Wisst ihr schon wie das neue Unterhalt Gesetz läuft
23.02.2017 17:20
Ab Sommer gibt es doch mehr Kinder Unterhalt Vorschuss. ..
Wie ist das wenn der Papa nicht so viel Unterhalt zahlen kann elektronische die Tabelle eigentlich sagt.
Und man mit hartz4 evtl noch aufstocken muss ...
Kann man da diesen Unterhalt Vorschuss für Kinder ab 12 Jahren auch beantragen ...
Weil das wäre echt ein Segen für die Kinder wenn die große mehr Unterhalt bekommen könnte.
Weiß da jemand schon genaueres?
Wie ist das wenn der Papa nicht so viel Unterhalt zahlen kann elektronische die Tabelle eigentlich sagt.
Und man mit hartz4 evtl noch aufstocken muss ...
Kann man da diesen Unterhalt Vorschuss für Kinder ab 12 Jahren auch beantragen ...
Weil das wäre echt ein Segen für die Kinder wenn die große mehr Unterhalt bekommen könnte.
Weiß da jemand schon genaueres?
23.02.2017 17:28
Zitat von einfachmalso:
Ab Sommer gibt es doch mehr Kinder Unterhalt Vorschuss. ..
Wie ist das wenn der Papa nicht so viel Unterhalt zahlen kann elektronische die Tabelle eigentlich sagt.
Und man mit hartz4 evtl noch aufstocken muss ...
Kann man da diesen Unterhalt Vorschuss für Kinder ab 12 Jahren auch beantragen ...
Weil das wäre echt ein Segen für die Kinder wenn die große mehr Unterhalt bekommen könnte.
Weiß da jemand schon genaueres?
Ich glaub nicht das das zur Aufstockung vom Unterhalt gedacht ist.
Bist du neu verheiratet ?
23.02.2017 17:30
Muss mich korrigieren
Zitat :
Erhält ein Unterhaltsberechtigter keinen oder zu wenig Unterhalt, kann er beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Voraussetzung ist nicht mehr, dass das Kind jünger als 12 Jahre ist. Ab 2017 wird der Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zum 18 Lebensjahr gezahlt.
Zitat :
Erhält ein Unterhaltsberechtigter keinen oder zu wenig Unterhalt, kann er beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Voraussetzung ist nicht mehr, dass das Kind jünger als 12 Jahre ist. Ab 2017 wird der Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zum 18 Lebensjahr gezahlt.
23.02.2017 17:44
Ich frage deshalb. .. weil mein ex vor dem.Umzug weniger Unterhalt zahlte als was es Unterhalt Vorschuss gab und Amt forderte mich auf zusätzlich den Vorschuss zu beantragen. ..
Da er das aber noch konnte zahlt er jetzt mehr. Dann geht es aber nicht mehr
Da er das aber noch konnte zahlt er jetzt mehr. Dann geht es aber nicht mehr
23.02.2017 17:50
Zitat von einfachmalso:
Ich frage deshalb. .. weil mein ex vor dem.Umzug weniger Unterhalt zahlte als was es Unterhalt Vorschuss gab und Amt forderte mich auf zusätzlich den Vorschuss zu beantragen. ..
Da er das aber noch konnte zahlt er jetzt mehr. Dann geht es aber nicht mehr
Solange du nicht neu verheiratet bist geht das .
Haben die beim Amt nicht mehr gesagt ?
23.02.2017 17:53
Zitat von MamaBär2013:
Zitat von einfachmalso:
Ich frage deshalb. .. weil mein ex vor dem.Umzug weniger Unterhalt zahlte als was es Unterhalt Vorschuss gab und Amt forderte mich auf zusätzlich den Vorschuss zu beantragen. ..
Da er das aber noch konnte zahlt er jetzt mehr. Dann geht es aber nicht mehr
Solange du nicht neu verheiratet bist geht das .
Haben die beim Amt nicht mehr gesagt ?
Nein bin nicht neu verheiratet. .. Welches Amt meinst du...
Habe halt so Hoffnung aus hartz4 raus zu kommen. ..
Scheitert halt an der Höhe des unterhaltes irgendwo
23.02.2017 18:01
Zitat von einfachmalso:
Zitat von MamaBär2013:
Zitat von einfachmalso:
Ich frage deshalb. .. weil mein ex vor dem.Umzug weniger Unterhalt zahlte als was es Unterhalt Vorschuss gab und Amt forderte mich auf zusätzlich den Vorschuss zu beantragen. ..
