Wie geht es mit meinen Sohn weiter ?
20.02.2011 10:05
Wenn er seinen quali.Hauptabschluß hat ist seine Schulzeit beendet,er könnte nur auf ne weiterführende Schule(realschulabschluss nachmachen)gehen oder halt eine Lehre machen.Aber was für eine Lehre könnte er passend zu seinem Berufswunsch machen?das ist schwer.
Geht doch mal zum Arbeitsamt und erkundigt euch welche möglichkeiten er hat.Ich denke auf Schule hat er keine Lust mehr?oder?
Wie alt ist dein Sohn?
Wir haben nächstes Jahr das gleiche Problem,meiner ist stinkefaul und hat sich seinen Weg selbst verbaut(er weiß das aber).Mein Sohn ist 14.Wenn er aus der Schule rauskommt ist er 15!
Geht doch mal zum Arbeitsamt und erkundigt euch welche möglichkeiten er hat.Ich denke auf Schule hat er keine Lust mehr?oder?
Wie alt ist dein Sohn?
Wir haben nächstes Jahr das gleiche Problem,meiner ist stinkefaul und hat sich seinen Weg selbst verbaut(er weiß das aber).Mein Sohn ist 14.Wenn er aus der Schule rauskommt ist er 15!
20.02.2011 10:05
Zitat von Flocke77:
Zitat von kruemel2011:
kann er denn nich jetz noch auf ne realschule wechseln und sein 10. jahr zu machen und eventuell sogar fachabi oda so??? ich mein so hat er bildung bis er 18 is und dann kann er einen seiner berufswünsche ausüben??
für eine Beamtenlaufbahn brauch man eh mindestens nen erweiterten Realschulabschluss
was ist das fürn Abschluus ?
10 , klasse oder noch weiter ?
20.02.2011 10:05
Zitat von Krümelchen223:
Zitat von Flocke77:
Schulpflicht ist doch zehn Jahre.. da kann er doch versuchen den Qualifizierten Abschluss zu machen. Und das er nicht in das Bvj will, würde ich ihm nicht durchgehen lassen, du hast das sagen und bevor er nichts macht, soll er doch seinen Hintern hochkriegen und wenigstens das machen, je mehr Bildung, um so besser
Wenn er ne Ehrenrunde gedreht hat, hat er die 10 Jahre voll
nein hat er nicht .
20.02.2011 10:06
Hallo,
mir selbst hat BVJ sehr viel gebracht und ich finde es überhaupt net schlecht! Ich habe das BVJ gemacht und meinen Hauptschulabschluss von 3,0 auf 2,0 verbessert! Danach habe ich eine 2 jährige Fachschule besucht, was hier in Deutschland jeder darf.....da ich danach keine Aubildung gefunden habe, habe ich sogar noch Kolping gemacht.....ich dachte auch es bringt mir nix aber da macht man so viele Praktika und so. Und siehe da heute bin ich Kindergärtnerin
Würde mit deinem Sohn nochmal über das BVJ sprechen
mir selbst hat BVJ sehr viel gebracht und ich finde es überhaupt net schlecht! Ich habe das BVJ gemacht und meinen Hauptschulabschluss von 3,0 auf 2,0 verbessert! Danach habe ich eine 2 jährige Fachschule besucht, was hier in Deutschland jeder darf.....da ich danach keine Aubildung gefunden habe, habe ich sogar noch Kolping gemacht.....ich dachte auch es bringt mir nix aber da macht man so viele Praktika und so. Und siehe da heute bin ich Kindergärtnerin

20.02.2011 10:09
in nrw entscheiden sich viele eltern in einem solchen fall für berufsvorbereitende schulen (nicht verwechseln mit bvj), sogenannte kollege. dort gibt es schwerpunkte zb metall oder pflege und man kann höhere abschlüsse erwerben bis hin zum fachabi. hör dich mal um was es in deineer nähe gibt
20.02.2011 10:13
die beamtenlaufbahn hat er sich nicht verbaut - er kann doch immer noch mit 18 zollbeamter werden. dafür muss er aber leider einige vorraussetzungen erfüllen - dies musst du ihm klar machen.
