Hilffe wegen Arbeitsamt
04.07.2009 10:20
Es geht darum ich bekomm harz4 und bekomm jetzt die 300eltern geld
und das arbeitsamt hat mir heute ein brief geschickt wo drin
steht
Seit dem 01.07.2009 leistungen nach dem SGB II in höhe von
323,00euro zahle,Nach meinen feststellungen hat die genate person ein anspruch
auf Elterngeld.
Hiermit mache ich mein Erstattungsanspruch nach §§102ff SGB X geltend.
Da die leistungen der grundsicherung nach dem SGB II Schwankungen unterworfen sind
bitte ich Sie mich vor Bewilligung ihrer Leistung zu benachrichtigen
und die nachzahlung zunächst einzubehalten.
ich werde ihnen dann die höhe meines Erstattungsanspruchs miteilen
Wie muss ich das verstehen dachte das mann das eltern geld nicht an rechnen darf
und das arbeitsamt hat mir heute ein brief geschickt wo drin
steht
Seit dem 01.07.2009 leistungen nach dem SGB II in höhe von
323,00euro zahle,Nach meinen feststellungen hat die genate person ein anspruch
auf Elterngeld.
Hiermit mache ich mein Erstattungsanspruch nach §§102ff SGB X geltend.
Da die leistungen der grundsicherung nach dem SGB II Schwankungen unterworfen sind
bitte ich Sie mich vor Bewilligung ihrer Leistung zu benachrichtigen
und die nachzahlung zunächst einzubehalten.
ich werde ihnen dann die höhe meines Erstattungsanspruchs miteilen
Wie muss ich das verstehen dachte das mann das eltern geld nicht an rechnen darf
04.07.2009 10:22
hmmm also ich kenne mich da net so dole aus ich glaube aber gelesen zu haben das man entwerde elterngeld oder alg 2 bekommt beides geht nicht....meines wissen kann miuch auch irren
04.07.2009 10:25
also bei h4 bekommst du normal den mindestsatz von 300 euro an elterngeld nicht angerechnet....
04.07.2009 10:26
wie lange bekommst du elterngeld ?
Und nein, dass dürfensie dir nicht anrechnen.
323,00euro bekommst du nur vom amt ?
Und nein, dass dürfensie dir nicht anrechnen.
323,00euro bekommst du nur vom amt ?
04.07.2009 10:26
achso also ist das dann so wie damals das erziehunsgeld??weil da hat man ja auch 300 euro bekommen die nicht engerechnet werden durften...coll schon wieder etwas klüger geworden
04.07.2009 10:26
@hexe Alg2 wird nicht auf das Elterngeld angerechnet,wenn sie nur den Mindestsatz bekommt.
Ich würde dir empfehlen einen Termin in der Leistungsabteilung zu vereinbaren und die Sache vor Ort zu klären.
Ich würde dir empfehlen einen Termin in der Leistungsabteilung zu vereinbaren und die Sache vor Ort zu klären.
04.07.2009 10:27
Ich bekomm eltern geld 1 jahr seid mai soll mir aber diesen monat für mai und juni nach gezahlt werden.
JA bekomm jetzt von der arge nur noch 323,00euro
JA bekomm jetzt von der arge nur noch 323,00euro
04.07.2009 10:27
@Mummies wenn sie ein Kind hat und kein Kdu erhält,ist das Kind automatisch mit ihr in einer BG ,somit hat sie nur Anspruch auf 90% der RL
04.07.2009 10:28
leg wiederspruch ein, dir steht die 300 elterngelsd zusätzlich zu, hab ich auch bekommen, aber 320 ist doch normaler betrag
04.07.2009 10:30
Man kann hier nicht mehr Zitieren -.-
binalinchen, was ist Kdu ? udn was ist bitte RL ?
binalinchen, was ist Kdu ? udn was ist bitte RL ?
04.07.2009 10:33
Ich kann kein wiederspruch einlegen da der brief zur Elterngeldkasse hin geschickt wurden is und ich nen abzug bekommen hab.
04.07.2009 10:34
Achso und RL ist Regelleistung
Du bekommst sicher auch den Mehrbedarf für Alleinerziehende oder Mummies?
Du bekommst sicher auch den Mehrbedarf für Alleinerziehende oder Mummies?
04.07.2009 10:34
wrum bekommt ihr so viel? ok kann evtl daran liegen das ich mit alicia alleine in einem haushalt lebe, da braucht man ja auch weniger geld
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