekommt keinen Urlaub in den Schulferien, was sie sich aber gewünscht hatte. Keinen einzigen Tag.
In den Schulferien hat teilweise niemand Urlaub, teilweise 2 Kollegen mit Schulkindern, die schon länger da sind. Teilweise ist auch der Chef im Urlaub.
Meine Freundin soll jetzt 2 Wochen Urlaub im Juni, 1 Woche Ende September, 1 Woche im Oktober und den Rest Ende November bis Mitte Dezember nehmen.
2.) Arbeitszeiten
Meine Freundin muss statt wie vereinbart vormittags nun mindestens 3x in der Woche nachmittags arbeiten.
Außerdem möchte der Chef, dass sie während dem Urlaub der anderen Mitarbeiter und ihm selbst (also auch in den Schulferien) 39 Std. oder mehr in der Woche arbeitet. Das soll dann später irgendwie irgendwann ausgeglichen werden.
Nun hat meine Freundin natürlich ein seeeehr großes Betreuungsproblem, denn auch ihr Mann kann nicht unendlich lange in den Schulferien frei machen.
Ein Gespräch mit dem Chef war leider sinnlos. So sei es für den Betrieb das Beste. Keine weitere Diskussion darüber erwünscht. Er als Chef dürfe den Urlaub festlegen.
Darf der Chef das wirklich so bestimmen?
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
Der Freundin ist es wichtig, für die ich hier gefragt habe.
22.05.2024 17:44
Grundsätzlich ist es so:
1) Urlaub wird beantragt (vom Arbeitnehmer) und gewährt (vom Arbeitgeber). Der Arbeitgeber kann die Gewährung von Urlaub aus betrieblichen Gründen natürlich verweigern, aber nicht grundsätzlich vorher bestimmen, es sei denn, es ist arbeitsvertraglich so vereinbart.
2) Es kommt bei den Arbeitszeiten grundsätzlich darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Urlaubsvertretung kann sicherlich verlangt werden, aber hier müssen natürlich trotzdem die Interessen des Arbeitsnehmers gewahrt werden.
Um die Frage zu beantworten: Pauschal so bestimmen darf der Chef das natürlich nicht.
1) Urlaub wird beantragt (vom Arbeitnehmer) und gewährt (vom Arbeitgeber). Der Arbeitgeber kann die Gewährung von Urlaub aus betrieblichen Gründen natürlich verweigern, aber nicht grundsätzlich vorher bestimmen, es sei denn, es ist arbeitsvertraglich so vereinbart.
2) Es kommt bei den Arbeitszeiten grundsätzlich darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Urlaubsvertretung kann sicherlich verlangt werden, aber hier müssen natürlich trotzdem die Interessen des Arbeitsnehmers gewahrt werden.
Um die Frage zu beantworten: Pauschal so bestimmen darf der Chef das natürlich nicht.
22.05.2024 17:45
Nein, er darf da nicht allein bestimmen.
Grundsätzlich ist die Frage, was den im Arbeitsvertrag vereinbart wurde hinsichtlich Arbeitszeit und deren Lage.
Z.B.: Wenn da drin steht Teilzeit hat er kein Anspruch von ihr Vollzeit zu verlangen.
Hinsichtlich des Urlaubs sind die Wünsche des AN zu berücksichtigen.
Letzendlich klingt das alles blöd. Ich würde deiner Freundin empfehlen sich was Neues zu suchen.
Grundsätzlich ist die Frage, was den im Arbeitsvertrag vereinbart wurde hinsichtlich Arbeitszeit und deren Lage.
Z.B.: Wenn da drin steht Teilzeit hat er kein Anspruch von ihr Vollzeit zu verlangen.
Hinsichtlich des Urlaubs sind die Wünsche des AN zu berücksichtigen.
Letzendlich klingt das alles blöd. Ich würde deiner Freundin empfehlen sich was Neues zu suchen.
22.05.2024 17:50
„Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Urlaub in der von ihnen gewünschten Zeit?
