wie Kindergeld im Wechselmodell organisieren (im Bürgergeld Bezug)
01.09.2023 13:18
Mein Sohn soll demnächst nahezu im Wechselmodell leben.
Ich lebe im Moment in Elternzeit und bekomme so lang eine Aufstockung durch Bürgergeld. Ich gehe davon aus, dass der UHV komplett wegfällt, da es ein 6/8 Tage Modell (innerhalb von 2 Wochen) wird. Wir versuchen gerade zu besprechen, wie wir das Kindergeld dann teilen.
Am einfachsten (und meine Wunschvorstellung) wäre entweder, dass ich dem Vater einfach die Hälfte überweise. Oder dass wir ein gemeinsames Konto machen, davon Schulessen, Sportverein usw. abgeht und ansonsten jeder seinen Bedarf an Kleidung usw. damit decken kann. Freizeit zahlt jeder selbst, das steht schon fest.
Nun ist es aber leider so, dass ich ihm in Sachen Geld absolut nicht vertrauen kann. Er hatte zu unseren gemeinsamen Zeiten ein schlimmes Suchtproblem, hat auch Geld unseres Sohnes verspielt. Er meint, er hat das im Griff. Aber ich kann mir (aus Gründen) einfach nicht sicher sein, ob das wirklich (immer) so ist. Außerdem hat die Vergangenheit gezeigt dass wir sehr unterschiedliche Absichten haben was „notwendige“ Ausgaben sind. Ich befürchte das Geld wäre leer wenn er Kleidung oÄ benötigt.
Als weitere Option steht nun im Raum, dass ich das Geld verwalte, er ins Übergabebuch schreibt was er braucht. Aber 1. wollen wir den Kontakt gerade auf das aller nötigste minimieren und das würde eher neue Kontaktpunkte öffnen. 2. ist er jemand, der etwas kurzfristig fordert dann aber SOFORT erfüllt haben will. Da ist Stress vorprogrammiert.
Die andere Idee wäre, dass ich ihm einen Teilbetrag abgebe, quasi zur „freien Verfügung“ (klingt gerade irgendwie blöd) für Kleidung usw. Und ich den Großteil behalte und dafür alles rund um Schule, Hobby, das neue Rad usw. zahle. Also auch alles, was er bei beiden nutzt. Klingt für mich gerade als die passendste Option.
Dann frage ich mich aber weiter, wie sieht es mit dem Bürgergeld aus?
Wenn mein Kind fast 50% beim Vater ist (bei mir gemeldet), dann rechnen sie bestimmt nur den halben Bedarf oder?
Berücksichtigen sie auch, dass man als Einnahmen weniger Kindergeld hat?
Wenn wir ein Konto hätten, wie erklärt man denen, das man das Geld nicht nur für diesen Haushalt nutzt?
Vielleicht denke ich auch gerade etwas kompliziert und sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht. An sich bin ich auch kein Mensch, der da jeden Cent genau zur Hälfte aufteilen muss.. Aber wenn ich mir mal ausrechne, dass UHV + halbes Kindergeld wegfallen, dann sind das knapp 400 Euro. Da wird mir schon anders.
Mein Sohn ist auch nicht plötzlich von 0% auf 50% beim Vater, sodass man sage könnte ich muss nur noch halb so viele Lebensmittel kaufen, Betriebskosten zahlen o.Ä....
Würde mich freuen, wenn ihr mal Eure Gedanken dazu mit mir teilt. Ich komme da irgendwie nicht recht weiter, mir meine Meinung zu festigen. Vielleicht denke ich auch einfach viel zu kompliziert…
Ich lebe im Moment in Elternzeit und bekomme so lang eine Aufstockung durch Bürgergeld. Ich gehe davon aus, dass der UHV komplett wegfällt, da es ein 6/8 Tage Modell (innerhalb von 2 Wochen) wird. Wir versuchen gerade zu besprechen, wie wir das Kindergeld dann teilen.
