Urlaubsablehnung wegen zu hohen Krankenstand?
29.03.2025 07:28
Ich habe eigentlich im April Urlaub uns zu Pfingsten auch noch mal, und im Sommer dann meinen Jahresurlaub.
Im Moment gibt es bei uns auf Arbeit einen Hohen Krankenstand und es ist viel Arbeit liegen geblieben, bzw aufgelaufen.
Ich habe auch für beide Urlaube was gebucht. Im Moment kränkel ich auch gerade rum, ich hoffe das ich schnell wieder fit werde.
Kann ich meinen Urlaub aif alle Fälle nehmen, Chef trägt ja das unternehmerische Risiko, oder muss ich mit einer Urlaubsperre rechnen.
Ich bin dringend Urlaubsreif!
Im Moment gibt es bei uns auf Arbeit einen Hohen Krankenstand und es ist viel Arbeit liegen geblieben, bzw aufgelaufen.
Ich habe auch für beide Urlaube was gebucht. Im Moment kränkel ich auch gerade rum, ich hoffe das ich schnell wieder fit werde.
Kann ich meinen Urlaub aif alle Fälle nehmen, Chef trägt ja das unternehmerische Risiko, oder muss ich mit einer Urlaubsperre rechnen.
Ich bin dringend Urlaubsreif!
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
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29.03.2025 07:56
Ist der Urlaub schon genehmigt worden? Wenn ja ist es für den Chef schwerer dies rückgängig zu machen. Er muss begründen warum er die Genehmigung widerruft (zb betriebliche Abläufe sind gefährdet durch zu hohen Krankenstand) und evtl entstandene Kosten muss er dir erstatten
29.03.2025 08:13
Zitat von shelyra:
Ist der Urlaub schon genehmigt worden? Wenn ja ist es für den Chef schwerer dies rückgängig zu machen. Er muss begründen warum er die Genehmigung widerruft (zb betriebliche Abläufe sind gefährdet durch zu hohen Krankenstand) und evtl entstandene Kosten muss er dir erstatten
Also schriftlich hab ich nichts, hatte ich bis jetzt auch noch nie!
29.03.2025 08:24
Wenn du überhaupt nichts schriftlich hast, kann dein Arbeitgeber deinen Urlaub nach seinem Belieben verschieben. Dein Urlaub wurde ja dann sozusagen noch nicht genehmigt. Er braucht dir auch keinen Ersatz für deine Buchungen zu bezahlen.
Wenn der Urlaub genehmigt wurde, kann dein Chef den Urlaub nicht so einfach verschieben. Dazu muss ein Notfall vorliegen. Das wäre aber der Fall, wenn viele andere Kollegen krank sind oder wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Also wenn es Beeinträchtigungen beim Betrieb gibt.
Dann muss er dir aber deinen Schaden ersetzen. Also das, was durch deine Buchungen entsteht.
Dass du deinen Urlaub eigentlich dringend brauchst spielt keine Rolle. Wenn du jetzt wirklich so fertig bist und gar nicht mehr kannst, dann lass dich krankschreiben. Wie stark beeinträchtigt dich dein "Rumkränkeln"?
Wenn der Urlaub genehmigt wurde, kann dein Chef den Urlaub nicht so einfach verschieben. Dazu muss ein Notfall vorliegen. Das wäre aber der Fall, wenn viele andere Kollegen krank sind oder wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Also wenn es Beeinträchtigungen beim Betrieb gibt.
Dann muss er dir aber deinen Schaden ersetzen. Also das, was durch deine Buchungen entsteht.
Dass du deinen Urlaub eigentlich dringend brauchst spielt keine Rolle. Wenn du jetzt wirklich so fertig bist und gar nicht mehr kannst, dann lass dich krankschreiben. Wie stark beeinträchtigt dich dein "Rumkränkeln"?
