Mütter- und Schwangerenforum

was würdet ihr tun? (geld gefunden)

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Trrr09
2987 Beiträge
15.12.2012 16:45
Zitat von Sternenzauber23:

Ich werde meinen Mann gleich dazu befragen!

Aber davon ab, da das Trrr die Gesetze ja sogar kennt, hat sie Grade selber den Beweis für ihre Straftat geliefert!


Das habe ich schon vor zig von Seiten! Aber du checkst es nicht...

Ich sagte ja wer mich anzeigen möchte kann gerne meine Daten haben aber nicht rot werden wenn die Polizei anfängt zu lachen, nur weil ich es tun würde

Da ich es noch nie getan habe, hab ich auch keine Straftat begangen
Trrr09
2987 Beiträge
15.12.2012 16:47
Zitat von nani26mz:

Zitat von Sternenzauber23:

Ich werde meinen Mann gleich dazu befragen!

Aber davon ab, da das Trrr die Gesetze ja sogar kennt, hat sie Grade selber den Beweis für ihre Straftat geliefert!


Ja, das stimmt, aber ich muss sie ausnahmsweise mal in Schutz nehmen, selbst hat sie das auch schon gesagt, also dass es eine Straftat ist, macht's aber trotzdem nicht besser.


Danke
15.12.2012 17:01
Zitat von nani26mz:

Wen es genauer interessiert, ab Paragraph 965 BGB www.gesetze-im-internet.de

Was die Betragshöhe angeht, hat Trrr recht


Paragraph 965 BGB gilt für Sachen jeglicher Art sowie für den berühmten Geldkoffer (Ein Klassiker in vielen Lehrbüchern).
Auf einzelne Geldscheine, und darum geht es ja wohl hier, ist 965 BGB nach herrschender Meinung in Literatur und inzwischen auch Rechtsprechung nicht anwendbar, vgl hierzu auch 965 Abs. 2 BGB ( bis zehn Euro sowieso straffrei, Selbst bei Sachen). Früher waren sich allerdings Literatur und Rechtsprechung bei diesem Thema uneins.
15.12.2012 17:04
Zitat von Sternenzauber23:

Zitat von nani26mz:

Wen es genauer interessiert, ab Paragraph 965 BGB www.gesetze-im-internet.de

Was die Betragshöhe angeht, hat Trrr recht


Paragraph 965 BGB gilt für Sachen jeglicher Art sowie für den berühmten Geldkoffer (Ein Klassiker in vielen Lehrbüchern).
Auf einzelne Geldscheine, und darum geht es ja wohl hier, ist 965 BGB nach herrschender Meinung in Literatur und inzwischen auch Rechtsprechung nicht anwendbar, vgl hierzu auch 965 Abs. 2 BGB ( bis zehn Euro sowieso straffrei, Selbst bei Sachen). Früher waren sich allerdings Literatur und Rechtsprechung bei diesem Thema uneins.



<- Das war mein Mann! der es immer schlimm findet wenn wir "Weiber" mit juristischen Halbwahrheiten um uns schmeißen!
nani26mz
5284 Beiträge
15.12.2012 17:19
Zitat von Sternenzauber23:

Zitat von Sternenzauber23:

Zitat von nani26mz:

Wen es genauer interessiert, ab Paragraph 965 BGB www.gesetze-im-internet.de

Was die Betragshöhe angeht, hat Trrr recht


Paragraph 965 BGB gilt für Sachen jeglicher Art sowie für den berühmten Geldkoffer (Ein Klassiker in vielen Lehrbüchern).
Auf einzelne Geldscheine, und darum geht es ja wohl hier, ist 965 BGB nach herrschender Meinung in Literatur und inzwischen auch Rechtsprechung nicht anwendbar, vgl hierzu auch 965 Abs. 2 BGB ( bis zehn Euro sowieso straffrei, Selbst bei Sachen). Früher waren sich allerdings Literatur und Rechtsprechung bei diesem Thema uneins.



<- Das war mein Mann! der es immer schlimm findet wenn wir "Weiber" mit juristischen Halbwahrheiten um uns schmeißen!


Na, aber das wurde doch gesagt, bis 10 Euro straffrei, ab 10 Euro ab ins Fundbüro damit. Eine direkte Handhabe hat man bei Unterschlagung natürlich nicht, es sei denn man erwischt jemand auf frischer Tat, auch da hat Trrr recht. Ändert allerdings nichts dran, dass ich es nicht gut finde, Geld einfach zu behalten, gerade in dem speziellen Fall, wenn man weiß, wem es gehört.

