Mütter- und Schwangerenforum

Resturlaub

Angel186
2059 Beiträge
20.11.2024 12:16
Ich habe mal eine ganz dumme Frage. Ich habe noch Resturlaub von diesem Jahr, denn ich eigentlich dieses Jahr nicht mehr nehmen möchte. Ich wollte ihn, so war es abgesprochen, dann Anfang des neuen Jahres nehmen.
Nun hat mir mein Arbeitgeber gerade mitgeteilt, dies sei nun doch nicht möglich, da ich dieses Jahr von seiner Seite noch Urlaub nehmen kann und ich müsse den Urlaub nun doch dieses Jahr noch nehmen. Ein Übertrag ins neue Jahr ginge nicht.

Ist das rechtens?
Stanismom
631 Beiträge
20.11.2024 12:31
Ich glaube, diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Dumm ist sie aber keinesfalls!

Vorweg: ich bin aus Österreich. Hier wäre es so:

Die basalen Grundlagen stehen im Arbeitszeitgesetz.
Dann gibt es pro Branche bzw. Organisation einen Kollektivvertrag, der detaillierter ist.

Und zusätzlich kann es noch für den konkreten Betrieb eine Betriebsvereinbarung geben.

Es dürfen natürlich weder im KV noch in der BV Dinge stehen, die lt AZG ungesetzlich sind.

Urlaub kann, ausser Betriebsurlaub, nicht einseitig angeordnet werden.
Mitnahme/Sammeln von Urlaubstagen ist für eine gewisse Zeit (2 Jahre?) möglich, einfach wegnehmen geht nicht.

Hier würde ich einen Anruf bei der Arbeiterkammer empfehlen- das Pendant in Deutschland kenne ich leider nicht.
ICHundDU711
105 Beiträge
20.11.2024 12:36
Ein Übertrag ins nächste Jahr ist grundsätzlich nur möglich wenn dringende Gründe vorliegen. Dann muss der Urlaub bis Ende März genommen werden.
Wenn der Chef sagt du kannst ihn heuer noch nehmen könnte ich mir vorstellen, dass ein Übertrag schwierig wird

§ 7 Abs. 3 BUrlG
Stanismom
631 Beiträge
20.11.2024 12:57
Okay...sehr viel strenger bei euch, offenbar. Arg.
Titanium2016
3266 Beiträge
20.11.2024 13:55
Das kann von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein.
Wir müssten einen Antrag stellen, um die Tage ins neue Jahr mit zu übernehmen.
Sarah2022
2909 Beiträge
20.11.2024 14:18
Der Urlaub muss im alten Jahr genommen werden. Jedenfalls fast in jedem Betrieb in Deutschland. Mein Mann muss auch noch etliche Tage Urlaub nehmen, egal ob es für uns praktisch ist oder nicht.

Der Urlaub kann nur ins neue Jahr übertragen werden, wenn du einen Antrag gestellt hast und der Betrieb dem zustimmt. Das machen Betriebe aber nur sehr ungern, weil die den Urlaub dann "als Minus" in ihren Jahresabschluss eintragen müssen. Wie das mit der Bilanz genau funktioniert können dir aber andere hier genauer erklären.

Du hast von deinem Chef jetzt sogar eine Aufforderung bekommen, den Urlaub noch dieses Jahr zu nehmen. Das ist komplett rechtens. Also du musst ihn tatsächlich noch in den nächsten 6 Wochen nehmen.

Sarah2022
2909 Beiträge
20.11.2024 14:21
Zitat von Stanismom:

Ich glaube, diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Dumm ist sie aber keinesfalls!

Vorweg: ich bin aus Österreich. Hier wäre es so:

Die basalen Grundlagen stehen im Arbeitszeitgesetz.
Dann gibt es pro Branche bzw. Organisation einen Kollektivvertrag, der detaillierter ist.

Und zusätzlich kann es noch für den konkreten Betrieb eine Betriebsvereinbarung geben.

Es dürfen natürlich weder im KV noch in der BV Dinge stehen, die lt AZG ungesetzlich sind.

Urlaub kann, ausser Betriebsurlaub, nicht einseitig angeordnet werden.
Mitnahme/Sammeln von Urlaubstagen ist für eine gewisse Zeit (2 Jahre?) möglich, einfach wegnehmen geht nicht.