29.03.2025 08:28
Zitat von Sarah2022:
Wenn du überhaupt nichts schriftlich hast, kann dein Arbeitgeber deinen Urlaub nach seinem Belieben verschieben. Dein Urlaub wurde ja dann sozusagen noch nicht genehmigt. Er braucht dir auch keinen Ersatz für deine Buchungen zu bezahlen.
Wenn der Urlaub genehmigt wurde, kann dein Chef den Urlaub nicht so einfach verschieben. Dazu muss ein Notfall vorliegen. Das wäre aber der Fall, wenn viele andere Kollegen krank sind oder wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Also wenn es Beeinträchtigungen beim Betrieb gibt.
Dann muss er dir aber deinen Schaden ersetzen. Also das, was durch deine Buchungen entsteht.
Wenn du jetzt wirklich so fertig bist und gar nicht mehr kannst, dann lass dich doch krankschreiben.
Wir haben das mit Urlaub noch nie Schriftlich gemacht, also nie genehmigt.
Hab es immer nur in mein Dienstbuch eingetragen.
Naja die Buchungen rückgängig machen kann ich nicht mehr.
29.03.2025 09:30
Du trägst es ein und er sieht das?
Machen alle es so?
Wenn es schon länger passiert ist,also der Eintrag und er nichts sagt, hat er es akzeptiert.
Aus betrieblichen Gründen kann er den Urlaub streichen.Hat dann aber die Kosten zu tragen.
War bei uns mal so,mein Mann wurde gebraucht.
Wir haben umgebucht und bekamen alles bezahlt vom Chef.Plus Upgrade.
Machen alle es so?
Wenn es schon länger passiert ist,also der Eintrag und er nichts sagt, hat er es akzeptiert.
Aus betrieblichen Gründen kann er den Urlaub streichen.Hat dann aber die Kosten zu tragen.
War bei uns mal so,mein Mann wurde gebraucht.
Wir haben umgebucht und bekamen alles bezahlt vom Chef.Plus Upgrade.

29.03.2025 10:28
Zitat von Anonym 1 (211846):Dann lass es dir doch jetzt - wo noch alles gut ist - schriftlich geben. Da reicht es schon, wenn dein Chef in dein Dienstbuch schreibt "Urlaub genehmigt, Datum, Unterschrift". Dann würdest du wenigstens deine Buchungs-/Stornierungskosten erstattet bekommen, falls er deinen Urlaub verschieben sollte.
Zitat von Sarah2022:
Wenn du überhaupt nichts schriftlich hast, kann dein Arbeitgeber deinen Urlaub nach seinem Belieben verschieben. Dein Urlaub wurde ja dann sozusagen noch nicht genehmigt. Er braucht dir auch keinen Ersatz für deine Buchungen zu bezahlen.
Wenn der Urlaub genehmigt wurde, kann dein Chef den Urlaub nicht so einfach verschieben. Dazu muss ein Notfall vorliegen. Das wäre aber der Fall, wenn viele andere Kollegen krank sind oder wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Also wenn es Beeinträchtigungen beim Betrieb gibt.
Dann muss er dir aber deinen Schaden ersetzen. Also das, was durch deine Buchungen entsteht.
Wenn du jetzt wirklich so fertig bist und gar nicht mehr kannst, dann lass dich doch krankschreiben.
Wir haben das mit Urlaub noch nie Schriftlich gemacht, also nie genehmigt.
Hab es immer nur in mein Dienstbuch eingetragen.
Naja die Buchungen rückgängig machen kann ich nicht mehr.
29.03.2025 14:31
Zitat von Marf:
Du trägst es ein und er sieht das?
Machen alle es so?
Wenn es schon länger passiert ist,also der Eintrag und er nichts sagt, hat er es akzeptiert.
Aus betrieblichen Gründen kann er den Urlaub streichen.Hat dann aber die Kosten zu tragen.
War bei uns mal so,mein Mann wurde gebraucht.
Wir haben umgebucht und bekamen alles bezahlt vom Chef.Plus Upgrade.![]()
Ja ich habe es schon lange eingetragen...
Naja es steht nur noch in meinem Buch er kann da aber immer rein schauen.