Da er das aber noch konnte zahlt er jetzt mehr. Dann geht es aber nicht mehr
Solange du nicht neu verheiratet bist geht das .
Haben die beim Amt nicht mehr gesagt ?
Nein bin nicht neu verheiratet. .. Welches Amt meinst du...
Habe halt so Hoffnung aus hartz4 raus zu kommen. ..
Scheitert halt an der Höhe des unterhaltes irgendwo
Na weil du meintest die haben gemeint du sollst das beantragen. Aber ruf doch mal auf dem Jugendamt an, die müssten dir das eigentlich alles erklären können da musst du ja auch den Antrag stellen. Kann nur sein das dein Ex das nicht so toll findet weil das Jugendamt sich das von ihm wieder holt
23.02.2017 18:06
Zitat von MamaBär2013:
Zitat von einfachmalso:
Zitat von MamaBär2013:
Zitat von einfachmalso:
Ich frage deshalb. .. weil mein ex vor dem.Umzug weniger Unterhalt zahlte als was es Unterhalt Vorschuss gab und Amt forderte mich auf zusätzlich den Vorschuss zu beantragen. ..
Da er das aber noch konnte zahlt er jetzt mehr. Dann geht es aber nicht mehr
Solange du nicht neu verheiratet bist geht das .
Haben die beim Amt nicht mehr gesagt ?
Nein bin nicht neu verheiratet. .. Welches Amt meinst du...
Habe halt so Hoffnung aus hartz4 raus zu kommen. ..
Scheitert halt an der Höhe des unterhaltes irgendwo
Na weil du meintest die haben gemeint du sollst das beantragen. Aber ruf doch mal auf dem Jugendamt an, die müssten dir das eigentlich alles erklären können da musst du ja auch den Antrag stellen. Kann nur sein das dein Ex das nicht so toll findet weil das Jugendamt sich das von ihm wieder holt
Wenn er es aber nicht zahlen kann. ..
Das ist ja das Problem.
Das Amt hat dann nix mehr gesagt da es ja dann eine höhere summe war nur das der Papa das noch ausgleichen konnte
Ein bisschen zeit ist ja noch bis es durch kommt .
Dachte es weiß hier schon jemand was. ..
Wenn der Papa nicht mehr zahlen kann können die ja nix holen er ist nur über die Jahre Beweis pflichtig.
Er verweigert sich ja nicht
23.02.2017 18:11
Zitat von einfachmalso:
Zitat von MamaBär2013:
Zitat von einfachmalso:
Zitat von MamaBär2013:
...
Nein bin nicht neu verheiratet. .. Welches Amt meinst du...
Habe halt so Hoffnung aus hartz4 raus zu kommen. ..
Scheitert halt an der Höhe des unterhaltes irgendwo
Na weil du meintest die haben gemeint du sollst das beantragen. Aber ruf doch mal auf dem Jugendamt an, die müssten dir das eigentlich alles erklären können da musst du ja auch den Antrag stellen. Kann nur sein das dein Ex das nicht so toll findet weil das Jugendamt sich das von ihm wieder holt
Wenn er es aber nicht zahlen kann. ..
Das ist ja das Problem.
Das Amt hat dann nix mehr gesagt da es ja dann eine höhere summe war nur das der Papa das noch ausgleichen konnte
Ein bisschen zeit ist ja noch bis es durch kommt .
Dachte es weiß hier schon jemand was. ..
Wenn der Papa nicht mehr zahlen kann können die ja nix holen er ist nur über die Jahre Beweis pflichtig.
Er verweigert sich ja nicht
Ich weiß was du meinst, wie gesagt die probieren halt alles das die das Geld wieder kriegen egal wie lang es dauert
23.02.2017 18:13
Zitat von MamaBär2013:
Zitat von einfachmalso:
Zitat von MamaBär2013:
Zitat von einfachmalso:
...
Na weil du meintest die haben gemeint du sollst das beantragen. Aber ruf doch mal auf dem Jugendamt an, die müssten dir das eigentlich alles erklären können da musst du ja auch den Antrag stellen. Kann nur sein das dein Ex das nicht so toll findet weil das Jugendamt sich das von ihm wieder holt
Wenn er es aber nicht zahlen kann. ..