Gemäß § 7 Abs.1 BUrlG sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs "zu berücksichtigen", es sei denn, dass dem dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen und diese Wünsche unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen.
Die Formulierung des Gesetzes, daß die Wünsche des Arbeitnehmers lediglich "zu berücksichtigen" sind, klingt so, als ob diese Wünsche nur eine untergeordnete Rolle bei der Festlegung des Urlaubs spielen. Das ist nach der Rechtsprechung aber keinesfalls so: Vielmehr sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers im allgemeinen vorrangig gegenüber den betrieblichen Interessen zu berücksichtigen.
Nur dann, wenn dringende betriebliche Belange oder die Urlaubswünsche anderer, sozial schutzwürdigerer Arbeitnehmer entgegenstehen, kann sich der Arbeitgeber dem zeitlichen Wunsch des Arbeitnehmers ausnahmsweise einmal verweigern.“
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_H andbuch_Urlaub.html#tocitem9
Gemäß § 7 Abs.1 BUrlG sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs "zu berücksichtigen", es sei denn, dass dem dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen und diese Wünsche unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen.
Die Formulierung des Gesetzes, daß die Wünsche des Arbeitnehmers lediglich "zu berücksichtigen" sind, klingt so, als ob diese Wünsche nur eine untergeordnete Rolle bei der Festlegung des Urlaubs spielen. Das ist nach der Rechtsprechung aber keinesfalls so: Vielmehr sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers im allgemeinen vorrangig gegenüber den betrieblichen Interessen zu berücksichtigen.
Nur dann, wenn dringende betriebliche Belange oder die Urlaubswünsche anderer, sozial schutzwürdigerer Arbeitnehmer entgegenstehen, kann sich der Arbeitgeber dem zeitlichen Wunsch des Arbeitnehmers ausnahmsweise einmal verweigern.“
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_H andbuch_Urlaub.html#tocitem9
22.05.2024 17:56
Zitat von nilou:
„Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Urlaub in der von ihnen gewünschten Zeit?
Gemäß § 7 Abs.1 BUrlG sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs "zu berücksichtigen", es sei denn, dass dem dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen und diese Wünsche unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen.
Die Formulierung des Gesetzes, daß die Wünsche des Arbeitnehmers lediglich "zu berücksichtigen" sind, klingt so, als ob diese Wünsche nur eine untergeordnete Rolle bei der Festlegung des Urlaubs spielen. Das ist nach der Rechtsprechung aber keinesfalls so: Vielmehr sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers im allgemeinen vorrangig gegenüber den betrieblichen Interessen zu berücksichtigen.
Nur dann, wenn dringende betriebliche Belange oder die Urlaubswünsche anderer, sozial schutzwürdigerer Arbeitnehmer entgegenstehen, kann sich der Arbeitgeber dem zeitlichen Wunsch des Arbeitnehmers ausnahmsweise einmal verweigern.“
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_H andbuch_Urlaub.html#tocitem9
Das ist dann aber immer eine Einzelfallentscheidung. Keinesfalls ist es so, dass bei jedem Urlaubsantrag eines Arbeitnehmers grundsätzlich betriebliche Gründe oder die Urlaubswünsche sozial schutzwürdiger Arbeitnehmer für die Ablehnung des Urlaubs durch den Arbeitgeber vorausgesetzt werden müssen. Und darum geht es bei der Freundin.
Von "vorrangig" würde ich allerdings auch nicht grundsätzlich sprechen. Es gibt de facto betriebliche Gründe, die zu einer Urlaubsverweigerung führen können, aber die müssen gut und stichfest vorgetragen werden.
22.05.2024 18:16
Kann er,aber nur bei betrieblichen Gründen.
Die muss er aber begründen.Nur weil er es will ist kein Grund.Normalerweise wird auf Ferienzeit/ Eltern Rücksicht genommen soweit es möglich ist.
Du kannst versuchen zu tauschen oder aber ihm sagen dass du dann die Kids mitbringst.Vielleicht hat er dann Einsicht.
Wenn es aber schon so losgeht würde ich mir etwas anderes suchen.
