Mütter- und Schwangerenforum

Noten ausrechnen-wo liegt der Sinn?

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BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
21.05.2019 12:59
Zitat von Senami3:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Senami3:

Zitat von nilou:

...


Es fällt nicht unter personenbezogene Daten im Sinne des Gesetzes, da das Datenschutzgesetz die (automatisierte) Verarbeitung, Speicherung von personenbezogenen Daten regelt > es wären also personenbezogene Daten, wenn die Lehrerin ein online-klassenbuch führt (und wäre dieses öffentlich in der Klasse oder Schule, wäre es auch mitbestimmungspflichtig).

Nichtsdestotrotz sind es persönliche Daten und die Art und Weise Selbstreflexion zu üben, mag für den ein oder anderen unangenehm sein. Ich persönlich denke aber, dass wenn ein Kind dort wie beschrieben reagiert, die Probleme woanders sind > zum Beispiel mangelndes Selbstbewußtsein, Status in der Klasse, leistungsorientierung daheim vorgelebt, Überbehütung,.... (sollte geprüft werden, was anwendbar auf oben genanntes Kind). Allein eine Selbstreflexion sollte ein Kind nicht so aus der Bahn werfen.


Noten zählen zu personenbezogenen Daten. Wie kommst du darauf, dass es beim Datenschutz nur um ONLINE gespeicherte Daten geht? Datenschutz heißt, es dürfen keine personenbezogenen Daten an Fremde weitergegeben werden, egal ob online oder mündlich.


Ließ dazu §1 Absatz 1 BDSG - also: natürlich sind das personenbezogene Daten, sie fallen jedoch nur unter das BDSG, wenn sie verarbeitet werden.

Darüber hinaus habe ich das online-klassenbuch als Beispiel für automatisierte Verarbeitung angeführt und nicht wie von dir verstanden, als Info, dass nur online-daten unter das BDSG fallen.


Dann lies mal Art. 1 der DSGVO. Und zur Definition "Verarbeitung" Art. 4. Das Verbreiten personenbezogener Daten fällt unter die "Verarbeitung personenbezogener Daten". Ich weiß nicht, aber für mich ist das eindeutig klar, dass Schulnoten niemanden etwas angehen außer dem Schüler (und evtl. den Eltern).
Senami3
1553 Beiträge
21.05.2019 13:38
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Senami3:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Senami3:

...


Noten zählen zu personenbezogenen Daten. Wie kommst du darauf, dass es beim Datenschutz nur um ONLINE gespeicherte Daten geht? Datenschutz heißt, es dürfen keine personenbezogenen Daten an Fremde weitergegeben werden, egal ob online oder mündlich.


Ließ dazu §1 Absatz 1 BDSG - also: natürlich sind das personenbezogene Daten, sie fallen jedoch nur unter das BDSG, wenn sie verarbeitet werden.

Darüber hinaus habe ich das online-klassenbuch als Beispiel für automatisierte Verarbeitung angeführt und nicht wie von dir verstanden, als Info, dass nur online-daten unter das BDSG fallen.


Dann lies mal Art. 1 der DSGVO. Und zur Definition "Verarbeitung" Art. 4. Das Verbreiten personenbezogener Daten fällt unter die "Verarbeitung personenbezogener Daten". Ich weiß nicht, aber für mich ist das eindeutig klar, dass Schulnoten niemanden etwas angehen außer dem Schüler (und evtl. den Eltern).


Auch 1 dsgvo sagt "bei Verarbeitung". Im Übrigen ergibt sich deine mündliche Geheimhaltungspflicht bei Kundendaten aus dem Arbeitsrecht nicht aus dem BDSG (dsgvo habe ich noch die Schulung, kann ich aktuell noch nicht beurteilen).

Unabhängig davon: klar das dsgvo verunsichert viele und kann aktuell noch prima strategisch genutzt werden, um alles mögliche zu stoppen, ausserdem auch klar Noten sollten eigentlich vertraulich sein.