bis er 18 ist muss er auf jeden fall irgendetwas machen - daheim rumsitzen gibt es nicht. jetzt hat er zwei chancen - entweder eine lehrstelle oder er muss auf irgendeine schule (realschule, bvj oder anderes).
warum will ihn seine jetztige schule nicht mehr? besteht nicht die möglichkeit auf eine andere realschule zu wechseln?
bis er 18 ist muss er auf jeden fall irgendetwas machen - daheim rumsitzen gibt es nicht. jetzt hat er zwei chancen - entweder eine lehrstelle oder er muss auf irgendeine schule (realschule, bvj oder anderes).
warum will ihn seine jetztige schule nicht mehr? besteht nicht die möglichkeit auf eine andere realschule zu wechseln?
20.02.2011 10:14
also wenn er nicht die 10. weiter machen kann (was ich ehrlich gesagt nicht verstehe) dann kann er ein fsj machen.. oder ein föj oder sowas in die richtung.. vielleicht ifndet er da ja etwas, an dem er spaß hat.. und für rettungsassistent macht sich im lebenslauf immer gut^^ ansonsten ist so ein berufsvorbereitendes jahr gar nciht schlecht.. odrt wird bewerbungstraining gemacht, praktikas und sowas.. und er kann ja jetzt ne ausbildung machen und dann eine 2.
20.02.2011 10:14
& wenn du ihn auf ne gesamtschule mit gymnasialer oberstufe oder so schickst?
damit er da nochn jahr mitmachen kann & vllt. den Realschulabschluss schafft?
damit er da nochn jahr mitmachen kann & vllt. den Realschulabschluss schafft?
20.02.2011 10:17
Zitat von Minibeanymachine:
in nrw entscheiden sich viele eltern in einem solchen fall für berufsvorbereitende schulen (nicht verwechseln mit bvj), sogenannte kollege. dort gibt es schwerpunkte zb metall oder pflege und man kann höhere abschlüsse erwerben bis hin zum fachabi. hör dich mal um was es in deineer nähe gibt
genau das klinkt besser .
zu uns wurde auf dem Arbeitsamt gesagt . das bvj eigentlich nur noch wa für welche ist ohne Abschluss und ohne ziel und vorstellungen .
die ist aber beides nicht der fall .
Eigentlich dachte er er macht nun die 9 , klasse und macht die prüfungen . und danach begint er eie 3 Jähr ausbildung zum lagerlogisten , ( inder 3 jähr Ausbilung hat er automatisch bei bestehen den realschulabschluss dabei ) was ja ein vorteil ist .
so und danach wäre er ja auch 18 .jahre und kann endweder , in dem beruf bleiben , oder aber seinen Wunschberuf anstreben .
was ja dann möglich ist .
aber die Ausbilder sagen , er ist zu Jung , was ich nicht verstehn kann . dürfen sie ihn nur vom Alter her ablehnen ??
er wird ende März 15 jahre .
oder aber jetzt gleich nach er 9 . klasse und prüfungen , noch die 10 , klasse und danch ne Ausbildung .
aber das lehnt die Schule ab .
ich meine da ist ein Junger Mann mt zielen und motivation und dem werden Steine in den Weg gelegt ?? Kann ja nicht ein , oder ?
20.02.2011 10:21
Also meine beiden Söhne haben nach der 10. Klasse ein BVJ gemacht. Das ist gerade für viele Sinnvoll und ich bin froh das es hier so etwas gibt in Deutschland. Zum einen können sie noch ihre Zensuren verbessern, können in verschiedene Berufe rein schnuppern, werden Sonderpädagogisch betreut, lernen was es heisst zu arbeiten und sitzen nicht auf der Strasse. Beide haben etwas gefunden und beide haben danach eine Ausbildung in ihrem Wunschberuf gemacht. Abschluss 9. Klasse - keine Chance auf Zollbeamter oder das andere. Lass ihn noch ein bisschen erwachsener werden und er soll ein BVJ oder ein SJ machen. Dann kann er sich immer noch umschauen. lg
20.02.2011 10:24
Zitat von PuTscH:
& wenn du ihn auf ne gesamtschule mit gymnasialer oberstufe oder so schickst?
damit er da nochn jahr mitmachen kann & vllt. den Realschulabschluss schafft?
sowas haben wir hier nicht .
es gibt nur Grundschule . und Mittelschule . ( wo nach der 6 . klasse entschieden wird ob haut oder real , ) aber beides is inder gleichen Schule .
oder eben gymmi .
mehr is nicht .