Hat sich das während der Probezeit nicht schon angedeutet? Der Urlaub muss ja schon früh eingereicht werden.
Die muss er aber begründen.Nur weil er es will ist kein Grund.Normalerweise wird auf Ferienzeit/ Eltern Rücksicht genommen soweit es möglich ist.
Du kannst versuchen zu tauschen oder aber ihm sagen dass du dann die Kids mitbringst.Vielleicht hat er dann Einsicht.
Wenn es aber schon so losgeht würde ich mir etwas anderes suchen.
Hat sich das während der Probezeit nicht schon angedeutet? Der Urlaub muss ja schon früh eingereicht werden.
22.05.2024 18:16
Danke für eure Antworten.
Meine Freundin sollte irgendwann einmal die Daten aufschreiben, wann sie Urlaub haben möchte. Das hat sie auch getan. Allerdings wurde davon nichts, gar nichts berücksichtigt. Ein weiterer Wunsch war der Urlaub in den Schulferien. Davon wurde auch nichts berücksichtigt.
Im Arbeitsvertrag steht etwas von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 18 Stunden und von einem Urlaub von 28 Tagen. Es steht aber nicht drin, dass diese 18 Stunden nur vormittags sein sollen. Das war eine mündliche Abmachung.
Was können den betriebliche Gründe sein, weswegen der Chef den Urlaubsewunsch ablehnen kann?
Es gibt jetzt zwar viele Schulferienwochen, wo 2-3 Mitarbeiter gleichzeitig im Urlaub sind. Da soll meine Freundin dann 38 und mehr Stunden arbeiten.
Aber es gibt eben auch Ferienwochen, wo niemand im Urlaub ist. Trotzdem darf meine Freundin da keinen Urlaub nehmen. Da sei zu viel zu tun. Das stimmt aber nicht, weil aus Sicht meiner Freundin eigentlich immer ziemlich gleich viel zu tun ist.
Meine Freundin sollte irgendwann einmal die Daten aufschreiben, wann sie Urlaub haben möchte. Das hat sie auch getan. Allerdings wurde davon nichts, gar nichts berücksichtigt. Ein weiterer Wunsch war der Urlaub in den Schulferien. Davon wurde auch nichts berücksichtigt.
Im Arbeitsvertrag steht etwas von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 18 Stunden und von einem Urlaub von 28 Tagen. Es steht aber nicht drin, dass diese 18 Stunden nur vormittags sein sollen. Das war eine mündliche Abmachung.
Was können den betriebliche Gründe sein, weswegen der Chef den Urlaubsewunsch ablehnen kann?
Es gibt jetzt zwar viele Schulferienwochen, wo 2-3 Mitarbeiter gleichzeitig im Urlaub sind. Da soll meine Freundin dann 38 und mehr Stunden arbeiten.
Aber es gibt eben auch Ferienwochen, wo niemand im Urlaub ist. Trotzdem darf meine Freundin da keinen Urlaub nehmen. Da sei zu viel zu tun. Das stimmt aber nicht, weil aus Sicht meiner Freundin eigentlich immer ziemlich gleich viel zu tun ist.
22.05.2024 18:17
Zitat von Anonym 2 (211215):
Zitat von nilou:
„Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Urlaub in der von ihnen gewünschten Zeit?
Gemäß § 7 Abs.1 BUrlG sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs "zu berücksichtigen", es sei denn, dass dem dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen und diese Wünsche unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen.
Die Formulierung des Gesetzes, daß die Wünsche des Arbeitnehmers lediglich "zu berücksichtigen" sind, klingt so, als ob diese Wünsche nur eine untergeordnete Rolle bei der Festlegung des Urlaubs spielen. Das ist nach der Rechtsprechung aber keinesfalls so: Vielmehr sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers im allgemeinen vorrangig gegenüber den betrieblichen Interessen zu berücksichtigen.
