Einsatzbereiche und Arbeit des Jugendamtes
01.12.2014 17:37
ich hab schon das alleinige sorgerecht für meinen sohn und komme damit bestens zu recht. natürlich hätte ich mir gewünscht, dass es diesmal anders läuft und wäre auch immer noch bereit, es zu teilen... das gemeinsame sorgerecht hatten wir noch nicht beantragt. es ist also noch nicht fest. was die lebensversicherung angeht, so wurde mir allerdings mitgeteilt, dass ich seine unterschrift brauche oder eine alleinerziehenden berechtigung. von meinem sohn kenne ich das gar nicht. deswegen war ich auch irritiert.
ich bin unsicher im moment. will ich doch das beste für uns drei und keinen streit. mir ist auch bewusst, dass er es beantragen kann.. jetzt war meine überlegung, ob ich es wirklich erstmal so stehen lasse und wenn er möchte, er es einfach beantragen soll. dann warte ich jetzt noch eine weile ab und spreche bei gelegenheit noch einmal ausführlich mit ihm darüber.
ich musste das vllt auch einfach einmal los werden. es zerrt etwas an meinen nerven momentan.
danke dir für deine antwort
ich bin unsicher im moment. will ich doch das beste für uns drei und keinen streit. mir ist auch bewusst, dass er es beantragen kann.. jetzt war meine überlegung, ob ich es wirklich erstmal so stehen lasse und wenn er möchte, er es einfach beantragen soll. dann warte ich jetzt noch eine weile ab und spreche bei gelegenheit noch einmal ausführlich mit ihm darüber.
ich musste das vllt auch einfach einmal los werden. es zerrt etwas an meinen nerven momentan.
danke dir für deine antwort
01.12.2014 17:59
Zitat von demianda:
ich hab schon das alleinige sorgerecht für meinen sohn und komme damit bestens zu recht. natürlich hätte ich mir gewünscht, dass es diesmal anders läuft und wäre auch immer noch bereit, es zu teilen... das gemeinsame sorgerecht hatten wir noch nicht beantragt. es ist also noch nicht fest. was die lebensversicherung angeht, so wurde mir allerdings mitgeteilt, dass ich seine unterschrift brauche oder eine alleinerziehenden berechtigung. von meinem sohn kenne ich das gar nicht. deswegen war ich auch irritiert.
ich bin unsicher im moment. will ich doch das beste für uns drei und keinen streit. mir ist auch bewusst, dass er es beantragen kann.. jetzt war meine überlegung, ob ich es wirklich erstmal so stehen lasse und wenn er möchte, er es einfach beantragen soll. dann warte ich jetzt noch eine weile ab und spreche bei gelegenheit noch einmal ausführlich mit ihm darüber.
ich musste das vllt auch einfach einmal los werden. es zerrt etwas an meinen nerven momentan.
danke dir für deine antwort
Eine solche Entscheidung ist nie leicht und ich kann verstehen, dass es Dir Kopfzerbrechen bereitet, sie treffen zu müssen.
Mit dem Kindesvater zu sprechen ist sicherlich nie falsch. Er wird Dir schon sagen, was er möchte und was nicht. Ehrlich solltest Du allerdings schon sein. Und das Wohl Deiner Tochter sollte stets Grund für jede Deiner Entscheidungen, die direkt mit ihr im Zusammenhang stehen, sein.
Das was die Versicherung da von Dir haben wollte, nennt sich übrigens "Negativbescheinigung". Du bekommst sie vom Jugendamt, wenn Du dort anfragst. Diese Bescheinigung belegt, dass Du alleinig sorgeberechtigt bist. Ab und zu benötigt man eine solche Bescheinigung. Versicherungen und Banken sind nur ein Beispiel.
Liebe Grüße,
Simone
17.12.2014 22:09
ich wollte dir gerade nochmal mitteilen, dass lailas papa von sich aus zu mir meinte, dass ich das alleinige sorgerecht erst einmal behalten soll. es stand wohl ein missverständnis zwischen uns, aber wir konnten es klären
danke nochmal für deine beiträge. es hat zumindest gut getan, darüber zu sprechen
danke nochmal für deine beiträge. es hat zumindest gut getan, darüber zu sprechen
17.12.2014 22:17
Da mir in meinem Thread empfohlen wurde, hier mal zu fragen, kopiere ich einfach mal meinen Text
Hallo ihr Lieben.
