Sorgerecht wie läuft es nach einer Trennung?
22.01.2013 22:19
Nur mal zum Mut machen:
Der Papa von meinem Großen wollte ihn nicht haben. Ich behielt das Kind und er wurde "abgetrieben"
Er wollte NICHTS mit dem Kind zu tun haben.
Nach der Geburt bestritt er die Vaterschaft. Das alles wurde per Gericht geklärt.
Natürlich ist er der Papa.
Also nahmen wir wieder Kontakt auf und er lernte seinen Sohn mit 10 Monaten das erste mal kennen.
Ich habe in der Schwangerschaft und auch in den ersten Lebensmonaten Gift und Galle gespuckt beim Gedanken mein Baby in seine Nähe zu lassen.
Wir bauten dann die Besuche aus und immer weiter aus.
Als mein Großer 1,25 Jahre alt war sind die beiden das erste mal für 2 Stunden allein auf den Spielplatz gegangen.
Danach war er regelmäßig tageweise bei seinem Papa.
Irgendwann (mit 1,5 Jahren) kam die erste Übernachtung und die finden seitdem regelmäßig statt.
Der Große liebt seinen Papa, sie sind ein super Team. Ich freue mich über freie Zeit und mein Sohn freut sich über die Mama-freie Zeit.
Ich muss meinem Kind nie erklären wo Papa geblieben ist, oder wer sein Papa ist, oder warum sein Papa ihn nicht lieb hat.
Papa ist da!! Und wir verstehen uns als Eltern blendent! Unser Sohn profitiert sichtlich davon.
Der Papa von meinem Großen wollte ihn nicht haben. Ich behielt das Kind und er wurde "abgetrieben"
Er wollte NICHTS mit dem Kind zu tun haben.
Nach der Geburt bestritt er die Vaterschaft. Das alles wurde per Gericht geklärt.
Natürlich ist er der Papa.
Also nahmen wir wieder Kontakt auf und er lernte seinen Sohn mit 10 Monaten das erste mal kennen.
Ich habe in der Schwangerschaft und auch in den ersten Lebensmonaten Gift und Galle gespuckt beim Gedanken mein Baby in seine Nähe zu lassen.
Wir bauten dann die Besuche aus und immer weiter aus.
Als mein Großer 1,25 Jahre alt war sind die beiden das erste mal für 2 Stunden allein auf den Spielplatz gegangen.
Danach war er regelmäßig tageweise bei seinem Papa.
Irgendwann (mit 1,5 Jahren) kam die erste Übernachtung und die finden seitdem regelmäßig statt.
Der Große liebt seinen Papa, sie sind ein super Team. Ich freue mich über freie Zeit und mein Sohn freut sich über die Mama-freie Zeit.
Ich muss meinem Kind nie erklären wo Papa geblieben ist, oder wer sein Papa ist, oder warum sein Papa ihn nicht lieb hat.
Papa ist da!! Und wir verstehen uns als Eltern blendent! Unser Sohn profitiert sichtlich davon.
22.01.2013 22:25
Also meine.Freundin.wollte.auch nicht das ihr ex freund die kleine über Nacht hat,sie war damals glaub auch so 2 Jahre. Als Grund hat sie beim Gericht angegeben sie sei noch zu klein,Ergebniss er darf sie jedes zweite we holen und sie schläft dort.da kommst denk ich nicht drum herum. Es ist der Papa auch die haben ein recht auf ihre Kinder,und sich alleine um sie zu kümmern
22.01.2013 22:41
Zitat von Käsekuchen:
Zitat von JeSa:
Das vielleicht schon, aber sich mit nem unzuverlässigen kerl das sorgerecht zu teilen, find ich auch nicht ganz einfach.
Oft hapert es auch einfach am Vertrauen der Mütter in die Vaterfähigkeiten. Wenn die Papas dann alleine mit dem Kind sind können sie auch richtig Papa sein.