Hier würde ich einen Anruf bei der Arbeiterkammer empfehlen- das Pendant in Deutschland kenne ich leider nicht.
In Deutschland ist es ganz anders. Hier kann das Nehmen von Urlaub in einem bestimmten Rahmen angeordnet werden. 2 Jahre zu sammeln ohne Zustimmung des Arbeitgebers geht hier nicht.
nilou
14320 Beiträge
20.11.2024 14:25
Ja das ist rechtens.

Stanismom
631 Beiträge
20.11.2024 14:38
Zitat von Sarah2022:

Zitat von Stanismom:

Ich glaube, diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Dumm ist sie aber keinesfalls!

Vorweg: ich bin aus Österreich. Hier wäre es so:

Die basalen Grundlagen stehen im Arbeitszeitgesetz.
Dann gibt es pro Branche bzw. Organisation einen Kollektivvertrag, der detaillierter ist.

Und zusätzlich kann es noch für den konkreten Betrieb eine Betriebsvereinbarung geben.

Es dürfen natürlich weder im KV noch in der BV Dinge stehen, die lt AZG ungesetzlich sind.

Urlaub kann, ausser Betriebsurlaub, nicht einseitig angeordnet werden.
Mitnahme/Sammeln von Urlaubstagen ist für eine gewisse Zeit (2 Jahre?) möglich, einfach wegnehmen geht nicht.

Hier würde ich einen Anruf bei der Arbeiterkammer empfehlen- das Pendant in Deutschland kenne ich leider nicht.
In Deutschland ist es ganz anders. Hier kann das Nehmen von Urlaub in einem bestimmten Rahmen angeordnet werden. 2 Jahre zu sammeln ohne Zustimmung des Arbeitgebers geht hier nicht.


Danke für deine Antwort. Mit "Sammeln" habe ich mich eh falsch ausgedrückt...aber Rest mitnehmen geht.
Ich bin auch noch in einer Branche (Pflege), in der es häufig aus Arbeitgeber-seitigen Gründen unmöglich ist, den gesamten Urlaub zu verbrauchen...
Insgesamt ist es eh zweischneidig - immerhin geht es um Erholung und er wurde einmal hart erkämpft, der Anspruch auf Urlaub.
DieOhneNamen
29160 Beiträge
20.11.2024 15:01
Zitat von Sarah2022:

Der Urlaub muss im alten Jahr genommen werden. Jedenfalls fast in jedem Betrieb in Deutschland. Mein Mann muss auch noch etliche Tage Urlaub nehmen, egal ob es für uns praktisch ist oder nicht.

Der Urlaub kann nur ins neue Jahr übertragen werden, wenn du einen Antrag gestellt hast und der Betrieb dem zustimmt. Das machen Betriebe aber nur sehr ungern, weil die den Urlaub dann "als Minus" in ihren Jahresabschluss eintragen müssen. Wie das mit der Bilanz genau funktioniert können dir aber andere hier genauer erklären.

Du hast von deinem Chef jetzt sogar eine Aufforderung bekommen, den Urlaub noch dieses Jahr zu nehmen. Das ist komplett rechtens. Also du musst ihn tatsächlich noch in den nächsten 6 Wochen nehmen.


Perfekt erklärt.

Hier ist es natürlich auch so.

Wobei wir bei bis zu drei Tagen nix sagen und wenn er schriftlich angefordert wurde als Übertrag,auch eigentlich genehmigt wird.

Ich wünschte, ich hätte noch welchen übrig
-M-Y-A-
23382 Beiträge
20.11.2024 19:02
Das wird wohl Branchenabhängig sein. Bin im Verkauf wir können Urlaub mit rüber nehmen, müssen ihn aber bis einschließlich März nehmen, damit er nicht verfällt. Was steht dazu denn in deinem Arbeitsvertrag?
Chrysopelea
15108 Beiträge
21.11.2024 05:05
Zitat von -M-Y-A-:

Das wird wohl Branchenabhängig sein. Bin im Verkauf wir können Urlaub mit rüber nehmen, müssen ihn aber bis einschließlich März nehmen, damit er nicht verfällt. Was steht dazu denn in deinem Arbeitsvertrag?


Ist bei mir auch so. Ich muss da nichts beantragen, bis März kann ich die Tage einfach noch nehmen.
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