Trotzdem würde ich persönlich nicht auf irgendwelche Rechte pochen, sondern eher das direkte Gespräch suchen.

BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
21.05.2019 13:48
Zitat von Senami3:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Senami3:

Zitat von BlödmannVomDienst:

...


Ließ dazu §1 Absatz 1 BDSG - also: natürlich sind das personenbezogene Daten, sie fallen jedoch nur unter das BDSG, wenn sie verarbeitet werden.

Darüber hinaus habe ich das online-klassenbuch als Beispiel für automatisierte Verarbeitung angeführt und nicht wie von dir verstanden, als Info, dass nur online-daten unter das BDSG fallen.


Dann lies mal Art. 1 der DSGVO. Und zur Definition "Verarbeitung" Art. 4. Das Verbreiten personenbezogener Daten fällt unter die "Verarbeitung personenbezogener Daten". Ich weiß nicht, aber für mich ist das eindeutig klar, dass Schulnoten niemanden etwas angehen außer dem Schüler (und evtl. den Eltern).


Auch 1 dsgvo sagt "bei Verarbeitung". Im Übrigen ergibt sich deine mündliche Geheimhaltungspflicht bei Kundendaten aus dem Arbeitsrecht nicht aus dem BDSG (dsgvo habe ich noch die Schulung, kann ich aktuell noch nicht beurteilen).

Unabhängig davon: klar das dsgvo verunsichert viele und kann aktuell noch prima strategisch genutzt werden, um alles mögliche zu stoppen, ausserdem auch klar Noten sollten eigentlich vertraulich sein.

Trotzdem würde ich persönlich nicht auf irgendwelche Rechte pochen, sondern eher das direkte Gespräch suchen.


Das schrieb ich ja bereits im 1. Post. Ich hätte persönlich mit der Lehrerin gesprochen (nicht per Email). Aber im Streifall würde ich auf meine Rechte (bzw. die meiner Kinder) pochen.
Und Art. 4 der DSGVO definiert eindeutig den Begriff "Verarbeitung".

"Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

.

2. "Verarbeitung" jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;

....."


Quelle: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/4.html
-Brünni88
23365 Beiträge
23.05.2019 06:00
Also bei uns wird nichtmal mehr der notenspiegel drunter geschrieben, da die Noten der Klasse einfach keinen was angehen. Hatte Janas Lehrerin nämlich mal gefragt, da ich als Schülerin immer gut fand, zu wissen, ob meine 2 jetzt gut ist, weil keiner eine 1 geschafft hat oder schlecht, weil es 10 1er gibt.

Aber war ja trotzdem noch anonymer als euer „Versuch“. Da würden die Eltern hier schon mit Fackeln und Heugabeln vor der Schule stehen.
Engelchen1975
3671 Beiträge
23.05.2019 18:56
So heute Mittag hatte ich ein Gespräch-ein seeeehr kurzes.
Fazit: Sie wird diesen "Versuch" abbrechen, da es beiden meisten NICHT gut angekommen ist(auch bei sehr guten Schülern nicht).
Laut ihrer Aussage, wollte sie die schwächeren Schüler anspornen, dass es diese im Gegenteil nur noch mehr unter Druck setzt, nicht bedacht.

Ist aber nicht nur, weil ich urgiert habe, sondern mehrere Eltern.
Schicki.Micki
3473 Beiträge
23.05.2019 19:03
Zitat von -Brünni88:

Also bei uns wird nichtmal mehr der notenspiegel drunter geschrieben, da die Noten der Klasse einfach keinen was angehen. Hatte Janas Lehrerin nämlich mal gefragt, da ich als Schülerin immer gut fand, zu wissen, ob meine 2 jetzt gut ist, weil keiner eine 1 geschafft hat oder schlecht, weil es 10 1er gibt.

Aber war ja trotzdem noch anonymer als euer „Versuch“. Da würden die Eltern hier schon mit Fackeln und Heugabeln vor der Schule stehen.

Tatsächlich ist es bei uns genau so. Eben aus Datenschutzgründen.
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