was würdet ihr tun? (geld gefunden)
15.12.2012 17:54
Zitat von Trrr09:
Zitat von Sternenzauber23:
So, hier noch mal vom Juristen:
Natürlich fällt ein Geldschein unter den Sachenbegriff der Paragraphen 90ff BGB. Wäre es nicht so, dann könnte es bei Geld letztlich keinen Diebstahl geben.
Hier geht es aber um die strafrechtliche Bewertung des Mitnehmens eines auf der Straße liegenden Geldscheines.
Dieser wird sehr viel schneller als herrenlose Sache behandelt, als ein persönlicher Gegenstand wie Geldbörse oder Handtasche.
Mit anderen Worten: wer einen Geldschein verliert und nicht mehr weiß wo dieser ist, hat keinen Besitz und letztlich auch kein Eigentum mehr an diesem Schein.
Es geht doch nicht darum wie etwas behandelt wird, sondern wie es tatsächlich ist.
Das man schwierig angezeigt werden kann, wenn man gefundenes Geld behält ist mir sehr wohl klar.
Das heißt für mich im Klartext, rein vom Gesetz her, darf man kein Geld im Wert von über 10Euro einfach einstecken, es wäre eine Straftat. Könnte man aber recht bedenkenlos tun, weil man dies wegen schwierig belangt werden kann.
So ist es
15.12.2012 17:55
@Trrr arbeitest du eigentlich immer noch beim Anwalt oder hast du dich anders orientiert? Ich war froh nach der Ausbildung aus der Kanzlei raus zu sein. Anwälte als Chefs gehen so garnicht, zumindest die meisten
15.12.2012 18:03
Zitat von nani26mz:
@Trrr arbeitest du eigentlich immer noch beim Anwalt oder hast du dich anders orientiert? Ich war froh nach der Ausbildung aus der Kanzlei raus zu sein. Anwälte als Chefs gehen so garnicht, zumindest die meisten
Nee ich bin direkt nach der Abschlussprüfung verschwunden, das war so gar nicht meins. Der Beruf an sich war ganz nett, aber dort wo ich die Ausbildung gemacht habe wurde ich als der letzte Rotz behandelt, ich konnte nicht viel Praxis sammeln, weil meine Hauptaufgaben Kaffee kochen, Akten suchen, Botengänge machen, Akten suchen, Aktenschränke auseinander und ineinander bauen, Akten suchen, mit dem Kanzleihund spazieren gehen, Akten suchen und Akten suchen war.
Ich habe dann meine Prüfung mit 3 bestanden und war echt froh es beim ersten Anlauf geschafft zu haben um endlich aus dieser Kanzlei gehen zu können. Wir hatten 4-5 Anwälte in der Kanzlei, der Chef war aber das Oberarschloch und das ging gar nicht. Meine Arbeitskollegen waren alles Psychos.
Ich wollte immer in den kreativen Bereich gehen, bin jetzt Nageldesignerin und habe meinen Traumberuf gefunden und verdiene auch verhältnismäßig viel mehr
Und du?
15.12.2012 18:08
Zitat von Trrr09:
Zitat von nani26mz:
@Trrr arbeitest du eigentlich immer noch beim Anwalt oder hast du dich anders orientiert? Ich war froh nach der Ausbildung aus der Kanzlei raus zu sein. Anwälte als Chefs gehen so garnicht, zumindest die meisten
Nee ich bin direkt nach der Abschlussprüfung verschwunden, das war so gar nicht meins. Der Beruf an sich war ganz nett, aber dort wo ich die Ausbildung gemacht habe wurde ich als der letzte Rotz behandelt, ich konnte nicht viel Praxis sammeln, weil meine Hauptaufgaben Kaffee kochen, Akten suchen, Botengänge machen, Akten suchen, Aktenschränke auseinander und ineinander bauen, Akten suchen, mit dem Kanzleihund spazieren gehen, Akten suchen und Akten suchen war.
