Mütter- und Schwangerenforum

Wie geht es mit meinen Sohn weiter ?

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Flocke77
5037 Beiträge
20.02.2011 10:28
mein Chef hat mich damals auch einer 15 jährigen vorgezogen.. unter 18 hat man viel zu viel Probleme mit dem Jugendschutz und da haben viele Chefs keine Lust zu
Jule-Maus
9186 Beiträge
20.02.2011 10:29
Zitat von Wilde-Rasselbande:

Zitat von Minibeanymachine:

in nrw entscheiden sich viele eltern in einem solchen fall für berufsvorbereitende schulen (nicht verwechseln mit bvj), sogenannte kollege. dort gibt es schwerpunkte zb metall oder pflege und man kann höhere abschlüsse erwerben bis hin zum fachabi. hör dich mal um was es in deineer nähe gibt

genau das klinkt besser .
zu uns wurde auf dem Arbeitsamt gesagt . das bvj eigentlich nur noch wa für welche ist ohne Abschluss und ohne ziel und vorstellungen .
die ist aber beides nicht der fall .
Eigentlich dachte er er macht nun die 9 , klasse und macht die prüfungen . und danach begint er eie 3 Jähr ausbildung zum lagerlogisten , ( inder 3 jähr Ausbilung hat er automatisch bei bestehen den realschulabschluss dabei ) was ja ein vorteil ist .
so und danach wäre er ja auch 18 .jahre und kann endweder , in dem beruf bleiben , oder aber seinen Wunschberuf anstreben .
was ja dann möglich ist .
aber die Ausbilder sagen , er ist zu Jung , was ich nicht verstehn kann . dürfen sie ihn nur vom Alter her ablehnen ??
er wird ende März 15 jahre .
oder aber jetzt gleich nach er 9 . klasse und prüfungen , noch die 10 , klasse und danch ne Ausbildung .
aber das lehnt die Schule ab .
ich meine da ist ein Junger Mann mt zielen und motivation und dem werden Steine in den Weg gelegt ?? Kann ja nicht ein , oder ?


leider ist das doch so, dass allen ohne hohen bildungsabschluss oftmals steine in den weg gelegt werden.. die interessiert weniger die leistungen oder die motivation statt die noten und der abschluss.. leider..
ich gehe ma davon aus dass der junge 15 ist und die wenigsten ausbilder nehmen jugendliche unter 16..
20.02.2011 10:31
Zitat von gsibergerin:

Mein Papa war Zollbeamter, um Zollbeamter zu werden muß man einen abgeschloßenen Lehrberuf oder Abi haben.

Der Zoll: Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen
Das müssen Sie mitbringen:

Schulabschluss

für den mittleren Dienst den Realschulabschluss oder einen im allgemeinen Bildungsbereich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand.
In Ausnahmefällen genügt auch ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer so genannten förderlichen Berufsausbildung (wie kaufmännische Berufe oder Berufe im Rechtsanwalts- oder Steuerbereich).

für den gehobenen Dienst das Abitur, die vollständige Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss.

Staatsangehörigkeit
Sie sind deutsche Staatsbürgerin/deutscher Staatsbürger oder haben die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.

Sonstiges
Sie müssen körperlich fit und gesundheitlich geeignet sein. Zum Beispiel muss im mittleren Dienst eine Mindestgröße von 165 cm erreicht werden (Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Körpergröße von 162 cm ausreichend). Ferner dürfen bestimmte Augenwerte nicht unter- bzw. überschritten werden.

Hier gelten beispielsweise folgende Grenzwerte:

Für den mittleren Dienst:

Kurzsichtigkeit 3,0 Dioptrien,
Weitsichtigkeit 2,0 Dioptrien.

Für den gehobenen Dienst vor Vollendung des 20. Lebensjahres:

Kurzsichtigkeit 3,0 Dioptrien,
Übersichtigkeit 2,0 Dioptrien.

Für den gehobenen Dienst nach Vollendung des 20. Lebensjahres:

Kurzsichtigkeit 10,0 Dioptrien,
Übersichtigkeit 6,0 Dioptrien.

Bei Einstellungen in den Wasserzolldienst benötigen Sie zusätzlich das nautische oder maschinentechnische Befähigungszeugnis, das nach den Schiffsbesetzungsvorschriften gefordert ist.