Nur dann, wenn dringende betriebliche Belange oder die Urlaubswünsche anderer, sozial schutzwürdigerer Arbeitnehmer entgegenstehen, kann sich der Arbeitgeber dem zeitlichen Wunsch des Arbeitnehmers ausnahmsweise einmal verweigern.“
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_H andbuch_Urlaub.html#tocitem9
Das ist dann aber immer eine Einzelfallentscheidung. Keinesfalls ist es so, dass bei jedem Urlaubsantrag eines Arbeitnehmers grundsätzlich betriebliche Gründe oder die Urlaubswünsche sozial schutzwürdiger Arbeitnehmer für die Ablehnung des Urlaubs durch den Arbeitgeber vorausgesetzt werden müssen. Und darum geht es bei der Freundin.
Von "vorrangig" würde ich allerdings auch nicht grundsätzlich sprechen. Es gibt de facto betriebliche Gründe, die zu einer Urlaubsverweigerung führen können, aber die müssen gut und stichfest vorgetragen werden.
Ja es ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Das Problem bei der Freundin ist eher der Chef, als die rechtliche Lage. Ich gehe mal von kleinem inhabergeführten Familienunternehmen aus. Das was der Chef da so möchte ist nicht in Ordnung. Letzendlich hilft das der Freundin jedoch nicht. Deshalb würde ich ihr empfehlen sich was neues zu suchen.
22.05.2024 18:22
Zitat von Anonym 1 (211215):
Danke für eure Antworten.
Meine Freundin sollte irgendwann einmal die Daten aufschreiben, wann sie Urlaub haben möchte. Das hat sie auch getan. Allerdings wurde davon nichts, gar nichts berücksichtigt. Ein weiterer Wunsch war der Urlaub in den Schulferien. Davon wurde auch nichts berücksichtigt.
Im Arbeitsvertrag steht etwas von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 18 Stunden und von einem Urlaub von 28 Tagen. Es steht aber nicht drin, dass diese 18 Stunden nur vormittags sein sollen. Das war eine mündliche Abmachung.
Was können den betriebliche Gründe sein, weswegen der Chef den Urlaubsewunsch ablehnen kann?
Es gibt jetzt zwar viele Schulferienwochen, wo 2-3 Mitarbeiter gleichzeitig im Urlaub sind. Da soll meine Freundin dann 38 und mehr Stunden arbeiten.
Aber es gibt eben auch Ferienwochen, wo niemand im Urlaub ist. Trotzdem darf meine Freundin da keinen Urlaub nehmen. Da sei zu viel zu tun. Das stimmt aber nicht, weil aus Sicht meiner Freundin eigentlich immer ziemlich gleich viel zu tun ist.
Also Vollzeit kann er von ihr so nicht verlangen, auch nicht zur Urlaubsvertretung. Nachmittags kann er sagen.
Pauschal „Viel zu tun“ ist kein Grund für die Ablehnung des Urlaubs. Das muss genau begründet werden.
22.05.2024 18:26
Zitat von Anonym 1 (211215):
Was können den betriebliche Gründe sein, weswegen der Chef den Urlaubsewunsch ablehnen kann?
Z.B. Hochsaison in der Hotel- und Gastrobranche, punktuelle personelle Engpässe, punktuell außergewöhnlich hohe Nachfrage von Kunden, Ausfall von Personal durch Krankheit...
22.05.2024 18:33
Zitat von Anonym 2 (211215):Das ist alles nicht der Fall. Mit kleinen Schwankungen ist das ganze Jahr über gleich viel zu tun. Vielleicht zwischen Weihnachten und Silvester etwas weniger. Aber sonst gleich viel.
Zitat von Anonym 1 (211215):
Was können den betriebliche Gründe sein, weswegen der Chef den Urlaubsewunsch ablehnen kann?
Z.B. Hochsaison in der Hotel- und Gastrobranche, punktuelle personelle Engpässe, punktuell außergewöhnlich hohe Nachfrage von Kunden, Ausfall von Personal durch Krankheit...
Das mit den kranken Mitarbeitern ist ja nicht vorhersehbar und dürfte daher keinen Einfluss haben. Meiner Freundin ist jetzt niemand bekannt, der länger krank ist, schwanger ist oder in den nächsten Monaten eine OP plant. Mal ist der eine erkältet und mal der andere - sonst nichts.
