Mütter- und Schwangerenforum

Hilffe wegen Arbeitsamt

Gehe zu Seite:
ChildrenSurprise
27325 Beiträge
04.07.2009 10:34
Oh ja sry hab ich ganz vergessen.
04.07.2009 10:36
@Ela der beste Weg ist einfach,dass du da Montag gleich anrufst und dir einen schnellstmöglichen Termin geben lässt.
04.07.2009 10:37
ja werd montag da mal anrufen und nach fragen
ani1511
723 Beiträge
04.07.2009 10:38
ich war gestern bei so ner beratungsstelle und die hatte mir gesagt das einen alg2 und das alles zusteht...
Cindyli
130 Beiträge
04.07.2009 10:44
Zitat von Ela23:

Es geht darum ich bekomm harz4 und bekomm jetzt die 300eltern geld
und das arbeitsamt hat mir heute ein brief geschickt wo drin
steht

Seit dem 01.07.2009 leistungen nach dem SGB II in höhe von
323,00euro zahle,Nach meinen feststellungen hat die genate person ein anspruch
auf Elterngeld.

Hiermit mache ich mein Erstattungsanspruch nach §§102ff SGB X geltend.

Da die leistungen der grundsicherung nach dem SGB II Schwankungen unterworfen sind
bitte ich Sie mich vor Bewilligung ihrer Leistung zu benachrichtigen
und die nachzahlung zunächst einzubehalten.
ich werde ihnen dann die höhe meines Erstattungsanspruchs miteilen

Wie muss ich das verstehen dachte das mann das eltern geld nicht an rechnen darf


Mein lLieblingsthema.

Du kriegst vom Jobcenter Miete, 359 Euro für Dich und 51 Euro für Dein Kind. Dazu kommt das Elterngeld von 300 Euro das anrechnungsfrei ist und das Kindergeld.

Wenn Du über 300 Euro elterngeld bekommen solltest, wird das mit Deinem Jobcentergeld verrechnet. Damit hast Du aber nix zu tun. Das macht die Elterngeldstelle mit dem Jobcenter aus, damit hast Du nix zu tun. Wenn Dir noch Alleinerziehenden Zuschlag von 129 Euro zusteht, dann bekommst Du das ebenfalls von der Elterngeldstelle.

Notfalls ruf bei der Hotline an vom Jobcenter.

Cindy
alicia2008
19179 Beiträge
04.07.2009 10:46
ich bekomm garkein alleinerziehnden beischuss hab miete, 320€ lebensunterhalt und 164€ kindergeld. naja hauptsache ich komm mit dem geld bis ende des monats aus....
ChildrenSurprise
27325 Beiträge
04.07.2009 10:49
dann beantrag das doch...
04.07.2009 10:49
@alicia wenn du das nicht bekommst,dir es aber zusteht,dann mach dir ganz fix einen Termin und die müssen dir deine Leistungen neu berechnen und eventuell erhälst du für den Zeitraum der Nichtzahlung das Geld zurück.
04.07.2009 10:52
Alice du bekommst sicher unterhalt , wenn ja das wird angerechnet und deshalb event kein alleinerziehenden geld .
alicia2008
19179 Beiträge
04.07.2009 10:53
hatten das thema mal, ich sollte nachweis bringen wegen alleinerziehend,und so nen fetzen deswegen ausfüllen. aber am geld hat sich nichts getan wird das alleinerziehnde geld evtl vom kindesvater wieder eingeholt? dann hab ich glaub ich kein anspruch, ist kein vater schriftlich festegstellt, der verweigert den test
ChildrenSurprise
27325 Beiträge
04.07.2009 10:54
binalinchen, ja. So war das bei mir auch.
Die wollten mir das auch nicht geben.
Und hab dann am ende alles bekommen was mir zustand.
wobei ich immer dachte, dass sie nicht nachzahlen, was mal war.
Außer Elterngeld.
alicia2008
19179 Beiträge
04.07.2009 10:54
terror nein hab kein unterhalt, wegen dem obenstehenden grund. mirr steht ohne daten vom vater keine vorschusskasse etc zu, war erst letzte woche wieder bei unterhaltkasse
04.07.2009 10:55
Ich habe mit allen zusammen im Monat 1800 € darin ist alg , kindergeld und unterhaltsvorschuß . davon muß alles ab ,schon allein 640 € miete und 90 ,€ strom pro monat und der ganze rest . heißt viel bleibt nicht .
ChildrenSurprise
27325 Beiträge
04.07.2009 10:55
und wenn du es mit dem Gericht machst
04.07.2009 10:56
@alicia auch wenn kein Vater angegeben wird,steht dir das zu!
Lass dir da nichts erzählen

@Mummies ich glaube die drücken sich manchmal davor den Anspruch korrekt zu berechnen
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt