wie Kindergeld im Wechselmodell organisieren (im Bürgergeld Bezug)
01.09.2023 21:45
Zitat von MamaMäh:
Das wie und warum wir das Wechselmodell machen werden hat hier gerade gar nichts mit meiner Frage zu tun.
Wie gesagt, dem Vater ist es gänzlich egal. Ich schaue also gerade darauf, wie ich sicher gehen kann, das mein Kind am meisten davon hat. Finanziell und seelisch (wenig Streit). Denn der Vater hat mir - entgegen Eurer Behauptung und rechtlichen Vorgaben - dieses Recht der Entscheidung überlassen.
Ich fragte nach Leuten, die ähnlich leben und mir ihre Regelung sagen können. Mehr nicht. Danke.
Und nilou - nimm es mir nicht übel. Du pauschalisierst mir hier ehrlich gesagt häufig zu viel oder schließt von anderen Fällen auf die hier genannten.
Doch - tatsächlich kann ich es ihm gerade „vorschreiben“ denn wir verfassen ein Schriftstück beim Notar. Und er lässt mir jetzt freie Hand bei dem Absatz Finanzen. Darum informiere und überlege ich zur Zeit genau darüber und bitte um Erfahrungsberichte und Modelle.
Nein grundsätzlich kannst du ihm nicht vorschreiben, wie er das Geld fürs Kind ausgibt. Egal was er wo unterschreibt. Und was willst du festhalten, das er dir alle Kassenbelege vorlegt und/oder ein Haushaltsbuch mit den Ausgaben fürs Kind führt? Halbes Kindergeld sind 125 €. Das die Ausgaben beim Wechselmodell höher sein werden wirst du wissen.
Und Erfahrungsberichte und andere Modelle bringen dir am Ende wenig, wenn eure Grundsituation so konfliktträchtig und durch schlechte Kommunikation geprägt ist. Wenn du ihm schon nicht vertraust, das er 125 € fürs Kind verwendet. Und dieses Vertrauen wird dir auch keine Unterschrift beim Notar ersetzen. Unterschreiben kann man vieles, nicht einhalten auch. Und da eure bisherige Situation nach deinen Angaben eher davon geprägt ist das man mit ihn nicht reden kann / er sich an nichts hält, warum soll es jetzt anders sein?
01.09.2023 21:46
Zitat von MamaMäh:
Das wie und warum wir das Wechselmodell machen werden hat hier gerade gar nichts mit meiner Frage zu tun.
Wie gesagt, dem Vater ist es gänzlich egal. Ich schaue also gerade darauf, wie ich sicher gehen kann, das mein Kind am meisten davon hat. Finanziell und seelisch (wenig Streit). Denn der Vater hat mir - entgegen Eurer Behauptung und rechtlichen Vorgaben - dieses Recht der Entscheidung überlassen.
Ich fragte nach Leuten, die ähnlich leben und mir ihre Regelung sagen können. Mehr nicht. Danke.
Und nilou - nimm es mir nicht übel. Du pauschalisierst mir hier ehrlich gesagt häufig zu viel oder schließt von anderen Fällen auf die hier genannten.
Doch - tatsächlich kann ich es ihm gerade „vorschreiben“ denn wir verfassen ein Schriftstück beim Notar. Und er lässt mir jetzt freie Hand bei dem Absatz Finanzen. Darum informiere und überlege ich zur Zeit genau darüber und bitte um Erfahrungsberichte und Modelle.
Dann nimm doch aber Ratschläge an. Fakt ist doch, ein WM funktioniert nur wenn Eltern auch auf Elternebene kommunizieren können. Bei Streitigkeiten empfiehlt niemand das WM.
01.09.2023 22:20
Zitat von Glücksstein:
Zitat von MamaMäh:
Das wie und warum wir das Wechselmodell machen werden hat hier gerade gar nichts mit meiner Frage zu tun.
Wie gesagt, dem Vater ist es gänzlich egal. Ich schaue also gerade darauf, wie ich sicher gehen kann, das mein Kind am meisten davon hat. Finanziell und seelisch (wenig Streit). Denn der Vater hat mir - entgegen Eurer Behauptung und rechtlichen Vorgaben - dieses Recht der Entscheidung überlassen.
Ich fragte nach Leuten, die ähnlich leben und mir ihre Regelung sagen können. Mehr nicht. Danke.
Und nilou - nimm es mir nicht übel. Du pauschalisierst mir hier ehrlich gesagt häufig zu viel oder schließt von anderen Fällen auf die hier genannten.
Doch - tatsächlich kann ich es ihm gerade „vorschreiben“ denn wir verfassen ein Schriftstück beim Notar. Und er lässt mir jetzt freie Hand bei dem Absatz Finanzen. Darum informiere und überlege ich zur Zeit genau darüber und bitte um Erfahrungsberichte und Modelle.
Dann nimm doch aber Ratschläge an. Fakt ist doch, ein WM funktioniert nur wenn Eltern auch auf Elternebene kommunizieren können. Bei Streitigkeiten empfiehlt niemand das WM.
Ach Leute...
Ich nehme gerne Ratschläge an, zu dem Anliegen, zu dem ich gefragt habe.
Der andere Thread ist bald 3 Monate alt. Inzwischen gab es unzählige Termine und Besprechungen, auch mit unserem Sohn.
Wieso, weshalb, warum wir das nun machen, weiß hier keiner.
Doch, es wurde uns als Möglichkeit empfohlen. Mit sehr genauen Absprachen (auch zur Kommunikation, den Themen usw.), rechtlich gültiger Unterschrift und Probezeit. Was Du also gerade schreibst, stimmt einfach nicht.
An der Verschriftlichung der Absprachen feilen wir gerade, damit unser Sohn dann ein harmonisches Wechselmodell erleben kann, ohne ständige Diskussionen. Dabei geht jede Seite Kompromisse ein und ich versuche gerade meinen für diesen (letzten) Bereich zu finden.
01.09.2023 22:27
Ich habe dir doch Ratschläge gegeben, welche sich rein auf die Thematik bezogen haben.
Wir praktizieren es aber erst bissl mehr als 10 Jahre, vielleicht ist dir das nicht praxisnah genug?
Mit einem aufgesetzten Schreiben viel Glück, wenn es hart auf hart kommt wirst du nicht weit kommen damit.
Du kannst dir die Finanzen nicht aussuchen,auch nicht wenn ihr euch gerade " einigt" .
Aber das willst du sicher auch nicht hören.
Wir praktizieren es aber erst bissl mehr als 10 Jahre, vielleicht ist dir das nicht praxisnah genug?
Mit einem aufgesetzten Schreiben viel Glück, wenn es hart auf hart kommt wirst du nicht weit kommen damit.
Du kannst dir die Finanzen nicht aussuchen,auch nicht wenn ihr euch gerade " einigt" .
Aber das willst du sicher auch nicht hören.
01.09.2023 22:28
Zitat von MamaMäh:
Zitat von Glücksstein:
Zitat von MamaMäh:
Das wie und warum wir das Wechselmodell machen werden hat hier gerade gar nichts mit meiner Frage zu tun.
Wie gesagt, dem Vater ist es gänzlich egal. Ich schaue also gerade darauf, wie ich sicher gehen kann, das mein Kind am meisten davon hat. Finanziell und seelisch (wenig Streit). Denn der Vater hat mir - entgegen Eurer Behauptung und rechtlichen Vorgaben - dieses Recht der Entscheidung überlassen.
Ich fragte nach Leuten, die ähnlich leben und mir ihre Regelung sagen können. Mehr nicht. Danke.
Und nilou - nimm es mir nicht übel. Du pauschalisierst mir hier ehrlich gesagt häufig zu viel oder schließt von anderen Fällen auf die hier genannten.
Doch - tatsächlich kann ich es ihm gerade „vorschreiben“ denn wir verfassen ein Schriftstück beim Notar. Und er lässt mir jetzt freie Hand bei dem Absatz Finanzen. Darum informiere und überlege ich zur Zeit genau darüber und bitte um Erfahrungsberichte und Modelle.
Dann nimm doch aber Ratschläge an. Fakt ist doch, ein WM funktioniert nur wenn Eltern auch auf Elternebene kommunizieren können. Bei Streitigkeiten empfiehlt niemand das WM.
Ach Leute...
Ich nehme gerne Ratschläge an, zu dem Anliegen, zu dem ich gefragt habe.