Ja, so ein Anwalt hat's nicht immer leicht, aber wir Rechtsanwaltsfachangestellten-Mädels mit den Anwälten auch nicht immer
Trrr09
2987 Beiträge
15.12.2012 17:20
Zitat von Sternenzauber23:

Zitat von nani26mz:

Wen es genauer interessiert, ab Paragraph 965 BGB www.gesetze-im-internet.de

Was die Betragshöhe angeht, hat Trrr recht


Paragraph 965 BGB gilt für Sachen jeglicher Art sowie für den berühmten Geldkoffer (Ein Klassiker in vielen Lehrbüchern).
Auf einzelne Geldscheine, und darum geht es ja wohl hier, ist 965 BGB nach herrschender Meinung in Literatur und inzwischen auch Rechtsprechung nicht anwendbar, vgl hierzu auch 965 Abs. 2 BGB ( bis zehn Euro sowieso straffrei, Selbst bei Sachen). Früher waren sich allerdings Literatur und Rechtsprechung bei diesem Thema uneins.



Und was soll uns das jetzt sagen?
Wieso ist der Paragraf auf einzelne Geldscheine nicht anwendbar?

15.12.2012 17:22
Zitat von nani26mz:

Zitat von Sternenzauber23:

Zitat von Sternenzauber23:

Zitat von nani26mz:

Wen es genauer interessiert, ab Paragraph 965 BGB www.gesetze-im-internet.de

Was die Betragshöhe angeht, hat Trrr recht


Paragraph 965 BGB gilt für Sachen jeglicher Art sowie für den berühmten Geldkoffer (Ein Klassiker in vielen Lehrbüchern).
Auf einzelne Geldscheine, und darum geht es ja wohl hier, ist 965 BGB nach herrschender Meinung in Literatur und inzwischen auch Rechtsprechung nicht anwendbar, vgl hierzu auch 965 Abs. 2 BGB ( bis zehn Euro sowieso straffrei, Selbst bei Sachen). Früher waren sich allerdings Literatur und Rechtsprechung bei diesem Thema uneins.



<- Das war mein Mann! der es immer schlimm findet wenn wir "Weiber" mit juristischen Halbwahrheiten um uns schmeißen!


Na, aber das wurde doch gesagt, bis 10 Euro straffrei, ab 10 Euro ab ins Fundbüro damit. Eine direkte Handhabe hat man bei Unterschlagung natürlich nicht, es sei denn man erwischt jemand auf frischer Tat, auch da hat Trrr recht. Ändert allerdings nichts dran, dass ich es nicht gut finde, Geld einfach zu behalten, gerade in dem speziellen Fall, wenn man weiß, wem es gehört.

Ja, so ein Anwalt hat's nicht immer leicht, aber wir Rechtsanwaltsfachangestellten-Mädels mit den Anwälten auch nicht immer


Also, in dem Paragraphen geht es um Sachen! Loses Geld zählt nicht als Sache!

Daher hat Trrr mit dem paragraphen in dem punkt unrecht!

Finde ich also einen 100€ Schein auf der Straße, darf ich den einstecken! Finde ich eine geldbörse mit 20€ oder ein Handy, muss ich es zum Fundbüro geben!
15.12.2012 17:23
Zitat von Trrr09:

Zitat von Sternenzauber23:

Zitat von nani26mz:

Wen es genauer interessiert, ab Paragraph 965 BGB www.gesetze-im-internet.de

Was die Betragshöhe angeht, hat Trrr recht


Paragraph 965 BGB gilt für Sachen jeglicher Art sowie für den berühmten Geldkoffer (Ein Klassiker in vielen Lehrbüchern).
Auf einzelne Geldscheine, und darum geht es ja wohl hier, ist 965 BGB nach herrschender Meinung in Literatur und inzwischen auch Rechtsprechung nicht anwendbar, vgl hierzu auch 965 Abs. 2 BGB ( bis zehn Euro sowieso straffrei, Selbst bei Sachen). Früher waren sich allerdings Literatur und Rechtsprechung bei diesem Thema uneins.



Und was soll uns das jetzt sagen?
Wieso ist der Paragraf auf einzelne Geldscheine nicht anwendbar?



Nochmal, nur für dich: loses Geld ist KEINE Sache im juristischen Sinne!

Ich könnte jetzt was ganz arrogantes sagen, aber ich klemme es mir!
Trrr09
2987 Beiträge
15.12.2012 17:32
Zitat von Sternenzauber23:

Zitat von nani26mz:

Zitat von Sternenzauber23:

Zitat von Sternenzauber23:

...


<- Das war mein Mann! der es immer schlimm findet wenn wir "Weiber" mit juristischen Halbwahrheiten um uns schmeißen!