Dies ist ein Thema, welches mir sehr am Herzen liegt. Da ich sehr aufgeregt bin und auch etwas Angst habe, wollte ich hier einfach schonmal nach Ratschlägen und Tipps fragen.
Mein Bruder und seine (Ex) Freundin haben einen gemeinsamen Sohn (2einhalb Jahre). Vor ca Zwei wochen fuhr sie mit dem kleinen zu ihrem Vater (600 km von unserem Wohnort entfernt), wo sie eig nur ein paar Tage verbringen wollte. Mein Bruder war in dieser Zeit bei uns. letzten Dienstag weckte er mich dann tränenüberstömt und teilte mir mit, das sie mit dem kleinen nicht mehr zurückkommen würde. Wir sitzen hier jetzt auf heissen Kohlen und ich bin stinksauer. Die meiste Zeit verbrachte der kleine bei mir und meinen Kindern sowie mit meinem Bruder zusammen, da sie entweder arbeiten war oder mit irgendwelchen Kerlen um die Häuser gezogen ist. Er ging hier zur Tagesmutter und hatte also auch seinen Lebensmittelpunkt hier in unserer Stadt. Mein Bruder hat kein geteiltes Sorgerecht (Hatte sich nicht ergeben, dies zu beantragen, da die beiden eigentlich glücklich waren). Seitdem redet sie auch nurnoch schlecht über meinen Bruder, macht aber auch uns schlecht. Wir ignorieren das ganze, wollen sachlich und fair an das Thema herangehen.
Am liebsten wäre uns natürlich, wenn der kleine wieder zurückkommen würde, da wir ihn alle sehr vermissen, aber selbst wenn er nur alle Zwei Wochen bei meinem Bruder wäre, wäre das okay, Hauptsache wir können ihn sehen. Gemeinsamkes Sorgerecht wird auch eingeklagt. ´Was hat er jetzt für möglichkeiten bzw Chancen? Wir haben bereits einen nahenden Anwaltstermin und gehen nächste Woche auch zum Jugendamt, aber vielleicht kennt sich hier ja auch jemand etwas aus.
Tut mir leid wenn es etwas wirr wirkt, aber ich bin wirklich sehr traurig und wütend momentan
Danke
Hallo ihr Lieben.
Dies ist ein Thema, welches mir sehr am Herzen liegt. Da ich sehr aufgeregt bin und auch etwas Angst habe, wollte ich hier einfach schonmal nach Ratschlägen und Tipps fragen.
Mein Bruder und seine (Ex) Freundin haben einen gemeinsamen Sohn (2einhalb Jahre). Vor ca Zwei wochen fuhr sie mit dem kleinen zu ihrem Vater (600 km von unserem Wohnort entfernt), wo sie eig nur ein paar Tage verbringen wollte. Mein Bruder war in dieser Zeit bei uns. letzten Dienstag weckte er mich dann tränenüberstömt und teilte mir mit, das sie mit dem kleinen nicht mehr zurückkommen würde. Wir sitzen hier jetzt auf heissen Kohlen und ich bin stinksauer. Die meiste Zeit verbrachte der kleine bei mir und meinen Kindern sowie mit meinem Bruder zusammen, da sie entweder arbeiten war oder mit irgendwelchen Kerlen um die Häuser gezogen ist. Er ging hier zur Tagesmutter und hatte also auch seinen Lebensmittelpunkt hier in unserer Stadt. Mein Bruder hat kein geteiltes Sorgerecht (Hatte sich nicht ergeben, dies zu beantragen, da die beiden eigentlich glücklich waren). Seitdem redet sie auch nurnoch schlecht über meinen Bruder, macht aber auch uns schlecht. Wir ignorieren das ganze, wollen sachlich und fair an das Thema herangehen.
Am liebsten wäre uns natürlich, wenn der kleine wieder zurückkommen würde, da wir ihn alle sehr vermissen, aber selbst wenn er nur alle Zwei Wochen bei meinem Bruder wäre, wäre das okay, Hauptsache wir können ihn sehen. Gemeinsamkes Sorgerecht wird auch eingeklagt. ´Was hat er jetzt für möglichkeiten bzw Chancen? Wir haben bereits einen nahenden Anwaltstermin und gehen nächste Woche auch zum Jugendamt, aber vielleicht kennt sich hier ja auch jemand etwas aus.
