Mütter- und Schwangerenforum

Schikane vom Chef

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18.02.2024 15:53
Zitat von Anja_FFM:

Zitat von Anvil:

Bei Kündigung in der Probezeit muss der Arbeitgeber keinen Grund angeben, warum er dich kündigt.
Normalerweise wird in so einem Fall das Dienstverhältnis sofort beendet, wenn sie dich aber bis zum Ende der Probezeit behalten und du das Geld brauchst, wirst du das machen müssen, was sie von dir verlangen.

Vielleicht verstehe ich Dich falsch, aber in der Probezeit gibt es eine gesetzliche Kündigungsfrist. Soweit ich weiß, darf man nicht schlechter als diese gestellt werden. Und diese Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen. Man kann dann natürlich freigestellt werden mit Bezahlung, aber es ist doch keine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses von jetzt auf gleich ... oder bin ich da falsch gewickelt?!


Genau wie Du es schreibst kenne ich es auch. Innerhalb der Probezeit gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen. Wird während der Probezeit gekündigt, muss aber wohl nicht auf darauf geachtet werden , dass die Kündigung zum 15. oder zum Ende des Monats datiert wird. Stattdessen beginnt die Kündigungsfrist direkt ab Zustellung.
18.02.2024 15:55
Zitat von Maria123:

Zitat von Josa2014:

Wurde beim Vorstellungsgespräch nicht schon mitgeteilt was sie sich vorstellen bzw von Dir erwartet wird?
*
Und geht es darum das Du oft am Diensthandy oder Deinem Privathandy bist?


Es hieß zu oft am Handy. Wurde nicht weiter ausgeführt


Okay. Einen Grund muss Dein Arbeitgeber wohl während der Kündigung in der Probezeit nicht angeben.

Wichtig ist jetzt Dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden, da sonst eine Sperrfrist droht.

Alles Gute für Dich
nilou
14418 Beiträge
18.02.2024 16:11
Die Frage ist als was bist du eingestellt. Also was steht in deinem Arbeitsvertrag. Danach richtet sich, ob dein Arbeitgeber sagen kann du sollst putzen.

Grundsätzlich würde ich da nicht groß rummachen wenn du darauf angewiesen bist das du dein Geld bekommst. Also geh morgen regulär zur Arbeit. Wenn du nicht reinkommst oder aus anderen Gründen gehindert bist deine Arbeitsleistung zu erbringen dokumentieren das mit Fotos oder Zeugen.

Zur Kündigung: gegen eine Kündigung in der Probezeit kann man nichts machen. Melde dich einfach sofort bei der Arbeitsagentur. Und sei froh da weg zu kommen.

Ein Widerspruch gegen eine Kündigung bringt übrigens gar nichts. Gegen eine Kündigung kann man nur mittels einer Kündigungsschutzklage vorgehen die innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht zu erheben ist.

Marf
28912 Beiträge
18.02.2024 17:16
Für deinen Bereich ist aber putzen sehr wohl eine normale Tätigkeit.
Objektleitung schließt es nicht aus.
lilly555
11947 Beiträge
18.02.2024 22:38
Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Maria123:

Zitat von Zirkonia85:

Gegen die Kündigung in der Probezeit wirdtxud nichts machen können.

Du kannst natürlich morgen deine Arbeitskraft zur Verfügung stellen, oder steht n der Kündigung das du freigestellt bist? Das würde die Abnahme der Schlüssel erklären.

Ansonsten nicht schön, aber melde dich einfach krank.


Keine Freistellung, mir wurde per WhatsApp mitgeteilt das ich putzen soll.

Krankmeldung steht dann in Verbindung mit der Kündigung und bedeutet mein Chef behält den Lohn ein. Ich bin alleinerziehend und kann mir das nicht leisten.

Ich habe keine stellenbeschreibung bekommen.

