Mütter- und Schwangerenforum

unterhalt ... hat da einer ahnung von ?

Gehe zu Seite:
12.01.2009 21:48
.. hmm weis vilt einer zufällig wieviel unterhalt einem zusteht ??? bzw dem kind ?
12.01.2009 21:50
Kommt drauf an wieviel Geld er verdient
12.01.2009 21:51
hallo es kommt immer darauf an wie viel der vater verdient glaube bei so kleinen steht in der tabelle so um die 120 euro mindestens , wenn du geld für dich vom arbeitsamt bekommst muß der kindsvater auch unterhalt für dich zahlen
12.01.2009 21:51
hmm nehmen wir mal als beispiel 1200 netto ... wieviel wäre das denn ??

ich habe keine ahnung von sowas :X
leonsmama2004
4339 Beiträge
12.01.2009 21:53
das wird dann vom jugendamt berechnet. da gibt es auch so eine unterhaltstabelle im Internet. Kommt immer darauf an wieviel er verdiehnt. für die ersten 6 jahre stehen dem kind dann unterhalsvorschuss zu, falls er nicht zahlen kann.
12.01.2009 21:53
na ich denke mal den mindest satz google das doch mal das müßte in der düsseldorfertabelle stehen
KleinePerle
8877 Beiträge
12.01.2009 21:53
hallo also meine freundin bekommt für ihre kleine 270euro monatlich von dem papa der verdient glaub au so um die 1200
MeineZwillinge
2635 Beiträge
12.01.2009 21:54
Kommt auf Einkommen an,790€ sind selbstbehalt die müssen ihm bleiben
12.01.2009 21:54
Zitat von KleinePerle:
hallo also meine freundin bekommt für ihre kleine 270euro monatlich von dem papa der verdient glaub au so um die 1200


wie groß ist denn die kleine
KleinePerle
8877 Beiträge
12.01.2009 21:56
Zitat von amely:
Zitat von KleinePerle:
hallo also meine freundin bekommt für ihre kleine 270euro monatlich von dem papa der verdient glaub au so um die 1200


wie groß ist denn die kleine

die wird im februar 1 jahr
12.01.2009 21:57
Es sind genau 245Euro. Weiß das genau, hab ich nämlich ne Zeitlang bekommen und er hat damals auch 1200 verdient... Die Hälfte vom Kindergeld wird nämlich noch abgezogen.
MeineZwillinge
2635 Beiträge
12.01.2009 21:57
Düsseldorfer Tabelle

Nettoeinkommen des
Barunterhaltspflichtigen
(Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren
(§ 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontroll-
betrag (Anm. 6)
0 - 5 6 - 11 12 - 17 ab 18
Alle Beträge in Euro
1. bis 1.500 281 322 377 432 100 770/900
2. 1.501 - 1.900 296 339 396 454 105 1.000
3. 1.901 - 2.300 310 355 415 476 110 1.100
4. 2.301 - 2.700 324 371 434 497 115 1.200
5. 2.701 - 3.100 338 387 453 519 120 1.300
6. 3.101 - 3.500 360 413 483 553 128 1.400
7. 3.501 - 3.900 383 438 513 588 136 1.500
8. 3.901 - 4.300 405 464 543 623 144 1.600
9. 4.301 - 4.700 428 490 574 657 152 1.700
10. 4.701 - 5.100 450 516 604 692 160 1.800

schade glaube das erkennt man nicht wirklich,google mal düsseldorfer tabelle
12.01.2009 21:58
Zitat von julie80:
Es sind genau 245Euro. Weiß das genau, hab ich nämlich ne Zeitlang bekommen und er hat damals auch 1200 verdient... Die Hälfte vom Kindergeld wird nämlich noch abgezogen.
Aber mein Sohn ist 6 Jahre....mit einem Jahr bekommt man 199 Euro
KleinePerle
8877 Beiträge
12.01.2009 21:59
Zitat von julie80:
Es sind genau 245Euro. Weiß das genau, hab ich nämlich ne Zeitlang bekommen und er hat damals auch 1200 verdient... Die Hälfte vom Kindergeld wird nämlich noch abgezogen.

ich kann nur sagen was sie mir gesagt hat u sie bekommt 270 euro
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt