Mütter- und Schwangerenforum

Einsatzbereiche und Arbeit des Jugendamtes

Gehe zu Seite:
Britta
25259 Beiträge
30.05.2016 15:45
Zitat von Gurke88:

so nun bissel ausführlicher.
die ex von meinen freunden hat 1/2 sorgerecht und andere seite hat das jugendamt und sie hat gerade einen familienhilfe an der seite.

wir möchten gerne das sorgerecht beantragen haben uns aber noch nicht getraut , weil wir nicht wissen welchen weg der schnellste ist .
( er war so blauäugig und hat seine ex geglaubt das er ja kein sorgerecht brauch weil er sie ja beide nie verlieren wird)

nun haben wir vaterschaftstest machen lassen , weil sie ihn den kleinen nicht mehr sehen lassen hat. Es ist sein Sohn.
nun hat er seit 3 monaten jede woche paar stunden umgang.
problem ist nur das sie anfängt ausreden zu finden um den kleinen nicht raus zugeben oder uns steine in den weg legt.

ist es einfach das aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen für den kleinen? ich denke mal sie wird nicht OHNE grund eine familienhilfe haben. und ich könnte paar dinge aufzähen die nicht so gut in meinen augen fürs kind sind.
(zbsp. hat er mit 3 jahren ganzen zähne schwarz die jetzt dank einsetzen der Familienhilfe endlich alle entfernt werden . er darf nicht beim kinderschminken geschminkt werden, er darf nicht auf eine hüpfburg, er darf einfach nicht kind sein. sie hat eine schimmel küche, vn seinen zimmer wollen wir erst garnicht reden ....)

was könnten wir bloss machen? jemand eine idee?

Aus eigener Erfahrung, es wird nicht keift, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Nur weil sie eine Familienhilfe hat, spricht das nicht gern sie, sondern für sie. Sie holt sich Hilfe, bzw lässt Hilfe zu.
Das halbe Sorgerecht hingegen sollte nicht das Problem sein da ihr ja nachweisen könnt, das er sich kümmern will und auch kümmert. Hört sich jetzt kacke an, aber wenn ihr seht, das er zum Arzt muss, dann geht lieber ihr, bevor es keiner tut. Ich weiß, es ist kacke, aber was anderes wird euch nicht übrig bleiben. Hofft drauf, das euch sowas positiv ausgelegt wird
30.05.2016 18:19
Zitat von Britta:

Zitat von LostMyName:

Zitat von Britta:

Zitat von LostMyName:

Da der ASD im Rahmen einer sozialpädaogischen Familienhilfe drin ist und die Amtsvormundschaften/Pflegschaften des Jugendamtes - so wie Du sagst - Teile des Sorgerechtes im Rahmen einer Ergänzungspflegschaft vom Familiengericht übertragen bekommen haben, wird sich der ASD bewusst sein, wie es bei der Exfreundin Deines Freundes läuft. Darum besteht da wahrscheinlich kein Bedarf diese Situation erneut zu melden. Es sei denn, Du hast neue Erkenntnisse von denen Du weißt, dass sie dem ASD noch nicht zur Verfügung stehen.

Was das Sorgerecht betrifft: Nur das Familiengericht kann Angelegenheiten zum Sorgerecht beschließen. Darum müsstet Ihr Euch auch an das Familiengericht wenden und dort einen Antrag stellen. Inwiefern ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg haben kann, kann ich Dir nicht sagen, denn dafür kenne ich Eure ganze Situation nicht gut genug.

Als kleiner Hinweis: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nur ein Teil des Sorgerechtes. Hat man das vollständige Sorgerecht, so hat man automatisch auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Allerdings ist dieser Teil der Personensorge auch einer der am häufigsten behandelten Teile.

Warum möchtet Ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind Deines Freundes ausüben und was möchtet Ihr damit tun?

Darf ich fragen woher dein Fachwissen stammt?

Na klar darfst Du!
Mein Fachwissen stammt aus einem Studium und aus meinem täglichen Einsatzbereich.

Mone, warum sagst du nicht einfach, das du es bist?

Hattest Du irgendwo danach gefragt? Hab ich gar nicht gesehen, sorry!
Britta
25259 Beiträge
30.05.2016 19:12
Zitat von LostMyName:

Zitat von Britta:

Zitat von LostMyName:

Zitat von Britta:

...

Na klar darfst Du!
Mein Fachwissen stammt aus einem Studium und aus meinem täglichen Einsatzbereich.

Mone, warum sagst du nicht einfach, das du es bist?

Hattest Du irgendwo danach gefragt? Hab ich gar nicht gesehen, sorry!

nö aber ich wusste es schon vorher
30.05.2016 20:06
Zitat von Britta:

Zitat von LostMyName:

Zitat von Britta:

Zitat von LostMyName:

...

Mone, warum sagst du nicht einfach, das du es bist?

Hattest Du irgendwo danach gefragt? Hab ich gar nicht gesehen, sorry!

nö aber ich wusste es schon vorher

Ahso, ok!
04.06.2016 22:06
Was tun wenn ex frau kind nicht raus gibt.tritz Umgangsregelung. ?

Haben de n vorfall nun an den anwalt .jugendamt berater und die Familien hilfe geleitet.

Wissen uns trotzdem gerade nicht zu Helfen
05.06.2016 00:07
Zitat von Gurke88:

Was tun wenn ex frau kind nicht raus gibt.tritz Umgangsregelung. ?

Haben de n vorfall nun an den anwalt .jugendamt berater und die Familien hilfe geleitet.

Wissen uns trotzdem gerade nicht zu Helfen

Blöde Situation, aber dann habt Ihr doch jetzt genau das getan, was Ihr tun könnt...
06.06.2016 06:51
Wir wollen gegen vorgehen. Aber ob das ganze kämpfen hilft . Mein freund ist jetzt schon fix und fertig wobei der kampf noch garnicht angefangen hat .
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 33 mal gemerkt