Na, aber das wurde doch gesagt, bis 10 Euro straffrei, ab 10 Euro ab ins Fundbüro damit. Eine direkte Handhabe hat man bei Unterschlagung natürlich nicht, es sei denn man erwischt jemand auf frischer Tat, auch da hat Trrr recht. Ändert allerdings nichts dran, dass ich es nicht gut finde, Geld einfach zu behalten, gerade in dem speziellen Fall, wenn man weiß, wem es gehört.

Ja, so ein Anwalt hat's nicht immer leicht, aber wir Rechtsanwaltsfachangestellten-Mädels mit den Anwälten auch nicht immer


Also, in dem Paragraphen geht es um Sachen! Loses Geld zählt nicht als Sache!

Daher hat Trrr mit dem paragraphen in dem punkt unrecht!

Finde ich also einen 100€ Schein auf der Straße, darf ich den einstecken! Finde ich eine geldbörse mit 20€ oder ein Handy, muss ich es zum Fundbüro geben!


Nein, das darfst du nicht, liegen da 10Euro dann DARFST du das! Aber bei mehr als 10Euro darfst du das nicht!

Wenn ich jetzt hier einen Anwalt sitzen hätte und ich sage, bring mein Recht durch, würde er dafür eben so gute Worte finden.

Es steht so im Gesetz und da kann auch dein Mann nichts dran rütteln. Und das gilt auch für einzelne Geldscheine!

http://www.hertener-allgemeine.de/lokales/marl/dar fmandas/20-Euro-sind-ein-Fall-fuer-das-Fundbuero;a rt343194,813184
Trrr09
2987 Beiträge
15.12.2012 17:36
Zitat von Sternenzauber23:

Nochmal, nur für dich: loses Geld ist KEINE Sache im juristischen Sinne!

Ich könnte jetzt was ganz arrogantes sagen, aber ich klemme es mir!


Und hier nochmal für dich:

Zitat:
Darf ich das gefundene Geld behalten?

Nein, das dürfen Sie nicht. Alles, was mehr wert ist als zehn Euro, muss beim Fundbüro abgegeben werden . „Für das Finden von Geld gelten dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie beim Fund anderer Sachen, etwa eines Fahrrades oder eines Regenschirmes“ , so Stadtsprecher Rainer Kohl.
15.12.2012 17:41
So, hier noch mal vom Juristen:

Natürlich fällt ein Geldschein unter den Sachenbegriff der Paragraphen 90ff BGB. Wäre es nicht so, dann könnte es bei Geld letztlich keinen Diebstahl geben.
Hier geht es aber um die strafrechtliche Bewertung des Mitnehmens eines auf der Straße liegenden Geldscheines.
Dieser wird sehr viel schneller als herrenlose Sache behandelt, als ein persönlicher Gegenstand wie Geldbörse oder Handtasche.

Mit anderen Worten: wer einen Geldschein verliert und nicht mehr weiß wo dieser ist, hat keinen Besitz und letztlich auch kein Eigentum mehr an diesem Schein.

Mamma591211
1310 Beiträge
15.12.2012 17:42
Zitat von Trrr09:

Zitat von Gwen85:

Ich finde Ehrlichkeit sehr wichtig und wäre andersherum auch froh wenn ich etwas verlieren würde und man würde es mir zurückgeben. Sei es Geld, oder was anderes.

Mein Schwager hat mal auf einem Festival (ca. 3 Jahre her) ein Potmonaie gefunden und reingeschaut. Da waren 1500,-€ drin, die hat er sich eingesackt und das Portmonaie zur Fundstelle gebracht.
Von dem Geld hat er Urlaub gemacht.
*
*
*
Als er mir das nach seinem Urlaub erzählte, wir haben es weder mitbekommen noch hat er was gesagt an dem Festivaltag, habe ich ihn zusammengestaucht! So ein geldgeiler Dreckssack!


Na mal ehrlich, wer 1500Euro auf einem Festival mit sich trägt, hat sicherlich genug Kohle! Wenn es in einem Möbelgeschäft oder sonst wo verloren worden ist wo man sich was größeres hätte kaufen wollen, ist das was anderes...