Wir erwarten von Ihnen:

Flexibilität,
Mobilität,
Teamfähigkeit,
Engagement,
Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen,
Leistungsbereitschaft und
Verantwortungsbewusstsein.
Sie müssen grundsätzlich bereit sein, Dienstkleidung und eine Waffe zu tragen sowie im Schichtdienst zu arbeiten.
Wir streben an, den Frauenanteil zu erhöhen, und sind daher besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert.

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind uns willkommen. Sie werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.



danke .
das zeig ich ihn gleich .
, naja er möchhte ja realschulabschlus machen .
aber dann is er ja auch erst 16 Jahre .
, größe is kein prblem ,die hat er schonn längst überschritten .
Aber er hat Ashma , ( ein großes Prblem ??
er möchte ja direkt an den flughafen oder baustelen . . halt Personen kotrolle . schmukler herausfinden .

20.02.2011 10:33
Zitat von Jule-Maus:

Zitat von Wilde-Rasselbande:

Zitat von Minibeanymachine:

in nrw entscheiden sich viele eltern in einem solchen fall für berufsvorbereitende schulen (nicht verwechseln mit bvj), sogenannte kollege. dort gibt es schwerpunkte zb metall oder pflege und man kann höhere abschlüsse erwerben bis hin zum fachabi. hör dich mal um was es in deineer nähe gibt

genau das klinkt besser .
zu uns wurde auf dem Arbeitsamt gesagt . das bvj eigentlich nur noch wa für welche ist ohne Abschluss und ohne ziel und vorstellungen .
die ist aber beides nicht der fall .
Eigentlich dachte er er macht nun die 9 , klasse und macht die prüfungen . und danach begint er eie 3 Jähr ausbildung zum lagerlogisten , ( inder 3 jähr Ausbilung hat er automatisch bei bestehen den realschulabschluss dabei ) was ja ein vorteil ist .
so und danach wäre er ja auch 18 .jahre und kann endweder , in dem beruf bleiben , oder aber seinen Wunschberuf anstreben .
was ja dann möglich ist .
aber die Ausbilder sagen , er ist zu Jung , was ich nicht verstehn kann . dürfen sie ihn nur vom Alter her ablehnen ??
er wird ende März 15 jahre .
oder aber jetzt gleich nach er 9 . klasse und prüfungen , noch die 10 , klasse und danch ne Ausbildung .
aber das lehnt die Schule ab .
ich meine da ist ein Junger Mann mt zielen und motivation und dem werden Steine in den Weg gelegt ?? Kann ja nicht ein , oder ?


leider ist das doch so, dass allen ohne hohen bildungsabschluss oftmals steine in den weg gelegt werden.. die interessiert weniger die leistungen oder die motivation statt die noten und der abschluss.. leider..
ich gehe ma davon aus dass der junge 15 ist und die wenigsten ausbilder nehmen jugendliche unter 16..
[/quote

ja er ist ja nochnicht mal 15 jahre . erst ende nächsten Monat .
doch fast alle seine klassenkamerrade haben schon was . Aber die ist alle viel älter als er und haben teils viel schlechtere Noten .
20.02.2011 10:33
Zitat von Wilde-Rasselbande:

Zitat von gsibergerin:

Mein Papa war Zollbeamter, um Zollbeamter zu werden muß man einen abgeschloßenen Lehrberuf oder Abi haben.

Der Zoll: Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen
Das müssen Sie mitbringen:

Schulabschluss

für den mittleren Dienst den Realschulabschluss oder einen im allgemeinen Bildungsbereich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand.
In Ausnahmefällen genügt auch ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer so genannten förderlichen Berufsausbildung (wie kaufmännische Berufe oder Berufe im Rechtsanwalts- oder Steuerbereich).

für den gehobenen Dienst das Abitur, die vollständige Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss.

Staatsangehörigkeit
Sie sind deutsche Staatsbürgerin/deutscher Staatsbürger oder haben die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.

Sonstiges
Sie müssen körperlich fit und gesundheitlich geeignet sein. Zum Beispiel muss im mittleren Dienst eine Mindestgröße von 165 cm erreicht werden (Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Körpergröße von 162 cm ausreichend). Ferner dürfen bestimmte Augenwerte nicht unter- bzw. überschritten werden.

Hier gelten beispielsweise folgende Grenzwerte:

Für den mittleren Dienst:

Kurzsichtigkeit 3,0 Dioptrien,
Weitsichtigkeit 2,0 Dioptrien.

Für den gehobenen Dienst vor Vollendung des 20. Lebensjahres:

Kurzsichtigkeit 3,0 Dioptrien,
Übersichtigkeit 2,0 Dioptrien.

Für den gehobenen Dienst nach Vollendung des 20. Lebensjahres:

Kurzsichtigkeit 10,0 Dioptrien,
Übersichtigkeit 6,0 Dioptrien.

Bei Einstellungen in den Wasserzolldienst benötigen Sie zusätzlich das nautische oder maschinentechnische Befähigungszeugnis, das nach den Schiffsbesetzungsvorschriften gefordert ist.

Wir erwarten von Ihnen:

Flexibilität,
Mobilität,
Teamfähigkeit,
Engagement,
Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen,
Leistungsbereitschaft und
Verantwortungsbewusstsein.
Sie müssen grundsätzlich bereit sein, Dienstkleidung und eine Waffe zu tragen sowie im Schichtdienst zu arbeiten.
Wir streben an, den Frauenanteil zu erhöhen, und sind daher besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert.

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind uns willkommen. Sie werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.



danke .
das zeig ich ihn gleich .
, naja er möchhte ja realschulabschlus machen .
aber dann is er ja auch erst 16 Jahre .
, größe is kein prblem ,die hat er schonn längst überschritten .
Aber er hat Ashma , ( ein großes Prblem ??
er möchte ja direkt an den flughafen oder baustelen . . halt Personen kotrolle . schmukler herausfinden .



Astmha ist ein Problem ja, weil sie Körperlich fit sein müssen, wenn sie in den Dienst eintreten. Da wird ein Gesundheitscheck gemacht
Jule-Maus
9186 Beiträge
20.02.2011 10:36
Zitat von Wilde-Rasselbande:

Zitat von Jule-Maus:

Zitat von Wilde-Rasselbande:

Zitat von Minibeanymachine:

in nrw entscheiden sich viele eltern in einem solchen fall für berufsvorbereitende schulen (nicht verwechseln mit bvj), sogenannte kollege. dort gibt es schwerpunkte zb metall oder pflege und man kann höhere abschlüsse erwerben bis hin zum fachabi. hör dich mal um was es in deineer nähe gibt

genau das klinkt besser .
zu uns wurde auf dem Arbeitsamt gesagt . das bvj eigentlich nur noch wa für welche ist ohne Abschluss und ohne ziel und vorstellungen .
die ist aber beides nicht der fall .
Eigentlich dachte er er macht nun die 9 , klasse und macht die prüfungen . und danach begint er eie 3 Jähr ausbildung zum lagerlogisten , ( inder 3 jähr Ausbilung hat er automatisch bei bestehen den realschulabschluss dabei ) was ja ein vorteil ist .
so und danach wäre er ja auch 18 .jahre und kann endweder , in dem beruf bleiben , oder aber seinen Wunschberuf anstreben .
was ja dann möglich ist .
aber die Ausbilder sagen , er ist zu Jung , was ich nicht verstehn kann . dürfen sie ihn nur vom Alter her ablehnen ??
er wird ende März 15 jahre .
oder aber jetzt gleich nach er 9 . klasse und prüfungen , noch die 10 , klasse und danch ne Ausbildung .
aber das lehnt die Schule ab .
ich meine da ist ein Junger Mann mt zielen und motivation und dem werden Steine in den Weg gelegt ?? Kann ja nicht ein , oder ?


leider ist das doch so, dass allen ohne hohen bildungsabschluss oftmals steine in den weg gelegt werden.. die interessiert weniger die leistungen oder die motivation statt die noten und der abschluss.. leider..
ich gehe ma davon aus dass der junge 15 ist und die wenigsten ausbilder nehmen jugendliche unter 16..
[/quote

ja er ist ja nochnicht mal 15 jahre . erst ende nächsten Monat .
doch fast alle seine klassenkamerrade haben schon was . Aber die ist alle viel älter als er und haben teils viel schlechtere Noten .

dann lass ihn doch ein fsj machen.. sowas bringt zumindest ein wenig.. danach ausbildung zum krankenpfleger und dann zum sanitäter.. wäre jetzt mein vorschlag.. mir hat das fsj zumindest so viel gebracht, dass ich gerne auch sowas machen möchte^^ und die nehmen auch leute ab 15^^
Hummers_Mami
26714 Beiträge
20.02.2011 10:38
Wenn er nicht gut genug ist, dann darf er keinen Realschulabschluss machen. Ja. Rausschmeißen darf ihn die Schule auch, wenn es sein Benehmen fordert.

Aber wenn er ein anständiger, guter Schüler ist seh ich keinen Grund warum die ihn los haben wollen

Ich hab früher öfters mal von nem berufsvorbereitenden Jahr gehört. Ist wohl schulisch. Was genau das aber ist weiß ich nicht. Informiert euchhalt ma im BIZ!
20.02.2011 10:39
Zitat von blueberry-dream:

"Im deutschen Bildungssystem ist die Schulpflicht – aufgrund der Kulturhoheit der Länder – in den einzelnen Landesverfassungen geregelt.

Die Vollzeitschulpflicht dauert in der Regel bis zum Abschluss des 9. Schulbesuchsjahres, in einigen Bundesländern bis zum Abschluss des 10. Schulbesuchsjahres. Der Begriff Schulbesuchsjahr ist nicht mit der Jahrgangsstufe zu verwechseln. Übersprungene Klassen werden hingegen anerkannt, so dass die Vollzeitschulpflicht dennoch nach Klasse 9 bzw. 10 endet. Die Berufsschulpflicht beginnt nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht." Quelle: Wikipedia

Also hat er generell mit dem Abschluss des 9. Schuljahres (ohne Ehrenrunde) die 9 Jahre voll. Wenn sein Zeugnis nicht gut genug war, dann ist die Schule nicht verpflichtet ihn weiter dort zu behalten. Man muss ja da meines Wissens auch Kriterien erfüllen, ist ja wie beim erweiterten Realschulabschluss. Er sollte sich die kommenden Wochen auf den Hintern setzen und lernen, damit er weiter machen kann. So kommt er seinem Traumjob auch ein Stück näher. Einen anderen Weg seh ich da leider nicht.


ja ,er hat keine ehrenrunde gedreht oder soo .
. was heißt gut ?
, da sind viele wesentlich schlechter .
er hat gelernt und war fleißig . Aber mal im ernst , erwartet man von einen 13.14 jungen echt so viel gefühltskälte , das ihn völlig egal ist ,was passiert ist . und er einfach sich zu 100 % konzentrieren muss . . da schaff nichtmal ich .
ich war schon völlig fertig .
noch dazu hat er ADS .
er nimt keine medis . und hats soweit gut geschafft .

,
20.02.2011 10:44
Zitat von Hummers_Mami:

Wenn er nicht gut genug ist, dann darf er keinen Realschulabschluss machen. Ja. Rausschmeißen darf ihn die Schule auch, wenn es sein Benehmen fordert.

Aber wenn er ein anständiger, guter Schüler ist seh ich keinen Grund warum die ihn los haben wollen

Ich hab früher öfters mal von nem berufsvorbereitenden Jahr gehört. Ist wohl schulisch. Was genau das aber ist weiß ich nicht. Informiert euchhalt ma im BIZ!


ich meine ja was ist nicht gut genug ?
, ja er hat sich durch Angst und trauer seine noten versaut .
aber nicht so schlecht , das er es nicht noch schaffen könnte .
und nein .er is Schüleraussicht , also kann sein benemen ja nciht soo schlimm sein ,
, ich hoffe noch immer das er jetzt , eine ausbildung bekommt und dann entweder weiter macht oder eben den rlernten beruf macht .
oder aber das die Schule endlich einrenkt .
kann nicht sein , das er sich nun alles verbaut hat .
blueberry-dream
3323 Beiträge
20.02.2011 10:55
Zitat von Wilde-Rasselbande:

Zitat von blueberry-dream:

"Im deutschen Bildungssystem ist die Schulpflicht – aufgrund der Kulturhoheit der Länder – in den einzelnen Landesverfassungen geregelt.