Am einfachsten (und meine Wunschvorstellung) wäre entweder, dass ich dem Vater einfach die Hälfte überweise. Oder dass wir ein gemeinsames Konto machen, davon Schulessen, Sportverein usw. abgeht und ansonsten jeder seinen Bedarf an Kleidung usw. damit decken kann. Freizeit zahlt jeder selbst, das steht schon fest.
Nun ist es aber leider so, dass ich ihm in Sachen Geld absolut nicht vertrauen kann. Er hatte zu unseren gemeinsamen Zeiten ein schlimmes Suchtproblem, hat auch Geld unseres Sohnes verspielt. Er meint, er hat das im Griff. Aber ich kann mir (aus Gründen) einfach nicht sicher sein, ob das wirklich (immer) so ist. Außerdem hat die Vergangenheit gezeigt dass wir sehr unterschiedliche Absichten haben was „notwendige“ Ausgaben sind. Ich befürchte das Geld wäre leer wenn er Kleidung oÄ benötigt.
Als weitere Option steht nun im Raum, dass ich das Geld verwalte, er ins Übergabebuch schreibt was er braucht. Aber 1. wollen wir den Kontakt gerade auf das aller nötigste minimieren und das würde eher neue Kontaktpunkte öffnen. 2. ist er jemand, der etwas kurzfristig fordert dann aber SOFORT erfüllt haben will. Da ist Stress vorprogrammiert.
Die andere Idee wäre, dass ich ihm einen Teilbetrag abgebe, quasi zur „freien Verfügung“ (klingt gerade irgendwie blöd) für Kleidung usw. Und ich den Großteil behalte und dafür alles rund um Schule, Hobby, das neue Rad usw. zahle. Also auch alles, was er bei beiden nutzt. Klingt für mich gerade als die passendste Option.
Dann frage ich mich aber weiter, wie sieht es mit dem Bürgergeld aus?
Wenn mein Kind fast 50% beim Vater ist (bei mir gemeldet), dann rechnen sie bestimmt nur den halben Bedarf oder?
Berücksichtigen sie auch, dass man als Einnahmen weniger Kindergeld hat?
Wenn wir ein Konto hätten, wie erklärt man denen, das man das Geld nicht nur für diesen Haushalt nutzt?
Vielleicht denke ich auch gerade etwas kompliziert und sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht. An sich bin ich auch kein Mensch, der da jeden Cent genau zur Hälfte aufteilen muss.. Aber wenn ich mir mal ausrechne, dass UHV + halbes Kindergeld wegfallen, dann sind das knapp 400 Euro. Da wird mir schon anders.
Mein Sohn ist auch nicht plötzlich von 0% auf 50% beim Vater, sodass man sage könnte ich muss nur noch halb so viele Lebensmittel kaufen, Betriebskosten zahlen o.Ä....
Würde mich freuen, wenn ihr mal Eure Gedanken dazu mit mir teilt. Ich komme da irgendwie nicht recht weiter, mir meine Meinung zu festigen. Vielleicht denke ich auch einfach viel zu kompliziert…
01.09.2023 13:35
Ich würde ihm die Hälfte überweisen und fertig. Alles andere macht es nur noch komplizierter.
Bzgl. Bürgergeld wurde ich beim Amt nachfragen. Er wohnt dann ja nicht mehr dauerhaft nur bei dir.
Bzgl. Bürgergeld wurde ich beim Amt nachfragen. Er wohnt dann ja nicht mehr dauerhaft nur bei dir.
01.09.2023 14:22
Bei 6:8 musst du ihm wahrscheinlich gar nichts überweisen. Ich wär mir auch nicht sicher ob da wirklich die Unterhaltspflicht wegfällt. Das ist doch gerade erst in Diskussion
01.09.2023 14:35
Bei 50:50 Betreuung steht dem andern Elternteil die Hälfte vom KG zu, die du an ihn auszahln musst.
Unterhaltspflichtig ist er trotzdem, wird dann natürlich anders berechnet. Am besten beim Jugendamt eine Neuberechnung anfordern.
Unterhaltspflichtig ist er trotzdem, wird dann natürlich anders berechnet. Am besten beim Jugendamt eine Neuberechnung anfordern.
01.09.2023 15:15
Hallo.
Überweise ihm am Einfachsten die Hälfte und gut ist.