Wenn ein Arzt dich krankschreibt, dann darf er nix einbehalten, er ist zur Lohnfortzahlung verpflichtet.
Doch darf er, wenn er erklärt das die Krankmeldung nur ist weil sie nicht arbeiten möchte. Gibt dazu seit einer Weile eine Gerichtsurteil
lilly555
11947 Beiträge
18.02.2024 22:40
Zitat von KullerBienchen:

Zitat von Maria123:

Zitat von Zirkonia85:

Gegen die Kündigung in der Probezeit wirdtxud nichts machen können.

Du kannst natürlich morgen deine Arbeitskraft zur Verfügung stellen, oder steht n der Kündigung das du freigestellt bist? Das würde die Abnahme der Schlüssel erklären.

Ansonsten nicht schön, aber melde dich einfach krank.


Keine Freistellung, mir wurde per WhatsApp mitgeteilt das ich putzen soll.

Krankmeldung steht dann in Verbindung mit der Kündigung und bedeutet mein Chef behält den Lohn ein. Ich bin alleinerziehend und kann mir das nicht leisten.

Ich habe keine stellenbeschreibung bekommen.


Wenn du krank geschrieben bist darf er kein Lohn einbehalten. Hast du noch Überstunden oder Urlaub?
Wichtig ist dich sofort beim Arbeitsamt melden.
Doch darf er, wenn er glaubhaft belegen kann das sie nur krank ist wegen der Kündigung.
Zirkonia85
2115 Beiträge
18.02.2024 22:57
Zitat von lilly555:

Zitat von KullerBienchen:

Zitat von Maria123:

Zitat von Zirkonia85:

Gegen die Kündigung in der Probezeit wirdtxud nichts machen können.

Du kannst natürlich morgen deine Arbeitskraft zur Verfügung stellen, oder steht n der Kündigung das du freigestellt bist? Das würde die Abnahme der Schlüssel erklären.

Ansonsten nicht schön, aber melde dich einfach krank.


Keine Freistellung, mir wurde per WhatsApp mitgeteilt das ich putzen soll.

Krankmeldung steht dann in Verbindung mit der Kündigung und bedeutet mein Chef behält den Lohn ein. Ich bin alleinerziehend und kann mir das nicht leisten.

Ich habe keine stellenbeschreibung bekommen.


Wenn du krank geschrieben bist darf er kein Lohn einbehalten. Hast du noch Überstunden oder Urlaub?
Wichtig ist dich sofort beim Arbeitsamt melden.
Doch darf er, wenn er glaubhaft belegen kann das sie nur krank ist wegen der Kündigung.

Wie will er das denn machen? Dazu müsste er erstmal einen Amtsarzt bestellen, das macht kein Mensch wegen 2 Wochen bis zur Kündigung.
Er würde ja die Diagnose eines Arztes in frage stellen.
Oder sie morgen einen halben Tag putzen und hat dann Durchfall und muss Arzt. Ich würde mir das nicht geben. Wie ein Schwerverbrecherin behandelt zu werden, einem wird alles abgenommen und dann soll man niedrigere Arbeiten verrichten.
Maria123
1072 Beiträge
18.02.2024 23:03
Das Ding ist, ich war in Anstellung als er mich anrief (war vor 2 Jahren schon mal bei der Firma) und mir einen durchaus gutes Jobangebot machte. Ich kündigte also meinen sicheren Job und fing dort an und habe 6
Wochen später die Kündigung. Ich sitze hier und heule weil ich dort absolut nicht hinwill. Mir wurde dann auch gesagt das die neue Objektleitung dann da sei… fühlt sich halt alles nach großer Intrige an
Yoshi2020
2652 Beiträge
18.02.2024 23:58
Zitat von Zirkonia85:

Zitat von lilly555:

Zitat von KullerBienchen:

Zitat von Maria123:

...


Wenn du krank geschrieben bist darf er kein Lohn einbehalten. Hast du noch Überstunden oder Urlaub?
Wichtig ist dich sofort beim Arbeitsamt melden.
Doch darf er, wenn er glaubhaft belegen kann das sie nur krank ist wegen der Kündigung.