Ich habe dann meine Prüfung mit 3 bestanden und war echt froh es beim ersten Anlauf geschafft zu haben um endlich aus dieser Kanzlei gehen zu können. Wir hatten 4-5 Anwälte in der Kanzlei, der Chef war aber das Oberarschloch und das ging gar nicht. Meine Arbeitskollegen waren alles Psychos.
Ich wollte immer in den kreativen Bereich gehen, bin jetzt Nageldesignerin und habe meinen Traumberuf gefunden und verdiene auch verhältnismäßig viel mehr
Und du?
Irgendwie kommt mir das sehr sehr bekannt vor, was du da schreibst, hab das Gefühl wir waren in der selben Kanzlei bin auch nach der Prüfung direkt weg und arbeite jetzt bei einer Krankenkasse, macht mehr Spass und der Verdienst ist auch wesentlich besser.
Cool, Nageldesignerin, das find ich klasse, es ist kreativ und dadurch auch abwechslungsreich. Ich würde ja gerne auch eher was kreatives machen, Richtung Events und Veranstaltungen, aber als Mama noch mal umsatteln ist leider nicht so einfach.
15.12.2012 18:09
Zitat von Trrr09:
Zitat von Sternenzauber23:
So, hier noch mal vom Juristen:
Natürlich fällt ein Geldschein unter den Sachenbegriff der Paragraphen 90ff BGB. Wäre es nicht so, dann könnte es bei Geld letztlich keinen Diebstahl geben.
Hier geht es aber um die strafrechtliche Bewertung des Mitnehmens eines auf der Straße liegenden Geldscheines.
Dieser wird sehr viel schneller als herrenlose Sache behandelt, als ein persönlicher Gegenstand wie Geldbörse oder Handtasche.
Mit anderen Worten: wer einen Geldschein verliert und nicht mehr weiß wo dieser ist, hat keinen Besitz und letztlich auch kein Eigentum mehr an diesem Schein.
Es geht doch nicht darum wie etwas behandelt wird, sondern wie es tatsächlich ist.
Das man schwierig angezeigt werden kann, wenn man gefundenes Geld behält ist mir sehr wohl klar.
Das heißt für mich im Klartext, rein vom Gesetz her, darf man kein Geld im Wert von über 10Euro einfach einstecken, es wäre eine Straftat. Könnte man aber recht bedenkenlos tun, weil man dies wegen schwierig belangt werden kann.
Ok, du weißt alles besser! Du kapierst es einfach nicht! Das Geld ist herrenlos! Daher gehört es niemanden und es ist straffrei!
So, wenn man etwas nicht verstehen WILL hat es auch keinen Sinn, jemandem etwas zu erklären! Schade um die vergebene zeit und Mühe!
Da ist eben der Unterschied zwischen einer Ausbildung und 2 Staatsexamen!
So, und jetzt geh ich mit meiner Frau ins Theater!
Viel Spaß noch bei eurer Diskussion!
15.12.2012 18:11
Zitat von Sternenzauber23:
Zitat von Trrr09:
Zitat von Sternenzauber23:
So, hier noch mal vom Juristen:
Natürlich fällt ein Geldschein unter den Sachenbegriff der Paragraphen 90ff BGB. Wäre es nicht so, dann könnte es bei Geld letztlich keinen Diebstahl geben.
Hier geht es aber um die strafrechtliche Bewertung des Mitnehmens eines auf der Straße liegenden Geldscheines.
Dieser wird sehr viel schneller als herrenlose Sache behandelt, als ein persönlicher Gegenstand wie Geldbörse oder Handtasche.
Mit anderen Worten: wer einen Geldschein verliert und nicht mehr weiß wo dieser ist, hat keinen Besitz und letztlich auch kein Eigentum mehr an diesem Schein.
Es geht doch nicht darum wie etwas behandelt wird, sondern wie es tatsächlich ist.
Das man schwierig angezeigt werden kann, wenn man gefundenes Geld behält ist mir sehr wohl klar.
Das heißt für mich im Klartext, rein vom Gesetz her, darf man kein Geld im Wert von über 10Euro einfach einstecken, es wäre eine Straftat. Könnte man aber recht bedenkenlos tun, weil man dies wegen schwierig belangt werden kann.
