Mütter- und Schwangerenforum

unterhalt ... hat da einer ahnung von ?

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KleinePerle
8877 Beiträge
12.01.2009 22:01
Zitat von julie80:
Zitat von julie80:
Es sind genau 245Euro. Weiß das genau, hab ich nämlich ne Zeitlang bekommen und er hat damals auch 1200 verdient... Die Hälfte vom Kindergeld wird nämlich noch abgezogen.
Aber mein Sohn ist 6 Jahre....mit einem Jahr bekommt man 199 Euro

ich kenn mich damit net aus weil ich in mit meinem freund zusammen ich kann nur des wiedergeben was sie mir sagt u sie hat mir diese summe genannt
MeineZwillinge
2635 Beiträge
12.01.2009 22:01
bei einem einkommen bis 1500€
alter des kindes 0-5 jahre sind es 281 €
12.01.2009 22:01
Zitat von julie80:
Es sind genau 245Euro. Weiß das genau, hab ich nämlich ne Zeitlang bekommen und er hat damals auch 1200 verdient... Die Hälfte vom Kindergeld wird nämlich noch abgezogen.


das kannste nicht so sagen ich bekomme nur 230 euro und meiner verdiend mehr
kommt immer darauf an was er auch noch zu zahlen hat
jacky1984
2829 Beiträge
12.01.2009 22:02
wird ja nach einkommen berechnet deshalb bekommt man ja dann auch verschieden unterhalt
12.01.2009 22:06
Zitat von amely:
Zitat von julie80:
Es sind genau 245Euro. Weiß das genau, hab ich nämlich ne Zeitlang bekommen und er hat damals auch 1200 verdient... Die Hälfte vom Kindergeld wird nämlich noch abgezogen.


das kannste nicht so sagen ich bekomme nur 230 euro und meiner verdiend mehr
kommt immer darauf an was er auch noch zu zahlen hat


Ja sorry mein Sohn ist 6... Meine Tochter müßte 199Euro bekommen...
12.01.2009 22:07
kennt ihr auch die rechte eines vaters???? also ich habe mich jetzt dumm und dämlich gesucht bei google und ich habe nix gefunden womit ich was anfangen kann
Britta
25259 Beiträge
12.01.2009 22:15
Schau doch mal hier

www.mein-recht.de

die Seite finde ich recht gut und ist auch alles eigentlich ganz einfach erklaert.

Nach der Duesseldorfer Tabelle muesste er 199.00 Euro Kindesunterhalt zahlen und dir wuerde dann ein Unterhlat von 100.00 Euro zustehen. Ere muss dir fuer die ersten drei Jahre Unterhalt zahlen, wenn er arbeiten geht. Er hat einen Selbstbehalt von 900.00 Euro (habe jetzt mal die 1200.00 Euro zugrunde gelegt), d.h. ihm muessen diese 900.00 Euro bleiben, da ist dann aber schon Miete und alles mit drin.
Britta
25259 Beiträge
12.01.2009 22:16
Zitat von MeineZwillinge:
bei einem einkommen bis 1500€
alter des kindes 0-5 jahre sind es 281 €


von den 281.00 Euro wird aber noch das haelftige Kindergeld abgezogen, somit stehen ihr in der untersten Stufe 199.00 Euro fur das Kind zu
12.01.2009 22:17
Zitat von SternchenO9:
kennt ihr auch die rechte eines vaters???? also ich habe mich jetzt dumm und dämlich gesucht bei google und ich habe nix gefunden womit ich was anfangen kann


Erstmal muß er die Vaterschaft anerkennen, dann hat er nur ein Umgangsrecht, das heißt man darf den Kontakt nicht verbieten und er darf das Kind sehen. Wie und wo wird vom Jugendamt entschieden, wenn sich die Eltern nicht einigenn können.....sonst hat er keine Rechte.
12.01.2009 22:19
ich kann dir wirklich die finanzberatung von profamilia ans herz legen!falls es das in deiner nähe gibt! aber die erklären dir das verständlich!
Britta
25259 Beiträge
12.01.2009 22:22
Zitat von julie80:
Zitat von SternchenO9:
kennt ihr auch die rechte eines vaters???? also ich habe mich jetzt dumm und dämlich gesucht bei google und ich habe nix gefunden womit ich was anfangen kann


Erstmal muß er die Vaterschaft anerkennen, dann hat er nur ein Umgangsrecht, das heißt man darf den Kontakt nicht verbieten und er darf das Kind sehen. Wie und wo wird vom Jugendamt entschieden, wenn sich die Eltern nicht einigenn können.....sonst hat er keine Rechte.


Oh doch, er hat noch Rechte. Was viele nicht wissen, die Muetter sind dem Vater gegenueber zur Auskunft verpflichtet. D.h. sie muessen ihn ueber gesundheitliche Belange, schulische Belange usw. in Kenntnis setzen und auch auf dem laufenden halten. Was aber in vielen Faellen NICHT gemacht wird. Des weiteren muss die Mutter sich das EInverstaendnis des Vaters holen, wenn diese mit dem Kind umziehen will. Diese Sachen sind LEIDER nur sehr theoretisch und werden von den Muettern zu 99 % nicht eingehalten.