Wie will er das denn machen? Dazu müsste er erstmal einen Amtsarzt bestellen, das macht kein Mensch wegen 2 Wochen bis zur Kündigung.
Er würde ja die Diagnose eines Arztes in frage stellen.
Oder sie morgen einen halben Tag putzen und hat dann Durchfall und muss Arzt. Ich würde mir das nicht geben. Wie ein Schwerverbrecherin behandelt zu werden, einem wird alles abgenommen und dann soll man niedrigere Arbeiten verrichten.


Wenn du wüsstest… ich wurde mal gekündigt ( wollte aber eh weg, war voll okay für mich) während ich krankgeschrieben war. Ich habe dann ein Schreiben bekommen vom Krankenkassendienst das die noch Firma möchte dass ich mich vorstelle, das meldet der Arbeitgeber an, wenn er geprüft haben möchte ob man wirklich krank ist, das ganze passiert aber eigentlich nicht mehr nach einer Kündigung. Die Ärztin dort war völlig geschockt davon, ja ich war wirklich krank, und sie hat nur mit dem Kopf geschüttelt und gemeint „hö das habe ich ja noch nie erlebt, sie wurden schon gekündigt und sollen trotzdem hier her? Diese Konstellation hatte ich noch nie- alles Verbrecher“

Also ja sowas gibts der Grund war natürlich dass man mir die zwei Wochen Kündigungsfrist nicht zahlen wollte.
lilly555
11947 Beiträge
19.02.2024 07:53
Zitat von Zirkonia85:

Zitat von lilly555:

Zitat von KullerBienchen:

Zitat von Maria123:

...


Wenn du krank geschrieben bist darf er kein Lohn einbehalten. Hast du noch Überstunden oder Urlaub?
Wichtig ist dich sofort beim Arbeitsamt melden.
Doch darf er, wenn er glaubhaft belegen kann das sie nur krank ist wegen der Kündigung.

Wie will er das denn machen? Dazu müsste er erstmal einen Amtsarzt bestellen, das macht kein Mensch wegen 2 Wochen bis zur Kündigung.
Er würde ja die Diagnose eines Arztes in frage stellen.
Oder sie morgen einen halben Tag putzen und hat dann Durchfall und muss Arzt. Ich würde mir das nicht geben. Wie ein Schwerverbrecherin behandelt zu werden, einem wird alles abgenommen und dann soll man niedrigere Arbeiten verrichten.

Zitat:
Gelingt es dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin, den Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern, ist es dann Sache des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin, konkrete Tatsachen darzulegen und zu beweisen, die den Schluss auf eine Erkrankung zulassen... Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat sie demnach nicht.

https://www.fr.de/ratgeber/karriere/kann-gehalt-ko sten-urteil-krankschreibung-nach-kuendigung-zr-924 27146.html
lilly555
11947 Beiträge
19.02.2024 07:55
Zitat von lilly555:

Zitat von Zirkonia85:

Zitat von lilly555:

Zitat von KullerBienchen:

...
Doch darf er, wenn er glaubhaft belegen kann das sie nur krank ist wegen der Kündigung.

Wie will er das denn machen? Dazu müsste er erstmal einen Amtsarzt bestellen, das macht kein Mensch wegen 2 Wochen bis zur Kündigung.
Er würde ja die Diagnose eines Arztes in frage stellen.
Oder sie morgen einen halben Tag putzen und hat dann Durchfall und muss Arzt. Ich würde mir das nicht geben. Wie ein Schwerverbrecherin behandelt zu werden, einem wird alles abgenommen und dann soll man niedrigere Arbeiten verrichten.
seit 2023 hat dieses Urteil viel verändert und ja es wurden oft nun Ärzte eingeschaltet die die Krankmeldung überprüfen sollen.

Zitat:
Gelingt es dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin, den Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern, ist es dann Sache des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin, konkrete Tatsachen darzulegen und zu beweisen, die den Schluss auf eine Erkrankung zulassen... Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat sie demnach nicht.

https://www.fr.de/ratgeber/karriere/kann-gehalt-ko sten-urteil-krankschreibung-nach-kuendigung-zr-924 27146.html


Das mit der TS echt mies umgangen wird, keine Frage aber krank melden wäre tatsächlich eine doofe Idee von ihr und unter Umständen kostet sie das Geld
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