Der andere Thread ist bald 3 Monate alt. Inzwischen gab es unzählige Termine und Besprechungen , auch mit unserem Sohn.
Wieso, weshalb, warum wir das nun machen, weiß hier keiner.
Doch, es wurde uns als Möglichkeit empfohlen. Mit sehr genauen Absprachen (auch zur Kommunikation, den Themen usw.), rechtlich gültiger Unterschrift und Probezeit . Was Du also gerade schreibst, stimmt einfach nicht.
An der Verschriftlichung der Absprachen feilen wir gerade, damit unser Sohn dann ein harmonisches Wechselmodell erleben kann, ohne ständige Diskussionen. Dabei geht jede Seite Kompromisse ein und ich versuche gerade meinen für diesen (letzten) Bereich zu finden.
Was spricht dann dagegen, ihm die Hälfte des Kindergeldes zu überweisen? Wenn ihr doch so daran gearbeitet habt, dann sollte es an 125 € nicht Scheitern. Die Ausgaben fürs Kind werden diesen Betrag überschreiten, für die „Differenz“ muss er selber aufkommen. Also 125 € wird er sicher jeden Monat fürs Kind ausgeben.
Und rechtlich gültige Unterschrift heißt nicht rechtlich durchsetzbar. Was genau ist die Konsequenz wenn er zB 100 € nicht so ausgibt wie es deine Vorstellungen entspricht?
01.09.2023 22:43
Moin, unabhängig von allen möglichen Konstellationen zum Wechselmodell, einmal die Sicht aus dem JC:
Kindergeld wird zunächst in voller Höhe bei dem Kind angerechnet. Ist das Kind nur zu 50% bei dir in der BG (tatsächlicher Aufenthalt), wird auch das Kindergeld nur hälftig angerechnet. KG ist eine Leistung, die als Kind-Einkommen(EK) gerechnet wird. Ebenso UVG-Leistungen oder Kinderzuschlag. Sollte dein JC zwar den Bedarf nur Hälfte ermitteln, aber die Kind-EK vollständig anrechnen, lege unbedingt Widerspruch ein.
Kindergeld wird erst bei den Eltern angerechnet, wenn das Kind-EK dem errechneten Bedarf übersteigt.
Bitte sprich noch einmal mit deiner Leistungssachbearbeitung über die genaue Aufteilung des Aufenthaltes. In der Regel benötigt das Amt auch Nachweise (z.b. in Form von "Tagebüchern") wann das Kind die jeweilige BG verlassen hat ("K ist heut eum 9 Uhr zum Vater gegangen", "K ist heute um 17 Uhr wieder zu mir gekommen"). Das SGB II sieht als kleinste Zeiteinheit den Tag an, d.h. wenn Kind erst um 17 Uhr nach Hause kommt, dann gilt der Tag als "Vater-Tag". Kommt er schon um 9 Uhr nach Hause, ist es dein Tag. Nach derzeitiger Rechtsprechung kann eine Aufteilung in der Regel nur bei tatsächlich 50:50 erfolgen, ansonsten gilt im Sozialrecht weiterhin die Regelung, dass der Lebensmittelpunkt beim höher gewichteten Elternteil liegt. 8:6 würde aufgrund der 2 Tage faktisch schon etwas ausmachen.
Wenn ihr 8:6 betreibt, kannst du einen Mehrbedarf Alleinerziehung beantragen. Bei 50:50 stünde dir der hälftige Mehrbedarf zu (diese Regelung greift ausschließlich bei 50:50, man kann seinen Mehrbedarf nicht anders aufteilen).
Und wenn das alles sehr viel ist, sprich unbedingt mit deiner Sachbearbeitung. Zumindest meine "Untertanen" sind, wenn man nett zu ihnen ist, auch zu den Kunden lieb ich selber bin in der Widerspruchssachbearbeitung eines kommunalen JCs
Kindergeld wird zunächst in voller Höhe bei dem Kind angerechnet. Ist das Kind nur zu 50% bei dir in der BG (tatsächlicher Aufenthalt), wird auch das Kindergeld nur hälftig angerechnet. KG ist eine Leistung, die als Kind-Einkommen(EK) gerechnet wird. Ebenso UVG-Leistungen oder Kinderzuschlag. Sollte dein JC zwar den Bedarf nur Hälfte ermitteln, aber die Kind-EK vollständig anrechnen, lege unbedingt Widerspruch ein.
