Mütter- und Schwangerenforum

Pachtvertrag

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Marf
28576 Beiträge
02.04.2023 15:02
Zitat von einfachmalso:

Zitat von Marf:

Sicher,doch letztendlich entscheidet er.Weil es ihm gehört.


Ne er entscheidet gar nix....
Ich denk mal ich werde dan doch Notar hinzuziehen das es Hand und Fuß hat

Kannst du machen und natürlich auch bezahlen, wenn du ihn beauftragst.
Sarah2022
2913 Beiträge
02.04.2023 22:20
Vielleicht geht es hier gar nicht nur um die Pacht/Miete. Vielleicht will die TE zum Notar, weil sie zusätzlich auch noch das Vorverkaufsrecht haben möchte. Das mit dem Vorverkaufsrecht hat sie weiter oben geschrieben.

Und der Besitzer soll sich beim seriösen Notar sicher fühlen, unterschreibt alles was sich die TE so ausdenkt, er hat ja auch kein Mitspracherecht ("er entscheidet gar nix" steht oben) und seine Kinder / er selbst haben dann irgendwann das Nachsehen, wenn sie feststellen, dass das der Garten weg ist. Irgendwie so etwas in die Richtung ist meine Befürchtung.
Sarah2022
2913 Beiträge
02.04.2023 22:31
Zitat von einfachmalso:

Zitat von Sarah2022:

Wenn du im Garten etwas ernten möchtest, das du mit nach Hause nimmst und das du rein theoretisch verkaufen könntest, brauchst du einen Pachtvertrag. Also z. B. das Obst von den Bäumen, Beeren von den Sträuchern, Gemüse oder auch einen kleinen Blumenstrauß. Ebenso eigentlich strenggenommen auch Gras, Löwenzahn etc. für deine Haustiere.
Dabei ist es egal, ob du das tatsächlich verkaufst oder nur deine Familie damit ernährst.

Wenn du nur im Garten "sitzt" und nie etwas mit nach Hause nimmst, dann brauchst du theoretisch einen Mitvertrag. Es ist aber extrem ungewöhnlich für einen Garten, der nicht direkt am Wohnhaus ist, einen Mietvertrag zu machen. Ich rate von einem Mietvertrag ab, denn es bringt dir keine Vorteile.


Ach eigentlich soll der Garten einfach nur bewirtschaftet werden das er nicht verkommt und zusammen fällt..
Bewirtschaften heißt doch eigentlich, dass du etwas anbaust und dann mit nach Hause nimmst. Also wäre aufgrund deiner Wortwahl ein Pachtvertrag das richtige.

Bewirtschaften heißt nicht, dass man sich dort nur in die Sonne legt oder im Pool schwimmt.
Tanzbär
13540 Beiträge
03.04.2023 02:24
Zitat von einfachmalso:

Zitat von Marf:

Du wirst den Garten so übernehmen wie es der Besitzer verlangt,oder halt nicht.
1Anruf und du weißt alles.Er als Anbieter wird dann sicher den Vertrag bereithalten zur Unterschrift.


Ne wird er nicht ... muss da schon mit denken.

Möchten halt auch gern die Klausel fürs Vorkaifsrecht drin haben...
Wird schon irgendwie werden

Ich möchte Ihn gern nutzen ohne mir Gedanken zu machen darf ich das jetzt

Die ist in einem normalen Mietvertrag - sprich ohne Notar - nicht gültig.
nilou
14322 Beiträge
03.04.2023 17:45
Zitat von Tanzbär:

Zitat von einfachmalso:

Zitat von Marf:

Du wirst den Garten so übernehmen wie es der Besitzer verlangt,oder halt nicht.
1Anruf und du weißt alles.Er als Anbieter wird dann sicher den Vertrag bereithalten zur Unterschrift.


Ne wird er nicht ... muss da schon mit denken.

Möchten halt auch gern die Klausel fürs Vorkaifsrecht drin haben...
Wird schon irgendwie werden

Ich möchte Ihn gern nutzen ohne mir Gedanken zu machen darf ich das jetzt

Die ist in einem normalen Mietvertrag - sprich ohne Notar - nicht gültig.


Ein Vorkaufsrecht muss ins Grundbuch eingetragen werden. Deshalb der Notar. Die Gebühren richten sich glaube ich nach dem Wert des Grundstückes. Wenn der aktuell nicht bekannt ist muss der evt. Noch ermittelt werden. Also alles auf jeden Fall nicht so einfach mit einem selbstgezimmerten Vertrag gemacht.
Marf
28576 Beiträge
03.04.2023 17:58
Vorkaufsrecht bedeutet doch nur ,dass man quasi Anrecht darauf hat als 1. den Grund kaufen zu können...wenn der Verkäufer da einen Betrag nennt den ich nicht zahlen kann o.will ist es eh hinfällig. Und es reicht eine bezeugbare Aussage zwischen Besitzer und zukünftigen Käufer.
So hab ich es im Kopf.
Jedenfalls viel Gedöns für einen Garten ,der sowieso bald wieder aus Zeitmangel abgestoßen wird.
Tanzbär
13540 Beiträge
04.04.2023 03:09
Zitat von nilou:

Zitat von Tanzbär:

Zitat von einfachmalso:

Zitat von Marf:

Du wirst den Garten so übernehmen wie es der Besitzer verlangt,oder halt nicht.
1Anruf und du weißt alles.Er als Anbieter wird dann sicher den Vertrag bereithalten zur Unterschrift.


Ne wird er nicht ... muss da schon mit denken.

Möchten halt auch gern die Klausel fürs Vorkaifsrecht drin haben...
Wird schon irgendwie werden

Ich möchte Ihn gern nutzen ohne mir Gedanken zu machen darf ich das jetzt

Die ist in einem normalen Mietvertrag - sprich ohne Notar - nicht gültig.


Ein Vorkaufsrecht muss ins Grundbuch eingetragen werden. Deshalb der Notar. Die Gebühren richten sich glaube ich nach dem Wert des Grundstückes. Wenn der aktuell nicht bekannt ist muss der evt. Noch ermittelt werden. Also alles auf jeden Fall nicht so einfach mit einem selbstgezimmerten Vertrag gemacht.

Man kann einen Mietvertrag mit so einer Klausel ausstatten, auch ohne Grundbuch, und der ist gültig, insofern dieser Vertrag notariell beglaubigt ist.

Möchte man ein Vorkaufsrecht ohne Mietvertrag haben, dann muss man das im Grundbuch eintragen lassen. Da natürlich auch mit Notar.
Tanzbär
13540 Beiträge
04.04.2023 03:12
Zitat von Marf:

Vorkaufsrecht bedeutet doch nur ,dass man quasi Anrecht darauf hat als 1. den Grund kaufen zu können...wenn der Verkäufer da einen Betrag nennt den ich nicht zahlen kann o.will ist es eh hinfällig. Und es reicht eine bezeugbare Aussage zwischen Besitzer und zukünftigen Käufer .
So hab ich es im Kopf.
Jedenfalls viel Gedöns für einen Garten ,der sowieso bald wieder aus Zeitmangel abgestoßen wird.

Insofern der zukünftige Käufer dann auch wirklich zu diesem Betrag kauft, ja. Er darf dann aber nicht zu einem niedrigeren Betrag kaufen oder wieder abspringen, sonst tritt das Vorkaufsrecht wieder in Kraft.
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