Das ist ja das Problem.
Das Amt hat dann nix mehr gesagt da es ja dann eine höhere summe war nur das der Papa das noch ausgleichen konnte
Ein bisschen zeit ist ja noch bis es durch kommt .
Dachte es weiß hier schon jemand was. ..
Wenn der Papa nicht mehr zahlen kann können die ja nix holen er ist nur über die Jahre Beweis pflichtig.
Er verweigert sich ja nicht
Ich weiß was du meinst, wie gesagt die probieren halt alles das die das Geld wieder kriegen egal wie lang es dauert
Das glaub ich ja wenn er irgendwann mal ehrlich verdient zahlt er sicher auch mehr. .
Kann auch sein das er bald arbeitslos wird und gar nix mehr zahlen kanm
23.02.2017 19:48
Mehr Geld wirst du am Ende nicht haben, da es voll angerechnet wird und du kannst es nicht zusätzlich beantragen wenn der Vater schon zahlt, das wäre ja dann doppelt Geld
23.02.2017 19:58
Zitat von Wellsie23:
Mehr Geld wirst du am Ende nicht haben, da es voll angerechnet wird und du kannst es nicht zusätzlich beantragen wenn der Vater schon zahlt, das wäre ja dann doppelt Geld
Wenn der Vater nicht genug zahlen kann geht das.
Hab das so verstanden das es ihr darum geht vom Amt weg zukommen
23.02.2017 20:31
Zitat von MamaBär2013:
Zitat von Wellsie23:
Mehr Geld wirst du am Ende nicht haben, da es voll angerechnet wird und du kannst es nicht zusätzlich beantragen wenn der Vater schon zahlt, das wäre ja dann doppelt Geld
Wenn der Vater nicht genug zahlen kann geht das.
Hab das so verstanden das es ihr darum geht vom Amt weg zukommen
Möchte gern weh von der arge das es am ende nicht nett ist weiß ich. . Aber wäre froh wenn ich weg käme
23.02.2017 21:04
Beantragen musst du es sowieso, da Unterhalsvorschuss vorrangig zu Harzt IV ist.
Beantragen ist aber frühestens ab März möglich. Ab 1.7. wird gezahlt.
Neu ist, dass es die Altersgrenze von 12 nicht mehr gibt und auch die Beschränkung auf 72 Monate gesamt nicht mehr.
Wenn dein Ex nicht genug zahlen kann, wird durch Unterhaltsvorschuss aufgestockt.
Ab 12 sind es z.B. 286€ Unterhaltsvorschuss. Nehmen wir mal an, dass dein Ex 100€ zahlen kann. Dann wären es 100€ vom Ex und die restlichen 186€ von der Unterhaltsvorschusskasse.
Zurückzahlen muss er es übrigens nur, wenn er kein Mangelfall ist, also mehr zahlen könnte, als er tut.
Wenn er aber z.B. nur 1180€ verdient, kann er nur 100€ Unterhalt zahlen, da er einen Selbstbehalt von 1080€ hat. Er würde also das Zahlen, was er kann. Alles, was dann vom Unterhaltsvorschuss aufgestockt wird, läuft nicht als Schulden auf. Wo nichts ist, kann man auch nichts holen.
Beantragen ist aber frühestens ab März möglich. Ab 1.7. wird gezahlt.
Neu ist, dass es die Altersgrenze von 12 nicht mehr gibt und auch die Beschränkung auf 72 Monate gesamt nicht mehr.
Wenn dein Ex nicht genug zahlen kann, wird durch Unterhaltsvorschuss aufgestockt.
Ab 12 sind es z.B. 286€ Unterhaltsvorschuss. Nehmen wir mal an, dass dein Ex 100€ zahlen kann. Dann wären es 100€ vom Ex und die restlichen 186€ von der Unterhaltsvorschusskasse.
Zurückzahlen muss er es übrigens nur, wenn er kein Mangelfall ist, also mehr zahlen könnte, als er tut.
Wenn er aber z.B. nur 1180€ verdient, kann er nur 100€ Unterhalt zahlen, da er einen Selbstbehalt von 1080€ hat. Er würde also das Zahlen, was er kann. Alles, was dann vom Unterhaltsvorschuss aufgestockt wird, läuft nicht als Schulden auf. Wo nichts ist, kann man auch nichts holen.
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