Verantwortung lernt man indem man sie übernehmen MUSS
Ich rede nicht vom Umgang. Da bin ich auch der meinung, Väter müssen ihn haben und wie schon gesagt, meiner hat auch schon mit vier Monaten bei seinem Vater übernachtet, auch, wenn er sonstn totaler Verpeiler war..
Aber am geteilten Sorgerecht hängt ja auch noch anderes. Diese ganzen gemeinsamen Gänge, gemeinsame Unterschriften usw..find ich anstrengend, wenn der Vater da nicht sehr zuverlässig ist oder auch mal nicht erreichbar oder so.
Der Vater meines Kindes hat kein Sorgerecht, aber es läuft trotzdem alles mit Absprache und Rücksprache. Manchmal müssen auch die Väter den Müttern vertrauen. Aber ich weiß auch, dass das ziemlich schwer ist, bei den ganzen bissigen Stuten, die es so gibt...
22.01.2013 22:42
Ich finde diese rechte auch gut so. Ein Vater soll auch ein Vater bleiben und nicht immer nur Zahlen.
Aber es würde alles neu sein. ich hatte noch nie meine kleine über Nacht weg gegeben .
Und wenn es dann leider nur vors Gericht möglich ist dies zu klären bleibt mir nix drum herum .
Aber es würde alles neu sein. ich hatte noch nie meine kleine über Nacht weg gegeben .
Und wenn es dann leider nur vors Gericht möglich ist dies zu klären bleibt mir nix drum herum .
22.01.2013 22:45
Und er hat halt kein sorgerecht,
Eine Freundin von mir und mein Bester Freund da läuft es so ab,.
Er durfte ne zeit lang nicht seine Tochter sehen von ihr aus ( fand ich eine frechheit) .
Und nun darf er die kleine nur mit jugendamt oder mit Der Kinds Mutter sehen.
Aber über nacht nicht.
Eine Freundin von mir und mein Bester Freund da läuft es so ab,.
Er durfte ne zeit lang nicht seine Tochter sehen von ihr aus ( fand ich eine frechheit) .
Und nun darf er die kleine nur mit jugendamt oder mit Der Kinds Mutter sehen.
Aber über nacht nicht.
22.01.2013 22:50
Zitat von Katharina21:
Und er hat halt kein sorgerecht,
Eine Freundin von mir und mein Bester Freund da läuft es so ab,.
Er durfte ne zeit lang nicht seine Tochter sehen von ihr aus ( fand ich eine frechheit) .
Und nun darf er die kleine nur mit jugendamt oder mit Der Kinds Mutter sehen.
Aber über nacht nicht.
Aber da gabs sicherlich auch ne Hintergrundgeschichte, oder? Vielleicht kommt es ja auch gar nicht so weit, ansonsten halt einfach bei der Wahrheit bleiben und deine Sicht der Dinge schildern, so wie du es hier auch gemacht hast.
Alles Gute
22.01.2013 22:58
Ne leider nicht die Kindsmutter wollte es einfach nicht ihn nur eins rein würgen.
Bis er den weg zum Jugendamt endlich gemacht hat und seine Tochter sehen darf ..
Ja das sowieso ich denk mal lass es erst mal auf mich zu kommen, warte ab wie wir es zwischen uns jetzt klären und wenn er es so haben will dann bitte.
Bis er den weg zum Jugendamt endlich gemacht hat und seine Tochter sehen darf ..
Ja das sowieso ich denk mal lass es erst mal auf mich zu kommen, warte ab wie wir es zwischen uns jetzt klären und wenn er es so haben will dann bitte.
22.01.2013 23:05
Zitat von Käsekuchen:
Hallo
damit kenne ich mich aus!
1. Du hast keinen Anspruch aufs alleinige Sorgerecht, er kanns mit Leichtigkeit einfordern, entweder vor Gericht, das wird teuer!! Oder einfach beim jugendamt beurkunden lassen.