Unterhalt ist nicht immer so einfach, wenn nicht einer von Beiden wesentlich mehr verdient,hebt es sich in der Regel auf. Da ihr beide quasi Barunterhalt "zahlt" .
Ich würde empfehlen kein gemeinsames Konto zu eröffnen, erstrecht nicht wenn er da Probleme in diversen Bereichen hat.
Teilen würde ich Dinge wie Hobbys, Schulbedarf, Zahnspange etc.
Kleidung kann ja jeder für sich holen und eben auch Einrichtung.
Wie es mit Bürgergeld ist, keine Ahnung, würde ich dort nachfragen, aber kann mir vorstellen dass er nur noch hälftig zählt.
Überweise ihm am Einfachsten die Hälfte und gut ist.
Unterhalt ist nicht immer so einfach, wenn nicht einer von Beiden wesentlich mehr verdient,hebt es sich in der Regel auf. Da ihr beide quasi Barunterhalt "zahlt" .
Ich würde empfehlen kein gemeinsames Konto zu eröffnen, erstrecht nicht wenn er da Probleme in diversen Bereichen hat.
Teilen würde ich Dinge wie Hobbys, Schulbedarf, Zahnspange etc.
Kleidung kann ja jeder für sich holen und eben auch Einrichtung.
Wie es mit Bürgergeld ist, keine Ahnung, würde ich dort nachfragen, aber kann mir vorstellen dass er nur noch hälftig zählt.
01.09.2023 15:16
Zitat von mama22manu:
Bei 6:8 musst du ihm wahrscheinlich gar nichts überweisen. Ich wär mir auch nicht sicher ob da wirklich die Unterhaltspflicht wegfällt. Das ist doch gerade erst in Diskussion
Doch, da wird sie ihm Kindergeld geben müssen.
8 ist kaum mehr als 6 und daher steht es ihm eben auch zu.
01.09.2023 18:09
Danke schonmal.
Ja, das er nun die Hälfte bekommen soll, ist ja schon geklärt und okay für mich. Ist ja nur fair. Das habe ich ihm auch schon so gesagt.
Die Frage ist nur, ob tatsächlich als „Geld in die Hand“ oder eben in Form von Kleidung usw.
Seine Aussage zu meinen Sorgen war leider alles andere als überzeugend und deshalb mache ich mir nun Gedanken, wie / ob das Geld auch sicher für das Kind ausgegeben wird.
Er hat inzwischen gesagt, ihm ist es egal.
Ja, das er nun die Hälfte bekommen soll, ist ja schon geklärt und okay für mich. Ist ja nur fair. Das habe ich ihm auch schon so gesagt.
Die Frage ist nur, ob tatsächlich als „Geld in die Hand“ oder eben in Form von Kleidung usw.
Seine Aussage zu meinen Sorgen war leider alles andere als überzeugend und deshalb mache ich mir nun Gedanken, wie / ob das Geld auch sicher für das Kind ausgegeben wird.
Er hat inzwischen gesagt, ihm ist es egal.
01.09.2023 18:15
Zitat von mama22manu:
Bei 6:8 musst du ihm wahrscheinlich gar nichts überweisen. Ich wär mir auch nicht sicher ob da wirklich die Unterhaltspflicht wegfällt. Das ist doch gerade erst in Diskussion
Egal ob ich muss, darauf haben wir uns bereits geeinigt.
Und die Frau vom UHV hat mir gesagt ab 1/3 Betreuung seinerseits zahlen die nichts mehr.
Er selbst hat noch nie gezahlt.
01.09.2023 19:05
Geht es denn für dich so einfach? Ich meine Bürgergeld sichert das Existenzminimum und du überweist deinem Ex das halbe Kindergeld, dass er so wie du es darstellst nicht fürs Kind verwenden wird. Dazu fällt ja offensichtlich auch noch der Unterhaltsvorschuss weg. Unter fair verstehe ich was anderes. Wenn du gut auskommst und akzeptierst dass er das Geld völlig frei verwendet ist überweisen am besten. Dann hast du auch einen Nachweis. Aber ich würd mir das mit eurem Modell echt überlegen bei einer Suchtproblematik.
