Mütter- und Schwangerenforum

Wisst ihr schon wie das neue Unterhalt Gesetz läuft

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einfachmalso
3041 Beiträge
23.02.2017 21:11
Zitat von serap1981:

Beantragen musst du es sowieso, da Unterhalsvorschuss vorrangig zu Harzt IV ist.
Beantragen ist aber frühestens ab März möglich. Ab 1.7. wird gezahlt.
Neu ist, dass es die Altersgrenze von 12 nicht mehr gibt und auch die Beschränkung auf 72 Monate gesamt nicht mehr.
Wenn dein Ex nicht genug zahlen kann, wird durch Unterhaltsvorschuss aufgestockt.
Ab 12 sind es z.B. 286€ Unterhaltsvorschuss. Nehmen wir mal an, dass dein Ex 100€ zahlen kann. Dann wären es 100€ vom Ex und die restlichen 186€ von der Unterhaltsvorschusskasse.
Zurückzahlen muss er es übrigens nur, wenn er kein Mangelfall ist, also mehr zahlen könnte, als er tut.
Wenn er aber z.B. nur 1180€ verdient, kann er nur 100€ Unterhalt zahlen, da er einen Selbstbehalt von 1080€ hat. Er würde also das Zahlen, was er kann. Alles, was dann vom Unterhaltsvorschuss aufgestockt wird, läuft nicht als Schulden auf. Wo nichts ist, kann man auch nichts holen.


Danke dir. ... Bein beantragen werde ich es wohl nicht vor September können. ..
Will das auch anwältlich prüfen lassen.
Ab 12 müsste es sogar mehr Unterhalt sein?
MamaBär2013
2815 Beiträge
23.02.2017 21:17
Zitat von einfachmalso:

Zitat von serap1981:

Beantragen musst du es sowieso, da Unterhalsvorschuss vorrangig zu Harzt IV ist.
Beantragen ist aber frühestens ab März möglich. Ab 1.7. wird gezahlt.
Neu ist, dass es die Altersgrenze von 12 nicht mehr gibt und auch die Beschränkung auf 72 Monate gesamt nicht mehr.
Wenn dein Ex nicht genug zahlen kann, wird durch Unterhaltsvorschuss aufgestockt.
Ab 12 sind es z.B. 286€ Unterhaltsvorschuss. Nehmen wir mal an, dass dein Ex 100€ zahlen kann. Dann wären es 100€ vom Ex und die restlichen 186€ von der Unterhaltsvorschusskasse.
Zurückzahlen muss er es übrigens nur, wenn er kein Mangelfall ist, also mehr zahlen könnte, als er tut.
Wenn er aber z.B. nur 1180€ verdient, kann er nur 100€ Unterhalt zahlen, da er einen Selbstbehalt von 1080€ hat. Er würde also das Zahlen, was er kann. Alles, was dann vom Unterhaltsvorschuss aufgestockt wird, läuft nicht als Schulden auf. Wo nichts ist, kann man auch nichts holen.


Danke dir. ... Bein beantragen werde ich es wohl nicht vor September können. ..
Will das auch anwältlich prüfen lassen.
Ab 12 müsste es sogar mehr Unterhalt sein?


Ich kann mir das nicht vorstellen das die das erlassen. Seit wann bekommt man vom Staat was geschenkt ?
serap1981
2740 Beiträge
23.02.2017 21:19
Ab 12 steigt theoretisch der Betrag, aber wenn er jetzt schon ein Mangelfall ist, also weniger zahlt, als er theoretisch müsste, bringt das Überprüfen lassen auch nichts. Er wird kaum zu plötzlich mehr Reichtum gekommen sein.
Nachlesen kann man hier, was eigentlich zu zahlen wäre, theoretisch:
http://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.htm l

Dabei ist aber wichtig, dass das Kindergeld anteilig angerechnet wird.