Die Vollzeitschulpflicht dauert in der Regel bis zum Abschluss des 9. Schulbesuchsjahres, in einigen Bundesländern bis zum Abschluss des 10. Schulbesuchsjahres. Der Begriff Schulbesuchsjahr ist nicht mit der Jahrgangsstufe zu verwechseln. Übersprungene Klassen werden hingegen anerkannt, so dass die Vollzeitschulpflicht dennoch nach Klasse 9 bzw. 10 endet. Die Berufsschulpflicht beginnt nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht." Quelle: Wikipedia

Also hat er generell mit dem Abschluss des 9. Schuljahres (ohne Ehrenrunde) die 9 Jahre voll. Wenn sein Zeugnis nicht gut genug war, dann ist die Schule nicht verpflichtet ihn weiter dort zu behalten. Man muss ja da meines Wissens auch Kriterien erfüllen, ist ja wie beim erweiterten Realschulabschluss. Er sollte sich die kommenden Wochen auf den Hintern setzen und lernen, damit er weiter machen kann. So kommt er seinem Traumjob auch ein Stück näher. Einen anderen Weg seh ich da leider nicht.


ja ,er hat keine ehrenrunde gedreht oder soo .
. was heißt gut ?
, da sind viele wesentlich schlechter .
er hat gelernt und war fleißig . Aber mal im ernst , erwartet man von einen 13.14 jungen echt so viel gefühltskälte , das ihn völlig egal ist ,was passiert ist . und er einfach sich zu 100 % konzentrieren muss . . da schaff nichtmal ich .
ich war schon völlig fertig .
noch dazu hat er ADS .
er nimt keine medis . und hats soweit gut geschafft .

,


So scheiße wie es klingt, der Schule an sich ist es egal, was in seinem privatem Umfeld passiert ist. Das war beim Tod meiner Mutter (ich war 15) auch so. Das er sein ADS gut im Griff hat ist wunderbar und freut mich. Aber es hilft alles nichts, er muss sich hinsetzen und lernen. Je weiter er in der Schule kommt umso mehr Chancen hat er auf seinen Traumjob.

Es gibt reichlich Ausbildungsstellen, die man erst ab einem gewissen Alter anfangen kann, diese Altersgrenzen haben schon ihren Sinn. Am Flughafen an der Kontrolle muss man den Kontrolleur doch auch ernst nehmen können. Wenn er nach drei Jahren ausgelernt hat, ist er gerade 18. Mal im Ernst. Autorität fehlt ihm in dem Alter noch. Es ist ja sogar in meinem Job (Verwaltungsfachangestellte) so, dass man mich selbst nach knapp 10 Jahren Berufserfahrung nicht ernst nimmt, weil man mich für zu jung hält um Ahnung zu haben, allerdings nur solange, bis man Post von mir bekommt. Wenn dann gewisse Voraussetzungen da sind, um Ausbildungen antreten zu dürfen, find ich das nur richtig.
Hummers_Mami
26714 Beiträge
20.02.2011 10:59
Zitat von Wilde-Rasselbande:

Zitat von Hummers_Mami:

Wenn er nicht gut genug ist, dann darf er keinen Realschulabschluss machen. Ja. Rausschmeißen darf ihn die Schule auch, wenn es sein Benehmen fordert.

Aber wenn er ein anständiger, guter Schüler ist seh ich keinen Grund warum die ihn los haben wollen

Ich hab früher öfters mal von nem berufsvorbereitenden Jahr gehört. Ist wohl schulisch. Was genau das aber ist weiß ich nicht. Informiert euchhalt ma im BIZ!


ich meine ja was ist nicht gut genug ?
, ja er hat sich durch Angst und trauer seine noten versaut .
aber nicht so schlecht , das er es nicht noch schaffen könnte .
und nein .er is Schüleraussicht , also kann sein benemen ja nciht soo schlimm sein ,
, ich hoffe noch immer das er jetzt , eine ausbildung bekommt und dann entweder weiter macht oder eben den rlernten beruf macht .
oder aber das die Schule endlich einrenkt .
kann nicht sein , das er sich nun alles verbaut hat .


Was nicht gut genug ist, können wir nicht entscheiden - sondern schreibt das jeweilige Bundesland vor Da gibts auch nix zu diskutieren - können die Eltern nichts machen. Kommt auf seine Schulnoten an!