Soetwas nennt sich Recht auf Informationen, die das Kind betreffen
12.01.2009 22:23
Zitat von Britta:
Zitat von julie80:
Zitat von SternchenO9:
kennt ihr auch die rechte eines vaters???? also ich habe mich jetzt dumm und dämlich gesucht bei google und ich habe nix gefunden womit ich was anfangen kann


Erstmal muß er die Vaterschaft anerkennen, dann hat er nur ein Umgangsrecht, das heißt man darf den Kontakt nicht verbieten und er darf das Kind sehen. Wie und wo wird vom Jugendamt entschieden, wenn sich die Eltern nicht einigenn können.....sonst hat er keine Rechte.


Oh doch, er hat noch Rechte. Was viele nicht wissen, die Muetter sind dem Vater gegenueber zur Auskunft verpflichtet. D.h. sie muessen ihn ueber gesundheitliche Belange, schulische Belange usw. in Kenntnis setzen und auch auf dem laufenden halten. Was aber in vielen Faellen NICHT gemacht wird. Des weiteren muss die Mutter sich das EInverstaendnis des Vaters holen, wenn diese mit dem Kind umziehen will. Diese Sachen sind LEIDER nur sehr theoretisch und werden von den Muettern zu 99 % nicht eingehalten.

Soetwas nennt sich Recht auf Informationen, die das Kind betreffen


Ja stimmt hatte ich vergessen. Das Recht auf Info ist aber nur einmal im Jahr soweit ich das noch weiß...
12.01.2009 22:25
ja das ist ja noch ok xD
Britta
25259 Beiträge
12.01.2009 22:27
Zitat von julie80:
Zitat von Britta:
Zitat von julie80:
Zitat von SternchenO9:
kennt ihr auch die rechte eines vaters???? also ich habe mich jetzt dumm und dämlich gesucht bei google und ich habe nix gefunden womit ich was anfangen kann


Erstmal muß er die Vaterschaft anerkennen, dann hat er nur ein Umgangsrecht, das heißt man darf den Kontakt nicht verbieten und er darf das Kind sehen. Wie und wo wird vom Jugendamt entschieden, wenn sich die Eltern nicht einigenn können.....sonst hat er keine Rechte.


Oh doch, er hat noch Rechte. Was viele nicht wissen, die Muetter sind dem Vater gegenueber zur Auskunft verpflichtet. D.h. sie muessen ihn ueber gesundheitliche Belange, schulische Belange usw. in Kenntnis setzen und auch auf dem laufenden halten. Was aber in vielen Faellen NICHT gemacht wird. Des weiteren muss die Mutter sich das EInverstaendnis des Vaters holen, wenn diese mit dem Kind umziehen will. Diese Sachen sind LEIDER nur sehr theoretisch und werden von den Muettern zu 99 % nicht eingehalten.

Soetwas nennt sich Recht auf Informationen, die das Kind betreffen


Ja stimmt hatte ich vergessen. Das Recht auf Info ist aber nur einmal im Jahr soweit ich das noch weiß...


Naja, nicht ganz. Er hat das Recht, saemtliche Zeugnisse zu sehen und die bekommt man ja z.b. halle halbe Jahre. Dann muss er informiert werden ueber Krankheiten oder Unfaelle.
12.01.2009 22:35
Zitat von Britta:
Zitat von julie80:
Zitat von Britta:
Zitat von julie80:
Zitat von SternchenO9:
kennt ihr auch die rechte eines vaters???? also ich habe mich jetzt dumm und dämlich gesucht bei google und ich habe nix gefunden womit ich was anfangen kann


Erstmal muß er die Vaterschaft anerkennen, dann hat er nur ein Umgangsrecht, das heißt man darf den Kontakt nicht verbieten und er darf das Kind sehen. Wie und wo wird vom Jugendamt entschieden, wenn sich die Eltern nicht einigenn können.....sonst hat er keine Rechte.


Oh doch, er hat noch Rechte. Was viele nicht wissen, die Muetter sind dem Vater gegenueber zur Auskunft verpflichtet. D.h. sie muessen ihn ueber gesundheitliche Belange, schulische Belange usw. in Kenntnis setzen und auch auf dem laufenden halten. Was aber in vielen Faellen NICHT gemacht wird. Des weiteren muss die Mutter sich das EInverstaendnis des Vaters holen, wenn diese mit dem Kind umziehen will. Diese Sachen sind LEIDER nur sehr theoretisch und werden von den Muettern zu 99 % nicht eingehalten.

Soetwas nennt sich Recht auf Informationen, die das Kind betreffen


Ja stimmt hatte ich vergessen. Das Recht auf Info ist aber nur einmal im Jahr soweit ich das noch weiß...


Naja, nicht ganz. Er hat das Recht, saemtliche Zeugnisse zu sehen und die bekommt man ja z.b. halle halbe Jahre. Dann muss er informiert werden ueber Krankheiten oder Unfaelle.


Ach so. OK. Kam bei uns nicht vor, waren dann wieder zusammen...
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