Naja ich werde mal sehen was passiert, heute wurde mir gesagt das es gerade nicht so gut aussieht

Hoffe das wird wieder.
Und wer müsst es dann tragen

29.03.2025 14:32
Zitat von Sarah2022:
Zitat von Anonym 1 (211846):Dann lass es dir doch jetzt - wo noch alles gut ist - schriftlich geben. Da reicht es schon, wenn dein Chef in dein Dienstbuch schreibt "Urlaub genehmigt, Datum, Unterschrift". Dann würdest du wenigstens deine Buchungs-/Stornierungskosten erstattet bekommen, falls er deinen Urlaub verschieben sollte.
Zitat von Sarah2022:
Wenn du überhaupt nichts schriftlich hast, kann dein Arbeitgeber deinen Urlaub nach seinem Belieben verschieben. Dein Urlaub wurde ja dann sozusagen noch nicht genehmigt. Er braucht dir auch keinen Ersatz für deine Buchungen zu bezahlen.
Wenn der Urlaub genehmigt wurde, kann dein Chef den Urlaub nicht so einfach verschieben. Dazu muss ein Notfall vorliegen. Das wäre aber der Fall, wenn viele andere Kollegen krank sind oder wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Also wenn es Beeinträchtigungen beim Betrieb gibt.
Dann muss er dir aber deinen Schaden ersetzen. Also das, was durch deine Buchungen entsteht.
Wenn du jetzt wirklich so fertig bist und gar nicht mehr kannst, dann lass dich doch krankschreiben.
Wir haben das mit Urlaub noch nie Schriftlich gemacht, also nie genehmigt.
Hab es immer nur in mein Dienstbuch eingetragen.
Naja die Buchungen rückgängig machen kann ich nicht mehr.
Er kann es nicht unterschreiben, da er nicht auf Arbeit ist und Kollegen zählen nicht.
29.03.2025 14:43
Also Urlaubsanträge einfach in dein Buch eintragen reicht nicht.Er muss schon davon wissen und es jederzeit einsehen für seine Jahresplanung.Erwarten, dass er in jedes Angestellten Büchle guckt ist schon recht naiv.
Da schreibt man einen Zettel...Urlaub, Von/Bis,Name,Datum und legt den dem Chef auf den Tisch.
Da schreibt man einen Zettel...Urlaub, Von/Bis,Name,Datum und legt den dem Chef auf den Tisch.

29.03.2025 14:45
Zitat von Marf:
Also Urlaubsanträge einfach in dein Buch eintragen reicht nicht.Er muss schon davon wissen und es jederzeit einsehen für seine Jahresplanung.Erwarten, dass er in jedes Angestellten Büchle guckt ist schon recht naiv.
Da schreibt man einen Zettel...Urlaub, Von/Bis,Name,Datum und legt den dem Chef auf den Tisch.![]()
Ach scheise vergessen zu schreiben, das ich es ja auch in seinem Buch eingetragen habe das er es sieht. Für seine Planung.
Wie gesagt es wurde noch nie was unterschrieben in meinem Arbeitsleben.

29.03.2025 14:45
Zitat von Anonym 1 (211846):
Zitat von Marf:
Du trägst es ein und er sieht das?
Machen alle es so?
Wenn es schon länger passiert ist,also der Eintrag und er nichts sagt, hat er es akzeptiert.
Aus betrieblichen Gründen kann er den Urlaub streichen.Hat dann aber die Kosten zu tragen.
War bei uns mal so,mein Mann wurde gebraucht.
Wir haben umgebucht und bekamen alles bezahlt vom Chef.Plus Upgrade.![]()
Ja ich habe es schon lange eingetragen...
Naja es steht nur noch in meinem Buch er kann da aber immer rein schauen.
Naja ich werde mal sehen was passiert, heute wurde mir gesagt das es gerade nicht so gut aussieht.
Hoffe das wird wieder.