Ok, du weißt alles besser! Du kapierst es einfach nicht! Das Geld ist herrenlos! Daher gehört es niemanden und es ist straffrei!
So, wenn man etwas nicht verstehen WILL hat es auch keinen Sinn, jemandem etwas zu erklären! Schade um die vergebene zeit und Mühe!
Da ist eben der Unterschied zwischen einer Ausbildung und 2 Staatsexamen!
So, und jetzt geh ich mit meiner Frau ins Theater!
Viel Spaß noch bei eurer Diskussion!
Sternenzauber, Du bist mit einer Frau verheiratet, wusst ich garnicht
15.12.2012 18:12
Zitat von Sternenzauber23:niemandeM
Zitat von Trrr09:
Zitat von Sternenzauber23:
So, hier noch mal vom Juristen:
Natürlich fällt ein Geldschein unter den Sachenbegriff der Paragraphen 90ff BGB. Wäre es nicht so, dann könnte es bei Geld letztlich keinen Diebstahl geben.
Hier geht es aber um die strafrechtliche Bewertung des Mitnehmens eines auf der Straße liegenden Geldscheines.
Dieser wird sehr viel schneller als herrenlose Sache behandelt, als ein persönlicher Gegenstand wie Geldbörse oder Handtasche.
Mit anderen Worten: wer einen Geldschein verliert und nicht mehr weiß wo dieser ist, hat keinen Besitz und letztlich auch kein Eigentum mehr an diesem Schein.
Es geht doch nicht darum wie etwas behandelt wird, sondern wie es tatsächlich ist.
Das man schwierig angezeigt werden kann, wenn man gefundenes Geld behält ist mir sehr wohl klar.
Das heißt für mich im Klartext, rein vom Gesetz her, darf man kein Geld im Wert von über 10Euro einfach einstecken, es wäre eine Straftat. Könnte man aber recht bedenkenlos tun, weil man dies wegen schwierig belangt werden kann.
Ok, du weißt alles besser! Du kapierst es einfach nicht! Das Geld ist herrenlos! Daher gehört es niemanden und es ist straffrei!
So, wenn man etwas nicht verstehen WILL hat es auch keinen Sinn, jemandem etwas zu erklären! Schade um die vergebene zeit und Mühe!
Da ist eben der Unterschied zwischen einer Ausbildung und 2 Staatsexamen!
So, und jetzt geh ich mit meiner Frau ins Theater!
Viel Spaß noch bei eurer Diskussion!
15.12.2012 18:16
Antwort auf das Thema: wenn offensichtlich ist, dass das Geld nicht sicher dem Mann gehört - einstecken und spenden
Es gibt genügend Vereine, die sich oft nur durch Spenden finanzieren Tafel, Arche etc. Die freuen sich über so einen kleinen Obulus
Es gibt genügend Vereine, die sich oft nur durch Spenden finanzieren Tafel, Arche etc. Die freuen sich über so einen kleinen Obulus
15.12.2012 18:19
Zitat von Sternenzauber23:
Zitat von Trrr09:
Zitat von Sternenzauber23:
So, hier noch mal vom Juristen:
Natürlich fällt ein Geldschein unter den Sachenbegriff der Paragraphen 90ff BGB. Wäre es nicht so, dann könnte es bei Geld letztlich keinen Diebstahl geben.
Hier geht es aber um die strafrechtliche Bewertung des Mitnehmens eines auf der Straße liegenden Geldscheines.
Dieser wird sehr viel schneller als herrenlose Sache behandelt, als ein persönlicher Gegenstand wie Geldbörse oder Handtasche.
Mit anderen Worten: wer einen Geldschein verliert und nicht mehr weiß wo dieser ist, hat keinen Besitz und letztlich auch kein Eigentum mehr an diesem Schein.
Es geht doch nicht darum wie etwas behandelt wird, sondern wie es tatsächlich ist.
Das man schwierig angezeigt werden kann, wenn man gefundenes Geld behält ist mir sehr wohl klar.