Tut mir leid wenn es etwas wirr wirkt, aber ich bin wirklich sehr traurig und wütend momentan
Danke
17.12.2014 23:29
Zitat von demianda:
ich wollte dir gerade nochmal mitteilen, dass lailas papa von sich aus zu mir meinte, dass ich das alleinige sorgerecht erst einmal behalten soll. es stand wohl ein missverständnis zwischen uns, aber wir konnten es klären
danke nochmal für deine beiträge. es hat zumindest gut getan, darüber zu sprechen
Das ist doch eine schöne Information. Danke Dir, dass Du mir noch einmal eine Rückmeldung gegeben hast.
Die Beiträge zu Deiner Nachfrage habe ich gern geschrieben. Gern auch wieder, wenn Du weitere Fragen hast.
Liebe Grüße,
Simone
17.12.2014 23:52
Zitat von NanaCabana:
Da mir in meinem Thread empfohlen wurde, hier mal zu fragen, kopiere ich einfach mal meinen Text
Hallo ihr Lieben.
Dies ist ein Thema, welches mir sehr am Herzen liegt. Da ich sehr aufgeregt bin und auch etwas Angst habe, wollte ich hier einfach schonmal nach Ratschlägen und Tipps fragen.
Mein Bruder und seine (Ex) Freundin haben einen gemeinsamen Sohn (2einhalb Jahre). Vor ca Zwei wochen fuhr sie mit dem kleinen zu ihrem Vater (600 km von unserem Wohnort entfernt), wo sie eig nur ein paar Tage verbringen wollte. Mein Bruder war in dieser Zeit bei uns. letzten Dienstag weckte er mich dann tränenüberstömt und teilte mir mit, das sie mit dem kleinen nicht mehr zurückkommen würde. Wir sitzen hier jetzt auf heissen Kohlen und ich bin stinksauer. Die meiste Zeit verbrachte der kleine bei mir und meinen Kindern sowie mit meinem Bruder zusammen, da sie entweder arbeiten war oder mit irgendwelchen Kerlen um die Häuser gezogen ist. Er ging hier zur Tagesmutter und hatte also auch seinen Lebensmittelpunkt hier in unserer Stadt. Mein Bruder hat kein geteiltes Sorgerecht (Hatte sich nicht ergeben, dies zu beantragen, da die beiden eigentlich glücklich waren). Seitdem redet sie auch nurnoch schlecht über meinen Bruder, macht aber auch uns schlecht. Wir ignorieren das ganze, wollen sachlich und fair an das Thema herangehen.
Am liebsten wäre uns natürlich, wenn der kleine wieder zurückkommen würde, da wir ihn alle sehr vermissen, aber selbst wenn er nur alle Zwei Wochen bei meinem Bruder wäre, wäre das okay, Hauptsache wir können ihn sehen. Gemeinsamkes Sorgerecht wird auch eingeklagt. ´Was hat er jetzt für möglichkeiten bzw Chancen? Wir haben bereits einen nahenden Anwaltstermin und gehen nächste Woche auch zum Jugendamt, aber vielleicht kennt sich hier ja auch jemand etwas aus.
Tut mir leid wenn es etwas wirr wirkt, aber ich bin wirklich sehr traurig und wütend momentan
Danke
Also:
Was den Umzug der Kindesmutter in die 600km entfernte Stadt angeht, so hat sie diese Entscheidung durch die alleinige elterliche Sorge, die sie für das Kind auszuüben scheint, tatsächlich treffen dürfen. Hätte der Kindesvater die gemeinsame elterliche Sorge mit der Kindesmutter inne, so hätte sie seine Erlaubnis für den Umzug einholen müssen, was damit zusammenhängt, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht Teil der elterlichen Sorge ist.
Gemeinsames Sorgerecht kann beim für das Kind zuständige Jugendamt von beiden Elternteilen gemeinsam erklärt werden, insofern die Vaterschaft anerkannt wird, oder die Eltern des Kindes heiraten vor oder nach der Geburt oder das gemeinsame Sorgerecht wird durch einen Beschluss des Familiengerichtes auf beide Elternteile übertragen. In Eurem Fall wird es nun wahrscheinlich tatsächlich auf einen Beschluss des für das Kind zuständige Familiengericht hinauslaufen (müssen), wobei ein Antrag beim Familiengericht nicht automatisch bedeutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge auch übertragen wird.