Kindergeld wird erst bei den Eltern angerechnet, wenn das Kind-EK dem errechneten Bedarf übersteigt.
Bitte sprich noch einmal mit deiner Leistungssachbearbeitung über die genaue Aufteilung des Aufenthaltes. In der Regel benötigt das Amt auch Nachweise (z.b. in Form von "Tagebüchern") wann das Kind die jeweilige BG verlassen hat ("K ist heut eum 9 Uhr zum Vater gegangen", "K ist heute um 17 Uhr wieder zu mir gekommen"). Das SGB II sieht als kleinste Zeiteinheit den Tag an, d.h. wenn Kind erst um 17 Uhr nach Hause kommt, dann gilt der Tag als "Vater-Tag". Kommt er schon um 9 Uhr nach Hause, ist es dein Tag. Nach derzeitiger Rechtsprechung kann eine Aufteilung in der Regel nur bei tatsächlich 50:50 erfolgen, ansonsten gilt im Sozialrecht weiterhin die Regelung, dass der Lebensmittelpunkt beim höher gewichteten Elternteil liegt. 8:6 würde aufgrund der 2 Tage faktisch schon etwas ausmachen.
Wenn ihr 8:6 betreibt, kannst du einen Mehrbedarf Alleinerziehung beantragen. Bei 50:50 stünde dir der hälftige Mehrbedarf zu (diese Regelung greift ausschließlich bei 50:50, man kann seinen Mehrbedarf nicht anders aufteilen).
Und wenn das alles sehr viel ist, sprich unbedingt mit deiner Sachbearbeitung. Zumindest meine "Untertanen" sind, wenn man nett zu ihnen ist, auch zu den Kunden lieb ich selber bin in der Widerspruchssachbearbeitung eines kommunalen JCs
01.09.2023 22:46
Zitat von MamaMäh:
Zitat von Glücksstein:
Zitat von MamaMäh:
Das wie und warum wir das Wechselmodell machen werden hat hier gerade gar nichts mit meiner Frage zu tun.
Wie gesagt, dem Vater ist es gänzlich egal. Ich schaue also gerade darauf, wie ich sicher gehen kann, das mein Kind am meisten davon hat. Finanziell und seelisch (wenig Streit). Denn der Vater hat mir - entgegen Eurer Behauptung und rechtlichen Vorgaben - dieses Recht der Entscheidung überlassen.
Ich fragte nach Leuten, die ähnlich leben und mir ihre Regelung sagen können. Mehr nicht. Danke.
Und nilou - nimm es mir nicht übel. Du pauschalisierst mir hier ehrlich gesagt häufig zu viel oder schließt von anderen Fällen auf die hier genannten.
Doch - tatsächlich kann ich es ihm gerade „vorschreiben“ denn wir verfassen ein Schriftstück beim Notar. Und er lässt mir jetzt freie Hand bei dem Absatz Finanzen. Darum informiere und überlege ich zur Zeit genau darüber und bitte um Erfahrungsberichte und Modelle.
Dann nimm doch aber Ratschläge an. Fakt ist doch, ein WM funktioniert nur wenn Eltern auch auf Elternebene kommunizieren können. Bei Streitigkeiten empfiehlt niemand das WM.
Ach Leute...
Ich nehme gerne Ratschläge an, zu dem Anliegen, zu dem ich gefragt habe.
Der andere Thread ist bald 3 Monate alt. Inzwischen gab es unzählige Termine und Besprechungen, auch mit unserem Sohn.
Wieso, weshalb, warum wir das nun machen, weiß hier keiner.
Doch, es wurde uns als Möglichkeit empfohlen. Mit sehr genauen Absprachen (auch zur Kommunikation, den Themen usw.), rechtlich gültiger Unterschrift und Probezeit. Was Du also gerade schreibst, stimmt einfach nicht.
An der Verschriftlichung der Absprachen feilen wir gerade, damit unser Sohn dann ein harmonisches Wechselmodell erleben kann, ohne ständige Diskussionen. Dabei geht jede Seite Kompromisse ein und ich versuche gerade meinen für diesen (letzten) Bereich zu finden.
Was stimmt denn nicht was ich schreibe? Ich kenne keinen einzigen Fall, bei dem das WM empfohlen wird/wurde wenn die Kommunikation nicht stimmt, denn das ist Grundboraussetzung fürs WM.