Du kannst auch eine Beistandsschaft beim Jugendamt einrichten. Das kostet nichts, im Gegensatz zum Anwalt, und dann prüfen die, ob er mehr zahlen könnte.
Bis Oktober kannst du nicht warten, wenn du jetzt im ALG II-Bezug bist. Unterhalt geht vor ALG II. Wenn du es also nicht beantragst, wird dir der fiktive Unterhalt angerechnet und du kriegst weniger ALG II.
Nehmen wir wieder die 186€ Unterhaltsvorschuss von vorhin. Die werden dir beim ALG II vollständig ab 1.7. angerechnet, du bekommst also 186€ weniger ALG II. Da du den Unterhaltsvorschuss nicht beantragt hast, hast du Pech und musst mit den 186€ weniger klar kommen.
einfachmalso
3041 Beiträge
23.02.2017 21:22
Zitat von serap1981:

Ab 12 steigt theoretisch der Betrag, aber wenn er jetzt schon ein Mangelfall ist, also weniger zahlt, als er theoretisch müsste, bringt das Überprüfen lassen auch nichts. Er wird kaum zu plötzlich mehr Reichtum gekommen sein.
Nachlesen kann man hier, was eigentlich zu zahlen wäre, theoretisch:
http://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.htm l

Dabei ist aber wichtig, dass das Kindergeld anteilig angerechnet wird.

Du kannst auch eine Beistandsschaft beim Jugendamt einrichten. Das kostet nichts, im Gegensatz zum Anwalt, und dann prüfen die, ob er mehr zahlen könnte.
Bis Oktober kannst du nicht warten, wenn du jetzt im ALG II-Bezug bist. Unterhalt geht vor ALG II. Wenn du es also nicht beantragst, wird dir der fiktive Unterhalt angerechnet und du kriegst weniger ALG II.
Nehmen wir wieder die 186€ Unterhaltsvorschuss von vorhin. Die werden dir beim ALG II vollständig ab 1.7. angerechnet, du bekommst also 186€ weniger ALG II. Da du den Unterhaltsvorschuss nicht beantragt hast, hast du Pech und musst mit den 186€ weniger klar kommen.


Ich muss bis Oktober warten weil ich ja nicht vorher beantragen kann. .. und jetzt ist es ja auch die Summe die Unterhalt Vorschuss ist. ..
Vor Oktober habe ich keine Anrecht besser gesagt meine tocher auf mehr Unterhalt Bach der neuen Regelung
einfachmalso
3041 Beiträge
23.02.2017 21:24
Zitat von serap1981:

Ab 12 steigt theoretisch der Betrag, aber wenn er jetzt schon ein Mangelfall ist, also weniger zahlt, als er theoretisch müsste, bringt das Überprüfen lassen auch nichts. Er wird kaum zu plötzlich mehr Reichtum gekommen sein.
Nachlesen kann man hier, was eigentlich zu zahlen wäre, theoretisch:
http://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.htm l

Dabei ist aber wichtig, dass das Kindergeld anteilig angerechnet wird.

Du kannst auch eine Beistandsschaft beim Jugendamt einrichten. Das kostet nichts, im Gegensatz zum Anwalt, und dann prüfen die, ob er mehr zahlen könnte.
Bis Oktober kannst du nicht warten, wenn du jetzt im ALG II-Bezug bist. Unterhalt geht vor ALG II. Wenn du es also nicht beantragst, wird dir der fiktive Unterhalt angerechnet und du kriegst weniger ALG II.
Nehmen wir wieder die 186€ Unterhaltsvorschuss von vorhin. Die werden dir beim ALG II vollständig ab 1.7. angerechnet, du bekommst also 186€ weniger ALG II. Da du den Unterhaltsvorschuss nicht beantragt hast, hast du Pech und musst mit den 186€ weniger klar kommen.


Da bis dahin eh mein Bescheid läuft würde das dann eh auf die neuen fallen ... Aber weiß was du meinst. ..
Meine Tochter wird aber erst im.Oktober 12 .
Verstehst was ich meine
einfachmalso
3041 Beiträge
23.02.2017 21:30
Du hast mir die Düsseldorfer Tabelle geschickt die nützt mir ja nix. .. Das kann er ja nicht zahlen.. Wir haben uns an dem kindesunterhalt vom Vorschuss angepasst .
Und deshalb Anwalt weil wir das so schriftlich fürs Amt hatten. ..
Hatten nur die Anpassung nicht mitbekommen gehabt
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