Das heißt für mich im Klartext, rein vom Gesetz her, darf man kein Geld im Wert von über 10Euro einfach einstecken, es wäre eine Straftat. Könnte man aber recht bedenkenlos tun, weil man dies wegen schwierig belangt werden kann.
Ok, du weißt alles besser! Du kapierst es einfach nicht! Das Geld ist herrenlos! Daher gehört es niemanden und es ist straffrei!
So, wenn man etwas nicht verstehen WILL hat es auch keinen Sinn, jemandem etwas zu erklären! Schade um die vergebene zeit und Mühe!
Da ist eben der Unterschied zwischen einer Ausbildung und 2 Staatsexamen!
So, und jetzt geh ich mit meiner Frau ins Theater!
Viel Spaß noch bei eurer Diskussion!
Eine verlorene Uhr oder anderes ist auch herrenlos! Sonst hätte man es ja wohl kaum verloren! In dem es irgendwo liegt ist ein Gegenstand eben so herrenlos wie ein Geldschein. Also darf ich alles mitnehmen was ich finde?
Das ist doch Rechtsverdreherei was du da schreibst!
Gesetze sind Gesetze! Es steht dort schwarz auf weiß und was kapiere ich jetzt daran nicht?
Es geht hier einfach ums Prinzip dass es eine Straftat wäre. Man kann es natürlich so drehen und wenden bis es keine Straftat mehr ist - dafür sind Anwälte ja da!
Und ich habe niemals gesagt, dass ich hier Recht habe weil ich eine Rechtsanwaltsfachangestellte bin. Aber wie sagte doch mein Schullehrer damals "Eine Rechtsanwaltsfachangestellte weiß im Grunde genommen mehr als ein Anwalt"
Ob da was dran ist, lass ich mal dahin gestellt sein, ich berufe mich hier lediglich auf das Gesetz und da können wir beide nichts dran ändern, ob wir nun Götter sind oder Bettler!
15.12.2012 18:55
Zitat von Trrr09:
Zitat von Sternenzauber23:
Zitat von Trrr09:
Zitat von Sternenzauber23:
So, hier noch mal vom Juristen:
Natürlich fällt ein Geldschein unter den Sachenbegriff der Paragraphen 90ff BGB. Wäre es nicht so, dann könnte es bei Geld letztlich keinen Diebstahl geben.
Hier geht es aber um die strafrechtliche Bewertung des Mitnehmens eines auf der Straße liegenden Geldscheines.
Dieser wird sehr viel schneller als herrenlose Sache behandelt, als ein persönlicher Gegenstand wie Geldbörse oder Handtasche.
Mit anderen Worten: wer einen Geldschein verliert und nicht mehr weiß wo dieser ist, hat keinen Besitz und letztlich auch kein Eigentum mehr an diesem Schein.
Es geht doch nicht darum wie etwas behandelt wird, sondern wie es tatsächlich ist.
Das man schwierig angezeigt werden kann, wenn man gefundenes Geld behält ist mir sehr wohl klar.
Das heißt für mich im Klartext, rein vom Gesetz her, darf man kein Geld im Wert von über 10Euro einfach einstecken, es wäre eine Straftat. Könnte man aber recht bedenkenlos tun, weil man dies wegen schwierig belangt werden kann.
Ok, du weißt alles besser! Du kapierst es einfach nicht! Das Geld ist herrenlos! Daher gehört es niemanden und es ist straffrei!
So, wenn man etwas nicht verstehen WILL hat es auch keinen Sinn, jemandem etwas zu erklären! Schade um die vergebene zeit und Mühe!
Da ist eben der Unterschied zwischen einer Ausbildung und 2 Staatsexamen!
So, und jetzt geh ich mit meiner Frau ins Theater!
Viel Spaß noch bei eurer Diskussion!
Eine verlorene Uhr oder anderes ist auch herrenlos! Sonst hätte man es ja wohl kaum verloren! In dem es irgendwo liegt ist ein Gegenstand eben so herrenlos wie ein Geldschein. Also darf ich alles mitnehmen was ich finde?
