Mütter- und Schwangerenforum

In Steuerklasse 6 eingruppiert - kennt sich jemand aus?

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NobodyMitBaby
2406 Beiträge
09.08.2014 18:57
hallo ihr lieben,

habe einen nicht so schönen brief von meinem hauptarbeitgeber bekommen, nämlich, dass das finanzamt mich ab 1.7. in steuerklasse 6 gruppiert hat aber mal zu meiner situation:
bei meinem hauptarbeitgeber habe ich einen unbefristeten vollzeitvertrag und bin bis min. april 2015 in elternzeit, werde aber erneut verlängern. ich arbeite seit dezember 2013 bei meinem "nebenarbeitgeber"; erst auf minijobbasis und seit 1.7. in teilzeit mit 20h/woche. dazu habe ich die erlaubnis vom hauptarbeitgeber, dass ich max. 30h/woche woanders arbeiten darf. und nun dieser brief und die umgruppierung durch das finanzamt... aber ich hab keine ahnung, was der grund ist. mein nebenarbeitgeber hat mich ganz normal anhand der steuer-ID mit steuerklasse 1 angemeldet und so wurde auch mein gehalt versteuert.
ich werde natürlich am montag nachhaken, was da womöglich schief gelaufen ist, aber vielleicht kennt sich ja jemand aus und hat eine idee? das wäre super

SaSk
5791 Beiträge
09.08.2014 19:02
Ein steuerpflichtiger zweitjob wird immer in steuerklasse 6 eingruppiert!
zhm1981
403 Beiträge
09.08.2014 19:05
Das ist richtig so. Du hast zwei steuerpflichtige Jobs, da ist der erste dann deine übliche Steuerklasse und der zweite dann Klasse 6.
Du kannst auswählen, bei welchem Job du welche Steuerklasse nehmen möchtest. Aber in deinem Fall würde ich es genau so lassen. Dein Einkommen von 0€ aus dem Hauptjob wird mit Klasse 6 versteuert, das macht aber keinen Unterschied. Steuern auf 0€ Einkommen sind auch 0€. Und bei deinem Nebenjob hast du ja Klasse 1.
Wichtig ist nur, dass du bei der Steuererklärung beide Steuerbescheide einreichen musst, also das Dokument vom Arbeitgeber, wo das Jahreseinkommen drauf steht.
NobodyMitBaby
2406 Beiträge
09.08.2014 19:07
Zitat von zhm1981:

Das ist richtig so. Du hast zwei steuerpflichtige Jobs, da ist der erste dann deine übliche Steuerklasse und der zweite dann Klasse 6.
Du kannst auswählen, bei welchem Job du welche Steuerklasse nehmen möchtest. Aber in deinem Fall würde ich es genau so lassen. Dein Einkommen von 0€ aus dem Hauptjob wird mit Klasse 6 versteuert, das macht aber keinen Unterschied. Steuern auf 0€ Einkommen sind auch 0€. Und bei deinem Nebenjob hast du ja Klasse 1.
Wichtig ist nur, dass du bei der Steuererklärung beide Steuerbescheide einreichen musst, also das Dokument vom Arbeitgeber, wo das Jahreseinkommen drauf steht.


ah, also hab ich jetzt beim hauptjob stk6 und beim nebenjob 1?
09.08.2014 19:07
Du darfst neben dem hauptjob nur einen steuerfreien Mini-Job ausüben, über 450€ automatisch Steuerklasse 6!

Es sind viele Abzüge, daher musst du auf jeden fall eine steuerklärung abgeben, da werden die Einkünfte addiert und der jeweilige Steuersatz auf das Gesamteinkommen angesetzt, sie Lohnsteuer die du ja mtl zahlst wird angerechnet so das du hier Geld wiederbekommen könntest
Luni
31779 Beiträge
09.08.2014 19:08
Ist doch alels gut. Dein Nebenjob ist in Steuerklasse 1 und dein Hauptjob derzeit in Steuerklasse 6. Was egal ist, weil du dort ja derzeit eh nicht arbeitest. Wenn du dort wieder anfangen solltest und das andere beendest kannst du das wieder ändern lassen.
NobodyMitBaby
2406 Beiträge
09.08.2014 19:08
also kann ich entweder den hauptjob in 6 eingruppieren lassen und den nebenjob in 1 oder über den steuerausgleich das geld zurückholen?
09.08.2014 19:09
Hauptjob 1 nebenjob 6
NobodyMitBaby
2406 Beiträge
09.08.2014 19:10
Zitat von Luni:

Ist doch alels gut. Dein Nebenjob ist in Steuerklasse 1 und dein Hauptjob derzeit in Steuerklasse 6. Was egal ist, weil du dort ja derzeit eh nicht arbeitest. Wenn du dort wieder anfangen solltest und das andere beendest kannst du das wieder ändern lassen.


aaah, habs begriffen! so ist es super, hatte nur panik, dass jetzt alles mit der 6 versteuert wird

hat das dann jetzt das finanzamt entschieden, was wie versteuert wird?
NobodyMitBaby
2406 Beiträge
09.08.2014 19:12
ich danke euch, ihr habt mir echt geholfen! danke
09.08.2014 19:12
Ach du bist in Elternzeit das habe ich überlesen, also ist es richtig nebenjob kann in 1!

Du musst eine Einkommensteuererklärunc machen
zhm1981
403 Beiträge
09.08.2014 19:12
genau so, bzw genau so bist du ja eingruppiert momentan:
Hauptjob mit 0€ Jahreseinkommen ist ja Klasse 6
Nebenjob mit x€ Einkommen ist ja Klasse 1

Klasse 1 ist die, wo du weniger Steuern im Monat zahlst.

Letzendlich ist es aber auch egal, da dein monatlicher Steuerbeitrag nur eine Vorauszahlung ist für die Lohnsteuer, die einmal im Jahr fällig ist. Deswegen den Lohnsteuerjahresausgleich, da wird dann berechnet, was deine tatsächliche Steuerschuld ist.
Vergleichbar ist das mit dem Stromabschlag z.B.. Man zahlt monatlich eine bestimmte Summe, wird aber einmal im Jahr aufgrund des tatsächlichen Verbrauches berechnet.
NobodyMitBaby
2406 Beiträge
09.08.2014 19:13
Zitat von zhm1981:

genau so, bzw genau so bist du ja eingruppiert momentan:
Hauptjob mit 0€ Jahreseinkommen ist ja Klasse 6
Nebenjob mit x€ Einkommen ist ja Klasse 1

Klasse 1 ist die, wo du weniger Steuern im Monat zahlst.

Letzendlich ist es aber auch egal, da dein monatlicher Steuerbeitrag nur eine Vorauszahlung ist für die Lohnsteuer, die einmal im Jahr fällig ist. Deswegen den Lohnsteuerjahresausgleich, da wird dann berechnet, was deine tatsächliche Steuerschuld ist.
Vergleichbar ist das mit dem Stromabschlag z.B.. Man zahlt monatlich eine bestimmte Summe, wird aber einmal im Jahr aufgrund des tatsächlichen Verbrauches berechnet.


danke dir
09.08.2014 19:16
Zitat von zhm1981:

genau so, bzw genau so bist du ja eingruppiert momentan:
Hauptjob mit 0€ Jahreseinkommen ist ja Klasse 6
Nebenjob mit x€ Einkommen ist ja Klasse 1

Klasse 1 ist die, wo du weniger Steuern im Monat zahlst.

Letzendlich ist es aber auch egal, da dein monatlicher Steuerbeitrag nur eine Vorauszahlung ist für die Lohnsteuer, die einmal im Jahr fällig ist. Deswegen den Lohnsteuerjahresausgleich, da wird dann berechnet, was deine tatsächliche Steuerschuld ist.
Vergleichbar ist das mit dem Stromabschlag z.B.. Man zahlt monatlich eine bestimmte Summe, wird aber einmal im Jahr aufgrund des tatsächlichen Verbrauches berechnet.

Sorry fürs klugscheißen, die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, anhand der persönlichen steuerlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung von Freibeträgen Werbungskosten Sonderausgaben oder außergewöhnlichen belastungen ermittelt wird!

Gehört ein bischen mehr zu als nur plus/Minus zu rechnen...

Also würde es jetzt mit einem Stromabschlag vergleichen...

(Sorry bin steuerfachwirtin)
09.08.2014 19:17
Nicht Vergleichen soll es heißen
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