22.05.2024 18:35
Zitat von nilou:Okay, danke. Ich geb das so weiter.
Zitat von Anonym 1 (211215):
Danke für eure Antworten.
Meine Freundin sollte irgendwann einmal die Daten aufschreiben, wann sie Urlaub haben möchte. Das hat sie auch getan. Allerdings wurde davon nichts, gar nichts berücksichtigt. Ein weiterer Wunsch war der Urlaub in den Schulferien. Davon wurde auch nichts berücksichtigt.
Im Arbeitsvertrag steht etwas von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 18 Stunden und von einem Urlaub von 28 Tagen. Es steht aber nicht drin, dass diese 18 Stunden nur vormittags sein sollen. Das war eine mündliche Abmachung.
Was können den betriebliche Gründe sein, weswegen der Chef den Urlaubsewunsch ablehnen kann?
Es gibt jetzt zwar viele Schulferienwochen, wo 2-3 Mitarbeiter gleichzeitig im Urlaub sind. Da soll meine Freundin dann 38 und mehr Stunden arbeiten.
Aber es gibt eben auch Ferienwochen, wo niemand im Urlaub ist. Trotzdem darf meine Freundin da keinen Urlaub nehmen. Da sei zu viel zu tun. Das stimmt aber nicht, weil aus Sicht meiner Freundin eigentlich immer ziemlich gleich viel zu tun ist.
Also Vollzeit kann er von ihr so nicht verlangen, auch nicht zur Urlaubsvertretung. Nachmittags kann er sagen.
Pauschal „Viel zu tun“ ist kein Grund für die Ablehnung des Urlaubs. Das muss genau begründet werden.
Es ist auf jeden Fall schon mal gut zu wissen, dass er nicht sagen kann, dass sie 38 Std. pro Woche arbeiten müssen und das irgendwann frei bekommt.
22.05.2024 18:37
Zitat von Anonym 1 (211215):
Zitat von nilou:Okay, danke. Ich geb das so weiter.
Zitat von Anonym 1 (211215):
Danke für eure Antworten.
Meine Freundin sollte irgendwann einmal die Daten aufschreiben, wann sie Urlaub haben möchte. Das hat sie auch getan. Allerdings wurde davon nichts, gar nichts berücksichtigt. Ein weiterer Wunsch war der Urlaub in den Schulferien. Davon wurde auch nichts berücksichtigt.
Im Arbeitsvertrag steht etwas von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 18 Stunden und von einem Urlaub von 28 Tagen. Es steht aber nicht drin, dass diese 18 Stunden nur vormittags sein sollen. Das war eine mündliche Abmachung.
Was können den betriebliche Gründe sein, weswegen der Chef den Urlaubsewunsch ablehnen kann?
Es gibt jetzt zwar viele Schulferienwochen, wo 2-3 Mitarbeiter gleichzeitig im Urlaub sind. Da soll meine Freundin dann 38 und mehr Stunden arbeiten.
Aber es gibt eben auch Ferienwochen, wo niemand im Urlaub ist. Trotzdem darf meine Freundin da keinen Urlaub nehmen. Da sei zu viel zu tun. Das stimmt aber nicht, weil aus Sicht meiner Freundin eigentlich immer ziemlich gleich viel zu tun ist.
Also Vollzeit kann er von ihr so nicht verlangen, auch nicht zur Urlaubsvertretung. Nachmittags kann er sagen.
Pauschal „Viel zu tun“ ist kein Grund für die Ablehnung des Urlaubs. Das muss genau begründet werden.
Es ist auf jeden Fall schon mal gut zu wissen, dass er nicht sagen kann, dass sie 38 Std. pro Woche arbeiten müssen und das irgendwann frei bekomm t.
Überstunden sollten übrigens abgegolten werden - monetär oder durch freie Tage.
22.05.2024 18:39
Ernstehafte Frage: Weiß der Mann, was er tut? Fachkräftemangel und so? Das muss sich heute niemand mehr bieten lassen.
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