Kind zieht zum Papa
05.10.2023 11:51
Ich danke euch allen für eure Antworten!!!
Sie haben mir sehr geholfen, um dem Umzug zu zustimmen. Mir bricht es zwar das Herz, aber es geht natürlich in erster Linie darum, dass es dem Kind gut dabei geht.
Und ich denke, dass man als Erwachsener einfach besser mit so einer Situation umgehen kann, als ein Kind.
Er ist ja auch nicht aus der Welt und wohnt nur 20km von uns entfernt.
Gestern sagte der Vater, dass er keinen Unterhalt für ihn möchte… dann werde ich einfach monatlich einen Teil auf das Sparbuch einzahlen
so hat er dann auch später mehr davon
Sie haben mir sehr geholfen, um dem Umzug zu zustimmen. Mir bricht es zwar das Herz, aber es geht natürlich in erster Linie darum, dass es dem Kind gut dabei geht.
Und ich denke, dass man als Erwachsener einfach besser mit so einer Situation umgehen kann, als ein Kind.
Er ist ja auch nicht aus der Welt und wohnt nur 20km von uns entfernt.
Gestern sagte der Vater, dass er keinen Unterhalt für ihn möchte… dann werde ich einfach monatlich einen Teil auf das Sparbuch einzahlen


05.10.2023 12:59
Zitat von Anonym 1 (210602):
Gestern sagte der Vater, dass er keinen Unterhalt für ihn möchte… dann werde ich einfach monatlich einen Teil auf das Sparbuch einzahlenso hat er dann auch später mehr davon
![]()
Der Verzicht auf Kindesunterhalt ist gesetzlich nicht möglich (selbst wenn du es schriftlich hättest).
Ich würde an deiner Stelle den Kindesunterhalt (in voller Höhe) genau so deklariert auf das Sparbuch überweisen oder direkt an den Vater und der spart es dann für euer Kind.
05.10.2023 13:27
Zitat von HollyH:
Zitat von Anonym 1 (210602):
Gestern sagte der Vater, dass er keinen Unterhalt für ihn möchte… dann werde ich einfach monatlich einen Teil auf das Sparbuch einzahlenso hat er dann auch später mehr davon
![]()
Der Verzicht auf Kindesunterhalt ist gesetzlich nicht möglich (selbst wenn du es schriftlich hättest).
Ich würde an deiner Stelle den Kindesunterhalt (in voller Höhe) genau so deklariert auf das Sparbuch überweisen oder direkt an den Vater und der spart es dann für euer Kind.
Wenn das Kind auszieht, habe ich ca 900€ Einkommen im Monat… daher würde es ohnehin wegfallen und mir wäre es nicht möglich den vollen Unterhalt zu zahlen.
Bei meinem Ex und mir gab es nie irgendwelche Streitigkeiten, da wir erwachsen genug sind um alles außergerichtlich zu klären…
Und wenn ich etwas auf das Sparbuch einzahle, würde ich es selbstverständlich als Unterhalt deklarieren.
05.10.2023 13:58
Zitat von HollyH:
Zitat von Anonym 1 (210602):
Gestern sagte der Vater, dass er keinen Unterhalt für ihn möchte… dann werde ich einfach monatlich einen Teil auf das Sparbuch einzahlenso hat er dann auch später mehr davon
![]()
Der Verzicht auf Kindesunterhalt ist gesetzlich nicht möglich (selbst wenn du es schriftlich hättest).
Ich würde an deiner Stelle den Kindesunterhalt (in voller Höhe) genau so deklariert auf das Sparbuch überweisen oder direkt an den Vater und der spart es dann für euer Kind.
Der Vater meines Sohnes hat auch drauf verzichtet.
Warum sollte das nicht möglich sein?
05.10.2023 14:46
Zitat von DieW:
Zitat von HollyH:
Zitat von Anonym 1 (210602):
Gestern sagte der Vater, dass er keinen Unterhalt für ihn möchte… dann werde ich einfach monatlich einen Teil auf das Sparbuch einzahlenso hat er dann auch später mehr davon
![]()
Der Verzicht auf Kindesunterhalt ist gesetzlich nicht möglich (selbst wenn du es schriftlich hättest).
Ich würde an deiner Stelle den Kindesunterhalt (in voller Höhe) genau so deklariert auf das Sparbuch überweisen oder direkt an den Vater und der spart es dann für euer Kind.
Der Vater meines Sohnes hat auch drauf verzichtet.
Warum sollte das nicht möglich sein?
Weil der Unterhalt dem Kind zusteht, nicht dem Elternteil. Deshalb darf dieser auch nicht im Namen des Kindes drauf verzichten. Es gehört zur Fürsorgepflicht die finanziellen Interessen des Kindes zu vertreten.
05.10.2023 14:57
Zitat von Chrysopelea:
Zitat von DieW:
Zitat von HollyH:
Zitat von Anonym 1 (210602):
Gestern sagte der Vater, dass er keinen Unterhalt für ihn möchte… dann werde ich einfach monatlich einen Teil auf das Sparbuch einzahlenso hat er dann auch später mehr davon
![]()
Der Verzicht auf Kindesunterhalt ist gesetzlich nicht möglich (selbst wenn du es schriftlich hättest).
Ich würde an deiner Stelle den Kindesunterhalt (in voller Höhe) genau so deklariert auf das Sparbuch überweisen oder direkt an den Vater und der spart es dann für euer Kind.
Der Vater meines Sohnes hat auch drauf verzichtet.
Warum sollte das nicht möglich sein?
Weil der Unterhalt dem Kind zusteht, nicht dem Elternteil. Deshalb darf dieser auch nicht im Namen des Kindes drauf verzichten. Es gehört zur Fürsorgepflicht die finanziellen Interessen des Kindes zu vertreten.
Kann nur zustimmen. Steht im §1614 BGB