Und wer müsst es dann tragen![]()
Wenn er jetzt sagt, es sieht nicht gut aus und du trotzdem buchst, ist es dein Schaden.Also aufpassen
29.03.2025 14:53
Habe ich das jetzt wirklich richtig verstanden:
Du hast deine drei Urlaube ganz alleine und ohne Rücksprache mit deinem Vorgesetzten geplant. Das hast du dann in dein Dienstbuch (und evtl. in seinem Dienstbuch) eingetragen, ohne dass es der Chef wusste. Du hast ihm nichts gesagt. Er hätte rein theoretisch in deinem Dienstbuch nachschauen können, was er aber nicht gemacht hat.
Du hast dann einen oder mehrere Urlaube gebucht.
War das wirklich so oder habe ich es mißverstanden?
Ehrlich gesagt, ich kann das noch immer nicht so ganz glauben. Man muss doch seinen Urlaub unbedingt mit dem Vorgesetzten absprechen, sonst hat man doch gar keine Sicherheit bei einer Buchung.
Du hast deine drei Urlaube ganz alleine und ohne Rücksprache mit deinem Vorgesetzten geplant. Das hast du dann in dein Dienstbuch (und evtl. in seinem Dienstbuch) eingetragen, ohne dass es der Chef wusste. Du hast ihm nichts gesagt. Er hätte rein theoretisch in deinem Dienstbuch nachschauen können, was er aber nicht gemacht hat.
Du hast dann einen oder mehrere Urlaube gebucht.
War das wirklich so oder habe ich es mißverstanden?
Ehrlich gesagt, ich kann das noch immer nicht so ganz glauben. Man muss doch seinen Urlaub unbedingt mit dem Vorgesetzten absprechen, sonst hat man doch gar keine Sicherheit bei einer Buchung.

29.03.2025 14:58
Zitat von Anonym 1 (211846):Er wird doch irgendwie zu erreichen sein, oder? Anrufen, E-Mail etc.
Zitat von Sarah2022:
Zitat von Anonym 1 (211846):Dann lass es dir doch jetzt - wo noch alles gut ist - schriftlich geben. Da reicht es schon, wenn dein Chef in dein Dienstbuch schreibt "Urlaub genehmigt, Datum, Unterschrift". Dann würdest du wenigstens deine Buchungs-/Stornierungskosten erstattet bekommen, falls er deinen Urlaub verschieben sollte.
Zitat von Sarah2022:
Wenn du überhaupt nichts schriftlich hast, kann dein Arbeitgeber deinen Urlaub nach seinem Belieben verschieben. Dein Urlaub wurde ja dann sozusagen noch nicht genehmigt. Er braucht dir auch keinen Ersatz für deine Buchungen zu bezahlen.
Wenn der Urlaub genehmigt wurde, kann dein Chef den Urlaub nicht so einfach verschieben. Dazu muss ein Notfall vorliegen. Das wäre aber der Fall, wenn viele andere Kollegen krank sind oder wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Also wenn es Beeinträchtigungen beim Betrieb gibt.
Dann muss er dir aber deinen Schaden ersetzen. Also das, was durch deine Buchungen entsteht.
Wenn du jetzt wirklich so fertig bist und gar nicht mehr kannst, dann lass dich doch krankschreiben.
Wir haben das mit Urlaub noch nie Schriftlich gemacht, also nie genehmigt.
Hab es immer nur in mein Dienstbuch eingetragen.
Naja die Buchungen rückgängig machen kann ich nicht mehr.
Er kann es nicht unterschreiben, da er nicht auf Arbeit ist und Kollegen zählen nicht.
Kommt er nicht mehr zur Arbeit? Erklär es mir...
29.03.2025 15:37
Du kannst normalerweise von Buchungen immer zurücktreten.Gerade wenn man noch einige Wochen hat bis dahin.
Also wenn es doof läuft bleibst du auf den Kosten sitzen weil der Chef offensichtlich nichts wusste.
Also wenn es doof läuft bleibst du auf den Kosten sitzen weil der Chef offensichtlich nichts wusste.
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