Du wärst die Erste , bei der das einwandfrei funktioniert bei den Kommunikationsproblemen Da könnt ihr gern schriftlich festhalten was ihr wollt. Daran halten, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier.
02.09.2023 08:45
Wenn Du freie Hand hast, behalte das Kindergeld (du lebst mit Bürgergeld am Existenzminimum!) und übernehme dafür komplett Kleidung, Schulsachen etc. Ich hab tatsächlich Erfahrung mit dem Wechselmodell (50:50) und kann dir sagen, dass es selbst bei einem Freundschaftlichen Umgang und einem vernünftigen Vater ohne Geld- und Suchtprobleme manchmal knirscht. Was machst du denn wenn er das Geld verzockt und es steht was größeres an? Zahlst du dann alleine? Wenn das für dich so locker geht…
02.09.2023 10:35
Zitat von mama22manu:
Wenn Du freie Hand hast, behalte das Kindergeld (du lebst mit Bürgergeld am Existenzminimum!) und übernehme dafür komplett Kleidung, Schulsachen etc. Ich hab tatsächlich Erfahrung mit dem Wechselmodell (50:50) und kann dir sagen, dass es selbst bei einem Freundschaftlichen Umgang und einem vernünftigen Vater ohne Geld- und Suchtprobleme manchmal knirscht. Was machst du denn wenn er das Geld verzockt und es steht was größeres an? Zahlst du dann alleine? Wenn das für dich so locker geht…
Und wenn er will,klagt er es dann ein und sie muss zurückzahlen.
Ich würde gar nichts einfach behalten,auch nicht wenn ich andere Kosten übernehmen würde,denn die gehören untereinander geregelt, im Gegensatz zu Kindergeld.
02.09.2023 15:16
Zitat von DieOhneNamen:
Ich habe dir doch Ratschläge gegeben, welche sich rein auf die Thematik bezogen haben.
Wir praktizieren es aber erst bissl mehr als 10 Jahre, vielleicht ist dir das nicht praxisnah genug?
Mit einem aufgesetzten Schreiben viel Glück, wenn es hart auf hart kommt wirst du nicht weit kommen damit.
Du kannst dir die Finanzen nicht aussuchen,auch nicht wenn ihr euch gerade " einigt" .
Aber das willst du sicher auch nicht hören.
Doch habe ich doch gar nicht angesprochen? Danke für deine Hinweise.
02.09.2023 15:20
Zitat von nilou:
Zitat von MamaMäh:
Zitat von Glücksstein:
Zitat von MamaMäh:
Das wie und warum wir das Wechselmodell machen werden hat hier gerade gar nichts mit meiner Frage zu tun.
Wie gesagt, dem Vater ist es gänzlich egal. Ich schaue also gerade darauf, wie ich sicher gehen kann, das mein Kind am meisten davon hat. Finanziell und seelisch (wenig Streit). Denn der Vater hat mir - entgegen Eurer Behauptung und rechtlichen Vorgaben - dieses Recht der Entscheidung überlassen.
Ich fragte nach Leuten, die ähnlich leben und mir ihre Regelung sagen können. Mehr nicht. Danke.
Und nilou - nimm es mir nicht übel. Du pauschalisierst mir hier ehrlich gesagt häufig zu viel oder schließt von anderen Fällen auf die hier genannten.
Doch - tatsächlich kann ich es ihm gerade „vorschreiben“ denn wir verfassen ein Schriftstück beim Notar. Und er lässt mir jetzt freie Hand bei dem Absatz Finanzen. Darum informiere und überlege ich zur Zeit genau darüber und bitte um Erfahrungsberichte und Modelle.
Dann nimm doch aber Ratschläge an. Fakt ist doch, ein WM funktioniert nur wenn Eltern auch auf Elternebene kommunizieren können. Bei Streitigkeiten empfiehlt niemand das WM.
Ach Leute...
Ich nehme gerne Ratschläge an, zu dem Anliegen, zu dem ich gefragt habe.
Der andere Thread ist bald 3 Monate alt. Inzwischen gab es unzählige Termine und Besprechungen , auch mit unserem Sohn.
Wieso, weshalb, warum wir das nun machen, weiß hier keiner.