05.10.2023 15:02
Meine große Tochter wohnt seit 1 Jahr bei ihrem Papa, ja die Entscheidung viel mir sehr schwer und es fällt mir noch immer sehr schwer sie nicht jeden Tag bei uns zu haben. Doch es war ihr Wunsch und wir haben auch mit ihr darüber gesprochen. Ihr geht es gut
und das ist für mich die Hauptsache. Ja ich durfte mir auch anhören, wie ich mein Kind nur zum Vater geben kann, was für eine Mutter ich doch wäre. So etwas geht nicht spurlos an einem vorbei, doch ich stehe darüber.
So wie ich es gelesen habe, hast Du Dich nun dafür entschieden das Dein Sohn zum Papa zieht. Wie bereits geschrieben kann auf den Kindesunterhalt nicht verzichtet werden

So wie ich es gelesen habe, hast Du Dich nun dafür entschieden das Dein Sohn zum Papa zieht. Wie bereits geschrieben kann auf den Kindesunterhalt nicht verzichtet werden

05.10.2023 15:26
Zitat von Chrysopelea:
Zitat von DieW:
Zitat von HollyH:
Zitat von Anonym 1 (210602):
Gestern sagte der Vater, dass er keinen Unterhalt für ihn möchte… dann werde ich einfach monatlich einen Teil auf das Sparbuch einzahlenso hat er dann auch später mehr davon
![]()
Der Verzicht auf Kindesunterhalt ist gesetzlich nicht möglich (selbst wenn du es schriftlich hättest).
Ich würde an deiner Stelle den Kindesunterhalt (in voller Höhe) genau so deklariert auf das Sparbuch überweisen oder direkt an den Vater und der spart es dann für euer Kind.
Der Vater meines Sohnes hat auch drauf verzichtet.
Warum sollte das nicht möglich sein?
Weil der Unterhalt dem Kind zusteht, nicht dem Elternteil. Deshalb darf dieser auch nicht im Namen des Kindes drauf verzichten. Es gehört zur Fürsorgepflicht die finanziellen Interessen des Kindes zu vertreten.
Aha.
Finde ich eine sehr merkwürdige Regelung,wenn ein Elternteil freiwillig sagt,dass es alleine aufkommen kann und will.
Denn letztlich fließt der Unterhalt ja in der Regel in die gemeinsamen Lebenskosten und wird nicht extra fürs Kind angelegt.
Also sicher bei einigen Menschen schon.Die meisten brauchen es aber eben für die laufenden Kosten.
Naja-wo kein Kläger,da kein Richter.
05.10.2023 18:15
Zitat von DieW:Und was ist, wenn das Kind mit 16 Jahren dann plötzlich zum Kläger wird, weil es beispielsweise 60 000 Euro (12x jährlich ungefähr 5000 Euro, monatlich 400 Euro, alles nur ein Beispiel) gerade gut gebrauchen kann?
Zitat von Chrysopelea:
Zitat von DieW:
Zitat von HollyH:
...
Der Vater meines Sohnes hat auch drauf verzichtet.
Warum sollte das nicht möglich sein?
Weil der Unterhalt dem Kind zusteht, nicht dem Elternteil. Deshalb darf dieser auch nicht im Namen des Kindes drauf verzichten. Es gehört zur Fürsorgepflicht die finanziellen Interessen des Kindes zu vertreten.
Aha.
Finde ich eine sehr merkwürdige Regelung,wenn ein Elternteil freiwillig sagt,dass es alleine aufkommen kann und will.
Denn letztlich fließt der Unterhalt ja in der Regel in die gemeinsamen Lebenskosten und wird nicht extra fürs Kind angelegt.
Also sicher bei einigen Menschen schon.Die meisten brauchen es aber eben für die laufenden Kosten.
Naja-wo kein Kläger,da kein Richter.