Zuständig ist das Familiengericht in dessen Bezirk das Kind sich aufhält. Aktuell also dort, wo die Kindesmutter ist; so wie ich es verstanden habe also der Wohnort das Familiengericht des Wohnortes des Großvaters des Kindes. An dieses müsstet Ihr Euch dann auch mit Eurem Antrag wenden, insofern Ihr die Sorge für das Kind durch das Familiengericht regeln lassen möchtet.
Was die Umgangskontakte des Kindesvaters mit seinem Kind angeht, so können diese zwischen Kindesmutter und Kindesvater abgesprochen werden. Eine zweiwöchentliche Regelung ist bei 600km Entfernung allerdings eher schwierig zu bewerkstelligen; zumal in der Regel die Fahrtkosten, die in Bezug auf die Umgangskontakte entstehen, durch den getragen werden, der die Umgangskontakte wahrnehmen möchte. In Eurem Fall also durch den Kindesvater.
Sollte es nicht möglich sein eine geeignete Umgangsregelung mit der Kindesmutter zu besprechen, können auch diese - in einem gesonderten Verfahren - beim Familiengericht geregelt werden. Hierzu ist allerdings ein weiterer Antrag beim Familiengericht notwendig. In einem Sorgerechtsverfahren werden nicht automatisch auch die Umgänge geregelt und umgekehrt.
Die Kosten für Familiensachen werden in der Regel durch die Beteiligten selbst getragen. Hierfür kann Verfahrenskostenhilfe beim Familiengericht beantragt werden, wenn es einem Elternteil nicht möglich sein sollte, die Kosten zu tragen. Über die Bereitstellung von Verfahrenskostenhilfe hat dann das Familiengericht zu bescheiden.
Das sollte man stets beachten, wenn man ein Verfahren beim Familiengericht anstrebt...
Sich eine Beratung bei einem Anwalt einzuholen, ist in Eurer Situation sicherlich nicht verkehrt. Zumal meine Informationen hier auf keinen Fall als rechtlich verbindlich oder gesichtert angesehen werden können. Ich bin hier im Forum lediglich eine Privatperson, die fachlich geschult und im Bereich des Jugendamtes tätig ist und versucht Fachwissen zu vereinfachen. Für die Richtigkeit meiner Angaben hafte ich jedoch nicht... Eine Rechtsberatung durch einen Familienrechtler ist darum immer sehr gut.
Ich hoffe, ich habe Euch ein wenig weiterhelfen können.
Viele Grüße,
Simone
14.01.2015 20:49
Juhu Hallöchen,
Hab mal ne Frage .
Und zwar versteh ich was nicht.
Mein Ex Mann war beim Jugendamt ( Unterhalt) und wolte unterhlt neu berechnen lassen. sie meinten wohl ich darf es nur veranlassen ,... aber warum?? hat er kein recht dies zu beantragen?
Ich sagte ihn dann das ich es nach der scheidung mal neu berechnen lassen werde wenn er es unbedingt will . ( scheidung am 23,01,2015 )
aber er drängt mich auf einmal so sehr.
versteh nicht warum.
er zahlt gerade so wie er sollte 241,00 euro. ich weiss das nach der neu berechnung sicherlich weniger raus kommt.
aber die frage ist eher warum hat er kein recht es berechnen zu lassen warum nur ich.!??? ich versteh es nicht.
Hab mal ne Frage .
Und zwar versteh ich was nicht.
Mein Ex Mann war beim Jugendamt ( Unterhalt) und wolte unterhlt neu berechnen lassen. sie meinten wohl ich darf es nur veranlassen ,... aber warum?? hat er kein recht dies zu beantragen?
Ich sagte ihn dann das ich es nach der scheidung mal neu berechnen lassen werde wenn er es unbedingt will . ( scheidung am 23,01,2015 )
aber er drängt mich auf einmal so sehr.
versteh nicht warum.
er zahlt gerade so wie er sollte 241,00 euro. ich weiss das nach der neu berechnung sicherlich weniger raus kommt.
aber die frage ist eher warum hat er kein recht es berechnen zu lassen warum nur ich.!??? ich versteh es nicht.
27.01.2015 12:28
Zitat von Gurke88:
Juhu Hallöchen,
Hab mal ne Frage .
Und zwar versteh ich was nicht.
Mein Ex Mann war beim Jugendamt ( Unterhalt) und wolte unterhlt neu berechnen lassen. sie meinten wohl ich darf es nur veranlassen ,... aber warum?? hat er kein recht dies zu beantragen?