2. Wenn das Kind ihn kennt und eine Beziehung zu ihm hat, hat er auch das Recht es über Nacht zu nehmen.
Realistisch sind 1-2 Nachmittage pro Woche und eine Übernachtung jedes zweite Wochenende.
3. Hast du keinen Anspruch drauf zu erfahren was er während des Umgans treibt geschweigedenn ihm etwas vorzuschreiben. Wie er den Umgang gestaltet liegt einzig in seinem Ermessen.
4. Müttern die Vätern den Umgang erschweren oder die Vater-Kind-Bindung stören wollen kann das Sorgerecht entzogen werden.
ALSO: Am besten viel reden und freundliche Lösungen finden. Das Kind hat nichts von Gerichtsverfahren, nur ärmere Eltern.
Und es gibt verhärtete Fronten.
Ich muss dir da leider wiedersprechen ...
Wenn die Mutter dem geteiltem Sorgerecht nicht zustimmt , bekommt der Vater es nicht problemlos. Und bei einem so kleinem Kind muss sie einer Übernachtung nicht zustimmen. Und sie hat sehr wohl das recht zu erfahren was der Vater mit dem kind macht ...
22.01.2013 23:10
bei meinem mann hieß es vor gericht, dass es die mutter gar nix angeht, was er mit dem kind in seiner zeit macht...
und der vater kann sehr wohl auf das gemeinsame sorgerecht klagen...bei uns hat die KM zwar nie eine unterschrift benötigt, aber mein mann konnte sich wenigsten beim KiA und im KiGa bzw. schule nach seinem sohn erkundigen, weil die mutter der meinung war, dass ihn das alles nix angeht...
und der vater kann sehr wohl auf das gemeinsame sorgerecht klagen...bei uns hat die KM zwar nie eine unterschrift benötigt, aber mein mann konnte sich wenigsten beim KiA und im KiGa bzw. schule nach seinem sohn erkundigen, weil die mutter der meinung war, dass ihn das alles nix angeht...
22.01.2013 23:13
Zitat von Dragon-Lady:
bei meinem mann hieß es vor gericht, dass es die mutter gar nix angeht, was er mit dem kind in seiner zeit macht...
und der vater kann sehr wohl auf das gemeinsame sorgerecht klagen...bei uns hat die KM zwar nie eine unterschrift benötigt, aber mein mann konnte sich wenigsten beim KiA und im KiGa bzw. schule nach seinem sohn erkundigen, weil die mutter der meinung war, dass ihn das alles nix angeht...
Wenn das Kind noch so klein ist, geht es die Mutter sehr wohl was an. Klar kann er sich das Sorgerecht einklagen . Aber so einfach ist das nicht. Denn es wird zum Wohle des Kindes entschieden ....
22.01.2013 23:16
Zitat von Muckel007:
Zitat von Dragon-Lady:
bei meinem mann hieß es vor gericht, dass es die mutter gar nix angeht, was er mit dem kind in seiner zeit macht...
und der vater kann sehr wohl auf das gemeinsame sorgerecht klagen...bei uns hat die KM zwar nie eine unterschrift benötigt, aber mein mann konnte sich wenigsten beim KiA und im KiGa bzw. schule nach seinem sohn erkundigen, weil die mutter der meinung war, dass ihn das alles nix angeht...
Wenn das Kind noch so klein ist, geht es die Mutter sehr wohl was an. Klar kann er sich das Sorgerecht einklagen . Aber so einfach ist das nicht. Denn es wird zum Wohle des Kindes entschieden ....
der sohn von meinem mann war 3 als das ganze theater losging...und die richterin ließ problemlos...die 2-wöchtenlichen übernachtungen zu...
es kommt immer auf den fall drauf an
22.01.2013 23:16
Also müsste ich meine Tochter noch nicht über nach abgeben? Man das wäre toll . Nicht wegen dem Vater- einfach weil sie mit fast zwei mir noch zu klein dafür ist vater hin oder her.