Doch, es wurde uns als Möglichkeit empfohlen. Mit sehr genauen Absprachen (auch zur Kommunikation, den Themen usw.), rechtlich gültiger Unterschrift und Probezeit . Was Du also gerade schreibst, stimmt einfach nicht.
An der Verschriftlichung der Absprachen feilen wir gerade, damit unser Sohn dann ein harmonisches Wechselmodell erleben kann, ohne ständige Diskussionen. Dabei geht jede Seite Kompromisse ein und ich versuche gerade meinen für diesen (letzten) Bereich zu finden.
Was spricht dann dagegen, ihm die Hälfte des Kindergeldes zu überweisen? Wenn ihr doch so daran gearbeitet habt, dann sollte es an 125 € nicht Scheitern. Die Ausgaben fürs Kind werden diesen Betrag überschreiten, für die „Differenz“ muss er selber aufkommen. Also 125 € wird er sicher jeden Monat fürs Kind ausgeben.
Und rechtlich gültige Unterschrift heißt nicht rechtlich durchsetzbar. Was genau ist die Konsequenz wenn er zB 100 € nicht so ausgibt wie es deine Vorstellungen entspricht?
Es spricht dagegen was ich schrieb.
Aber ich habe ja noch gar keine Option ausgeschlossen. Vielleicht mache ich es also so.
02.09.2023 15:20
Zitat von Babyboy2020:
Moin, unabhängig von allen möglichen Konstellationen zum Wechselmodell, einmal die Sicht aus dem JC:
Kindergeld wird zunächst in voller Höhe bei dem Kind angerechnet. Ist das Kind nur zu 50% bei dir in der BG (tatsächlicher Aufenthalt), wird auch das Kindergeld nur hälftig angerechnet. KG ist eine Leistung, die als Kind-Einkommen(EK) gerechnet wird. Ebenso UVG-Leistungen oder Kinderzuschlag. Sollte dein JC zwar den Bedarf nur Hälfte ermitteln, aber die Kind-EK vollständig anrechnen, lege unbedingt Widerspruch ein.
Kindergeld wird erst bei den Eltern angerechnet, wenn das Kind-EK dem errechneten Bedarf übersteigt.
Bitte sprich noch einmal mit deiner Leistungssachbearbeitung über die genaue Aufteilung des Aufenthaltes. In der Regel benötigt das Amt auch Nachweise (z.b. in Form von "Tagebüchern") wann das Kind die jeweilige BG verlassen hat ("K ist heut eum 9 Uhr zum Vater gegangen", "K ist heute um 17 Uhr wieder zu mir gekommen"). Das SGB II sieht als kleinste Zeiteinheit den Tag an, d.h. wenn Kind erst um 17 Uhr nach Hause kommt, dann gilt der Tag als "Vater-Tag". Kommt er schon um 9 Uhr nach Hause, ist es dein Tag. Nach derzeitiger Rechtsprechung kann eine Aufteilung in der Regel nur bei tatsächlich 50:50 erfolgen, ansonsten gilt im Sozialrecht weiterhin die Regelung, dass der Lebensmittelpunkt beim höher gewichteten Elternteil liegt. 8:6 würde aufgrund der 2 Tage faktisch schon etwas ausmachen.
Wenn ihr 8:6 betreibt, kannst du einen Mehrbedarf Alleinerziehung beantragen. Bei 50:50 stünde dir der hälftige Mehrbedarf zu (diese Regelung greift ausschließlich bei 50:50, man kann seinen Mehrbedarf nicht anders aufteilen).
Und wenn das alles sehr viel ist, sprich unbedingt mit deiner Sachbearbeitung. Zumindest meine "Untertanen" sind, wenn man nett zu ihnen ist, auch zu den Kunden lieb ich selber bin in der Widerspruchssachbearbeitung eines kommunalen JCs
Sehr vielen Dank.
Bei euch scheinen gute Leute zu arbeiten.
02.09.2023 15:22
Zitat von Glücksstein:
Zitat von MamaMäh:
Zitat von Glücksstein:
Zitat von MamaMäh:
Das wie und warum wir das Wechselmodell machen werden hat hier gerade gar nichts mit meiner Frage zu tun.