Ich sagte ihn dann das ich es nach der scheidung mal neu berechnen lassen werde wenn er es unbedingt will . ( scheidung am 23,01,2015 )
aber er drängt mich auf einmal so sehr.
versteh nicht warum.
er zahlt gerade so wie er sollte 241,00 euro. ich weiss das nach der neu berechnung sicherlich weniger raus kommt.
aber die frage ist eher warum hat er kein recht es berechnen zu lassen warum nur ich.!??? ich versteh es nicht.
Generell würde ich sagen, dass alle Betroffenen eine Neuberechnung anstreben können.
Da ich mich mit Beistandschaften aber beruflich bisher nicht auseinandersetzen musste, weil ich beim ASD und nicht bei den Beistandschaften des Jugendamtes tätig bin, kann ich hierzu keine genaue Auskunft geben und muss zum ersten Mal wirklich passen.
Bitte entschuldige.
01.03.2015 15:06
Hallo Zaubersternchen
Du hast mir in vergangenen Posts schon so toll geholfen. Danke erst mal dafür =)
Nun habe ich doch noch eine Frage und hoffe du kannst mir helfen.
Mein ex ( waren nicht verheiratet ) musste bisher Unterhalt zahlen bzw ich bekam einen Unterhaltsvorschuss, da er H4 bezieht.
Ich selber war auch H4 Empfängerin.
Nun habe ich einen Vollzeitjob angenommen.
Muss er jetzt weiterhin "unterhalt zahlen"?
Achja mein Sohn wird diesen Monat 3.
War mir nicht sicher, ob das auch mit meinem Einkommen dann berechnet wird.
Lieben Dank und schönen Sonntag noch
Du hast mir in vergangenen Posts schon so toll geholfen. Danke erst mal dafür =)
Nun habe ich doch noch eine Frage und hoffe du kannst mir helfen.
Mein ex ( waren nicht verheiratet ) musste bisher Unterhalt zahlen bzw ich bekam einen Unterhaltsvorschuss, da er H4 bezieht.
Ich selber war auch H4 Empfängerin.
Nun habe ich einen Vollzeitjob angenommen.
Muss er jetzt weiterhin "unterhalt zahlen"?
Achja mein Sohn wird diesen Monat 3.
War mir nicht sicher, ob das auch mit meinem Einkommen dann berechnet wird.
Lieben Dank und schönen Sonntag noch
01.03.2015 15:11
Zitat von hafenperle:
Hallo Zaubersternchen
Du hast mir in vergangenen Posts schon so toll geholfen. Danke erst mal dafür =)
Nun habe ich doch noch eine Frage und hoffe du kannst mir helfen.
Mein ex ( waren nicht verheiratet ) musste bisher Unterhalt zahlen bzw ich bekam einen Unterhaltsvorschuss, da er H4 bezieht.
Ich selber war auch H4 Empfängerin.
Nun habe ich einen Vollzeitjob angenommen.
Muss er jetzt weiterhin "unterhalt zahlen"?
Achja mein Sohn wird diesen Monat 3.
War mir nicht sicher, ob das auch mit meinem Einkommen dann berechnet wird.
Lieben Dank und schönen Sonntag noch
Dein Einkommen hat ÜBERHAUPT GAR NICHTS mit dem Unterhalt zu tun, den der Kindesvater zahlen muss. Du könntest Großverdienerin werden und er müsste dennoch weiterhin seinem Einkommen entsprechend Unterhalt an sein Kind zahlen (siehe aktuelle Düsseldorfer Tabelle).
01.03.2015 15:15
Zitat von Zaubersternchen:
Zitat von hafenperle:
Hallo Zaubersternchen
Du hast mir in vergangenen Posts schon so toll geholfen. Danke erst mal dafür =)
Nun habe ich doch noch eine Frage und hoffe du kannst mir helfen.
Mein ex ( waren nicht verheiratet ) musste bisher Unterhalt zahlen bzw ich bekam einen Unterhaltsvorschuss, da er H4 bezieht.
Ich selber war auch H4 Empfängerin.
Nun habe ich einen Vollzeitjob angenommen.
Muss er jetzt weiterhin "unterhalt zahlen"?
Achja mein Sohn wird diesen Monat 3.
War mir nicht sicher, ob das auch mit meinem Einkommen dann berechnet wird.
Lieben Dank und schönen Sonntag noch
Dein Einkommen hat ÜBERHAUPT GAR NICHTS mit dem Unterhalt zu tun, den der Kindesvater zahlen muss. Du könntest Großverdienerin werden und er müsste dennoch weiterhin seinem Einkommen entsprechend Unterhalt an sein Kind zahlen (siehe aktuelle Düsseldorfer Tabelle).