01.09.2023 20:21
Zitat von MamaMäh:
Danke schonmal.
Ja, das er nun die Hälfte bekommen soll, ist ja schon geklärt und okay für mich. Ist ja nur fair. Das habe ich ihm auch schon so gesagt.
Die Frage ist nur, ob tatsächlich als „Geld in die Hand“ oder eben in Form von Kleidung usw.
Seine Aussage zu meinen Sorgen war leider alles andere als überzeugend und deshalb mache ich mir nun Gedanken, wie / ob das Geld auch sicher für das Kind ausgegeben wird.
Er hat inzwischen gesagt, ihm ist es egal.
Wie er das Geld verwendet ist nicht dein Thema und liegt nicht in deinem Einflussbereich. Wir reden hier von aktuell 125 €.
Selbst wenn er das nichts fürs Kind ausgibt muss er eben von anderen Geld den Lebensunterhalt bestreiten. Das wird eh mehr als die 125 € sein.
Da ihr euch jetzt auf das Wechselmodell geeinigt habt mit schlechter Kommunikation wirst du dich bei einigen Sachen einfach zurück nehmen müssen um nicht jedes Thema zum Streitpunkt zu machen. Du kannst ihn nicht vorschreiben wie er das Kindergeld ausgibt. Und e Reuss Dir darüber keine Rechenschaft abgeben.
Ganz ehrlich: du traust ihm nicht zu 125 € fürs Kind „sinnvoll“ auszugeben, aber Wechselmodell soll funktionieren? Habt ihr das nur unter euch entschieden oder das von Jugendamt/ Anwalt begleiten lassen?
01.09.2023 20:30
Das wechselmodell funktioniert in der Regel nur wenn beide Eltern miteinander reden können und sich auch gegenseitig vertrauen. Wenn du ihm nicht vertraust und er auch eine Spielsucht hat dann würde ich das nicht machen. Wie alt ist denn dein Sohn? Wie stabil ist der Vater denn? Und wieso kommt das wechselmodell denn überhaupt auf?
01.09.2023 20:38
Zitat von mama22manu:
Geht es denn für dich so einfach? Ich meine Bürgergeld sichert das Existenzminimum und du überweist deinem Ex das halbe Kindergeld, dass er so wie du es darstellst nicht fürs Kind verwenden wird. Dazu fällt ja offensichtlich auch noch der Unterhaltsvorschuss weg. Unter fair verstehe ich was anderes. Wenn du gut auskommst und akzeptierst dass er das Geld völlig frei verwendet ist überweisen am besten. Dann hast du auch einen Nachweis. Aber ich würd mir das mit eurem Modell echt überlegen bei einer Suchtproblematik.
Wenn man sich auf das Wechselmodell einigt,was man normalerweise fürs Kind macht,dann steht jedem eben Halbe/ Halbe zu.
Das ist fair weil beide Ausgaben haben.
Wofür er es verwendet geht sie nichts an.
Nochmal,im Vordergrund steht das Kind und das kann auch bei Spielsucht einen tollen Papa haben.
Das muss man getrennt sehen.
01.09.2023 20:51
Zitat von DieOhneNamen:
Zitat von mama22manu:
Geht es denn für dich so einfach? Ich meine Bürgergeld sichert das Existenzminimum und du überweist deinem Ex das halbe Kindergeld, dass er so wie du es darstellst nicht fürs Kind verwenden wird. Dazu fällt ja offensichtlich auch noch der Unterhaltsvorschuss weg. Unter fair verstehe ich was anderes. Wenn du gut auskommst und akzeptierst dass er das Geld völlig frei verwendet ist überweisen am besten. Dann hast du auch einen Nachweis. Aber ich würd mir das mit eurem Modell echt überlegen bei einer Suchtproblematik.
Wenn man sich auf das Wechselmodell einigt,was man normalerweise fürs Kind macht,dann steht jedem eben Halbe/ Halbe zu.
Das ist fair weil beide Ausgaben haben.
Wofür er es verwendet geht sie nichts an.