Ich dachte immer bzw so wurde es mir erzählt . ob es stimmt weiß ich nicht.
Das eine Mutter die das Sorgerecht hat - bestimmen kann wann er das Kind sieht und wie- zb. mit Jugendamt oder ohne?
Aber hat sich wohl alles geändert so wie man liest .
Ich dachte immer bzw so wurde es mir erzählt . ob es stimmt weiß ich nicht.
Das eine Mutter die das Sorgerecht hat - bestimmen kann wann er das Kind sieht und wie- zb. mit Jugendamt oder ohne?
Aber hat sich wohl alles geändert so wie man liest .
22.01.2013 23:21
Zitat von Katharina21:
Also müsste ich meine Tochter noch nicht über nach abgeben? Man das wäre toll . Nicht wegen dem Vater- einfach weil sie mit fast zwei mir noch zu klein dafür ist vater hin oder her.
Ich dachte immer bzw so wurde es mir erzählt . ob es stimmt weiß ich nicht.
Das eine Mutter die das Sorgerecht hat - bestimmen kann wann er das Kind sieht und wie- zb. mit Jugendamt oder ohne?
Aber hat sich wohl alles geändert so wie man liest .
Der Vater hat ein besuchstecht, und wenn die kleine in der Schule ist hat er auch Anrecht auf die Hälfte der Ferien. Wenn die kleine noch so klein ist muss sie gar nichts. Und in erster Linie zählt zum Wohle des Kindes . Und solange du begründete Bedenken hast musst du gar nichts machen. Das beste fürs Kind ist die gütliche Einigung ohne stess und Streit
22.01.2013 23:21
das kannst du auch trotz alleinigem sorgerecht nicht bestimmen...der vater hat ein umgangsrecht, auch ohne sorgerecht...
wenn es zur verhandlung kommt, hört das JA vorher beide seiten und gibt dann in der verhandlung eine empfehlung ab...
wenn es zur verhandlung kommt, hört das JA vorher beide seiten und gibt dann in der verhandlung eine empfehlung ab...
23.01.2013 10:22
Zitat von Muckel007:
Zitat von Katharina21:
Also müsste ich meine Tochter noch nicht über nach abgeben? Man das wäre toll . Nicht wegen dem Vater- einfach weil sie mit fast zwei mir noch zu klein dafür ist vater hin oder her.
Ich dachte immer bzw so wurde es mir erzählt . ob es stimmt weiß ich nicht.
Das eine Mutter die das Sorgerecht hat - bestimmen kann wann er das Kind sieht und wie- zb. mit Jugendamt oder ohne?
Aber hat sich wohl alles geändert so wie man liest .
Der Vater hat ein besuchstecht, und wenn die kleine in der Schule ist hat er auch Anrecht auf die Hälfte der Ferien. Wenn die kleine noch so klein ist muss sie gar nichts. Und in erster Linie zählt zum Wohle des Kindes . Und solange du begründete Bedenken hast musst du gar nichts machen. Das beste fürs Kind ist die gütliche Einigung ohne stess und Streit
Es gibt kaum Gründe die man gegen das gemeinsame Sorgerecht anführen kann. Und angegebene Gründe müssen belegt werden. Selbst wenn er Drogen oder viel Alkohol konsumiert musst du nachweisen dass er das während der Umgänge tut.
Und es geht sie nichts an was er in der Umgangszeit mit der Kleinen unternimmt. Oder führt sie Protokoll darüber wann sie mit dem Kind wo hin geht? Freunde besuchen, auf den Spielplatz, was das Kind gegessen hat?
Sie muss ihm nichts erzählen und er ihr nicht!
Man kann übrigens bei Gericht beantragen die Gerichtskosten der Mutter zur Last zu legen, da die Mutter das Sorgerecht völlig kostenlos erhält und sie der Grund für ein kostenpflichtiges Gerichtsverfahren ist muss sie im Zuge der Gleichstellung von Mann und Frau die Kosten tragen.
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