20.02.2011 10:26
Mein Papa war Zollbeamter, um Zollbeamter zu werden muß man einen abgeschloßenen Lehrberuf oder Abi haben.
Der Zoll: Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen
Das müssen Sie mitbringen:
Schulabschluss
für den mittleren Dienst den Realschulabschluss oder einen im allgemeinen Bildungsbereich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand.
In Ausnahmefällen genügt auch ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer so genannten förderlichen Berufsausbildung (wie kaufmännische Berufe oder Berufe im Rechtsanwalts- oder Steuerbereich).
für den gehobenen Dienst das Abitur, die vollständige Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss.
Staatsangehörigkeit
Sie sind deutsche Staatsbürgerin/deutscher Staatsbürger oder haben die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.
Sonstiges
Sie müssen körperlich fit und gesundheitlich geeignet sein. Zum Beispiel muss im mittleren Dienst eine Mindestgröße von 165 cm erreicht werden (Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Körpergröße von 162 cm ausreichend). Ferner dürfen bestimmte Augenwerte nicht unter- bzw. überschritten werden.
Hier gelten beispielsweise folgende Grenzwerte:
Für den mittleren Dienst:
Kurzsichtigkeit 3,0 Dioptrien,
Weitsichtigkeit 2,0 Dioptrien.
Für den gehobenen Dienst vor Vollendung des 20. Lebensjahres:
Kurzsichtigkeit 3,0 Dioptrien,
Übersichtigkeit 2,0 Dioptrien.
Für den gehobenen Dienst nach Vollendung des 20. Lebensjahres:
Kurzsichtigkeit 10,0 Dioptrien,
Übersichtigkeit 6,0 Dioptrien.
Bei Einstellungen in den Wasserzolldienst benötigen Sie zusätzlich das nautische oder maschinentechnische Befähigungszeugnis, das nach den Schiffsbesetzungsvorschriften gefordert ist.
Wir erwarten von Ihnen:
Flexibilität,
Mobilität,
Teamfähigkeit,
Engagement,
Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen,
Leistungsbereitschaft und
Verantwortungsbewusstsein.
Sie müssen grundsätzlich bereit sein, Dienstkleidung und eine Waffe zu tragen sowie im Schichtdienst zu arbeiten.
Wir streben an, den Frauenanteil zu erhöhen, und sind daher besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind uns willkommen. Sie werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Der Zoll: Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen
Das müssen Sie mitbringen:
Schulabschluss
für den mittleren Dienst den Realschulabschluss oder einen im allgemeinen Bildungsbereich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand.
In Ausnahmefällen genügt auch ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer so genannten förderlichen Berufsausbildung (wie kaufmännische Berufe oder Berufe im Rechtsanwalts- oder Steuerbereich).
für den gehobenen Dienst das Abitur, die vollständige Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss.
Staatsangehörigkeit
Sie sind deutsche Staatsbürgerin/deutscher Staatsbürger oder haben die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.
Sonstiges
Sie müssen körperlich fit und gesundheitlich geeignet sein. Zum Beispiel muss im mittleren Dienst eine Mindestgröße von 165 cm erreicht werden (Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Körpergröße von 162 cm ausreichend). Ferner dürfen bestimmte Augenwerte nicht unter- bzw. überschritten werden.
Hier gelten beispielsweise folgende Grenzwerte:
Für den mittleren Dienst:
Kurzsichtigkeit 3,0 Dioptrien,
Weitsichtigkeit 2,0 Dioptrien.
Für den gehobenen Dienst vor Vollendung des 20. Lebensjahres:
Kurzsichtigkeit 3,0 Dioptrien,
Übersichtigkeit 2,0 Dioptrien.
Für den gehobenen Dienst nach Vollendung des 20. Lebensjahres:
Kurzsichtigkeit 10,0 Dioptrien,
Übersichtigkeit 6,0 Dioptrien.
Bei Einstellungen in den Wasserzolldienst benötigen Sie zusätzlich das nautische oder maschinentechnische Befähigungszeugnis, das nach den Schiffsbesetzungsvorschriften gefordert ist.