Trotz persönlichen Problemen zählen nunmal die Schulnoten. Wenn die zu schlecht sind, dann hat er leider Pech - wie alle anderen Kinder auch, die nicht gut genug sind. Mann kann nicht immer auf die persönlichen Hintergründe eingehen

Ich drück deinem Sohnemann die Daumen, dass er noch einen guten Weg findet und auch glücklich damit ist!
Mondbasis
258 Beiträge
20.02.2011 11:03
[/quote]

genaus sehe ich das auch . mit den 10 , jahren , aber die Schule blockt halt ab .
Klar er hätte gleich wo der wecksel war von haupt oder Real . weckseln können .
Aber den jungen hat die krankheit und der tod zu sehr mitgenomen und die Schule hat nachgelassen .
Der durchschnitt war knapp drüber über den was er haben müßte .
Er wolte entweder Zollbeamter beim Flughafen , oder Rettungsasisten werden und das geht beides erst mit 18 Jahren .
[/quote]
hm ich würde mal sagen er soll sihc auf den hosenboden setzen... weil ich mir gut vorstellen kann das er die beiden berufen mit nem hauptschulabschluss nicht bekommt... gerade rettungsasistent.. oder?
und schulpflicht ist nciht mehr 10 jahre... ich bin auch nach 9 jahren raus ohne wenn und aber. und hab meine lehre als verkäuferin gemacht und danach gearbeitet. klar war ich mit 15 die jüngste in der lehre aber egal... um so eher kann die arbeit beginnen
kruemelkeks
11361 Beiträge
20.02.2011 11:13
So, nun kann ich nicht anders und muss meinen Senf dazu geben.

Dein Sohn wird 15 ?
Dann schick ihn ins BVJ, dort hat er die Möglichkeit, innerhalb von einem Jahr den Realschulabschluss zu machen, ein weiteres jahr, was sich hier bei uns Berufsfachschule nennt und er hat den erweiterten, wenn er sich gut anstellt und fleissig ist.
Dann wäre er 17, wenn er damit fertig ist, bzw. 18, wenn er eine 2-jährige Berufsfachschule nimmt.

Dieses eine Jahr BVJ würde ich an der Stelle deines Sohnes ruhig machen, denn er ist wie gesagt dann grade mal 15, die meisten Arbeitgeber werden ihn aufgrund des Alters ablehnen - überwiegend zumindest.

Wie schon gesagt wurde, für den Beamtenberuf braucht er nen guten Abschluss, daher rührt auch mein Vorschlag zwecks der Berufsfachschule.
Die gibts in verschiedenen Bereichen, ich würde Berufsfachschule Wirtschaft wählen, dort geht es ähnlich einer "normalen" Schule zu ( jedenfalls hier bei uns ) und er kann nach 2 jahren sogar Fachabi machen. Allerdings ist für eine BFS Zugangsvoraussetzung der Realabschluss ( welchen er ja durch das BVJ erarbeiten kann ).

Sprich :
ab Sommer 2011 -> BVJ ( Bereich seiner Wahl )
ab Sommer 2012 -> BFS Wirtschaft mit Möglichkeit des Fachabi´s

ab Sommer 2014 -> Möglichkeit der Ausbildung / Weiterbildung Zollbeamter / Rettungssani
Pinky883
17 Beiträge
20.02.2011 11:15
man kann ein Berufsvorbereitungsjahr machen, ist auch schulisch
Mietzeee
11583 Beiträge
20.02.2011 11:17
Er kann auch ein BGJ machen Berufsgrundbildungsjahr was sogar als 1Lehrjahr anerkannt werden kann, jenachdem wie er abschließt.
Dann gibt es ein Jahres Praktikas in verschiedenen Firmen wenn er sich da gut anstellt dann kann er übernommen werden und das wird auch als erstes Lehrjahr anerkannt.

BVJ ist eine sehr gute Sache habe ich auch gemacht, kann ich wirklich empfehlen.
Dann kann er ja auch noch an die Abendschule gehen um seinen Abschluss nachzuholen, ein Bekannter hat das gemacht und nun macht er sein Abi und hatte vorher Hauptschulabschluss, man hat viele möglickeiten.

Der Berufsberater hilft einem da ja weiter
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