Das ist doch Rechtsverdreherei was du da schreibst!
Gesetze sind Gesetze! Es steht dort schwarz auf weiß und was kapiere ich jetzt daran nicht?
Es geht hier einfach ums Prinzip dass es eine Straftat wäre. Man kann es natürlich so drehen und wenden bis es keine Straftat mehr ist - dafür sind Anwälte ja da!
Und ich habe niemals gesagt, dass ich hier Recht habe weil ich eine Rechtsanwaltsfachangestellte bin. Aber wie sagte doch mein Schullehrer damals "Eine Rechtsanwaltsfachangestellte weiß im Grunde genommen mehr als ein Anwalt"
Ob da was dran ist, lass ich mal dahin gestellt sein, ich berufe mich hier lediglich auf das Gesetz und da können wir beide nichts dran ändern, ob wir nun Götter sind oder Bettler!
15.12.2012 18:56
Zitat von nani26mz:
Zitat von Trrr09:
Zitat von Sternenzauber23:
Zitat von Trrr09:
...
Ok, du weißt alles besser! Du kapierst es einfach nicht! Das Geld ist herrenlos! Daher gehört es niemanden und es ist straffrei!
So, wenn man etwas nicht verstehen WILL hat es auch keinen Sinn, jemandem etwas zu erklären! Schade um die vergebene zeit und Mühe!
Da ist eben der Unterschied zwischen einer Ausbildung und 2 Staatsexamen!
So, und jetzt geh ich mit meiner Frau ins Theater!
Viel Spaß noch bei eurer Diskussion!
Eine verlorene Uhr oder anderes ist auch herrenlos! Sonst hätte man es ja wohl kaum verloren! In dem es irgendwo liegt ist ein Gegenstand eben so herrenlos wie ein Geldschein. Also darf ich alles mitnehmen was ich finde?
Das ist doch Rechtsverdreherei was du da schreibst!
Gesetze sind Gesetze! Es steht dort schwarz auf weiß und was kapiere ich jetzt daran nicht?
Es geht hier einfach ums Prinzip dass es eine Straftat wäre. Man kann es natürlich so drehen und wenden bis es keine Straftat mehr ist - dafür sind Anwälte ja da!
Und ich habe niemals gesagt, dass ich hier Recht habe weil ich eine Rechtsanwaltsfachangestellte bin. Aber wie sagte doch mein Schullehrer damals "Eine Rechtsanwaltsfachangestellte weiß im Grunde genommen mehr als ein Anwalt"
Ob da was dran ist, lass ich mal dahin gestellt sein, ich berufe mich hier lediglich auf das Gesetz und da können wir beide nichts dran ändern, ob wir nun Götter sind oder Bettler!
Irgendwie passt der zweite Smiley da nicht da hab ich Dödel falsch getippt
15.12.2012 18:56
Zitat von nani26mz:
Zitat von nani26mz:
Zitat von Trrr09:
Zitat von Sternenzauber23:
...
Eine verlorene Uhr oder anderes ist auch herrenlos! Sonst hätte man es ja wohl kaum verloren! In dem es irgendwo liegt ist ein Gegenstand eben so herrenlos wie ein Geldschein. Also darf ich alles mitnehmen was ich finde?
Das ist doch Rechtsverdreherei was du da schreibst!
Gesetze sind Gesetze! Es steht dort schwarz auf weiß und was kapiere ich jetzt daran nicht?
Es geht hier einfach ums Prinzip dass es eine Straftat wäre. Man kann es natürlich so drehen und wenden bis es keine Straftat mehr ist - dafür sind Anwälte ja da!
Und ich habe niemals gesagt, dass ich hier Recht habe weil ich eine Rechtsanwaltsfachangestellte bin. Aber wie sagte doch mein Schullehrer damals "Eine Rechtsanwaltsfachangestellte weiß im Grunde genommen mehr als ein Anwalt"
Ob da was dran ist, lass ich mal dahin gestellt sein, ich berufe mich hier lediglich auf das Gesetz und da können wir beide nichts dran ändern, ob wir nun Götter sind oder Bettler!