Ich hätte es genauso gemacht wie dein Schwager


auf einem Festival kann man nie genug Geld haben, da sprech ich aus erfahrung
nani26mz
5284 Beiträge
15.12.2012 17:42
Zitat von Sternenzauber23:

Zitat von Trrr09:

Zitat von Sternenzauber23:

Zitat von nani26mz:

Wen es genauer interessiert, ab Paragraph 965 BGB www.gesetze-im-internet.de

Was die Betragshöhe angeht, hat Trrr recht


Paragraph 965 BGB gilt für Sachen jeglicher Art sowie für den berühmten Geldkoffer (Ein Klassiker in vielen Lehrbüchern).
Auf einzelne Geldscheine, und darum geht es ja wohl hier, ist 965 BGB nach herrschender Meinung in Literatur und inzwischen auch Rechtsprechung nicht anwendbar, vgl hierzu auch 965 Abs. 2 BGB ( bis zehn Euro sowieso straffrei, Selbst bei Sachen). Früher waren sich allerdings Literatur und Rechtsprechung bei diesem Thema uneins.



Und was soll uns das jetzt sagen?
Wieso ist der Paragraf auf einzelne Geldscheine nicht anwendbar?



Nochmal, nur für dich: loses Geld ist KEINE Sache im juristischen Sinne!

Ich könnte jetzt was ganz arrogantes sagen, aber ich klemme es mir!


Es gibt bereits Urteile, in denen es um Bargeld ging und der Paragraph 965 Anwendung gefunden hat.

Der Paragraph greift auch bei Bargeld.

"Der glückliche Finder ist jedoch oft unsicher, was mit gefundenen Geldscheinen zu tun ist. Für Beträge ab zehn Euro besteht nach Paragraph 965 BGB eine Anzeigepflicht. Der rechtlich sichere Weg führt dabei ins städtische Fundbüro oder zur Polizei. Gerade bei kleineren Geldfunden etwa in Geschäften, Cafés oder Kinos darf man notfalls auch einen zuständigen Mitarbeiter informieren und seine Kontaktdaten hinterlassen. Meldet sich der Eigentümer, ist immer ein Finderlohn fällig: Fünf Prozent bei Beträgen unter 500 Euro, drei Prozent bei höheren Summen. Hat der rechtmäßige Besitzer innerhalb von sechs Monaten keinen Anspruch erhoben, gehört das Geld dem Finder."
Trrr09
2987 Beiträge
15.12.2012 17:52
Zitat von Sternenzauber23:

So, hier noch mal vom Juristen:

Natürlich fällt ein Geldschein unter den Sachenbegriff der Paragraphen 90ff BGB. Wäre es nicht so, dann könnte es bei Geld letztlich keinen Diebstahl geben.
Hier geht es aber um die strafrechtliche Bewertung des Mitnehmens eines auf der Straße liegenden Geldscheines.
Dieser wird sehr viel schneller als herrenlose Sache behandelt, als ein persönlicher Gegenstand wie Geldbörse oder Handtasche.

Mit anderen Worten: wer einen Geldschein verliert und nicht mehr weiß wo dieser ist, hat keinen Besitz und letztlich auch kein Eigentum mehr an diesem Schein.


Es geht doch nicht darum wie etwas behandelt wird, sondern wie es tatsächlich ist.

Das man schwierig angezeigt werden kann, wenn man gefundenes Geld behält ist mir sehr wohl klar.

Das heißt für mich im Klartext, rein vom Gesetz her, darf man kein Geld im Wert von über 10Euro einfach einstecken, es wäre eine Straftat. Könnte man aber recht bedenkenlos tun, weil man dies wegen schwierig belangt werden kann.

Trrr09
2987 Beiträge
15.12.2012 17:53
Zitat von Mamma591211:

Zitat von Trrr09:

Zitat von Gwen85:

Ich finde Ehrlichkeit sehr wichtig und wäre andersherum auch froh wenn ich etwas verlieren würde und man würde es mir zurückgeben. Sei es Geld, oder was anderes.

Mein Schwager hat mal auf einem Festival (ca. 3 Jahre her) ein Potmonaie gefunden und reingeschaut. Da waren 1500,-€ drin, die hat er sich eingesackt und das Portmonaie zur Fundstelle gebracht.
Von dem Geld hat er Urlaub gemacht.
*
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*
Als er mir das nach seinem Urlaub erzählte, wir haben es weder mitbekommen noch hat er was gesagt an dem Festivaltag, habe ich ihn zusammengestaucht! So ein geldgeiler Dreckssack!


Na mal ehrlich, wer 1500Euro auf einem Festival mit sich trägt, hat sicherlich genug Kohle! Wenn es in einem Möbelgeschäft oder sonst wo verloren worden ist wo man sich was größeres hätte kaufen wollen, ist das was anderes...

Ich hätte es genauso gemacht wie dein Schwager


auf einem Festival kann man nie genug Geld haben, da sprech ich aus erfahrung


Ich spreche ebenfalls aus Erfahrung und habe so geringen Wert wie möglich mitgenommen, habe sogar meine SIM in ein altes Handy getan.
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