Nochmal,im Vordergrund steht das Kind und das kann auch bei Spielsucht einen tollen Papa haben.
Das muss man getrennt sehen.
https://www.mamacommunity.de/forum/alleinerziehend e-muetter/fragen-zum-5050-modell-bei-schlechter-el ternkommunikation-loyalitaetskonflikt
Ich denke hier gibt es diverse Baustellen. Deshalb ja meine Frage wie das Wechselmodell jetzt zustande kam.
01.09.2023 20:54
Zitat von nilou:
Zitat von DieOhneNamen:
Zitat von mama22manu:
Geht es denn für dich so einfach? Ich meine Bürgergeld sichert das Existenzminimum und du überweist deinem Ex das halbe Kindergeld, dass er so wie du es darstellst nicht fürs Kind verwenden wird. Dazu fällt ja offensichtlich auch noch der Unterhaltsvorschuss weg. Unter fair verstehe ich was anderes. Wenn du gut auskommst und akzeptierst dass er das Geld völlig frei verwendet ist überweisen am besten. Dann hast du auch einen Nachweis. Aber ich würd mir das mit eurem Modell echt überlegen bei einer Suchtproblematik.
Wenn man sich auf das Wechselmodell einigt,was man normalerweise fürs Kind macht,dann steht jedem eben Halbe/ Halbe zu.
Das ist fair weil beide Ausgaben haben.
Wofür er es verwendet geht sie nichts an.
Nochmal,im Vordergrund steht das Kind und das kann auch bei Spielsucht einen tollen Papa haben.
Das muss man getrennt sehen.
https://www.mamacommunity.de/forum/alleinerziehend e-muetter/fragen-zum-5050-modell-bei-schlechter-el ternkommunikation-loyalitaetskonflikt
Ich denke hier gibt es diverse Baustellen. Deshalb ja meine Frage wie das Wechselmodell jetzt zustande kam.
Ja unter solchen Aspekten ist es natürlich was Anderes.
Meine Aussage bezieht sich auf die davor getätigten Angaben und Aussagen.
01.09.2023 21:29
Das wie und warum wir das Wechselmodell machen werden hat hier gerade gar nichts mit meiner Frage zu tun.
Wie gesagt, dem Vater ist es gänzlich egal. Ich schaue also gerade darauf, wie ich sicher gehen kann, das mein Kind am meisten davon hat. Finanziell und seelisch (wenig Streit). Denn der Vater hat mir - entgegen Eurer Behauptung und rechtlichen Vorgaben - dieses Recht der Entscheidung überlassen.
Ich fragte nach Leuten, die ähnlich leben und mir ihre Regelung sagen können. Mehr nicht. Danke.
Und nilou - nimm es mir nicht übel. Du pauschalisierst mir hier ehrlich gesagt häufig zu viel oder schließt von anderen Fällen auf die hier genannten.
Doch - tatsächlich kann ich es ihm gerade „vorschreiben“ denn wir verfassen ein Schriftstück beim Notar. Und er lässt mir jetzt freie Hand bei dem Absatz Finanzen. Darum informiere und überlege ich zur Zeit genau darüber und bitte um Erfahrungsberichte und Modelle.
Wie gesagt, dem Vater ist es gänzlich egal. Ich schaue also gerade darauf, wie ich sicher gehen kann, das mein Kind am meisten davon hat. Finanziell und seelisch (wenig Streit). Denn der Vater hat mir - entgegen Eurer Behauptung und rechtlichen Vorgaben - dieses Recht der Entscheidung überlassen.
Ich fragte nach Leuten, die ähnlich leben und mir ihre Regelung sagen können. Mehr nicht. Danke.
Und nilou - nimm es mir nicht übel. Du pauschalisierst mir hier ehrlich gesagt häufig zu viel oder schließt von anderen Fällen auf die hier genannten.
Doch - tatsächlich kann ich es ihm gerade „vorschreiben“ denn wir verfassen ein Schriftstück beim Notar. Und er lässt mir jetzt freie Hand bei dem Absatz Finanzen. Darum informiere und überlege ich zur Zeit genau darüber und bitte um Erfahrungsberichte und Modelle.
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