Und vielen, lieben Dank für das liebe Kompliment.
01.03.2015 15:16
Zitat von Zaubersternchen:
Zitat von hafenperle:
Hallo Zaubersternchen
Du hast mir in vergangenen Posts schon so toll geholfen. Danke erst mal dafür =)
Nun habe ich doch noch eine Frage und hoffe du kannst mir helfen.
Mein ex ( waren nicht verheiratet ) musste bisher Unterhalt zahlen bzw ich bekam einen Unterhaltsvorschuss, da er H4 bezieht.
Ich selber war auch H4 Empfängerin.
Nun habe ich einen Vollzeitjob angenommen.
Muss er jetzt weiterhin "unterhalt zahlen"?
Achja mein Sohn wird diesen Monat 3.
War mir nicht sicher, ob das auch mit meinem Einkommen dann berechnet wird.
Lieben Dank und schönen Sonntag noch
Dein Einkommen hat ÜBERHAUPT GAR NICHTS mit dem Unterhalt zu tun, den der Kindesvater zahlen muss. Du könntest Großverdienerin werden und er müsste dennoch weiterhin seinem Einkommen entsprechend Unterhalt an sein Kind zahlen (siehe aktuelle Düsseldorfer Tabelle).
Naja, Unterhalt ans Kind ja. Betreuungsunterhalt, falls dieser auch gezahlt wurde, ändert sich aber sehr wohl mit dem Einkommen der Mutter.
01.03.2015 15:18
Zitat von Zaubersternchen:
Zitat von Zaubersternchen:
Zitat von hafenperle:
Hallo Zaubersternchen
Du hast mir in vergangenen Posts schon so toll geholfen. Danke erst mal dafür =)
Nun habe ich doch noch eine Frage und hoffe du kannst mir helfen.
Mein ex ( waren nicht verheiratet ) musste bisher Unterhalt zahlen bzw ich bekam einen Unterhaltsvorschuss, da er H4 bezieht.
Ich selber war auch H4 Empfängerin.
Nun habe ich einen Vollzeitjob angenommen.
Muss er jetzt weiterhin "unterhalt zahlen"?
Achja mein Sohn wird diesen Monat 3.
War mir nicht sicher, ob das auch mit meinem Einkommen dann berechnet wird.
Lieben Dank und schönen Sonntag noch
Dein Einkommen hat ÜBERHAUPT GAR NICHTS mit dem Unterhalt zu tun, den der Kindesvater zahlen muss. Du könntest Großverdienerin werden und er müsste dennoch weiterhin seinem Einkommen entsprechend Unterhalt an sein Kind zahlen (siehe aktuelle Düsseldorfer Tabelle).
Und vielen, lieben Dank für das liebe Kompliment.
hihi gerne doch und danke!
01.03.2015 15:22
Zitat von CaféCortado:
Zitat von Zaubersternchen:
Zitat von hafenperle:
Hallo Zaubersternchen
Du hast mir in vergangenen Posts schon so toll geholfen. Danke erst mal dafür =)
Nun habe ich doch noch eine Frage und hoffe du kannst mir helfen.
Mein ex ( waren nicht verheiratet ) musste bisher Unterhalt zahlen bzw ich bekam einen Unterhaltsvorschuss, da er H4 bezieht.
Ich selber war auch H4 Empfängerin.
Nun habe ich einen Vollzeitjob angenommen.
Muss er jetzt weiterhin "unterhalt zahlen"?
Achja mein Sohn wird diesen Monat 3.
War mir nicht sicher, ob das auch mit meinem Einkommen dann berechnet wird.
Lieben Dank und schönen Sonntag noch
Dein Einkommen hat ÜBERHAUPT GAR NICHTS mit dem Unterhalt zu tun, den der Kindesvater zahlen muss. Du könntest Großverdienerin werden und er müsste dennoch weiterhin seinem Einkommen entsprechend Unterhalt an sein Kind zahlen (siehe aktuelle Düsseldorfer Tabelle).
Naja, Unterhalt ans Kind ja. Betreuungsunterhalt, falls dieser auch gezahlt wurde, ändert sich aber sehr wohl mit dem Einkommen der Mutter.
Um den ging es aber nicht... Es ging um den Kindesunterhalt...
Darum schrieb ich auch "...an sein Kind zahlen..."!
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