Wie gesagt, dem Vater ist es gänzlich egal. Ich schaue also gerade darauf, wie ich sicher gehen kann, das mein Kind am meisten davon hat. Finanziell und seelisch (wenig Streit). Denn der Vater hat mir - entgegen Eurer Behauptung und rechtlichen Vorgaben - dieses Recht der Entscheidung überlassen.
Ich fragte nach Leuten, die ähnlich leben und mir ihre Regelung sagen können. Mehr nicht. Danke.
Und nilou - nimm es mir nicht übel. Du pauschalisierst mir hier ehrlich gesagt häufig zu viel oder schließt von anderen Fällen auf die hier genannten.
Doch - tatsächlich kann ich es ihm gerade „vorschreiben“ denn wir verfassen ein Schriftstück beim Notar. Und er lässt mir jetzt freie Hand bei dem Absatz Finanzen. Darum informiere und überlege ich zur Zeit genau darüber und bitte um Erfahrungsberichte und Modelle.
Dann nimm doch aber Ratschläge an. Fakt ist doch, ein WM funktioniert nur wenn Eltern auch auf Elternebene kommunizieren können. Bei Streitigkeiten empfiehlt niemand das WM.
Ach Leute...
Ich nehme gerne Ratschläge an, zu dem Anliegen, zu dem ich gefragt habe.
Der andere Thread ist bald 3 Monate alt. Inzwischen gab es unzählige Termine und Besprechungen, auch mit unserem Sohn.
Wieso, weshalb, warum wir das nun machen, weiß hier keiner.
Doch, es wurde uns als Möglichkeit empfohlen. Mit sehr genauen Absprachen (auch zur Kommunikation, den Themen usw.), rechtlich gültiger Unterschrift und Probezeit. Was Du also gerade schreibst, stimmt einfach nicht.
An der Verschriftlichung der Absprachen feilen wir gerade, damit unser Sohn dann ein harmonisches Wechselmodell erleben kann, ohne ständige Diskussionen. Dabei geht jede Seite Kompromisse ein und ich versuche gerade meinen für diesen (letzten) Bereich zu finden.
Was stimmt denn nicht was ich schreibe? Ich kenne keinen einzigen Fall, bei dem das WM empfohlen wird/wurde wenn die Kommunikation nicht stimmt, denn das ist Grundboraussetzung fürs WM.
Du wärst die Erste , bei der das einwandfrei funktioniert bei den Kommunikationsproblemen Da könnt ihr gern schriftlich festhalten was ihr wollt. Daran halten, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier.
Was nicht stimmt?
Du sagst es empfiehlt niemand.
Mir wurde es empfohlen.
Dann sagst du du kennst keinen der es empfiehlt.
Das ist etwas anderes! Dann sag es doch gleich so.
02.09.2023 15:23
Zitat von mama22manu:
Wenn Du freie Hand hast, behalte das Kindergeld (du lebst mit Bürgergeld am Existenzminimum!) und übernehme dafür komplett Kleidung, Schulsachen etc. Ich hab tatsächlich Erfahrung mit dem Wechselmodell (50:50) und kann dir sagen, dass es selbst bei einem Freundschaftlichen Umgang und einem vernünftigen Vater ohne Geld- und Suchtprobleme manchmal knirscht. Was machst du denn wenn er das Geld verzockt und es steht was größeres an? Zahlst du dann alleine? Wenn das für dich so locker geht…
Ja das sind alles fragen die ich mir aktuell stelle.
02.09.2023 15:26
Nungut.
Danke für alle Ratschläge.
Ich hatte gar keine Lust mich hier ewig zu rechtfertigen. Darum steige ich nun besser aus.
Ich verstehe nicht, warum hier mehrfach so getan wird, als hätte ich schon irgendwie entscheiden und mache alles falsch.
Bin echt nicht so lang im Forum aber hier macht irgendwie gar kein Thread Spaß (auch die der anderen)… es geht echt oft so. schade!
Danke für alle Ratschläge.
Ich hatte gar keine Lust mich hier ewig zu rechtfertigen. Darum steige ich nun besser aus.
Ich verstehe nicht, warum hier mehrfach so getan wird, als hätte ich schon irgendwie entscheiden und mache alles falsch.
Bin echt nicht so lang im Forum aber hier macht irgendwie gar kein Thread Spaß (auch die der anderen)… es geht echt oft so. schade!
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