Wir erwarten von Ihnen:
Flexibilität,
Mobilität,
Teamfähigkeit,
Engagement,
Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen,
Leistungsbereitschaft und
Verantwortungsbewusstsein.
Sie müssen grundsätzlich bereit sein, Dienstkleidung und eine Waffe zu tragen sowie im Schichtdienst zu arbeiten.
Wir streben an, den Frauenanteil zu erhöhen, und sind daher besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind uns willkommen. Sie werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
20.02.2011 10:27
Zitat von Soraja61:
Also meine beiden Söhne haben nach der 10. Klasse ein BVJ gemacht. Das ist gerade für viele Sinnvoll und ich bin froh das es hier so etwas gibt in Deutschland. Zum einen können sie noch ihre Zensuren verbessern, können in verschiedene Berufe rein schnuppern, werden Sonderpädagogisch betreut, lernen was es heisst zu arbeiten und sitzen nicht auf der Strasse. Beide haben etwas gefunden und beide haben danach eine Ausbildung in ihrem Wunschberuf gemacht. Abschluss 9. Klasse - keine Chance auf Zollbeamter oder das andere. Lass ihn noch ein bisschen erwachsener werden und er soll ein BVJ oder ein SJ machen. Dann kann er sich immer noch umschauen. lg
na er weiß das ja selber das er mit der 9 , keine canse hat auf zollbeamter .
. und er weiß genau was er will . rumsitzen uaf keinen fall , dafür is er nicht der typ .
.
20.02.2011 10:27
habt ihr in der schule mal nachgefragt warum die abblocken ich mein das versteh ich nun überhaupt nich....
20.02.2011 10:28
"Im deutschen Bildungssystem ist die Schulpflicht – aufgrund der Kulturhoheit der Länder – in den einzelnen Landesverfassungen geregelt.
Die Vollzeitschulpflicht dauert in der Regel bis zum Abschluss des 9. Schulbesuchsjahres, in einigen Bundesländern bis zum Abschluss des 10. Schulbesuchsjahres. Der Begriff Schulbesuchsjahr ist nicht mit der Jahrgangsstufe zu verwechseln. Übersprungene Klassen werden hingegen anerkannt, so dass die Vollzeitschulpflicht dennoch nach Klasse 9 bzw. 10 endet. Die Berufsschulpflicht beginnt nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht." Quelle: Wikipedia
Also hat er generell mit dem Abschluss des 9. Schuljahres (ohne Ehrenrunde) die 9 Jahre voll. Wenn sein Zeugnis nicht gut genug war, dann ist die Schule nicht verpflichtet ihn weiter dort zu behalten. Man muss ja da meines Wissens auch Kriterien erfüllen, ist ja wie beim erweiterten Realschulabschluss. Er sollte sich die kommenden Wochen auf den Hintern setzen und lernen, damit er weiter machen kann. So kommt er seinem Traumjob auch ein Stück näher. Einen anderen Weg seh ich da leider nicht.
Die Vollzeitschulpflicht dauert in der Regel bis zum Abschluss des 9. Schulbesuchsjahres, in einigen Bundesländern bis zum Abschluss des 10. Schulbesuchsjahres. Der Begriff Schulbesuchsjahr ist nicht mit der Jahrgangsstufe zu verwechseln. Übersprungene Klassen werden hingegen anerkannt, so dass die Vollzeitschulpflicht dennoch nach Klasse 9 bzw. 10 endet. Die Berufsschulpflicht beginnt nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht." Quelle: Wikipedia
Also hat er generell mit dem Abschluss des 9. Schuljahres (ohne Ehrenrunde) die 9 Jahre voll. Wenn sein Zeugnis nicht gut genug war, dann ist die Schule nicht verpflichtet ihn weiter dort zu behalten. Man muss ja da meines Wissens auch Kriterien erfüllen, ist ja wie beim erweiterten Realschulabschluss. Er sollte sich die kommenden Wochen auf den Hintern setzen und lernen, damit er weiter machen kann. So kommt er seinem Traumjob auch ein Stück näher. Einen anderen Weg seh ich da leider nicht.

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