Dann ist es mit dieser Forderung komplett im Recht. Das Kind hat auf jeden Fall Anspruch auf das Geld vom Unterhalt. Ich weiß aber nicht, für wie lange rückwirkend.
Also ich würde das Geld für den Unterhalt auf jeden Fall auf ein extra Konto für das Kind einzahlen. Bei jeder Überweisung das Wort "Unterhalt" im Betreff dazufügen. Damit ist man immer auf der sicheren Seite.
05.10.2023 18:57
Zitat von Sarah2022:
Zitat von DieW:Und was ist, wenn das Kind mit 16 Jahren dann plötzlich zum Kläger wird, weil es beispielsweise 60 000 Euro (12x jährlich ungefähr 5000 Euro, monatlich 400 Euro, alles nur ein Beispiel) gerade gut gebrauchen kann?
Zitat von Chrysopelea:
Zitat von DieW:
...
Weil der Unterhalt dem Kind zusteht, nicht dem Elternteil. Deshalb darf dieser auch nicht im Namen des Kindes drauf verzichten. Es gehört zur Fürsorgepflicht die finanziellen Interessen des Kindes zu vertreten.
Aha.
Finde ich eine sehr merkwürdige Regelung,wenn ein Elternteil freiwillig sagt,dass es alleine aufkommen kann und will.
Denn letztlich fließt der Unterhalt ja in der Regel in die gemeinsamen Lebenskosten und wird nicht extra fürs Kind angelegt.
Also sicher bei einigen Menschen schon.Die meisten brauchen es aber eben für die laufenden Kosten.
Naja-wo kein Kläger,da kein Richter.
![]()
Dann ist es mit dieser Forderung komplett im Recht. Das Kind hat auf jeden Fall Anspruch auf das Geld vom Unterhalt. Ich weiß aber nicht, für wie lange rückwirkend.
Also ich würde das Geld für den Unterhalt auf jeden Fall auf ein extra Konto für das Kind einzahlen. Bei jeder Überweisung das Wort "Unterhalt" im Betreff dazufügen. Damit ist man immer auf der sicheren Seite.
Ja das verstehe ich,wenn der Unterhalt als Sparguthaben angelegt werden MÜSSTE.
Aber es ist doch meist so,dass der Unterhalt eben für Essen,Trinken,Hobbies ,Klassenfahrten etc.genutzt wird.
Da gibt es das Geld einfach nicht als Summe X irgendwann.Man führt ja kein Buch über die Ausgaben des Kindes?!
Verstehst meinen Gedankengang?
Eigentlich könnte der Vater der Mutter ,oder umgekehrt ja auch monatlich zurückgeben?!
Dann gäbe es eine monatliche Überweisung,aber ohne Risiken.
06.10.2023 11:01
Zitat von DieW:
Zitat von Sarah2022:
Zitat von DieW:Und was ist, wenn das Kind mit 16 Jahren dann plötzlich zum Kläger wird, weil es beispielsweise 60 000 Euro (12x jährlich ungefähr 5000 Euro, monatlich 400 Euro, alles nur ein Beispiel) gerade gut gebrauchen kann?
Zitat von Chrysopelea:
...
Aha.
Finde ich eine sehr merkwürdige Regelung,wenn ein Elternteil freiwillig sagt,dass es alleine aufkommen kann und will.
Denn letztlich fließt der Unterhalt ja in der Regel in die gemeinsamen Lebenskosten und wird nicht extra fürs Kind angelegt.
Also sicher bei einigen Menschen schon.Die meisten brauchen es aber eben für die laufenden Kosten.
Naja-wo kein Kläger,da kein Richter.
![]()
Dann ist es mit dieser Forderung komplett im Recht. Das Kind hat auf jeden Fall Anspruch auf das Geld vom Unterhalt. Ich weiß aber nicht, für wie lange rückwirkend.
Also ich würde das Geld für den Unterhalt auf jeden Fall auf ein extra Konto für das Kind einzahlen. Bei jeder Überweisung das Wort "Unterhalt" im Betreff dazufügen. Damit ist man immer auf der sicheren Seite.
Ja das verstehe ich,wenn der Unterhalt als Sparguthaben angelegt werden MÜSSTE.
Aber es ist doch meist so,dass der Unterhalt eben für Essen,Trinken,Hobbies ,Klassenfahrten etc.genutzt wird.
Da gibt es das Geld einfach nicht als Summe X irgendwann.Man führt ja kein Buch über die Ausgaben des Kindes?!
Verstehst meinen Gedankengang?
Eigentlich könnte der Vater der Mutter ,oder umgekehrt ja auch monatlich zurückgeben?!
Dann gäbe es eine monatliche Überweisung,aber ohne Risiken.
Ich versteh deinen Punkt absolut, nur die rechtliche Seite ist eben eine andere. Und natürlich, wenn das Kind den Unterhalt später nicht fordert, gibt es auch kein Problem.
- Dieses Thema wurde 4 mal gemerkt