Irgendwie passt der zweite Smiley da nicht da hab ich Dödel falsch getippt
Den meinte ich
15.12.2012 19:02
Wie man sich aufgeilen kann und alles zerreizen muss - peinlich.
Sternenzauber ist mit einem Mann verheiratet der Anwalt ist und es Euch versucht hat beizubringen was Sache ist.
Aber wenn man nich mal nen Antwalt glaub - isses peinlich.
Sternenzauber ist mit einem Mann verheiratet der Anwalt ist und es Euch versucht hat beizubringen was Sache ist.
Aber wenn man nich mal nen Antwalt glaub - isses peinlich.
15.12.2012 19:20
Zitat von Trrr09:
Zitat von Sternenzauber23:
Zitat von Trrr09:
Zitat von Sternenzauber23:
Es geht hier nicht um eine Meinung, es geht hier um eine Straftat! Es ist ein Unterschied, ob ich sogenanntes "herrenloses Geld" lose auf der Straße finde (das darf ich behalten) oder eine Brieftasche mit Adresse und Geld! Behalte ich das, oder nehme da Geld heraus ist es eine Straftat! Das hat nix mit Meinung zu tun! Ich darf auch nicht sagen z.b:" meine Meinung ist, das alle schwarzen, Juden Homosexuelle etc. Blöd sind und weggesprengt gehören!"
Das ist auch keine Meinung, sondern eine Straftat!bei sowas hört meinungsfreiheit auf!
Es ist auch so, dass wenn die Kinder eine Brieftasche finden und die Mutter sgt, je sollen sie nicht abgeben, ist auch das eine Beihilfe/Aufruf zur Straftat (auch wenn die Kinder strafunfähif sind, ist die Mutter dran)
Wenn du herrenlose 20Euro findest ist es auch eine Straftat es einfach zu behalten! Man muss es ins Fundbüro bringen.
Wenn wir hier schon von Gesetze sprechen, dann informiere dich auch richtig.
Vielen dank für deine belehrungen! Vielleicht solltest du dich besser informieren! Ich habe meinen Mann (Rechtsanwalt) und seinen besten Freund (Richter) gefragt!
Ich glaube, die können es besser beurteilen als du! Oder hast du auch Jura studiert?
Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte, aber mal davon ab, steht es im Gesetz!!!
Vielleicht kann dein Anwalt dich daraus schlagen, weil es eben ja auch überhaupt nicht nachweisbar ist, aber vom Gesetz her bist du dazu verpflichten gefundenes Geld ab einen Wert von über 10Euro ans Fundbüro zu geben!
Ist ja zum piepen ^^
Du als Diebin schlecht hin willst uns jetzt belehren ?
Du arbeitest in einem Bereich mit Gesetzen und bist aber in Gegenzug falsch und unehrlich wenn du ne Geldbörse findest?!
Ich freu mich ....^^
So bin wieder weg
15.12.2012 19:20
Zitat von Steffi_1990:
Wie man sich aufgeilen kann und alles zerreizen muss - peinlich.
Sternenzauber ist mit einem Mann verheiratet der Anwalt ist und es Euch versucht hat beizubringen was Sache ist.
Aber wenn man nich mal nen Antwalt glaub - isses peinlich.
Gehst du zum Lachen in den Keller? Das mit der Frau war logischerweise ein Witz und hättest du alles gelesen, wüsstest du, dass die Ausführungen eben nicht ganz richtig sind und der Paragraph genauso auf Bargeld anzuwenden ist. Muss ich jetzt extra noch Urteile raussuchen? Und glaub mir, Anwälte sind gewiss keine Wissensgötter! Ohne ihre Angestellten wüssten die Herrschaften nichtmal, was sie eigentlich abrechnen können, denn von Gebührenrecht haben die allermeisten schon mal gar keine Ahnung.
Ein Studium ist nicht der Beweis dafür, dass man sein Fach perfekt beherrscht und anwendet, nur mal so nebenbei.
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